Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 8

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 8 (VOBl. Bln. 1947, S. 8); 8 Verordnungsblatt Ittr Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 1. 11. Februar 1947 kungen des Stromverbrauchs für Haushalte, öffentliche Versorgungsbetriebe, Lehranstalten und Krankenanstalten, Post-und Fernmeldewesen sowie Behörden, städtische Gebäude und Polizeireviere in Kraft. Haushalte: Das Grundkontingent beträgt für jeden Haushalt täglich 300 Wattstunden (bisher 400); dazu kommen je Person 100 Wattstunden (bisher 120). Das Kochstromkontingent enthält den Grundbetrag von täglich 600 Wattstunden (bisher 700) und einen Zuschlag von 500 Wattstunden (bisher 600) je Person. (Kochstromkontingente gelten nur in Haushalten, wo Gasanschluß oder Brennstoffe für eine Kochstelle fehlen.) Die Sonderzuschläge von 100 Wattstunden täglich für Kinder bis zu fünf Jahren, Familien in Kellerwohnungen ohne Tageslicht, Kranke, Invaliden, Ärzte, Zahnärzte und Dentisten bleiben unverändert. Nachstehend eine Übersicht der neuen Kontingente: Personen- Wattstunden täglich anzahl für Licht für Kochstrom zusammen 1 400 1100 1500 2 500 1600 2100 3 600 2100 2700 4 700 2600 3300 5 800 3100 3900 öffentliche Versorgungsbetriebe, Kürzung 10°/o (Bewag, Gasag, Berliner Wasserwerke, Stadtentwässerung und sonstige Betriebe wie Behala, Markthallen, Vieh- und Schlachthöfe, Stadtgüter). Lehranstalten und Krankenanstalten, Kürzung 20% (Sämtliche Schulen einschl. Berufs- und Hochschulen sowie alle staatlichen, städtischen, gemeinnützigen und privaten Krankenhäuser, Hospitäler und Heilanstalten). Post- und Fernmeldewesen, Kürzung 10% (Fernmeldewesen, Telefon, Telegraf, Rundfunk, Presse). Behörden, städtische Gebäude und Polizeireviere, Kürzung 25% (städtische und staatliche Behörden, Organisationen, Bezirksämter, Volksund Bezirksbanken, Fahrbereitschaften, Feuerwehr, Polizeiverwaltung mit Präsidium, Kriminalpolizei und Schutzpolizei). Berlin, den 31. Dezember 1946. Magistrat von Groß-Berlin Abt. Verkehr und Versorgungsbetriebe Reuter Volksbildung und Kunst Statut der Bezirksvolkshochschulen von Groß-Berlin Der Magistrat von Groß-Berlin hat in seiner Sitzung am 24. August 1946 nachstehendes „Statut der Be-zirksvölkshochschulen von Groß-Berlin" beschlossen. Die Alliierte Kommandantur Berlin, Komitee für Erziehung und Religion, hat unter dem 22. November 1946 (Obr/l/46''92) ihre Zustimmung erteilt. §1. Aufgaben der Bezirksvolkshochschulen Die Volkshochschule steht im Dienste des Wiederaufbaues Deutschlands und seiner Neugestaltung auf freiheitlicher, demokratischer, sozialer Grundlage. Ihr Ziel ist die Heranbildung der Menschen zu bewußten Trägern dieses Werkes, d. h. von aktiven Menschen fortschritt- licher, demokratischer Gesinnung mit gründlichen Kenntnissen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens, selbständigem Denken und eigener Urteilsfähigkeit gnd hohem Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Gemeinschaft. Daraus ergeben sich für die Bezirksvolkshochschulen folgende Aufgaben: 1. Mitwirkung bei der Ausrottung der nazistischen, militaristischen und imperialistischen Ideologie aus dem deutschen Geistesleben. 2. Erweiterung und Vertiefung des Wissens über die großen Zusammenhänge des menschlichen Lebens und Anregung zu selbständiger Beschäftigung mit ihnen unter besonderer Pflege der fortschrittlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Gesellschaftsund Naturwissenschaft. 3. Behandlung aller wichtigen aktuellen Ereignisse und Probleme vor der Öffentlichkeit, um durch Verbreitung einer wirklichen Kenntnis der Tatsachen und der tieferen Zusammenhänge das Verständnis für die Gegenwart und ihre Aufgaben zp heben. 4. Ermöglichung der Weiterbildung der werktätigen Bevölkerung nach Abschluß des Schulbesuches auf den verschiedenen wissenschaftlichen und kulturpolitischen Gebieten. Dabei ist besonders begabten jüngeren Arbeitern der Weg zur wissenschaftlichen Ausbildung und zum Hochschulstudium zu erschließen, indem sie gefördert und den hierfür bestimmten Bildungsstätten zugeführt werden. § 2. Träger der Bezirksvolkshochschulen Träger der Bezirksvolkshochschulen ist die Stadt Berlin. Die Verwaltung erfolgt in allen grundsätzlichen Fragen (Lehrplan, Dozentenschulung usw.) durch die Abteilung für Volksbildung beim Magistrat (Amt für Volkshochschulen), im übrigen durch die Abteilung für Volksbildung bei den Bezirksämtern. § 3. Leitung und Lehrkörper der Bezirksvolkshochschulen Der Leiter der Volkshochschule wird durch das Bezirksamt im Einvernehmen mit der Abteilung für Volksbildung beim Magistrat (Amt für Volkshochschulen) bestellt, nach vorherigem Anhören der Vertreter der antifaschistischen Parteien, des FDGB, des Kulturbundes, des Jugend- und Frauenausschusses. Der Leiter der Volkshochschule im Bezirk hat die Stellung eines Referenten. Das Volksbildungsamt des Bezirkes stellt der Volkshochschule die notwendigen hauptberuflichen Mitarbeiter zur Verfügung, deren Auswahl im Einvernehmen mit dem Leiter der Volkshochschule geschieht und deren Zahl sich nach der Zahl der Hörer, der Größe und Struktur des Bezirkes richtet. Für die Vorträge und Kurse werden vom Leiter der Volkshochschule im Einvernehmen mit der Abteilung für Volksbildung beim Magistrat (Amt für Volkshochschulen) Dozenten berufen. Die Dozentenhönorare werden nach den von der Abteilung für Volksbildung (Amt für Volkshochschulen) erlassenen Richtlinien gezahlt. Werden befähigte Hörer als Helfer für Seminare, Referenten für Einzelvorträge und Leiter von Lesegemeinschaften herangezogeri, bedürfen sie der gleichen Berufung wie die Dozenten; ' ~ '■;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 8 (VOBl. Bln. 1947, S. 8) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 8 (VOBl. Bln. 1947, S. 8)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den hat vorrangig nach qualitativen Gesichtspunkten, auf der Grundlage der unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien, unter besonderer Beachtung der von den im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß beim Erhalten und Reproduzie ren der insbesondere vom Kapitalismus überkommenen Rudimente in einer komplizierten Dialektik die vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Wirkungen, innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden als auch die Einwirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems unter dem Aspekt ihres Charakters, ihrer sich ändernden Rolle und Bedeutung für den einzelnen Bürger der im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Verkehr auf den - Verhaltensregeln. für bei besonderen Vorkommnissen und Ereignissen Verkehrsunfälle. Verhalten der hauptamtlichen bei der Verwicklung in - Verteidigungskraft.

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