Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 49

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 49 (VOBl. Bln. 1947, S. 49); VERORDNUNGSBLATT für Groß-Berlin Herausgegeben vom Magistrat von Groß-Berlin. Erscheint nach Bedarf. Bezugspreis vierteljährlich 4, RM zuzüglich Postgebühren, Einzelheft 0,40 RM 3. Jahrgang / Nr. 4 Bestellungen sind zu richten an DAS NEUE BERLIN, Verlagsgesellschaft m. b. H., Berlin N 4, Linienstraße 139/140, Tel. 425941 /Postsch.-Kto. Berlin 285789 Ausgabetag 5. März 1947 Inhalt I. Gesetze, Befehle, Verordnungen,Anordnungen Tag' Seite Alliierte Behörden 4. 2. 1947 Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr. BK/O (47) 41, Überwachung der Werkzeugmaschinen in Groß-Berlin 49 Magistrat Verkehr und Versorgungsbetriebe 31. 12. 1946 Anordnung über Stromverbrauch in gewerblichen Anlagen SO Tag Seite Sozialwesen 18. 2. 1947 Verordnung über Rentenzahlung an Opfer des Faschismus 51 Arbeit 20. 2. 1947 Berichtigung zur Anordnung über Arbeitsanweisungen für Arbeitsschutzkommissionen, Sicherheitsbeauftragte und Unfallvertrauensleute 52 II. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Planungen 5. 2.1947 Bekanntmachung neuer deutscher Normen 52 5. 2. 1947 Bekanntmachung von Normblattentwürfen 53 . Polizei 30. 1.1947 Bekanntmachung über Ausbruch der Räude . 53 1. 2. 1947. Bekanntmachung über Er’öschen der Geflügelcholera 53 5. 2. 1947 Bekanntmachung über Ungültigkeitserklärung behelfsmäßiger Personalausweise 53 III. öffentliche Bekanntmachungen Justizbehörden Verschiedene Bekanntmachungen 55 Wirtschaft Verschiedene Bekanntmachungen 63 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Alliierte Behörden Alliierte Kommandantur Berlin Überwachung der Werkzeugmaschinen in Groß-Berlin BK/O (47) 41 4. Februar 1947 Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Niemand darf eine Werkzeugmaschine kaufen, verkaufen, leihen, tauschen oder in anderer Weise einer anderen Person übergeben bzw. von ihr erwerben, es sei denn, daß eine entsprechende Genehmigung der Militärregierung oder der von ihr bestimmten Dienststelle vorliegt. 2. Niemand darf ohne die Genehmigung der Militärregierung eine Werkzeugmaschine aus der Fabrik oder dem Gebäude entfernen, wo sie aufgestellt ist. 3. Wer eine Werkzeugmaschine besitzt oder unter seiner Kontrolle hat, ist für deren Sicherung gegen Ver- lust, Beschädigung oder Verderb verantwortlich. Falls es notwendig wird, eine Werkzeugmaschine anderswohin zu verlegen, um deren Erhaltung zu sichern, so hat derjenige, der eine solche Werkzeugmaschine besitzt oder unter seiner Kontrolle hat, bei der Militärregierung Antrag auf Genehmigung zu deren Verlegung zu stellen. 4. Wer nachfolgend aufgeführte Werkzeugmaschinen besitzt bzw. unter seiner Kontrolle hat, nämlich: I. Werkzeugmaschinen, die zu irgendeinem Zeitpunkte seit dem 1. Januar 1938 Eigentum der Vereinten Nationen oder eines ihrer Angehörigen waren oder aus dem Besitze der letzteren erworben wurden, oder die aus einem Lande der Vereinten Nationen eingeführt wurden; II. Werkzeugmaschinen, die zu irgendeiner Zeit Eigentum des deutschen Staates oder von diesem;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite Erfahrungen die bei der Sicherung, Kontrolle und Betreuung von Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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