Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin und für Groß-Berlin 2. Jahrgang 1946 (VOBl. d. St. u. f. Gr. Bln. 1946, Nr. 1-48, S. 1-476, 7.1.-20.12.1946)Deutschland -

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, fuer Gross-Berlin 1946, Seite 93 (VOBl. Bln. 1946, S. 93); ?Verordnungsblatt der Stadt Eerlin. Nr. 12. 14. Maelz 1946 93 rung des Verfahrens. Es ist dringend zu empfehlen, den neuen Termin sofort im Beweisbeschluss zu bestimmen, die Ladungen an die Zeugen versandfertig zu machen und sie sofort nach Eingang des Vorschusses abzusenden. Das Urteil soll entweder im letzten Verhandlungstermin oder spaetestens in einem sofort nicht ueber eine Woche hinaus angesetzten Termin verkuendet werden (? 310 ZPO). Diese Frist ist, ausser in den Faellen der ?? 272 a, 251 a, 331 a, unbedingt einzuhalten. Das bei der Verkuendung nicht in vollstaendiger Form vorliegende Urteil was bei einem besonderen Verkuendungstermin die Ausnahme sein soll ist binnen einer Woche in vollstaendiger Abfassung der Geschaeftsstelle zu uebergeben (? 315 ZPO). Besonders die Einhaltung dieser Bestimmung werde ich genau ueberpruefen lassen. Von der im Gesetz zugelassenen Ausnahme soll nur bei Sachen von ungewoehnlichem Umfange Gebrauch gemacht werden. Mit allem Nachdruck ist darauf zu achcen, dass Ausfertigungen ergangener Entscheidungen mit moeglichster Beschleunigung erteilt werden Ich bin mir bewusst, dass bei den gegenwaertigen aussergewoehnlichen, zum Teil aeusserst bedrueckenden Umstaenden und der grossen Arbeitsbelastung die Einhaltung dieser der Beschleunigung dienenden Bestimmungen an alle Angestellten grosse Anforderungen stellt. Wir muessen aber diesen Anforderungen gewachsen sein, um der Justiz im Volke das Vertrauen wieder zu erwerben, das sie leider in den letzten Jahren verloren hat. Nur eine freudige Mitarbeit aller wird dazu und zu dem dringend notwendigen Wiederaufbau eines Rechts Staates fuehren. II. Dazu gehoert auch eine fuer die Anyenongen eines Volkes eigentlich selbstverstaendliche Hoeflichkeit aller Justizangestellten gegenueber dem Publikum Wir muessen durch eine zuvorkommende und hoefliche Behandlung der uns oft mit ihren Sorgen und Noeten vertrauensvoll aufsuchenden Personen dafuer sorgen, dass die leider noch in weiten Volksschichten bestehende Scheu vor den Gerichten ihr Ende findet. Jeder, der das Gerichtsgebaeude verlaesst, auch der, der sachlich nicht befriedigt ist, muss auf Grund der im Gebaeude erfahrenen Behandlung das Gefuehl haben, dass alles nach den gesetzlichen Bestimmungen Moegliche getan worden ist, um ihm zu helfen oder zum mindesten seinen berechtigten Interessen gerecht zu werden. III. Missstaende werden sich, wie bei allen menschlichen Einrichtungen, auch im Gerichtswesen zeigen. Aber unser Bestreben muss es dann sein, solche Missstaende unmittelbar zu bereinigen. Um das zu erreichen, bitte ich alle Angestellten, sobald sie Missstaende entdecken oder ihnen auch nur Tatsachen bekannt werden, die zu Missstaenden fuehren koennen, diese entweder, wenn es noch moeglich ist, durch eigenes Eingreifen, etwa durch eine vertrauliche Aussprache mit dem Schuldigen, zu beseitigen oder rechtzeitig dem Vorgesetzten Meldung zu machen. Falsche Kollegialitaet ist in solchen Faellen nicht angebracht, insbesondere dann nicht, wenn der Verdacht besteht, dass nazistische Elemente erneut ihr Unwesen zu treiben versuchen. In solchen Faellen muss ruecksichtslos ein- und durchgegriffen werden. Denke jeder daran, dass ein Wiederemporkommen solcher Elemente im Ergebnis die gesamte Justiz u-d drmt uns alle schaedigt. Dr. Strucksberg. Verschiedene Bekanntmachungen Verlorengegangenes Dienstsiegel In der Kartenstelle III des Bezirksamts Tempelhof ist bei einem Einbruch am 6. Februar d. J. das Dienstsiegel mit der Umschriftung ?Stadt Berlin, Bezirksamt Tempelhof, Kennziffer 24" entwendet worden. Das Dienstsiegel wird fuer ungueltig erklaert. Sollten Bescheinigungen usw. mit einem Abdruck dieses Dienstsiegels noch vorgelegt werden, so sind diese Bescheinigungen einzuziehen und dem Bezirksamt Tempelhof AV 2 zur weiteren Nachpruefung zu uebersenden. Berlin, den 22. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. fuer Personalfragen und Verwaltung I. V.: S c h m i d t Ungueltige Dienstausweise Die Dienstausweise: Nr. 1331 fuer Herrn Max Hesse, geb 4. November 1880, wohnhaft Berlin O 112, Dolziger Str. 38, beim Magistrat der Stadt Berlin als technischer Angestellter im Hauptamt fuer Hochbau taetig; Nr. 1425 fuer Fraeulein Gudrun Zeller, geb. 17. August 1917, wohnhaft Berlin NO 55, Boetzowstr. 34, beim Magistrat der Stadt Berlin als Stenotypistin in der Abteilung fuer Volksbildung Hauptschulamt taetig; Nr. 1768 fuer Herrn Alfred Tscharniel, geb. 5. September 1896, wohnhaft Berlin O 112, Rigaer Str. 87, beim Magistrat der Stadt Berlin als Verwaltungsangestellter im Landesgesundheitsamt taetig; Nr. 1774 fuer Fraeulein Dorothea N o e s k e , geb. 29. Dezember 1903, wohnhaft Berlin - Charlottenburg I, Kaiserin-Augusta-Allee 56, beim Magistrat der Stadt Berlin als Kanzleiangestellte im Landesgesundheits-amt taetig; Nr. 1817 fuer Fraeulein Erna M a a r a u n , geb. 6. Oktober 1900, wohnhaft Berlin-Lankwitz, Marchandstr. 31, beim Magistrat der Stadt Berlin als Referentin in der Abteilung fuer Volksbildung Haunts~l?uiamt taetig; Nr. 2254 fuer Herrn Johannes H u n o 1 d , geb. 1 Januar 1887, wohnhaft Berlin-Spandau, Genfenbergstr. 5, beim Magistrat der Stadt Berlin als Bauingenieur im Hauptamt fuer Tiefbau taetig;;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug, wie Aufnahmeverfahren durch die Diansteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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