Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 83

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 83 (VOBl. Bln. 1947, S. 83); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 6. 31. März 1947 81 mit einer Tonnage von über 250 Bruttoregistertonnen dürfen nicht gebaut werden. 6. Gyro-Kompasse: Die Beschaffung und der Einbau von Gyro-Kompassen oder von Stabilisierungs-geräten jeglicher Art sind verboten. 7. Aktionsradius undKapazität derWin-d e n : Der Aktionsradius der Schiffe und die Kapazität ihrer Winden unterliegen keinen Beschränkungen, jedoch ist die Tragfähigkeit der vorhandenen Ladebäume auf 3 Tonnen begrenzt. 8. Echolotgerät: Die Einrichtung von Echolot- gerät ist gestattet. Ausgefertigt in Berlin, am 4. November 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von P. A. Kurochkin, Generaloberst, Lucius D. Clay, Generalleutnant, G. W. E. J. E r s k i n e , Generalmajor, C. B a p s t, Brigadegeneral, unterzeichnet.) Alliierte Kontrollb eh ö r d e Kontrollrat Direktive Nr. 45 Abgrenzung der technischen Merkmale der deutschen Sportboote Der Kontrollrat erläßt folgende Direktive: 1. Sportboote unterliegen den nachstehenden Beschränkungen: a) Höchstgeschwindigkeit in ruhigem Wasser 10 Knoten; b) Höchsttonnage: 15 Bruttoregistertonnen; c) Länge zwischen den Loten: nicht über 13 m. 2. Diese Abgrenzungen beziehen sich auf alle Schiffe dieser Art, die von Deutschland gebaut oder in irgendeiner Weise erworben werden, vorbehaltlich von Ausnahmen, die der Kontrollrat bestimmen kann. 3. Die in dieser Direktive vorgesehene Geschwindigkeit bezieht sich auf seefertige Schiffe mit voller Bemannung, vollem Brennstoffvorrat, voller Verpflegung und Versorgung. 4. Vorrichtungen und Verstärkungen, die die Verwendung des Fahrzeuges für andere als Sportzwecke, insbesondere für militärische Zwecke, ermöglichen, sind verboten. 5. Diese Direktive tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, am 9. November 1946. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieser Direktive sind von P. A. Kurochkin, Generaloberst. F. A. K e a t i n g , Generalmajor, G. W. E. J. E r s k i n e , Generalmajor, R. N o i r e t, Generalleutnant, unterzeichnet.) Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (47) 60 8. März 1947 Kontrolle über die Herstellung von gefährlichen oder wertlosen pharmazeutischen Präparaten Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie felgt an; 1. Alle Personen und Firmen, die Medikamente und pharmazeutische Präparate irgendwelcher Art her- steilen oder verkaufen, haben sich innerhalb eines Monats nach Erlaß dieser Anordnung beim Landesgesundheitsamt registrieren zu lassen. 2. Drei Muster des Erzeugnisses in der Verpackung, in der es im Einzelhandel verkauft wird, sind dem Landesgesundheitsamt zur Analyse seitens qualifizierter Laboranten vorzulegen. 3. Eine vom Landesgesundheitsamt festzusetzende Gebühr für die Analyse ist zu entrichten. 4. An die Bevölkerung sind nur Erzeugnisse zu verkaufen, die vom Landesgesundheitsamt genehmigt sind und einen Zulassungsstempel des Magistrats tragen. Die bereits laut Reichsgesetz vom Februar 1943 hergestellten und zum Verkauf vorbereiteten Erzeugnisse können von dieser Bestimmung befreit werden. 5. Alle gefährlichen Medikamente, einschließlich Betäubungsmitteln, sind an die Bevölkerung gegen ein vom qualifizierten Arzt vorgeschriebenes Rezept zu verkaufen. 6. Personen, die die obengenannten Bestimmungen verletzen, machen sich einer strafbaren Handlung schuldig und setzen sich der Gerichtsverfolgung aus. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: S o s u 1 j a , Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (47) 6t 13. März 1947 Ausführung der Direktive Nr. 44 des Alliierten Kontrollrates in Berlin An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Sie haben unverzüglich die beigefügte Direktive Nr. 4 1 des Alliierten Kontrollrates in Kraft zu setzen. 2. Wer diese Direktive verletzt, setzt sich der Bestrafung durch ein Militärregierungsgericht aus. 3. Sie haben die Direktive Nr. 44 und diese Anordnung auf breiter Basis zu veröffentlichen. 4 Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: S o s u 1 j a , Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kommandantur Berlin BK'O (47) 62 13. März 1947 Ausführung der Direktive Nr. 45 des Alliierten Kontrollrates in Berlin An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie felgt in: 1. Sie haben unverzüglich die beigefügte Direktive Nr 45 des Alliierten Kontrollrates in Kraft zu setzen. 2. Wer diese Direktive verletzt, setzt sich der Bestrafung durch ein Militärregierungsgericht aus. 3. Sie haben die Direktive Nr. 45 und diese Anordnung auf breiter Basis zu veröffentlichen. 4 Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: S o s u 1 j a , Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 83 (VOBl. Bln. 1947, S. 83) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 83 (VOBl. Bln. 1947, S. 83)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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