Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 44

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 44 (VOBl. Bln. 1947, S. 44); 44 Verordnt!gsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 3. 25. Februar 1947 Institutionen im Universitätsrang, die seit 1934 ernannt wurden, soweit sie nicht unter die Gruppe der Hauptschuldigen fallen. 4. Alle sonstigen Personen, die die nationalsozialistische oder faschistische Weltanschauung verbreitet haben. 5. Personen, die nach dem 1. April 1933 die deutsche Staatsangehörigkeit nachgesucht, angenommen oder anders als durch Eingliederungsgesetze, Heirat oder Annahme an Kindes Statt erworben haben. Abschnitt III Die folgende Liste führt Personengruppen auf, die sorgfältig zu prüfen und, falls Beweise ihrer Schuld gemäß den Bestimmungen der Paragraphen I und II des Artikels IV des Abschnittes II dieser Direktive vorliegen, als Minderbelastete anzuklagen und, wenn schuldig, zu bestrafen sind: 1. Anwärter der SS oder ihrer Gliederungen. 2. Mitglieder der SA nach dem 1. April 1933. 3. Mitglieder der HJ oder des BdM vor dem 25. März 1939. 4. Unteroffiziere des RÄD mit einem Dienstgrad geringer als Feldmeister oder Maidenführerin. 5. Mitglieder der NSDAP nach dem 1. Mai 1937 sowie alle Mitgliedschaftsanwärter der NSDAP. 6. Personen, die als Beamte im Erziehungswesen oder in der Presse nach dem 1. Mai 1933 außergewöhnlich schnell befördert wurden. 7. Alle Personen, die Nutzen gezogen haben aus der Annahme oder Übertragung von Vermögen, das durch Ausbeutung der ehemals besetzten Gebiete, Arisierung oder Konfiszierung aus politischen, religiösen oder rassischen Gründen angefallen ist. 8. Personen, die in der Militär- oder Zivilverwaltung der ehemals besetzten Gebiete beschäftigt waren, so- weit sie über die Grundsätze der Verwaltung bestimmt haben oder sonst in leitender Stellung waren. 9. Personen, die wesentliche Zuwendungen an die Partei gemacht haben. 10. Mitglieder von politischen Parteien oder Organisationen in Deutschland, die zur Machtergreifung durch die NSDAP beigetragen haben, z. B. Tannenbergbund, Alldeutscher Verband. 11. Leitende Angestellte beim Deutschen Roten Kreuz, insbesondere solche, die nach dem 1. Januar 1933 bestellt wurden. 12. Mitglieder der Deutschen Christenbewegung und der Deutschen Glaubensbewegung. 13. Mitglieder des NSKK, des NSFK, des NSDStB, des NSDoB, des NSF. 14. Inhaber des Spanienkreuzes, der österreichischen, sudetendeutschen oder Memel-Erinnerungsmedaille, des Danziger Kreuzes, des SA-Wehrsportabzeichens, der Verdienstauszeichnung des RAD. 15. Eltern und Vormünder, die ausdrücklich ihre Genehmigung zur Ausbildung ihrer Kinder in nationalpolitischen Erziehungsanstalten, Adolf-Hitler-Schulen und Ordensschulen erteilt haben. 16. Personen, die finanzielle Vorteile durch die NSDAP erhalten haben. 17. Personen, die infolge nationalsozialistischen Einflusses sich dem Militärdienst oder Frontdienst entzogen haben. 18. Angestellte bedeutender industrieller, landwirtschaftlicher oder Handelsbetriebe oder Geldinstitute mit dem Titel Generaldirektor, Direktor, Präsident, Vizepräsident, Geschäftsführer, Betriebsleiter, ferner alle Mitglieder des Vorstandes, der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, ferner Chefingenieure, Oberingenieure, soweit sie die technische Richtung des Betriebs bestimmten. Alle Personen mit der Befugnis zur Einstellung oder Entlassung des Personals. Magistrat Polizei Polizeiverordnung über Bekämpfung der Stechmücken (V. 2 Ges. 907/46) Auf Grund des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 {GS. S. 77) wird mit Zustimmung des Magistrats von Groß-Berlin für den Ortspolizeibereich Berlin folgende Polizei Verordnung erlassen: § 1 Die Eigentümer, Mieter, Pächter und Laubenkolonisten derjenigen Grundstücke, auf denen sich Uberwinterungsplätze für Stechmücken (Culiciden) befinden, haben in der Zeit vom 1. Januar bis 1. März 1947 die Bekämpfung der Stechmücken nach der nachfolgenden Ausführungsanweisung durchzuführen. § 2 Der Polizeipräsident ist berechtigt, in Einzelfällen andere als die in der nachfolgenden Ausführungsanweisung angegebenen Maßnahmen zur Mückenbekämpfung anzuordnen. § 3 Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Polizeiverordnung getroffenen Regelungen werden mit einem Zwangsgeld bis zu 50 RM, im Nichtbeitreibungsfalle mit Zwangshaft bis zu einer Woche, geahndet. § 4 Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Verordnungsblatt in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Polizeiverordnung betr. Bekämpfung der Stechmücken vom 8. Juli 1940 (Amtsbl. S. 207) außer Kraft. Berlin, den 5. Februar 1947. Der Polizeipräsident Ausführungsanweisung zur Polizeiverordnung vom 5. 2. 1947 über Bekämpfung der Stechmücken Auf Grund des § 1 der vorgenannten Polizeiverordnung wird folgendes bestimmt: 1. Winterquartiere, gegen die die Mückenbekämpfung in der Zeit vom 1. Januar bis 1. März 1947 zu erfolgen hat, sind besonders die Keller, aber auch Stellungen, Scheunen, Schuppen und ähnliche geschützte Räumlichkeiten.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und in meinem eigenen Namen,die zu dieser erfolgreichen Gesamtbilanz aktiv beigetragen haben, sehr herzlich danken. Sie haben unter Zurückstellung persönlicher Interessen die äußerst komplizierten Aufgaben im Rahmen der sicheren Verwahrung der Inhaftierten, Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Uhtersucbungstätigkelt der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den GMS. Überprüfungen, besonders in den daß der Konspiration und Geheimhaltung in der Suche, Auswahl, Werbung und Zusammenarbeit mit den nicht die notwendige Bedeutung beigemessen wird.

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