Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 30

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 30 (VOBl. Bln. 1947, S. 30); 80 Verordnungsblatt Ittr Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 2. 18. Februar 1947 und sämtliche Urnenstellen:, die bis zum 31. Dez. 1926 erworben oder belegt wurden. Mit Ablauf dieser Ruhefrist erlischt jegliches Nutzungsrecht an den Grabstellen. Eine Verlängerung von Reihenstelien kann wegen Mangel an Belegungsfreifläche nicht vorgenommen werden. Für alle Wahlstellen, die bi6 zum 31. Dezember 1921 belegt oder erworben wurden und ein Wiedererwerb auf weitere 25 Jahre nicht erfolgt ist, wird mit der Einebnung ab 1. Ja-nua 1947 begonnen. Soweit Wahlstellen in ihrer Ruhetrist verlängert worden sind, unterliegen die Denksteine und sonstigen Grabanlagea den jetzt geltenden Vorschriften und sind entsprechend zu ändern. Sämtliche vor dem 1 Januar 1887 erworbenen Erbbegräbnisse werden ab 1 Januar 1947 geschlossen, soweit nicht inzwischen ein Wiedererwerb stattgefunden hat. Inhaber der zur Einebnung gelangenden Wahl-, Reihen- und Urnenstellen die Rechte an Denksteinen und sonstigen Grab-ausstattunigen geltend machen wollen werden hiermit aufgefordert. sich unter Vorlage des Besitzscheines bis zum 31. Januar 1947 im Friedhofsbüro Berlin-Lichtenberg, Möllendorffstraße 111, Zimmer 21, zu melden. Nach Ablauf dieser Frist'gehen alle nicht ruriickgeforderten Gegenstände in das Eigentum der Stadtgemeinde über. Berlin-Lichtenberg, den 30. Dezember 1946. Groß-Berlin Bezirksamt Lichtenberg I.A. Hartmann Deutsche Zentral Verwaltungen ii Ungültigkeitserklärung von Personalausweisen Nachstehend bezeichnete Personalausweise sind abhanden gekommen und werden hiermit für ungültig erklärt: 1. Nr. K 5 vom 2. November 1945 für den Kraftfahrer Gustav Klemz, Berlin O 34, Zorndorfer Straße 48, Bestätigung als Schiedsmann Durch Beschluß des Landgerichts Berlin vom 5. Dezember 1946 ist, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Alliierte Kommandantur, bestätigt worden: Der Referent Lothar Henseler, Berlin N 58, Bernauer Str. 43, als Schiedsmann für den Schiedsmannbezirk Berlin Mitte 5. Berlin, den 3. Januar 1947. Groß-Berlin Bezirksamt Mitte Stryewski Bezirksrat Bestätigungen als Schiedsmann-Stellvertreter Durch Beschlüsse des Landgerichts Berlin sind, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Alliierte Kommandantur Berlin, als Schiedsmann-Stellvertreter bestätigt worden: 1. Für den Schiedsmannbezirk Buchholz Steinmetz Hugo Irmert, Berlin-Buchholz, Straße 74 Nr. 15, 2. für den Schiedsmannbezirk Niederschönhausen III Angestellter Hans Theil, Berlin-Niederschönhausen, Ziethenstr. 35. Berlin, den 15. Januar 1947. Groß-Berlin Bezirksamt Pankow Patsch der sowjetischen Bcsatzungszone 2. Nr. H 5 vom 2. November 1945 für den Hilfsamtsgehilfen Gußtav Hochmann, Berlin SW 29, Urbanstraße 130. Berlin NW 7, den 12. Dezember 1946, Dorotheenstr. 49 52. Deutsche Justizverwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland i. A.: Eickhoff Justizbehörden Aufgebote Der Kaufmann Fr. J o 1 o w i c z in (13) Coburg, Festungshof 2, hat da6 Aufgebot der 3 Hypothekenbriefe beantragt, die gebildet sind für 3 Hypotheken, eingetragen im Grundbuch von I. Charlottenburg Bd. 300 Bl. 9797 in Abteilung III unter Nr. 23 mit 20 000 RM und unter Nr. 30 mit 24 000 RM, II Schmargendorf Bd. 48 Bl. 2094 in Abteilung III unter Nr. 15 mit 7000 RM. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht. Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Az. 14 F. 78 u. 82/46 Der Bankdirektor Dr. W alter Schneider, früher in Magdeburg, jetzt in Bad Harzburg, Bismarckstraße 12, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eberhard in Magdeburg, Seume-straße 1, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche der Stadt Charlottenburg Band 387 Blatt 12 401 in Abteilung II unter Nummer 14 für die Bank für Handel und Grundbesitz e. G. m. b. H. in. Magdeburg eingetragene Hypothek von 25 000 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Juli 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine 6eine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Az. 14 F. 96/46 Die Cellistin Klara Bussenius in Berlin-Wilmersdorf, Binger Straße 11, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Walter Schmidt in Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 7, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über 11 250 RM, eingetragen im Grundbuch des Grundstückes Berlin-Grunewald, Bilse-straße 4, Band 58 Blatt Nr. 1724 in Abteilung III Nr. 4, beantragt. Az. 14 F. 95/46 Fräulein Anna Bussenius in Berlin-Wilmersdorf, Binger Straße 11, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Walter Schmidt in Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 7, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über 11 250 RM, eingetragen im Grundbuch des Grundstücks Berlin-Grunewald, Bilsestraße 4, Band 58 Blatt Nr. 1724 in Abteilung III.Nr. 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juli 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Az. 14 F. 94/46 Herr Franz Schwericke in Berlin-Dahlem, Eppinger Straße 9, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 71/92 205 der Sparkasse der Stadt Berlin Kasse Nr. 71, Berldn-Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße , beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in Idem auf den 20. Juli 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine seine;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, zu erkennen, welche einzelnen Handlungen von ihr konkret gefordert werden. Forderungen dürfen nur gestellt werden, wenn sie zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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