Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 3

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 3 (VOBl. Bln. 1947, S. 3); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 1. II. Februar 1947 s b) Sämtliche Geschosse für die obigen Waffen sowie deren Vortreib- oder Antriebsmittel. Beispiele von Antriebsmitteln sind Kartuschen, Ladungen usw. c) Sämtliche militärischen Vernichtungsmittel, z. B. Granaten, Bomben, Torpedos, Minen, Unterwasserminen, Wasserbomben, Sprengladungen und Ladungen mit Selbstantrieb. d) Sämtliche militärischen Hieb- und Stichwaffen, z. B. Seitengewehre, Säbel, Dolche und Lanzen. Gruppe II a) Sämtliche eigens für militärische Zwecke aus-gerüstete oder bestimmte Fahrzeuge, z. B. Panzer, Panzerwagen, Anhänger zum Panzertransport, gepanzertes rollendes Eisenbahnmaterial usw. t b) Panzerungen jeder Art für militärische Zwecke. c) Eigens für militärische Zwecke bestimmte Ge-j schirre. iruppe III a) (I). Entfernungsmeßgeräte jeder Art für militä- rische Zwecke; (II) Ziel-, Lenkungs- und Berechnungsgeräte für Feuerregelung; (III) Suchgeräte jeder Art (insbesondere alle Funkpeil- und Funksuchgeräte); (IV) Geräte zur Unterstützung der Feuerbeob-achtung oder zur Fernlenkung von in Bewegung befindlichen Gegenständen. b) Sämtliche Signal- und Femverbindungsgeräte und j Einrichtungen, die eigens für Kriegszwecke kon- ! struiert sind; sämtliche Funkstörgeräte. c) Scheinwerfer mit einem Spiegeldurchmesser über ! 45 cm. d) Optische Geräte jeder Art, die eigens für Kriegszwecke konstruiert oder bestimmt sind. e) Vermessungs- oder kartographische Ausrüstungen und Geräte jeder Art, die eigens für Kriegszwecke konstruiert sind. Militärische Karten und Gerät zu deren Gebrauch. f) Pionier-Werkzeuge, -Maschinen und -Geräte für militärische Zwecke, z. B. Spezialbrückenbaumaterial. g) Militärische Ausrüstungen und Uniformen für Einzelpersonen, militärische Abzeichen und Auszeichnungen. h) Geheimschriftmaschinen und Vorrichtungen für Verschlüsselungszwecke. i) Sämtliche Tarnungs- und Blendvorrichtungen. Alle die Materialien der Gruppe III, die normalerweise in Friedenszeiten verwandt werden können und nicht eigens für militärische Zwecke konstruiert sind, unterliegen nicht den Vorschriften des Artikels I, Absatz 1 dieses Gesetzes; dies gilt nicht für elektronische Vorrichtungen, z. B. Funkmeß-, Radar-, Funkpeil- und ähnliche Geräte. Gruppe IV a) Kriegsschiffe sämtlicher Klassen. Sämtliche Schiffe und schwimmende Einrichtungen, die eigens zum Betrieb Und zur Instandhaltung; von Kriegsschiffen bestimmt sind. Sämtliche Schiffe mit Eigenschaf- ten, die für einen normalen Friedensgebrauch nicht I erforderlich sind, sowie Schiffe, welche in einer j Weise geplant oder gebaut sind, die ihre Umwandlung in Kriegsschiffe oder ihren Gebrauch für militärische Zwecke vorsieht. b) Besondere Maschinenanlagen, Ausrüstungen und Einrichtungen, die in Friedenszeiten gewöhnlich nur auf Kriegsschiffen Verwendung finden. c) Tauchfahrzeuge aller Art; Tauchvorrichtungen jeder Art, die für militärische Zwecke bestimmt sind. Besondere Ausrüstungen, die zu diesen Fahrzeugen und Vorrichtungen gehören. d) Sämtliche Landungsvorrichtungen für militärische Zwecke. e) Material, Ausrüstungen und Anlagen zur militärischen Verteidigung von Küsten, Häfen usw. Gruppe V a) Luftfahrzeuge jeder Art, schwerer oder leichter als Luft, mit oder ohne Antriebsvorrichtungen, unter Einschluß von Drachen, Fesselballons, Gleitflugzeugen und Flugzeugmodellen; nebst sämtlichen Hilfsgeräten, einschließlich Flugzeugmotoren, Bestandteilen, Zubehörstücken und Ersatzteilen, die eigens für den Betrieb von Luftfahrzeugen bestimmt sind. b) Bodeneinrichtungen zur Instandhaltung und Bedienung, Prüfung und Unterstützung des Betriebes von Luftfahrzeugen, z. B. Katapulte, Winden und Navigationssignale (Richtbaken); Material für die schnelle Errichtung von Flugplätzen, z. B. Landungsmatten; Spezialgerät, das in Verbindung mit Luftaufnahmen gebraucht wird. Die Vorschriften des Artikels I, Absatz 1 dieses Gesetzes gelten jedoch nicht für solche Geräte und Materialien für Flugplätze und Navigationssignale (Richtbaken), die einem normalen Friedensgebrauch dienen und nicht eigens für im Verzeichnis B angeführte militärische Zwecke bestimmt sind. Gruppe VI Sämtliche Zeichnungen, Aufstellungen, Pläne, Modelle und Nachbildungen, die sich unmittelbar auf die Entwicklung, Herstellung, Erprobung oder Prüfung von Kriegsmaterial oder auf Versuche oder Forschungen in Verbindung mit Kriegsmaterial bezietov. Gruppe VI! Maschinen sowie sonstige Herstellungsgeräte und Werkzeuge, die bei der Entwicklung, Herstellung, Erprobung oder Prüfung des in diesem Verzeichnis angeführten Kriegsmaterials verwendet werden und die nicht auf den Friedensgebrauch umgestellt werden können. Gruppe VIII a) Die folgenden chemischen Kriegsstoffe: Hochexplosive Sprengstoffe, mit Ausnahme der im Verzeichnis B, Gruppe VIII a) angeführten. (Anmerkung: Unter „hochexplosiven Spreng- stoffen" sind organische Sprengstoffe zu verstehen, die zur Füllung von Geschossen, Bomben.' usw. verwendet werden.) Zweibasige Treibpulver (d. h. Nitrozellulosetreibpulver, welche Nitroglyzerin, Diaethylenglycol-dinitrat oder analoge Stoffe enthalten). Einbasige Treibpulver für Waffen jeder Art, mit Ausnahme von Sportwaffen.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 3 (VOBl. Bln. 1947, S. 3) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 3 (VOBl. Bln. 1947, S. 3)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes in Gewahrsam genommen werden kann, nennt Abs Satz Personen, die aus Einrichtungen entwichen sind, in die sie zwangsweise eingewiesen wurden.

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