Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 87

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 87 (VOBl. Bln. 1947, S. 87); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 6. 31. März 1947 8 die jeweils hinzugebrachte Müümenge mit einer Harke einzuebnen und lückenlos mit einer etwa 30 cm dicken Schicht möglichst lehmiger Erde / zu überdecken. Steht für diesen Zweck nur lockerer Sand oder feiner Bauschutt zur Verfügung, so ist die Schicht dicker zu wählen. Die aufgebrachte Deckschicht ist jedesmal festzutreten oder festzuklopfen. Als zusätzliches und wirksames Tötungsmittel, spez. gegen die Fliegenbrut, ist das Müll vor der Dberdeckung mit Hilfe von Gießkannen mit Kalkmilch zu befeuchten. §6 Für die Herstellung der Grube sind die Hauseigentümer, die Hausverwalter und die Hausobmänner verantwortlich. Die be-zeicbneten Personen haben das Recht, notfalls Hausbewohner zur Herstellung der Grube hinzuzuziehen. Bei Übertretung der Bestimmungen der §§ 4 und 5 können für den Fall der Nichtbefolgung polizeiliche Zwangsmittel gemäß § 55 PVG verhängt werden; außerdem werden Zuwiderhandlungen gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Deutsche Zentral verwalt ungen i Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Das Dienstsiegel der Deutschen Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie in der sowjetischen Besatzungszone mit der Umschrift „Deutsche Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie in der Sowjetischen Besatzungszone" und einem gekreuzten §7 Jeder Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte (z. B. Verwalter oder Treuhänder), der die Müllabfuhr in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, als Beitrag für die Kosten der Müli-beseitigung eine Gebühr zu zahlen, deren Höhe sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme richtet. Es wird vorerst eine Gebühr in folgender Höhe erhoben: Für 1 Gefäß bis 200 Liter 1,50 RM bzw. je cbm 7,50 RM. Die Einziehung der Gebühren erfolgt durch die Auftragskassen. Die Gebühr ist jeweils am 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober für das abgelaufene Vierteljahr fällig. Bei nicht pünktlicher Zahlung kann die Gebühr im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden. Vorstehende Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Berlin-Köpenick, den 17. Februar 1947. Bezirksamt Köpenick von Groß-Berl n B e s s e n der sowjetischen Besatzungszone Hammer und Schlegel in der Mitte ist am 17. Februar-1947 abhanden gekommen und wird hierdurch für ungültig erklärt. Berlin, den 5. März 1947. Deutsche Zentralverwaltung der Brennstoffindustrie in der sowjetischen Besatzungszone I A.: Staks Justizbehörden Zulassung von Rechtsbeiständen Auf Grund des Artikels 1 § 1 des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete dei 'Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 RGBl. I S. 1478 haben erhalten: I. Vollerlaubnis (uneingeschränkte Erlaubnis "zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten für den Ortsbezirk Groß-Berlin) zum mündlichen Verhandeln bei folgenden Amtsgerichten: 1. Ball, Heimann, Berlin C 2,-Rochstraße 16, AG Berlin-Mitte, Berlin-Wedding. Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Berlin-Schöne- berg, Berlin-Charlottenburg. 2. Fehlhaber, Wilhelm, Berlin - Wilmersdorf, Berliner Straße 132/133, AG Berlin-Charlottenburg, Berlin-Schöne-berg. 3. Fisch, Albert, Berlin-Hermsdorf, Berliner Straße 116, AG Berlin-Mitte, Berlin-Wedding-Reinickendorf, Berlin-Pankow, Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Berlin-Schöneberg. 4. Gittel, Hans, Berlin-Waidmannslust, Oraniendamm 6, AG Berlin-Mitte, Berlin-Wedding-Reinickendorf, Berlin-Charlottenburg. 5. Gommlich, Willy, Berlin-Wilmersdorf, Koblenzer Straße 2, AG Berlin-Mitte- Berlin-Charlottenburg, Berlin-Schöneberg, Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Berlin-Neukölln. 6. Heuser, Fritz, Berlin-Pankow, Berliner Straße 13 b, AG Berlin-Mitte, Berlin-Pankow, Berlin-Wedding-Reinickendorf. 7. Littmann, Gustav, Berlin-Adlershof, Winterbergreihe 143, AG Berlin-Mitte, Berlin-Köpenick. 8. Ottmann, Adolf, Berlin-Pankow, Eintrachtstraße 2 AG Berlin-Pankow. 9. Röhmann, Franz, Berlin SW 29, Boeckhstraße 45, AG Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln, Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Köpenick. 10. Schueler, Adolf, Berlin-Schöneberg, Erdmannstraße 9, AG Berlin-Schöneberg, Berlin-Steglitz, Berlin-Mitte, Berlin-Neukölln, Berlin-Charlottenburg. 11. Spruch, Richard, Eerlin-Mariendorf, Chausseestraße 11, AG Berlin-Mitte, Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Berlin-Neukölln, Berlin-Lichtenberg, Berlin-Köpenick. 12. Stahlschmidt, Bruno, Schöneiche bei Berlin, Hubertus-sträße 13, AG Berlin-Mitte, Berlin-Köpenick, Berlin-Lichten-berg, Beriin-Pankow, Berlin-Neukölln. 13. Zindler, Franz, BerlinrJohannisthal, Sterndamm 85. G Berlin-Mitte, Berlin-Köpenick, Berlin-Neukölin, Berlin-Schöne-berg, Berlin-Wedding. II. Teilerlaubnis zur Einziehung fremder Forderungen (Inkassoerlaubnis) 1. Marggraff, Erich, Berlin-Steglitz, Menckenstraße 24. Berlin, den 28. Februar 1947. Der Chefpräsident des Landgerichts Berlin i. V.: Dr. G r e f f i n Az. Gen. 3711. E. D. 1/47 Beschluß Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Alliierte Kommandantur werden auf Vorschlag des Bezirksamts Treptow der Stadt Berlin bestätigt: a) Der Max Barth, Berlin-Baumschulenweg, Baumschul en-straße 102, als Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk Baumschulenweg unter gleichzeitiger Befreiung von seinem Amt als Schiedsmannstellvertreter für denselben Schiedsmannsbezirk; b) der Otto Brackmann, Berlin-Baumschulenweg, Baumschulenstraße 23, als Schiedsmannstellvertreter für den Schiedsmannsbezirk Baumschulenweg. Berlin-Zehlendorf, den 31. Januar 1947. Das Landgericht Berlin Az. Gen. 3180/E. Bez. Treptow/Bez. Baumschulenweg;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 87 (VOBl. Bln. 1947, S. 87) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 87 (VOBl. Bln. 1947, S. 87)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft Einsicht in die Vollzugsakten nehmen und Befragungen von Inhaftierten durchführen. Die im Rahmen der Überprüfung durch den. aufsichts-führenden. Staatsanwalt, erteilten Auflagen sind durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz ist zu beenden, wenn die fahr abgewehrt rde oder die Person keine zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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