Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 43

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 43 (VOBl. Bln. 1947, S. 43); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 3. 25. Februar 1947 4 10. Alle Angehörigen der Schwarzen Reichswehr und alle Angehörigen der Freikorps, soweit sie Mitglieder der NSDAP geworden sind und nicht unter die Gruppe der Hauptschuldigen fallen. M. Wirtschaft und freie Berufe. 1. Wehrwirtschaftsführer: Alle Wehrwirtschaftsführer, die vom Wirtschafts-ministerium bestellt wurden, soweit sie nicht unter die Gruppe der Hauptschuldigen fallen. 2. Wirtschaftskammern: Alle leitenden Beamten von Wirtschaftskammern, soweit sie nicht unter die Gruppe der Hauptschuldigen fallen. 3. Reichsgruppen der gewerblichen Wirtschaft: Alle leitenden Beamten der Gruppen, Hauptausschüsse, Sonderausschüsse, Hauptringe und Sonderringe. 4. Reichsverkehrsgruppen: Alle leitenden Beamten der Verkehrsgruppen. 5. Wirtschaftsgruppen: Alle leitenden Beamten der Wirtschaftsgruppen. 6. Reichsvereinigungen: Alle leitenden Beamten der Reichsvereinigungen einschließlich Abteilungsleiter und Vorsitzenden, Stellvertreter, Geschäftsführer der Hauptausschüsse, Sonderausschüsse, Hauptringe und Sonderringe. 7. Werberat der deutschen Wirtschaft: Alle leitenden Beamten, soweit sie nicht unter die Gruppe der Hauptschuldigen fallen. 8. Weisunggebende Beamte der Reichsstellen und Bewirtschaftungsstellen. 9. Geschäftsunternehmungen einschließlich der Geldinstitute, bei denen das Reich, die NSDAP, ihre Gliederungen oder angeschlossenen Verbände an der tatsächlichen oder interessengemeinschaftlichen Betriebsführung zu irgendeiner Zeit seit dem 1. April 1933 beteiligt waren. Alle Präsidenten, Mitglieder des Aufsichtsrats oder des Vorstandes und leitende Direktoren und Abteilungsleiter. 10. I. Geschäftsuntemehmen der freien Wirtschaft 5n Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, Land- und Forstwirtschaft, Banken, Versicherungen, Verkehr u. dgl Unternehmungen, die wegen des investierten Gesellschaftskapitals, der Anzahl der Beschäftigten, der Art der Produktion oder aus einem sonstigen Grunde an sich bedeutend und wichtig sind: Alle Inhaber, Eigentümer und Pächter, Gesellschafter, einschließlich Aktionäre mit einer Beteiligung von mein; als 25 Prozent, Vorsitzende des Vorstandes oder Aufsichtsrats oder sonstige Personen, die auf die Geschäftsleitung maßgebenden Einfluß haben, soweit diese Personen Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen waren oder, ohne Mitglieder zu sein, ihre Stellung ihren Beziehungen zur NSDAP verdankten. TT. Gemeinnützige Unternehmungen und Wohlfahrtseinrichtungen: Unternehmungen, die wegen ihres Umfangs oder ihrer Tätigkeit bedeutend oder wichtig sind: Alle Leiter, Geschäftsführer, Vorsitzenden des Vorstands und Aufsichtsrats, Beiräte und sonstige Personen, die auf die Geschäftsleituhg einen maßgebenden Einfluß haben oder eine beaufsichtigende Tätigkeit ausüben, soweit diese Personen Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen waren oder, ohne Mitglieder zu sein, ihre Stellung ihren Beziehungen zur NSDAP verdankten. 11. Freie Berufe (Ärzte, Anwälte, Apotheker, Architekten. Ingenieure, Künstler, Schriftsteller, Journalisten u. dgl.); a) alle Leiter, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer;; leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der. Standesvertretungen einschließlich der Ehrengerichte, ferner alle vor den Partei-, SA- oder SS-Gerichten zugelassenen Rechtsbeistände, b) alle anderen Angehörigen der freien Berufe, die-auf Grund ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen besondere Vorteile hatten. N. Juristen: 1. Direktoren und Schatzmeister der Akademie für Deutsches Recht. 2. Vorsitzende, sonstige ständige Richter und die ständigen Leiter der Anklagebehörden der Sondergerichte. 3. Vorsitzende, Richter und Staatsanwälte der Standgerichte. 4. Präsidenten und Vizepräsidenten: a) des Reichspatentamts, b) des Reichsversicherungsamts und Reichsversorgungsgerichts, c) des Landeserbhofgerichts in Celle. 5. Senatspräsidenten und Vizepräsidenten beim Reichsgericht, die seit dem 31. Dezember 1933 hierzu ernannt wurden, ferner die ständigen Mitglieder des obersten Dienststrafsenats beim Reichsgericht.- 6. Vizepräsidenten: a) des Reichserbgesundheitsgerichtes, b) des Reichsfinanzhofs, c) der Reichsrechtsanwaltskammer, . d) der Reichsnotarkammer, e) der Reichspatentanwaltskammer, f) der Reichskammer für Wirtschaftsprüfer, ferner alle ständigen Mitglieder der obersten Ehren gerichtshöfe für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer. 7. Präsidenten der Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwälte, soweit sie nicht unter die Gruppe der Hauptschuldigen fallen, sowie die Vizepräsidenten der Oberlandesgerichte. 8. Präsidenten der Dienststrafkammern für richterliche Beamte. 9. Präsidenten der Landgerichte. 10. Oberstaatsanwälte bei den Landgerichten. 11. Personalreferenten der Gerichte. 12. Hauptamtliche Leiter und ständige Mitglieder der Prüfungsstellen des Reichsjustizprüfungsamts. 13. Präsidenten der Rechtsanwaltskammern, Notarkammern und Patentanwaltskammern in den Oberlandesgerichtsbezirken. 14. Präsidenten und Vizepräsidenten: a) des obersten Fideikommißgerichts, b) des Schiffahrtsobergerichts, c) des Oberprisenhofs. 15. Präsidenten, Vizepräsidenten und die ständigen. Mitglieder der Ehrengerichte der freien Berufe in der, Reichs- und Gaustufe. f O. Sonstige Personengruppen: 1. Unterführer von betrieblichen Stoßtrupps oder Werkscharen. 2. Personen, die das Amt eines Vertrauenslehrers oder Jugendlehrers oder Jugendwalters in irgendeiner Schule innehatten. 3. Rektoren von Universitäten und Vorstände von Kuratorien, Leiter von Lehrerseminaren und Leiter voua;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 43 (VOBl. Bln. 1947, S. 43) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 43 (VOBl. Bln. 1947, S. 43)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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