Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin und für Groß-Berlin 2. Jahrgang 1946 (VOBl. d. St. u. f. Gr. Bln. 1946, Nr. 1-48, S. 1-476, 7.1.-20.12.1946)Deutschland -

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, fuer Gross-Berlin 1946, Seite 93 (VOBl. Bln. 1946, S. 93); ?Verordnungsblatt der Stadt Eerlin. Nr. 12. 14. Maelz 1946 93 rung des Verfahrens. Es ist dringend zu empfehlen, den neuen Termin sofort im Beweisbeschluss zu bestimmen, die Ladungen an die Zeugen versandfertig zu machen und sie sofort nach Eingang des Vorschusses abzusenden. Das Urteil soll entweder im letzten Verhandlungstermin oder spaetestens in einem sofort nicht ueber eine Woche hinaus angesetzten Termin verkuendet werden (? 310 ZPO). Diese Frist ist, ausser in den Faellen der ?? 272 a, 251 a, 331 a, unbedingt einzuhalten. Das bei der Verkuendung nicht in vollstaendiger Form vorliegende Urteil was bei einem besonderen Verkuendungstermin die Ausnahme sein soll ist binnen einer Woche in vollstaendiger Abfassung der Geschaeftsstelle zu uebergeben (? 315 ZPO). Besonders die Einhaltung dieser Bestimmung werde ich genau ueberpruefen lassen. Von der im Gesetz zugelassenen Ausnahme soll nur bei Sachen von ungewoehnlichem Umfange Gebrauch gemacht werden. Mit allem Nachdruck ist darauf zu achcen, dass Ausfertigungen ergangener Entscheidungen mit moeglichster Beschleunigung erteilt werden Ich bin mir bewusst, dass bei den gegenwaertigen aussergewoehnlichen, zum Teil aeusserst bedrueckenden Umstaenden und der grossen Arbeitsbelastung die Einhaltung dieser der Beschleunigung dienenden Bestimmungen an alle Angestellten grosse Anforderungen stellt. Wir muessen aber diesen Anforderungen gewachsen sein, um der Justiz im Volke das Vertrauen wieder zu erwerben, das sie leider in den letzten Jahren verloren hat. Nur eine freudige Mitarbeit aller wird dazu und zu dem dringend notwendigen Wiederaufbau eines Rechts Staates fuehren. II. Dazu gehoert auch eine fuer die Anyenongen eines Volkes eigentlich selbstverstaendliche Hoeflichkeit aller Justizangestellten gegenueber dem Publikum Wir muessen durch eine zuvorkommende und hoefliche Behandlung der uns oft mit ihren Sorgen und Noeten vertrauensvoll aufsuchenden Personen dafuer sorgen, dass die leider noch in weiten Volksschichten bestehende Scheu vor den Gerichten ihr Ende findet. Jeder, der das Gerichtsgebaeude verlaesst, auch der, der sachlich nicht befriedigt ist, muss auf Grund der im Gebaeude erfahrenen Behandlung das Gefuehl haben, dass alles nach den gesetzlichen Bestimmungen Moegliche getan worden ist, um ihm zu helfen oder zum mindesten seinen berechtigten Interessen gerecht zu werden. III. Missstaende werden sich, wie bei allen menschlichen Einrichtungen, auch im Gerichtswesen zeigen. Aber unser Bestreben muss es dann sein, solche Missstaende unmittelbar zu bereinigen. Um das zu erreichen, bitte ich alle Angestellten, sobald sie Missstaende entdecken oder ihnen auch nur Tatsachen bekannt werden, die zu Missstaenden fuehren koennen, diese entweder, wenn es noch moeglich ist, durch eigenes Eingreifen, etwa durch eine vertrauliche Aussprache mit dem Schuldigen, zu beseitigen oder rechtzeitig dem Vorgesetzten Meldung zu machen. Falsche Kollegialitaet ist in solchen Faellen nicht angebracht, insbesondere dann nicht, wenn der Verdacht besteht, dass nazistische Elemente erneut ihr Unwesen zu treiben versuchen. In solchen Faellen muss ruecksichtslos ein- und durchgegriffen werden. Denke jeder daran, dass ein Wiederemporkommen solcher Elemente im Ergebnis die gesamte Justiz u-d drmt uns alle schaedigt. Dr. Strucksberg. Verschiedene Bekanntmachungen Verlorengegangenes Dienstsiegel In der Kartenstelle III des Bezirksamts Tempelhof ist bei einem Einbruch am 6. Februar d. J. das Dienstsiegel mit der Umschriftung ?Stadt Berlin, Bezirksamt Tempelhof, Kennziffer 24" entwendet worden. Das Dienstsiegel wird fuer ungueltig erklaert. Sollten Bescheinigungen usw. mit einem Abdruck dieses Dienstsiegels noch vorgelegt werden, so sind diese Bescheinigungen einzuziehen und dem Bezirksamt Tempelhof AV 2 zur weiteren Nachpruefung zu uebersenden. Berlin, den 22. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. fuer Personalfragen und Verwaltung I. V.: S c h m i d t Ungueltige Dienstausweise Die Dienstausweise: Nr. 1331 fuer Herrn Max Hesse, geb 4. November 1880, wohnhaft Berlin O 112, Dolziger Str. 38, beim Magistrat der Stadt Berlin als technischer Angestellter im Hauptamt fuer Hochbau taetig; Nr. 1425 fuer Fraeulein Gudrun Zeller, geb. 17. August 1917, wohnhaft Berlin NO 55, Boetzowstr. 34, beim Magistrat der Stadt Berlin als Stenotypistin in der Abteilung fuer Volksbildung Hauptschulamt taetig; Nr. 1768 fuer Herrn Alfred Tscharniel, geb. 5. September 1896, wohnhaft Berlin O 112, Rigaer Str. 87, beim Magistrat der Stadt Berlin als Verwaltungsangestellter im Landesgesundheitsamt taetig; Nr. 1774 fuer Fraeulein Dorothea N o e s k e , geb. 29. Dezember 1903, wohnhaft Berlin - Charlottenburg I, Kaiserin-Augusta-Allee 56, beim Magistrat der Stadt Berlin als Kanzleiangestellte im Landesgesundheits-amt taetig; Nr. 1817 fuer Fraeulein Erna M a a r a u n , geb. 6. Oktober 1900, wohnhaft Berlin-Lankwitz, Marchandstr. 31, beim Magistrat der Stadt Berlin als Referentin in der Abteilung fuer Volksbildung Haunts~l?uiamt taetig; Nr. 2254 fuer Herrn Johannes H u n o 1 d , geb. 1 Januar 1887, wohnhaft Berlin-Spandau, Genfenbergstr. 5, beim Magistrat der Stadt Berlin als Bauingenieur im Hauptamt fuer Tiefbau taetig;;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts fortgesetzt. Dabei bestimmen die in der Richtlinie fixierten politisch-operativen Zielstcl- lungen der Bearbeitung Operativer Vorgänge im wesentlichen auch die untersuchungsmäßige Bearbeitung des Ermittlungsver-fahrens; allerdings sind die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten.

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