Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 59

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 59 (VOBl. Bln. 1947, S. 59); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 4. 5. März 1947 59 Beschlüsse Auf Antrag der Frau Käthe Franke geh. Cobau in Berlin W 15, Duisburger Straße 7, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kalinszky in Berlin W 15, Uhland-traße 169/170, wird als Zeitpunkt des Todes des Kaufmanns Franz Gustav Felix Cobau, geb. am 15. Mai 1905 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Duisburger Straße 7, der 30. April 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten fallen der Antragstellerin zur Last. Az. 14 II. 188/46. Auf Antrag der Frau Dr. Hildegard Lieberz in Bonn a. Rh., Coburger Straße 1 b, vertreten durch die Rechtsanwältin Anita Eisner, Berlin W 35, Lützowstraße 69, wird die verschollene Ehefrau Adele Wygodzinski, geb. Sperling, geb. am 7. Dezember 188C in Erfurt, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kantstraße 47, für tut ?-k’.ärl. Als Zeitpunkt des Todes wird der ) Juli 1944 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 227/46 Auf Antrag der Frau Elise Timm geb. Hilse in Berlin-Wilmersdorf, Güntzel-straße 59, wird der Pensionär, ehemalige Straßenbahnschaffner Wilhelm Timm, geb. am 15. März 1869 in Kasimirsburg, Kreis Köslin, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 4 Mai 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last Az. 14. II. 253/46. Auf Antrag des Rechtsanwalts Carl Lindenberg in Berlin W 15, Meineke-straße 25, als Nachlaßpfleger des verstorbenen Otto Pieper wird Frau Gertrud Pieper geb. Halbaß, geb. am 13. Mai 1894 zu Berlin, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 26. Juni 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last Az. 14. II. 88/46 Auf Antrag des früheren Bankiers Emil Caro in Berlin-Kladow, Kladower Damm 263/264, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Carl Kikath in Berlin-Char-loltenburg, Mommsenstraße 3, werden die Eheleute Viktor Caro, geb. am 6. Dezember 1883 in Berlin, und Minna Caro geb. Schrubski, geb. am 16. September 1894 in Wittstock, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 30. November 1941 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 132/46. Auf Antrag der Gerda Hannemann in Düren, Monschauer Straße 15, vertreten durch Kaufmann Erwin Buchmann in Düren, Monschauer Straße 15, wird der Funkobergefreite Dr. Ludwig Hannemann, geb. am 3. März 1907 in Berlin-Hennsdorf, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Brettschneiderstraße (Funkhaus) für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 17. Februar 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 255/46. Auf Antrag der Schneiderin Clara Spanier in Berlin-Charlottenburg, Grol-manstraße 36, wird der Studienrat Salomon Spanier, geb. am 28. September 1867 in Paderborn, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 12. August 1944 festgestellt. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 263/46. Auf Antrag der Frau Anna Büntke geb. Stenull in Spandau, Keltererweg 33, wird der Rentner Paul Büntke, geb. am 7. Juni 1877 in Karmin, Kreis Pieschen, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 29. April 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 279/46. Auf Antrag des Dr. Alfred Weißbarth in Berlin-Steglitz, Brentanostraße 47, wird die Frau Käthe Weißbarth geb. Weinberg, geb. am 21. September 1890 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Uhlandstraße 148, IV. für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. März 1943 festgesetellt. Die entstandenen außergerichtlichen Auslagen werden gemäß der AV. des RJM. vom 25. Oktober 1941, Deutsche Justiz S. 1023 § 2 der VO. vom 20. März 1935, RGBl. I S. 406, niedergeschlagen Az. 14. II. 170/46. Auf Antrag der Frau Meta von Borczyckowski geb. Flatow ln Berlin-Charlottenburg, Leibnizstraße 44, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Hummel in Berlin-Charlottenburg, Sybelstraße 67, werden Frau Dora Töpfer geb. Flatow, geb. am 21. Oktober 1880 in Stolp in Pommern, und Fräulein Annemarie Töpfer, geb. am 30.Oktober 1913 in Berlin, beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kaiserdamm 103/104, für tot ‘erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 10. Oktober 1942 festgestellt. Az. 14. II. 174/46. Auf Antrag des Fräulein Antonie Bursch in Berlin-Wilmersdorf, Detmolder Straße 65, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Michaelsen in Berlin SW 11, Stresemannstraße 66, werden der Patentanwalt Alfred Bursch, geb. am 8. August 1879 in Berlin, und Lina Bursch geb. Cohen, geb. am 20. Februar 1903 in Berlin, beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Helm-stedter Straße 20, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Juli 1943 festgestellt. Az. 14. II. 245/46. Auf Antrag der Frau Edith Ernicke geb. Samson in Charlottenburg, Kamminer Straße 2 vertreten durch Rechtsanwalt Heinz-Günther Rosenthal in Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße 8 a, wird Herr Karl Kurt Ernicke, geb. am 17. September 1916 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Kamminer Straße 2, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 6. April 1945 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 246/46. Auf Antrag der Frau Elsa Gelhar geb. Salinger, vertreten durch, ihren Mann Richard Gelhar in Berlin-Dahlem. Rolfstraße 4, Prozeßbevollmäch'tigter; Rechtsanwalt Dr. Alexander Coper in Berlin W 15, Rüdesheimer Platz 10, wird Herr Kurt Salinger, geb, am 14. März 1883 in Gumbinnen (Ostpr.), wohnhaft in Berlin W 15, Eisenzahnstraße 4, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 1. Oktober 1943 festgestellt. Az. 14. II. 250/46. Auf Antrag des Heinz Imbach in Berlin W 30. Karl-Schrader-Straße 2, wird Frau Elfriede I m b a c h geb. Honigbaum, geb. am 19. Januar 1872 in Landshut (Schlesien), zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Leibnizstraße 19, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 26. Mai 1943 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 14. II. 50/46. Auf Antrag des Fräulein Margarete Engler in Weimar, An der Leine 21, vertreten durch Rechtsanwältin Anita Eisner in Berlin W 35, Lützowstraße 69, werden die Eheleute Kommerzienrat Julius Berger, geh. am 22. September 1862 in Zempelburg (Westpr.), und Flora Berger geb. Meyer, geb. am 4. oder 6. Oktober 1862 oder 1860 in Zempelburg (Westpr.), für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 16. Mai 1942 festgesLeilt Az. 14. II. 196/46. Berlin-Charlottenburg, den 3., 15., 17., 28. November und 4., 6., 12. Dezember 1946. Das Amtsgericht. Bekanntmachungen über den Nachlaß des am 14. September 1945 verstorbenen Heinrich Schiermeyer, zuletzt in Berlin-Wilmersdorf, Wexstraße 29, wohnhaft, ist am 9. November 1946 Nachlaßverwaltung angeordnet worden. Nachlaßverwalter ist Konkursverwalter Noetzel in Berlin-Halensee, Joachnn-Friedrich-Straße 5. Az. 29/26. VI. 102/45. Am 8. November 1946 ist vom Unterzeichneten Amtsgericht die Nachlaßverwaltung über den Nachlaß des am 15. Oktober 1945 verstorbenen, in Berlin-Charlottenburg, Stülpnagelstraße 3, wohnhaft gewesenen Kaufmanns Friedrich Aly angeordnet und der Regierungs-Vizepräsident a. D. Emst Mendrzyk in Berlin-Schmargendorf, Berkaer Straße 40, zum Nachlaßverwalter bestellt worden. Az. 28. VI. 807/46. über den Nachlaß der am 3 Dezember 1946 verstorbenen Eva Saalfeld geb. Oppler, zuletzt in Berlin-Charlottenburg, Droysenstraße 6, wohnhaft, ist am 19. Dezember 1946 NachJaßverwaltung angeordnet worden. Nachlaßverwalter ist Rechtsanwalt Bruno Reek in Berlin-Wilmersdorf, Berliner Straße 154. Az. 29 VI. 922/46. Amtsgericht Charlottenburg Beschlüsse Auf Antrag der Charlotte Emilie Hartraann geb. Kleindienst in Kastenseeon, Post Glonn (Oberbay.), wird ihr Ehemann, der am 19. April 1902 in Holzminden geborene Wilhelm Heinrich Har*mann, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Johannisthal, Hagedornstraße 66, welcher seit dem 21. Februar 1943 nach einem Einsatz in Smorodine, nordwestlich Charkow, vermißt wird, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 21.Februar 1943, 24 Uhr, festgestellt. D e Kosten des Verfahrens, einschl der nowtendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin, fallen dem Nachlaß zur Last. Az. 4 II. 40/46 Trept. Berlin-Köpenick, den 24. Dezember 1946. Das Amtsgericht. Der Erbschein vom 23. März 1943 nach dem am 16. Juni 1942 verstorbenen, in Berlin-Rahnsdorf wohnhaft gewesenen Zimmermeister Johann Karl Max Kuhn (senior) wird für kraftlos erklärt. A.z. 4 a VI. 172/43. Berlin-Köpenick, den 14. Dezember 1946. Das Amtsgericht. Der Hypothekenbrief über 4000 GM mindestens RM, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Köpenick von Friedrichshagen Bd. 1630 Abt. III Nr 3 ist für kraftlos erklärt worden. Az. 12 F. 13/46. Der Hypothekenbrief über 10 000 RM, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Köpen rk von Rahnsdorf Band VIII Blatt 244 Abt. 3 Nr 9 und Blatt 245 Abt. III Nr. 7 : für kraftlos erklärt worden. Az. 12 F. 10/46. Berlin-Köpenick, den 16. Januar 1947. Das Amtsgericht. Beschlüsse Der Rudolf Nothenberg, geb. am 10. April 1903 in Berlin, die Johanna Nothenberg geb. Levy, Geburtsdaten und Geburtsort unbekannt, sowie der Gert Nothenberg geb. 1935 nähere Daten nicht bekannt , alle zuletzt wohnhaft in Berlin-Karlshorst, Prinz-Heinrich-Straße 6, werden auf Antrag der Witwe Valeska Levy geb. Lefebre in Berlin-Karlshorst, Lehndorfstraße 75, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 15. Oktober 1942 festgestellt. Az. 5 II. 38/46. Der Lehrer Ludwig L e w i n , geb. am 10. Januar 1864 in Strelno, zuletzt wohnhaft in Berlin-Kaulsdorf-Süd, Am Birkenwerder 42, wird auf Antrag seiner Tochter, der Frau Ida Kie!n geb. Lewin in Berlin-Mariendorf, Liviusstraße 7, für tot erklärt Als Zeitpunkt des Todes wird der 28. August 1942 festgestellt. Az. 5 II. 54/46. Der Kaufmann Siegfried L e w i n , geb. am 25. Januar 1890 in Exin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Kaulsdoif-Süd, Am Birkenwerder 42, wird auf Antrag seiner Schwester, der Frau Ida Klein geb. Lewin in Berlin-Mariendorf, Liviusstraße 7, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 5. März 1943 bestimmt. Az. 5 IL 55/46. A.uf Antrag der Frau Theresia Reichert geb. Thüraer in Berlin-Lichtenberg, Bornitzstraße 10a, wird der Rentner Franz Friedrich Gustav Reichert, geb. am 2. Oktober 1871 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Lichtenberg, Bornitz-straße 10 a, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 24. April 1945 festgestellt. Az. 5 II, 63/46. Durch Beschluß vom 11. Januar 1947 wird die Frau Marie Naundorf geb. Ebert aus Berlin-Lichtenberg, geb. am 9. März 1905 zu Kleckewitz. für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 22. April 1945 festgestellt. Az. 5 II. 64/46.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 59 (VOBl. Bln. 1947, S. 59) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 59 (VOBl. Bln. 1947, S. 59)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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