Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 68

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 68 (VOBl. Bln. 1947, S. 68); 68 Verordnungsblatt lür Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 5. 20. März 1947 Jahre, vom Tode des Eigentümers an gerechnet, geltend gemacht wird. Paragraphen 233 bis 238 der deutschen Zivilprozeßordnung finden Anwendung. Ausgefertigt in Berlin, den 20. Februar 1947. General der Armee P. K o e n i g Marschall der Sowjetunion W. D. Sokolowskij General Joseph T. McNarney Marschall der Royal Air Force Sholto Douglas Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 46 Auflösung des Staates Preußen Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz: Artikel I Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst. Artikel II Die Gebiete, die ein Teil des Staates Preußen waren und die gegenwärtig der Oberhoheit des Kontrollrats unterstehen, sollen die Rechtsstellung von Ländern erhalten oder Ländern einverleibt werden. Die Bestimmungen dieses Artikels unterliegen jeder Abänderung und anderen Anordnungen, welche die Alliierte Kontrollbehörde verfügen oder die zukünftige Verfassung Deutschlands festsetzen sollte. Artikel III Staats- und Verwaltungsfunktionen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten des früheren Staates Preußen sollen auf die beteiligten Länder übertragen werden, vorbehaltlich etwaiger Abkommen, die sich als notwendig herausstellen sollten und von der Alliierten Kontrollbehörde getroffen werden. Artikel IV Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, am 25. Februar 1947. General der Armee P. K o e n i g Marschall der Sowjetunion W. D. Sokolowskij Generalleutnant Lucius D. Clay Generalleutnant B. H. Robertson Alliierte Kommandantur Berlin Angelegenheiten betreffend das unter Kontrolle einer der Besatzungsbehörden stehende Eigentum BK/O (47) 50 21. Februar 1947 Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder Befehls Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden ein-gezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum betreffen. 2. In Fällen, in denen die Gründe zur Prozeßführung vor dem 8. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt. 3. Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach ln einem solchen Prozeß gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig. 4. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum, das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist. 5. Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer bewegliches oder unbewegliches Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in cillen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, daß das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist. 6. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder juristischer Person unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder des Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im § 1 angeführt ist. 7. Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: A. d'Arnoux Colonel Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kommandantur Berlin Maßnahmen zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten BK/O (47) 51 21. Februar 1947 Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Es ist nur denjenigen Ärzten gestattet, im Gebiet von Groß-Berlin Geschlechtskrankheiten zu behandeln, die vom Landesgesundheitsamt eine besondere Erlaubnis hierzu erhalten haben. 2. Diese Erlaubnis wird erteilt beim Abschluß eines zwei Monate dauernden Fortbildungskursus in der modernen Behandlung von Geschlechtskrankheiten, bei dessen Beendigung eine Prüfung abgehalten wird. Von dem Landesgpsundheitsamt bereits anerkannte Ge-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Durchführung des staatsfeindlichen Menschenhandels im Zusammenhang stehende Sache an eine ausgewählte und vereinbarte Stelle bringt und sie dort dem Schleuser übergibt.

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