Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 264

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 264 (VOBl. Bln. 1947, S. 264); 264 Verordnungsblatt für GroB-Berlln. 3. Jahrgang. Nr. 27. 10. Dezember 1947 Buch Nr - STAMMABSCHNITT Diagnose * - Kennummer des Kranken*) -r -. Name, Vorname ~ - - Anschrift Beruf Meldung abgesandt am 19. Frühere Behandlung des Kranken -* durch - - In welchem Krankenhaus untergebracht (falls erforderlich) *) Die Kennummer wird gebildet aus den Anfangsbuchstaben des Namens und Vornamens mit darauffolgendem Geburtsdatum in Form einer sechsstelligen Zahl. Zum Beispiel: Müller, Berta (geb. 1. Januar 1905) M. B. 01 01 05. Gruber, Emma (geb. 15. März 1921) G. E. 15 03 21. (a) MELDUNG EINES FALLES VON GESCHLECHTSKRANKHEIT ABREISSBLATT. Teil 1 Buch Nr Bezirk - - ; Name und Anschrift des Arztes - ' Diagnose Kenaummer des Kranken oder Name und Anschrift Die Behandlung wurde von mir sofort begonnen**) Gründe für die Meldung mit Namensnennung Sofortige Krankenhausaufnahme**) Ist erforderlich ist nicht erforderlich. Stempel (Unterschrift des Arztes.) ) Nichtzutreffendes durchstreichen. (b) Beilage zur Anlage ,,A" EPIDEMIOLOGISCHE ANGABEN ARBEITSBLATT. Teil 2 Als Ansteckungsquelle wird genannt: Name Vornamen Volle Anschrift Unbekannt Ausführliche Beschreibung (Kleidung) Angaben über Zeit und Ort des Zusammentreffens Handelt es sich um gewerbsmäßigen Geschlechtsverkehr? (ja) ’ (nein) ***) Was ist Ihnen über Beruf und soziale Stellung der als Ansteckungsquelle genannten Person bekannt? Die aÜB AnsteckungsquelLe genann'be Person ist bei mir in Behandlung***) **) Nichtzutreffendes durchstreichen. (c) Vertraulich Portofrei Nur durch den Arzt zu öffnen ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST Anlage B" zur * Anordnung. BK/O (47) 262 ANLAGE ,,B' Errichtung von Beratungsstellen und Infektionsabteilungen für Geschlechtskrankheiten Die Alliierte Kommandantur Berlin prdnet wie folgt an: Artikel t 1. Zur Erleichterung der Durchführung der Anordnung über Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten sind Beratungsstellen (die gleichzeitig Behandlungsstellen für Geschlechskranke sind) zu errichten, mit dem Zweck, laboratoriums- und krankenhausmäßige Einrichtungen für Personen der nachstehenden Kategorien zu schaffen. I. für diejenigen, deren Aufnahme in ein Krankenhaus zwecks Untersuchung auf Geschlechtskrankheit von den Gesundheitsbehörden angeordnet ist? n. für diejenigen, für die eine ambulatorische Zwangsuntersuchung oder Zwangsbehandlung angeordnet ist; III. für diejenigen, die sich freiwillig der Untersuchung auf Geschlechtskrankheit oder Behandlung derselben unterziehen. Diese Beratungsstellen erteilen allen Personen kostenlose Beratung. 2. Außer den Beratungsstellen sind besondere Krankenhäuser oder Kranken-.Abteilungen zu errichten und mit angemessenen Einrichtungen zur Behandlung und Isolierung von Geschlechtskranken auszustatten. Derartige Anstalten werden nachstehend ,,Infektionsabteilungen" genannt. Artikeln Die Beratungsstellen und die Infektionsabteilungen sollen ihre Tätigkeit Je nach den am Orte ihrer Errichtung gegebenen Möglichkeiten entweder kl einem alleinstehenden Gebäude, das für diesen Zweck beschlagnahmt oder errichtet worden ist, ausüben oder innerhalb der Anlagen eines öffentlichen Krankenhauses, sofern Fassungsvermögen und innere Anordnung des Krankenhauses die Schaffung ausreichend isolierter Einrichtungen ermöglichen. Artikel III Die Beratungsstellen und Infektionsabteilungen sind mit fachkundigem Personal zu besetzen und, wenn möglich, mit Laboratoriumseinrichtungen auszustatten, die die Ausführung aller unbedingt erforderlichen Untersuchungen ermöglichen. A r 11 k e 1 IV . Als Mindestausstattung erhalten die Beratungsstellen: einen Untersuchungs- und Behandlungsraum, einen Warteraum, zwei Krankenräurae. Artikel V Bel Meldung von Fällen, ln denen der Verdacht von Geschlechtskrankheit besteht, haben die Gesundheitsbehörden zu verlangen, daß die gemeldeten Personen sich' von einem Facharzt eingehend untersuchen lassen und, falls erforderlich, zur Beobachtung in eine Beratungsstelle aufgenommen werden. Zeugnisse über frühere klinische Untersuchungen oder unzulängliche bakteriologische Untersuchungen, welch© ein negative Ergebnis gezeitigt halben, sind, soweit sie sich auf solche Personen beziehen, als nichtig zu betrachten. Artikel VI 1. Personen, die einer Geschlechtskrankheit verdächtigt sind und in ein Beratungsstelle aufgenommen wurden, sind dort so lange zurückzuhalten, wie es zur Stellung einer Diagnose nach den Vorschriften der Gesundheitsbehörden für erforderlich erachtet wird. 2. Personen, die für geschlechtskrank befunden werden und unter die Bestimmungen der Artikel XIV und XV der Anordnung fallen, sind sofort in einer Infektionsabteilung unterzubringen. 3. Diejenigen, deren Untersuchung ein negatives Ergebnis zeigt, sind zu entlassen. 4. Der leitende Arzt der Beratungsstelle trägt die unmittelbare Verantwortung für alle Entlassungen aus der Beratungsstelle. Artikel VII Infektionsabteilungen sind in Gebieten, wo -es die Gesundheitsbehörden für erforderlich erachten, zu errichten, soweit möglich, als Bestandteil einer Beratungsstelle. Die Anzahl der vorzusehenden Betten bestimmen die Ga-sundheitsbehörden, Artikel VIII Die Infektionsabteilungen haben alle diejenigen Geschlechtskranken zweck Behandlung bis zur Heilung aller Krankheitserscheinungen aufzunehmen, deren Erkrankung durch einen Arzt oder eine Beratungsstelle bestätigt worden ist, und deren Zwangsunterbringung in einem Krankenhaus gemäß Artikel XIV und XV der Anordnung vom 31. Oktober 1947 vorgeschrieben ist. Artikel IX 1. Die Dauer der Unterbringung m einem Krankenhaus von an Gonorrhoe erkrankten Personen richtet sich nach dem klinischen Befund der Krankheit und den angewandten therapeutischen Mitteln. Die Unterbringung endet erst, wenn eine Gefahr der Übertragung durch den Kranken nicht mehr besteht. 2. Die Unterbringung in einem Krankenhaus von an Syphilis erkrankten Personen endet erst bei vollständigem Verschwinden aller Krankheitserscheinungen der Schleimhäute und der äußeren Haut, mit dem Zeitpunkt, an dem eine Gefahr der Übertragung durch den Kranken nicht mehr besteht. 3. Die Erlaubnis zur Entlassung von Kranken aus einer Infektionsabteilung wird vom leitenden Arzt in den Fällen erleilt, in denen er auf Grund ärztlicher Untersuchung überzeugt ist, daß eine Gefahr der Übertragung durch den Kranken nicht mehr besteht. 4. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Gefahr der Übertragung nicht mehr besteht, darf keinem Kranken gestattet werden, die Infektionsabteilung, selbst für allerkürzeste Zeit, zu verlassen. Jedoch kann der leitende Arzt die vorübergehende Entlassung bei Vorliegen eines äußersten Notstandes gestatten; als Notstand ist ein Todesfall oder eine lebensgefährliche Erkrankung in der engsten Familie (Ehegatte, Eltern, Kinder oder Geschwister des Geschlechtskranken) anzusehen. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis muß der Arzt sofort den örtlichen Gesundheitsbehörden, mit ausführlicher Begründung, melden. Um Mißbräuchen vorzubeugen, haben die Gesundheitsbehörden derartige Fälle auf schärfste zu überwachen. Artikel X Besuche von Familienangehörigen, Verwandten und Freunden der in Infektionsabteilungen zur Behandlung untergebrachten Kranken sind vom leitenden Arzt derart zu regeln, daß sie in keiner Weise den ordentlichen Ablauf der Behandlung stören und in Übereinstimmung mit der alkf&meinen Hausordnung stehen. Artikel XI Im Zusammenwirken mit den für Gefängnisse, Gefangenenlager und ähnlich* Einrichtungen verantwortlichen Behörden* 1 * III. treffen die Gesundheitsbehörden alle Maßnahmen für die geeignete Behandlung und krankenhausmäßige Unterbringung aller geschlechtskranken Insassen. Artikel XII Gemäß Artikel XXIV der Anordnung müssen die Gesundheitsbehörden, im Zusammenwirken mit den Fürsorgebehörden und den anderen in diesem Artikel genannten anerkannten Organisationen, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ergreifen. Bei der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, die diesen Behörden obliegt, sind die folgendes Aufgaben von besonderer Wichtigkeit: 1. Bei der Durchführung epidemiologischer Untersuchungen und der Ermittlung von Ansteckungsquellen mitzuwirkenj 2. Personen, die in Beratungsstellen oder in Infektionsabteilungen 1* Behandlung waren, für eine gewisse Zeitspanne nach ihrer Entlassung, deren Dauer von den Gesundheitsbehörden festzusetzeo ist, unter Beobachtung zu halten; 3. darüber zu wachen, daß die Kranken regelmäßig zu den periodischen Untersuchungen erscheinen und die vom behandelnden Arzt festgesetzten Termine für die laufende Behandlung einhalten; 4. sich an der Aufklärungsarbeit über Geschlechtskrankheiten und der Erziehung der Jugendlichen auf sexuellem Gebiet zu beteiligen; 5. bei der Erwirkung geldlicher Unterstützungen für bedürftige Kranke behilflich zu sein; 6. Einrichtungen zur beruflichen Ausbildung geheilter früherer Prostituierter zu schaffen und sie einer neuen Beschäftigung zuzuführen. 7. Mittel zur dauernden Pflege und Erziehung von minderjährigen oder geistesschwachen Kranken bereitzu stellen, die elternlos sind oder keinen Vormund besitzen. Herausgeber: Magistrat von Groß-Berlin, Berlin C,2, Neues Stadthaus. Herausgab© erfolgt nach Bedarf. Verlag; DAS NEUH BERLIN, Verlagsgesellschaft m.b.H., Berlin N 4. LinSenstraße 139/140, Telefon: 42 59 41. Postscheckkonto Berlin 2857 89. Bestellungen sind nur an den Verlag zu richten. Bezugspreis vierteljährlich 4 RM zuzüglich Postgebühren, Einzelheft 0,40 RM. Redaktion: Berlin C 2, Neues Stadthaus. Chefredakteur Adolf Erlenbach. Telefon: 5103 11. App. 150. Da* zur Veröffentlichung bestimmte Material ist der Redaktion einzusenden. Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 91 der Sowjetischen Militärverwaltung tu I/cu'm h!and. Druck; (37) Maglctratsdruckeret, Berlin N 4, Linienstraße 139/140. 4026. 22. 11. 47;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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