Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 99

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 99 (VOBl. Bln. 1947, S. 99); 99 . / , Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 7. 8. Mai 1947 'v Alliierte Kontroll Behörde Kontrollrat Gesetz Nr. 49 - , r Aufhebung des Reichsgesetzes über die Veriassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 14. Juli 1933 Der Kontrollrat erläßt folgendes Gesetzr Artikel I Das Reichsgesetz über die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche vom 14. Juli 1933 (RGBl. I, 471) einschließlich aller ergänzenden und auslegenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse wird hiermit aufgehoben. Artikeln Die Verfassung der deutschen Evangelischen Kirche-vom 11. Juli 1933 wird durch die Bestimmung des Artikels I-nicht berührt. Es bleibt den zuständigen deutschen Kirchenbehörden überlassen, diese Verfassung als eine innere kirchliche Angelegenheit ganz oder teilweise aufrechtzuerhalten oder aufzuheben. . A r t i k e L III Dieses Gesetz tritt Aiit dem Tage, seiner U'rU''rzeich-nung in Kraft. ' / . . Aüsgefertigt in Berlin, den 20. März 1947. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes-sind von ~ ' M. I. Dratwin, Generalleutnant, F. Ä. K e a t i n g, Generalmajor, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air, Force, P. K o e n i g , General der Armee, unterzeichnet.) Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat - . / Gesetz Nr. 50 -Bestrafung der Entwendung und des rechtswidrigen Gebrauchs von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln und Gütern und von Urkunden, die sich auf Zwangsbewirtschaftung beziehen v - - Zum Schutze der Bestände von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln und sonstigen zwangsbewirtschafteten Gütern, die für die- Bevölkerung Deutschlands bestimmt sind, sowie von Urkunden, die sich auf Zwangsbewirtschaftung beziehen, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz,: - Artikel I Mit lebenslänglicher oder zeitlicher Zuchthausstrafe oder mit einer Gefängnisstrafe nicht unter 6 Monaten und in jedem Falle mit einer Geldstrafe von 5000 RM bis 5 000 000 RM werden bestraft: Personen, denen die Herstellung, Verwaltung, Beförderung oder Obhut von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln oder zwangsbewirtschafteten Gütern aller Art, einschließlich,/ solcher, die sich im Herstellungsverfahren befinden, oder von Urkunden, die sich auf Zwangsbewirtschaftung beziehen, obliegt, wenn sie solche Gegenstände entwenden oder vorsätzlich deren Entwendung, widerrechtliche Vergeudung oder widerrechtlichen Gebrauch gestatten. Artikel II Mit Gefängnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren und einer Geldstrafe von 2500 RM bis 250 000 RM oder mit einer dieser Strafen werden bestraft: Die in Artikel I dieses Gesetzes genannten Personen, wenn sie infolge von Fahrlässigkeit für'Entwendung, widerrechtliche Vergeudung oder widerrechtlichen Gebrauch von zwangsöewirtschafteten Nahrungsmitteln oder zwangsbewirtschafteten Gütern aller Art, einschließlich solcher, die sich im Herstellungsverfahren befinden, oder von Urkunden, die sich auf Zwangsbewirtschaftung beziehen, verantwortlich sind. . Artikel III Dieses Gesetz tritt am 7. April 1947 in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 20. März 1947. (Die in denv drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von M. I. D r a tw i n , Generalleutnant, F. A. K e a t i n g, Generalmajor, Sholto Douglas, Marschall der Royal Air Force, P. K o e n i g , General der Armee, unterzeichnet.) Alliierte Kommandantur Berlin Zulassungsverlahren 'für nichtpolitische Organisationen BK/O (47) 66 .22. März 1947 Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Nichtpolitische Organisationen, die ihre Tätigkeit in Berlin ausüben dürfen, fallen in zwei Kategorien, und zwar: ’ I. solche, die ihre Tätigkeit in mehr als-einem Sektor, und II. solche, die ihre Tätigkeit in lediglich einem Sektor ausüben. Organisationen der ersten Kategorie bedürfen zu' ihrer Gründung oder zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit der Bestätigung der Alliierten Kommandantur, dagegen bedürfen Organisationen der zweiten Kategorie der Bestätigung des Kommandanten des in1 Frage kommenden Sektors. ~ 2. Eine nichtpolitische Organisation im Sinne dieser Anordnung ist eine Organisation, die nicht versucht, die öffentliche Meinung über politische, militärische oder wirtschaftliche Fragen zu beeinflussen. Die. Organisation darf ein Klub,, ein Verein, ein Verband, eine Liga oder ein Bund sein, wovon der Zweck die Förderung kultureller, sozialer, beruflicher, erzieherischer oder unterhaltender Tätigkeiten oder die. Förderung von Sport, Wohlfahrt oder gegenseitiger Hilfeleistung "ist, darf aber keine I. politische Partei (deren Zulassung durch das in . der Anordnung BK/O (46) 458 festgesetzte Verfahren geregelt ist); IJ, Organisation politischen Charakters (im Sinne der Anordnung BK/O (47) 16, in der das Zulassungsverfahren dieser Organisation festgesetzt ist); III. Genossenschaft oder Konsumverein, oder IV. . Handelsfirma oder Industrieunternehmen sein. v;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 99 (VOBl. Bln. 1947, S. 99) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 99 (VOBl. Bln. 1947, S. 99)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftaordnung und ihrer weltanschaulichen Grundlage, dem Marxismus-Leninismus. Feindliche können zu Handlungen führen, die offen oder getarnt dem Ziel dienen, die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen, ideologischen, militärischen und ökonomischen Grundlagen. der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit richten, sind Bestandteil der politischen Untergrundtätigkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X