Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 84

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 84 (VOBl. Bln. 1947, S. 84); 84 Verordnungsblatt für Grofi-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 6. 31. März 1947 Magistrat Ernährung Abgabe von Tee Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1521) wird bestimmt: 1. An die Inhaber der März-Lebensmittelkarten I, II, III und V sind 25 g echter Tee auszugeben, ausgeschlossen sind die Inhaber der Lebensmittelkarte III, soweit sie an der Schulspeisung teilnehmen. Als Ausgabeabschnitte werden bestimmt: Abschnitt S 3 der Lebensmittelkarten I, II und V sowie die Abschnitte S3/S4/S5 (gekoppelt) der Lebensmittelkarte III. Die Ware ist zu entnehmen in den Kleinhandelsgeschäften, in denen der Verbraucher sich für den Bezug der „Sonstigen Lebensmittel'' für den Monat März 1947 angemeldet hat. 2. Schüler bis zu 18 Jahren als Inhaber der Lebensmittelkarte III dürfen an der Schulspeisung im Monat März 1947 nur teilnehmen, wenn sie neben je 200 g Nährmittelabschnitten ihrer Lebensmittelkarte für eine Dekade gleichzeitig den Abschnitt S3 bzw. S4 bzw. S5 für die 1. bzw. 2. bzw. 3. Dekade bei der Anmeldung zur Schulspeisung mit abliefern. 3. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die in Ziffer 1 genannten Sonderabschnitte für die Kartengruppen I, II und .V zusammen und getrennt hiervon für die gekoppelten Sonderabschnitte (S 3 / S 4 / S 5) der Kartengruppe III auf Bogen in Blocks zu je 100 Stück aufgeklebt, spätestens mit der Schlußabrechnung der Abschnitte der März-Lebensmittelkarten bei ihrer zuständigen Markenrücklaufstelle abzurechnen. Später vorgelegte Abschnitte sind von der Abrechnung ausgeschlossen. 4. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach den Vorschriften der Verbrauchsrege-lungs-Strafverordnung in der Fassung vom 26 November 1941 (RGBl. I S. 734) aus. Berlin, den 10. März 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Ostrowski Bau- und Wohnungswesen Änderung der Richtlinien für die Bewilligung von Mitteln aus dein Sondervermögen der Gebäudeinstandsetzungs-abgahe vom 26. September 1945 (VOBI. S. 135). Nach Zustimmung des gern. § 1 Absatz 3 der Gebäudeinstandsetzungsabgabe-Verordnung vom 2. Juli 1945 (VOBI. 1945 S. 52) eingesetzten Magistratsausschusses werden die Ziffern 7 und 8 der Richtlinien für die Bewilligung von Mitteln aus dem Sondervermögen der Gebäudeinstandsetzungsabgabe vom 26. September 1945 (VOBI. 1945 S. 135) wie folgt abgeändert: a) Ziffer 7 erhält folgende neue Fassung: 7. Die Abteilungen für Bau- und Wohnungswesen der Verwaltungsbezirke vermitteln den Einsatz der Baufirmen und des Handwerks sowie der Baustoffe unter Ausschluß jeglicher Bevorzugung einzelner Auftragnehmer. Aufträge an Baufirmen oder Bauhandwerker dürfen nicht erteilt werden; Bauleitungen dürfen nicht übernommen werden. b) Ziffer 8 Absatz 1 Satz 2 entfällt. Berlin, den 1. März 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abt. für Bau- und Wohnungswesen B o n a t z Änderung der Grundsätze für die Verwaltung und Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen der Gebäudeinstandsetzungsabgabe vom 15. Oktober 1945 (VOBI. S. 134) 1. Der Magistrat hat mit Beschluß vom 10. Februar 1947 die nachfolgende, mit Wirkung vom 1. April 1947 in Kraft tretende Abänderung der vorbezeichneten Grundsätze vom 15. Oktober 1945 (VOBI. 1945 S. 134) beschlossen: „Die Grundsätze für die Verwaltung und Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen der Gebäüde-instandsetzungsabgabe vom 15. Oktober 1945 (VOBI. 1945 S. 134/135) Abschnitte 6 Abs. 1, 7 Ziffer a) und 11 Abs. 1 werden dahin abgeändert, daß an Stelle der Worte ,Amt für Hochbau des Verwaltungsbezirks' die Worte .Abteilung für Bau- und Wohnungswesen des Verwaltungsbezirks' gesetzt werden.'" 2. Diese Abänderung der Grundsätze ist durch eine neue Organisation der Abteilung für Bau- und Wohnungswesen in der Hauptverwaltung und in den Bezirksver*val-tungen erforderlich geworden, wonach mit Wirkung vom 1. April 1947 die Zuständigkeiten, die mit dem privaten Wohnungsbau Zusammenhängen, in Zukunft nicht mehr von dem Hauptamt für Hochbau der Hauptverwaltung und den Ämtern für Hochbau der Bezirksverwaltungen, sondern von dem Hauptamt für Aufbau in der Hauptverwaltung bzw. von den Ämtern für Aufbau in den Bezirksverwaltungen wahrgenommen werden sollen. Dazu gehört auch die Bearbeitung der Anträge auf Mittelgewährung aus dem Gebäudeinstandsetzungsfonds, eine Zuständigkeit, die nach den Grundsätzen für die Verwaltung und Verteilung der Mittel aus diesem Sondervermögen vom 15. Oktober 1945 bisher dem Hauptamt für Hochbau in der Hauptverwaltung bzw. den Ämtern für Hochbau in den Verwaltungsbezirken oblag. Mit Wirkung vom 1. April 1947 ab treten die Ämter für Aufbau gern. Abschn. 6 Abs. 1, 7 Ziffer a) und 11 Abs. 1 der Grundsätze an die Stelle der Ämter für Hochbau. Berlin, den 10. März 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Ostrowski;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen. Von wesentlicher Bedeutung für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der für sie festgelegten konkreten Einsatzrichtungen zu erfolgen. Die eingesetzten haben die für die Erfüllung ihrer Aufträge erforderlichen Informationen bei Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die auf diesen Gebieten zum Einsatz vorgesehenen Kader ständig über das erforderliche Maß an Kenntnissen verfügen. Die Belastung der Mitarbeiter der vorgangsführenden Referate hat zugenommen.

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