Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 100

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 100 (VOBl. Bln. 1946, S. 100); 100 Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 13. 18. März 1946. § 10 der 1. Lohnabzugsverordnung vom 1. Juli 1941 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsarbeitsministers und des Reichsfinanzministers vom 1. August 1941 und 20. September 1941 (RArbBl 41, S. 317 und 371) wird hiermit bekanntgemacht: I. Der Wert der Sachbezüge wird für die Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn und für die Zwecke der Sozialversicherung im Gebiet der Stadt Berlin mit Wirkung vom 1. April 1946 einheitlich wie folgt festgesetzt: A. Volle freie Station (einschließlich Wohnung, Heizung und Beleuchtung) monatlich: 1. Für Lohnempfänger 2. Für Gehaltsempfänger, soweit sie nicht unter Nr. 3 fallen, und für das gesamte auf Binnenschiffen beschäftigte Personal, soweit es nicht unter Nr. 3 fällt 3. Für Gehaltsempfänger höherer Ordnung (z. B. Ärzte, Apotheker, Hauslehrer, Hausdamen, Werkmeister, Gutsinspektoren) . B. Bei teilweiser Gewährung von freier Station monatlich: 1. Für 1. und 2. Frühstück 7,20 RM 2. Für Mittagessen 15,60 RM 3. Für Nachmittagskaffee 4,80 RM 4. Für Abendessen 10,80 RM 5. Für Wohnung a) der Lohnempfänger (oben Al) . 7(20 RM b) der Gehaltsempfänger (oben A 2) 13,20 RM c) der Gehaltsempfänger höherer Ordnung (oben A 3) 28,20 RM 6. Für Heizung und Beleuchtung 2,40 RM C. Wird die freie Station nicht nur dem Beschäftigten allein, sondern auch seinen Familienangehörigen gewährt, so erhöhen s’-’i die in den Abschnitten A und B bezeichneten Beträge 1/ für den Ehegatten . um 80 Prozent, 2. für jedes Kind bis zum vollendeten 6. Lebensjahr um 30 Prozent, 3. für jedes zum Haushalt gehörige Kind über 6 Jahre um 40 Prozent. D. Wird die volle oder teilweise freie Station tageweise oder wochenweise gewährt, so sind für den Tag ‘/so und für die Woche Vso der in den Abschnitten A bis C bezeichneten Beträge anzusetzen. E. Freie Wohnung für mehrere Personen (Familien-wohnung) monatlich: 1. bei Lohn- und Gehaltsempfängern . 20, RM 2. bei Gehaltsempfängern höherer Ordnung 30, RM F. Freie Heizung und Beleuchtung einer Familienwohnung mit Küche monatlich , . . 7,50 RM Hiervon entfallen 2/9 auf Heizung und Vs auf Beleuchtung. G. Dienstkleidung monatlich . s 1 ; 5 8,70 RM II. Die vorstehend aufgeführten Bewertungssätze gelten auch dann, wenn in einer Tarifordnung, einer Betriebsoder Dienstordnung oder in einem Arbeitsvertrag für die Sachbezüge höhere oder niedrigere Werte festgesetzt worden sind. Sie gelten nicht, wenn an Stelle der vorgesehenen Sachbezüge die in der Tarifordnung, der Betriebs- oder Dienstordnung oder in dem Arbeitsvertrag festgesetzten Werte nicht nur gelegentlich oder vorübergehend (z. B. bei tageweiser auswärtiger Beschäftigung, bei Urlaub) bar ausgezahlt werden. Wenn im Einzelfall der Wert der Sachbezüge offenbar völlig aus dem Rahmen des üblichen herausfällt, so kann die Generalsteuerdirektion im Benehmen mit dem Hauptamt für Sozialwesen andere Sätze festsetzen. Berlin, den 11. März 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung i. V.: Rumpf Hauptamt für Sozialwesen i. V.: Dr. Schellenberg Aufgabe neuer HundesteuennarVen Mit dem 31. März 1946 verlieren alle bisher ausgegebenen Hundesteuermarken mit der Jahreszahl 1942 ihre Gültigkeit. Sämtliche Hundehalter werden hiermit aufgefordert, spätestens bei der bis zum 5. April 1946 zu entrichtenden Hundesteuer für den Monat April die in ihrem Besitz befindlichen Hundesteuermarken in der zuständigen Stadtsteuerkasse zum Austausch gegen neue Steuermarken für das Rechnungsjahr 1946 abzuliefern. Bis zu demselben Tage sind auch die Steuermarken von 1942 für steuerfreie Hunde bei der in Frage kommenden Stadtsteuerkasse zum Umtausch vorzulegen. Wer nach diesem Zeitpunkt mit seinem Hund ohne gültige Hundesf°uermarke auf der Straße betroffen wird, muß auch dann mit einer Ordnungsstrafe rechnen, wenn die von ihm abzuführende Hundesteuer für den laufenden Monat gezahlt ist. Az: B.G.Steu Ile Der Magistrat der Stadt Berlin 9600/35 . Finanzabteilung Generalsteuerdirektion Mackensen 48, RM 54, RM 69, RM;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum in der Untersuchungshaftanstalt befinden und sicher verwahrt werden müssen. Die Entscheidung der Inhaftierten zum Tragen eigener oder anstaltseigener Kleidung ist auf der Grundlage einer konkreten Analyse der vor- handenen Informationen zu bestimmen. Die Planung im Ermittlungsverfahren ist in erster Linie die. Sache des Untersuchungsführers.

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