Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin und für Groß-Berlin 2. Jahrgang 1946 (VOBl. d. St. u. f. Gr. Bln. 1946, Nr. 1-48, S. 1-476, 7.1.-20.12.1946)Deutschland -

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, fuer Gross-Berlin 1946, Seite 376 (VOBl. Bln. 1946, S. 376); ?Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 41. 3. Oktober 1940 376 o) Anschaffung - oder Tageswert Der Einstandspreis bzw. Verrechnungspreis kann je nach dem Rechnungszweck entweder auf Anschaffungswert- oder Tageswertgrundlage gebildet werden. d) Bewertung wiederverwendeter Reststoffe Im eigenen Betrieb wiederverwendete Reststoffe sind bei dem Verbrauch mit den durchschnittlich erzielbaren Erloesen zu bewerten. Andernfalls sind die Unterschiede zwischen Neu- und Anfallwert als Kostengutschrift zu behandeln. e) Bewertung eigener Zulieferung e.n Sind Zulieferungen durch eigene Vorbetriebe bei Herstellern gleicher Art massgebend ist hierbei der Betriebszweck ueblich, (branchenueblich), so sind die Zulieferungen in die Kostenrechnung mit Selbstkosten (Einzelkosten zuzueglich saemtlicher angefallenen Gemeinkosten) oder mit einem auf ihnen aufgebauten innerbetrieblichen Verrechnungspreis zu bewerten. Sind die Zulieferungen durch eigene Vorbetriebe nicht ueblich, so ist in der Regel der Marktpreis anzusetzen. Es ist jedoch von Falj zu Fall zu pruefen, ob die besonderen Verhaeltnisse der Betriebe es rechtfertigen, an Stelle des Marktpreises den Selbstkosten- oder einen auf ihm aufgebauten Verrechnungspreis einzusetzen. f) Kostenlose Materialbeistellungen (t) Sind kostenlose Materialbeistellungen der Abnehmer wertmaessig von Bedeutung, so sind sie ggf. mit geschaetzten Werten in das Fertigungsmaterial und damit in die Zuschlagsgrundlage fuer die Gemeinkosten aufzunehmen, falls die Materialbeistellungen Gemeinkosten verursachen und ihre Nichtberuecksichtigung zu unrichtigen Kalkulationsergebnissen fuehren wuerde. (2) Als letzte Position des Kalkulationsschemas sind sie mit den gleichen Werten, mit. denen sie in das Material aufgenommen sind, wieder abzusetzen. gj Bewertung der Reststoff-Gutschriften (1) Fuer den Abfall ist eine Reststoff-Gutschrift auszuweisen, sofern der Abfallwert die Einzelerfassung rechtfertigt. Andernfalls wird die Reststoff-Gutsclirift in den Gemeinkosten beruecksichtigt. (2) Die Reststoffe sind mit den durchschnittlich erzielbaren Erloesen, vermindert um die bei der Verwertung entstehenden Kosten, gutzuschreiben. Bei Reststoffen, die im eigenen Betrieb wiederverwendet werden, ist die Gutschrift sinngemaess vorzunehmen. b) Stetigkeit der Bewertung Die gewaehlte Bewertungsmethode ist stetig- beizubehalten. Nr, 63. Fertigungsloehne a) Umfang der Fertigungsloehne Die Fertigungsloehne werden unmittelbar fuer die Leistungen erfasst. Nach Moeglichkeit sind die Loehne fuer alle diejenigen Arbeiten direkt zu erfassen, die unmittelbar der Fertigung dienen. Alle nicht auftragsweise erfassten Loehne werden als Gemeinkosten verrechnet. b) Fertigungsgehaelter Werden Arbeiten, die unmittelbar der Leistungserstellung dienen, von Gehaltsempfaengern ausgefuehrt, so koennen die entsprechenden Gehaltsanteile ebenfalls als Einzelkosten verrechnet werden (Fertigungsgehaelter). cjstKaw- - c) Gliederung der F e r t i g u n.g s 1 oe h n e Die Fertigungsloehne sind dann zu unterteilen, wenn auf sie verschiedene Gemeinkostenzuschlaege zu verrechnen sind. d) Einrichte- und Revisionsloehne Loehne fuer Einrichter und Revisoren sollen moeglichst als Fertigungsloehne verrechnet werden. Innerhalb einer Kosten-steile ist jede besondere Art der Einrichte- und Revisionsloehne entweder nur als Fertigungslohn oder nur als Gemeinkostenlohn zu behandeln. Nr. 64. Sondereinzelkosten a) Umfang der Sondereinzelkosten (1) Sondereinzelkosten sind Kasten, die der einzelnen Leistung unmittelbar zugerechnet werden, aber nicht zum Fertigungsmaterial und zu den Fertigungsloehnen (Fertigungsgehaeltern) ?gehoeren. Sondereinzelkosten koennen in allen Kostenbereichen auftreten. Sie koennen urspruengliche Kostenarten oder zusammengesetzte Kostenarten sein. - (2) Von den urspruenglichen Kostenarten sind als Sondereinzelkosten grundsaetzlich umsatzabhaengige Kosten (Umsatzsteuer, Provisionen u. dgl.) und Stuecklizenzen sowie in der Regel Ausgangsfrachten, Ausfuhrzoelle, Montagereisen, Montageversicherungen, Ausfuhrkreditversicherungen und aehn-liehe Kosten abzurechnen. (3) Sonderwerkzeug- und Modellkosten, Entwicklungskosten und aehnliche zusammengesetzte Kosten sollen in der Regel als Sondereinzelkosten, koennen aber auch als Gemeinkosten, insbesondere als Gruppengemeinkosten, abgerechnet werden. Als Sondereinzelkosten sind sie stets dann abzurechnen, wenn mit dem Auftraggeber eine gesonderte Verrechnung vereinbart ist. b) S t ae n di ge und einheitliche Verrechnung der Sondereinzelkosten (1) Die fuer die einzelne Kostenart einmal gewaehlte Verrechnungsweise ist stetig durchzufuehren. In der Vor- und Nachkalkulation muss die Verrechnung gleichartig und in Uebereinstimmung mit der Betriebsabrechnung erfolgen. (2) Werden in aussergewoehnlichen Faellen Kosten, die von den normalen Kosten wesentlich abweichen und die in der Regel in den Gemeinkostenzuschlaegen abgedeckt werden (z. B. aussergewoehnliche Entwicklungs- und Werkzeugkosten oder Zuschlaege fuer Ueberstunden, die auf Veranlassung eines Kunden entstehen), als Sondereinzelkosten verrechnet, so sind die Gemeinkostenzuschlaege so zu kuerzen, dass keine Doppelverrechnung entsteht. Nr. 65. Mehrkosten a) Begriff der Mehrkosten Die Mehrkosten umfassen ausser dem eigentlichen Fertigungsausschuss auch Mehrkosten anderer Art, wie z. B. Lohn-und Zeitueberschreitungen, Nacharbeiten, Mehrkosten an Material und Loehnen infolge Verwendung anderer als der ueblichen Maschinen, Werkzeuge, Materialien. b) Erfassung der Mehrkosten (1) Die Mehrkosten sind, soweit es die Wirtschaftlichkeit der Rechnungsfuehrung zulaesst, gesondert zu erfassen. Dabei koennen sie entweder als besondere Art der Einzelkosten, als Sondereinzelkosten der Fertigung oder als Gruppengemeinkosten verrechnet werden. Aussergewoehnlicher Mehrkostenanfall soll als Wagnisverlust behandelt werden. (2) Bei Einzelfertigung wird vorzugsweise die Verrechnung als besondere Art der Einzelkosten oder als Sondereinzelkosten angewendet, bei Serienfertigung die- Verrechnung als Gruppengemeinkosten bevorzugt. (3) In besonders gelagerten Faellen koennen die Mehrkosten ausnahmsweise auch als Stellengemeinkosten verrechnet werden. (4) Soweit die gesonderte Erfassung nicht moeglich ist, fallen die Mehrkosten mit den uebrigen Kosten (Fertigungsmaterial, Fertigungslohn, Fertigungsgemeinkosten) zusammen an.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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