Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 106

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 106 (VOBl. Bln. 1946, S. 106); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 14. 25. März 1946 106 Finanzwesen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer I. Vorauszahlungen 1-. Nach dem Gesetz Nr. 12 des Kontrollrats sind vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für das Kalenderjahr 1946, erstmals am 10. April 1946 zu entrichten. 2. Von der Pflicht zur Leistung von Vorauszahlungen befreit sind Personen, deren Einkommensteuer deshalb nicht veranlagt wird, weil ihr aus nichtselbständiger Arbeit stammendes Jahreseinkommen 24 000, RM nicht erreicht und deren sonstiges steuerpflichtiges Einkommen 600, RM im Jahr nicht übersteigt. 3. Die Höhe der Vorauszahlung bemißt sich nicht nach dem letzten Veranlagungsbescheid oder einem später ergangenen Vorauszahlungsbescheid, sondern nach dem Einkommen, das in der Zeit vom 1. Januar 1946 bis 31. März 1946 erzielt worden ist. Die Steuerpflichtigen haben unter Zugrundelegung dieses Einkommens die Vorauszahlung selbst zu errechnen und an die zuständige Finanzkasse abzuführen. 4. Eine amtliche Vierteljahresvorauszahlungstabelle für die Einkommensteuer wird Ende März erscheinen und im Einzelhandel erhältlich sein. Der Körperschaftsteuertarif ergibt sich aus der Anlage C zum Gesetz Nr. 12. über Zweifelsfragen erteilen die Finanzämter Auskunft. II. Vierteljährliche Erklärung 1. Gleichzeitig mit der Vorauszahlung haben die Steuerpflichtigen am 10. April 1946 eine vierteljährliche Erklärung abzugeben, in der sie angeben müssen, wie sie die Vorauszahlung berechnet haben. 2. Von der Verpflichtung zur Abgabe der vierteljährlichen Erklärung sind außer den im Abschnitt I Ziffer 2 bezeichneten Personen befreit a) nichtbuchführende Land- und Forstwirte, deren Gewinn gemäß Verordnung vom 31. Dezember 1936 (RGBl. 1937 S. 1) nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, und b) Personen, deren Einkommen für das vorhergehende Kalendervierteljahr 1000, RM nicht überstiegen hat. Die in a) und b) bezeichneten Personen sind zwar von der Pflicht zur Abgabe der vierteljährlichen Erklärung, nicht aber von der Pflicht zur Leistung der vierteljährlichen Vorauszahlung befreit. 3. Personen, die hiernach zur Abgabe der vierteljährlichen Erklärung verpflichtet sind, denen aber bis zum 5. April 1946 ein Erklärungsvordruck vom Finanzamt nicht zugesandt worden ist, haben sich den Vordruck bei ihrem zuständigen Finanzamt abzuholen. Dem Vordruck ist eine Anleitung zur Ausfüllung beigefügt. III. Ergibt die nach Ablauf des Kalenderjahres vorgenommene Jahresveranlagung, daß eine vierteljährliche Vorauszahlung 25% oder mehr unter dem Betrag liegt, der bei zutreffender Berechnung des Vierteljahreseinkommens und der Vierteljahresvorauszahlung zu entrichten gewesen wäre, so muß der Steuerpflichtige als Strafe eine zusätzliche Steuer zahlen, die sich auf 15 % der endgültig für das betreffende Vierteljahr er-rechneten Summe beläuft. Berlin, den 14. März 1946. Az: O 1030 267 Der Magistrat der Stadt Berlin St III/FD Finanzabteilung Generalsteuerdirektion W e 11 z i e n I Aufforderung zur Anmeldung von Vermögensschäden in Auswirkung der Nazigesetzgebung Anerkannte Opfer des Faschismus und Juden im Sinne des § 5 der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 RGBl. I S. 1333 denen durch die Nazi-Gesetzgebung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen Vermögensschäden entstanden sind, werden aufgefordert, diese Schäden bis zum 30. Mai 1946 auf amtlichem Vordruck bei der Vermögensverwaltungsstelle beim Magistrat der Stadt Berlin, Finanzabteilung, Generalsteuerdirektion, Berlin W 15, Kurfürstendamm 193-194, anzumelden. Die Anmeldung kann durch die Erben eines Geschädigten erfolgen, wobei die Erbeneigenschaft' in geeigneter Weise glaubhaft zu machen ist. Berlin, den 15. März 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung Dr. S i e b e r t Umsatzsteuervorauszahlung Die Unternehmer haben in der Zeit vom 1. bis 10. April 1946 die Umsatzsteuervorauszahlung für März;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organ isierung politischer in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Hauptabteilung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße des Wachregimentes Peliks Dziersynski Lehrmaterial der Juristischen Hochschule Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Erfordernisse und Wege der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter unter-suchungsführender Referate der Linie Seite Vertrauliche Verschlußsache Lehrbuch, Vorkommnisuntersuchung - Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Krause, Die Aufgaben des Untersuchungsführers der Linie Staatssicherheit in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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