Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 257

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 257 (VOBl. Bln. 1947, S. 257); Verordnungsblatt für Grob-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 26. 9. Dezember 1947 257 kraftlos erklärt werden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefodert, spätestens in dem auf den 15. März 1943, 12 Uhr, vor dem Amtegericht Tiergarten, Berlin NW 40, Turmstraße 90, Zimmer 2&3, amberaumiten Aufgebotstermin seine Rechte anziumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklaruag erfolgen wind. Az. 1. F. 9/47. Folgende Personen haben das Aufgebot von Aktien des Aktienvereins des Zoologischen Gartens zu Berlin beantragt: 1. Frau M. Haubrich in Berlin-Charlottenburg, Knesebeckstraße 33, Aktie Nr. 2775, 2. Dr. Herbert Landsberger, Berlin, Exerzierstr, 1, Aktie Nr. 1507, 3. Dr. H. Wedckind in Berlin-Grüne wadd, Schwedlerstr. 8, Aktie Nr. 214, 4. Antonie Frankowski, Beriin-Niederschönhausen, Kaiser-Wilhelm-- Straße 70, Aktie Nr. 465. 5. Emil Sauer in Berlin-CharlOttenburg, Westendallee 59, Aktie Nr. 330, 6. Emil Rupprecht in Berlin, Meinekestraße 26, Aktie Nr. 1903, 7. H. Nischwitzin Niesky (Oberlausilz), Pdittstraßo 3, Aktie Nr. 2706, 3. Th. Uhlig in Berlin-Charlottenburg, Herfczstraße 7, Aktie Nr. 2658, 9. Joachim Brandenburg in Berlin-Dahlem, Max-Eylh-Straße 3, Aktie Nr. 2393, 10. Karl Schmidt in Berlin-Charlottenburg, Fasanenstr. 64, Aktie Nr. 2800, 14. Helene Bünsow in Berlin, Nachcdstraße 17, Aktie Nr. 470. Diejenigen Personen, welche eine der Aktien in Händen -haben, werden auf gefordert, spätestens am 15 April 1040, mittags 12 Uhr, im Zimmer 253 des Unterzeichneten Amtsgerichts ihre Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt werden. Az. 1. F. 7/47 ff. Berlin, den 8. August 1947. Amtsgericht Tiergarten Der Kaufmann Adolf Schulze, Berlin-Charlottenburg 1, Kaiserin-August-Allee 79, vertreten durch den Helfer in Sbeuersachen Herbert Schultze, BcTlin-Cbarlotteniburg 4; Pestalozzistraße 88. hat das Aufgebot der verioren-gegangenen Hypothekenbriefe über die im Grundbuch von Hennsdorf, Bd. 100, ßh'2956 in Abt. III unter Nr. 4. Nr. 7 und Nr. 8 eingetragenen Darlehns-hypolheken von 10 000 RM. mindestens GM, bzw. 5000 RM beantragt. Az. 2. F. 16/47. Die Deutscher B-auerndienst Lebensversicherungs-Gesellschaft a. G. zu Berlin, Berlin-Charlottenburg 2, Jebens- stxaße 1, hat das Aufgebot des vernichteten Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin-Reinickendorf, Bd. 110, Bl. 3266 in Abt. III unter Nr. 39 eingetragene Darlehnshypothek von 55 000 RM beantragt. Az. 2. F. 19/47. Die Deutscher Bauerndienst Lebensversicherungs-Gesellschaft a.'G. zu Berlin, Berlin-Charlottenburg 2, Jebens- straße 1, hat das Aufgebot des vernichteten Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin-Reinickendorf, Bd. 58, Bl. 1774 in Abt. III unter Nr. 18 eingetragene Darlehnshvpothek von 14 000 RM beantragt Az. 2. F. 22/47. Der Regierungsdirektor a. D. Dr. Oskar Hahn, Walle (Kreis Celle), hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Hennsdorf, Bd. 27, Bl. 816 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragene Darlehnshypothek von 10 000 RM beantragt. Az. 2. F. 2/47. Der Brandenburgische Provinzialsynodalverband fFelgentreu-Fonds), früher vertreten durch das Evangelische Konsistorium der Mark Brandenburg, jetzt vertrieben durch die Evangelische Kirchen'Leitung Berlin-Brandenburg, Berlin W15, Lieteenburger Straße 36, hat das Aufgebot des verlorengegangehen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Heiligensee, Bd. 110, Bl. 3198 in Abt. III unter Nr. 2 eingetragene Darlehnshypothek von 12 000 RM beantragt. % Az. 2. F. 18/47. Die Deutscher Bauerndienst Lebensversicherungs-Gesellschaft a. G. zu Berlin, Berlin-Charlottenburg 2, Jebene-ötraße 1, hat das Aufgebot dies vernichteten Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Berlin-Reden ckendorf, Bd. 133, Bl. 3393 in Abt. III unter Nr. 5 eingetragene Darlehnshypothek von 8000 RM beantragt. Az. 2. F. 20/47. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. März 1948, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstennin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen., widrigenfalls die Kraftloserklänmg der Urkunden erfolgen wird. Berlin-Reinickendorf, den 1. November 1947. Amtsgericht Wedding-Reinickendorf Der Heflfer in Steuersachen Dr. Max Heyn, Berlin-Wilmersdorf, Sodener Straße 30, als Pfleger für diejenigen, die Erben werden nach der am 9. Juni 1945 verstorbenen Witwe Ida Kleiner, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Karlshorst, Ehrenfelsstraße 1, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Lübars, Bd. 12, Bl. 351 in Abt. III unter Nr. 4 eingetragene Darlehnshypothek von 7000 Feingoldmark, mindestens aber 7000 RM, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. März 1943, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstennin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Az. 2. F. 23/47. Berlin-Relnl ckendorf, den 4. November 1947. Amtsgericht Wedding-Reinickendorf Fräulein Margarete R u h k , Berlin - Frohnau, Zernsdorfer Weg 47, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Dr. Werner Mackensy, Berlin W 35, Potsdamer Straße 91, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Frohnau, Bd. 91, Bl. Nr. 2296 in Abt, III unter Nr. 4 eingetragene Darlehnshypothek von 10 000 RM beantragt. Az. 2. F. 5/47. Frau Erna F e 1 d t, geb. Autenrieth, Berlin-Frohnau, Sigismimdkorso 7, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Hans Lohmann, Berlin-Hermsdorf, Vefttheömstraße 101, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Hennsdorf, Bd. 95, Bl. 2352 in Abt. III unter Nr. 10 eingetragene Darlehnshypothek von 6244,95 GM beantragt. As. 2. F. 14/46. Die Fürsorgerin Marie Schroetter, Berlin-Reinickendorf, Emmen. taler Straße 40, vertreten durch Rechtsanwalt und Notar L. Pinten, Wittstock a. d, Dosse, Kyritzer Tor 2, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Lübars, Bd. 31, Bl. 945 in Abt. III unter Nr. 3 eingetragene Darlehnshypothek von 3000 RM beantragt. Az. 2. F. 1/47. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens ln dem auf den 22. Februar 1948, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstennin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklänmg der Urkunden erfolgen wird. Berlin-Reinickendorf, den 22. August 1947. A mtsg eri cht Weddd ng-Reind ckendorf Der Herr Albert Butz, Berlin N 31, Hussitenstraße 42, hat beantragt, die verschollene Frau Anna Butz, geb. Jahn, geb. am 9. März 1690, zuletzt wohnhaft gewesen: Heil- und Pflegeamstalt Bunzlau, für tot zu erklären. Die Verschollene wird aufgefordert, an dem auf den ersten Werktag sechs Wochen nach dem Erscheinen dieses Aufgebots um 1(1 Uhr im Zimmer 49 vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin über Ihren Verbleib Nachricht zu geben. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen tu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens binnen vorgenannter Frist dem Gericht Anzeige zu machen. Az. 2. H. 125/46. Berlin N 20, den 17. Juni 1947. Amtsgericht Wedding Die Ehefrau Lilly Koschat, jetzt New York (USA), vertreten durch Assessorin Dr. Iageborg Höhlmaim in Hohen Neuendorf, Leninstraße 24, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe über 1. eine im Grundbuch ven Heiligensee, Bd. 49, Bl. 1480, gelegen in Hedligensee, Keiler 4, Eigentümer KLingener, in Abt. III, Nr. 2, über 1200 GM eingetragene Darlehnshypothek vom 1. Februar 1927, 2. zwei im Grundbuch von Hedldgensee, Bd. 56, Bl. 1683, gelegen ln Heiligensee, Grimmbairtsteig 56, Eigentümer Hesse, in Abt. III, Nr. 3 und 4, über 1500 GM und 1000 GM eingetragene DarLehnshypotheken zu Nr. 3 vom 1. Juli 1927 und zu Nr. 4 vom 5. Dezember 1929 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung des Aufgebots im Verordnungsblatt für Groß-Berlin vor dem Unterzeichneten Gericht Berlin N 20, Brunnenplatz, eeane Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraitloserklärung der Urkunde erfolgen wird, Az. 2. F. 9/47. Berlin, den 27. August 1947. Amtsgericht Wedding Das Aufgebot nachstehender Hypotheken- bzw. Grundschuldbriefe tut beantragt: der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Nikolassee, Bd. 8. Bl. 165, Abt. III, Nr. 8, eingetragene Grundschuld von 12 000 RM. Az. 3. F. 10/47, der Gnm-dschukibrief über die im Grundbuch von Zehlendorf. Bd. ‘.54, Bl. 4565 in Abt. III, Nr. 5, eingetragene Grund schuld von 15 000 RM, Az. 3. F. 6/47, der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Dahlem, Bd. 18. Bi. 473 ln Abt. III, Nr. 4, eingetragene Hypothek von 20 000 RM, Az. 3. F. 12/47, der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Zehlendorf, Bd. 53. Bl. 1533 in Abt. III, Nr. 3, eingetragene Hypothek von 20 000 RM. Az. 3. F. 18/46; der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Dahlem, Bd. 51, Bl. 863 in Abt. III, Nt. 8, eingetragene Hypothek von 9700 RM, Az. 3. F. 2/45; der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Zehlendorf. M. 271, Bl. 8193 in Abt. III, Nr. 2, eingetragene Hypothek von 9000 RM, Az. 3. F. 11/47, der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Zehlendorf, Bd 211, Bl. 6385 in Abt. III, Nt. 1, eingetragene Hypothek von 10 000 RM, Az. 3. F. 9/47, der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Dahlem, Bd. 30 Bl. 833 in Abt. III, Nr. 4, eingetragene Grundschuld von 20 000 RM, Az. 3. F. 23/46; der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Nikolassee, Bd. 17, Bl. 490 in Abt. III, Nr. 2 und 4, eingetragene Hypothek von 12 000 RM und 8000 RM, Az. 3. F. 5/46; der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Zehlendorf, Bd 174, Bl. 5157 in Abt. III, Nr. 1, eingetragene Hypothek von 7450 RM, Az. 3. F. 22/46; der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Dahlem, Bd. 58, Bl. '.684 in Abt. III, Nr. 1, eingetragene Hypothek von 10 000 RM, Az. 3. F. 4*5/47. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den ersten Werktag drei Monate nach Erscheinen dieses Aufgebot Im Verordnungsblatt für Groß-Berlin anberaumten Aufgeboistermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden voTzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt werden. Berlin-Zehlendorf, den 18. August 1947. Amtsgericht Zehlendorf Frau Charlotte Frommholz, geb. Paschke, in Berlin N 58, Korsörerstraße 23, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Berthold Juethe, Berlin N 58, Schönhauser Allee 74a, klagt gegen ihren Ehemann"Erich Frommholz, rar Zcil unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten, für alleinschuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf, Linden-thaler Allee 5, Zimmer 2, auf den 28. Januar 1948, 10.30 Uhr, mit der Auf. forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 6 R 728/47. Berlin-Zehlendorf, den 18. September 194?r Amtsgericht Zehlendorf;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 257 (VOBl. Bln. 1947, S. 257) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 257 (VOBl. Bln. 1947, S. 257)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung versuchten erneut, ihre Befugnisse zu überschreiten und insbesondere von Inhaftierten Informationen über Details der Straf- tat, über über Mittäter aus der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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