Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 255

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 255 (VOBl. Bln. 1947, S. 255); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 26. 9. Dezember 1947 255 Lehrlingsvergütungen Laut einem Befehl der Alliierten Kommandantur Berlin vom 5. Juni 19-17 LAB/I (47) 35 sind alle Arten von Lehrlingsvergütungen als Lohn anzusehen und zu behandeln. Die Löhne iür Lehrlinge können somit entsprechend der Bekanntmachung und Anordnung der Abteilung für Arbeit vom 24. Oktober 1946 zur Direktive 14 (Verordnungsblatt 1946 S. 403, 431, 1947 S. 25) bis zu 100, RM im Monat ( ,50 RM pro Stunde) erhöht werden, wenn der Lehrling einschließlich evtl. Sachleistungen einen niedrigeren Lohn erhält. Erhöhungen der Lehrlingslöhne und Vereinbarungen über ihre Erhöhung sind der Abteilung für Arbeit mit den auf Seite 25 des Verordnungsblattes von 1947 geforderten Angaben zu melden. Unabhängig von dieser Meldung sollen Lehrverträge, deren Löhne erhöht werden, dem Hauptausschuß Iür Berufsei Ziehung und Berufslenkung, Berlin W 35, Tirpitzufer 52, zur Änderung eingereirht werden. Berlin, den 7. Oktober -1947. Magistrat von Größ-Berlin Abteilung füT Arbeit i. V.: Lübbe Weihnächte- und Abschlußgratiükationen im Jahre 1947 Die Zahlung von Weihnachts- und Abschlußgratifikntior.en ist auch im Jahre 1947 zulässig. Dabei sind die Bestimmungen des Lohnstops zu beachten, d. h. Weihnacht und Abachlußgralifikationcn können insoweit und in der Höhe gezahlt werden, als ihre Zahlung im Jahre 1944 zulässig war. Kricgsrisiken, die in den Gratifikationen des Jahres 1944 enthalten waren, dürfen bei der Berechnung der Gratifikationen für 1947 nicht mehr herangezogen werden. Die Zahlung von Weihnachts- und Ab-schhißgratifikationen wird durch die ,.Anordnung über die Weihnachts- und Abschlußgratifikationen 1944 vom 30. November 1944" (Amtliche Mitteilungen -des Reichstreuhänders der Arbeit Nr. 23 vom 4. Dezember 1944) geregelt, in der u. a. folgendes fostgdegt ißt: Es können Weihnächte- und Abschlußgratifikationen an die Gesamtheit der Lohnempfänger eines Betriebes in Höhe der letzten Brutto wochenlohn-ßumine und an die Gesamtheit der Gehaltsempfänger in Höhe eines Viertels der letzten monatlichen Bruttogehallß-summe gezahlt werden. Uber diese Grenzen kann insoweit hinausgegangen werden, als dies zur Aufrechlerhaltung bereits zulässigerweise gezahlter Weihnachts- und Ab-echhißgratifikalionen notwendig ist. Weihnächte- und Abschlußgratifika-tionen dürfen nicht gesenkt werden, wenn auf die Höhe bereite ein Anspruch besteht. Für * begründete Anträge auf Einführung oder Änderung von Weihnachts-und Abschlußgratifikationen, die von den oben gegebenen Richtlinien b-weichen, ißt die Abteilung für Arbeit, Hauptamt IV, Berlin C 2, Geörgenkirch-platz 8 10. zuständig. Berlin, den 9. November 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Arbeit Waldemar Schmidt Justizbehörden Liste der zugelassenen Rechtsanwälte Mit Zustimmung der Alliierten Kommandantur in Berlin sind folgende Rechtsanwälte neu zugelassen und in die Liste der bei den Berliner Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden: 1. Willy von Gizycki in Berlin SW 61, Wilmsstraße 12, 2. Dr. Gerhard L e b w o h 1 ln Berlin-Friedenau, Lcfevrestraße 25, 3. Hans Schnitzer in Beriin-Wilraersdorf, Wittelsbacherstraße 16, 4. Dr. Otto G1 a Ö in Berlin-Zehlendorf, Grenzpfad 13, 5. Josef Weist in Berlin-Neukölln, Bürkencrstraße 7, 6. Erwin Be ran in Berlin N 65, Seestraße'44, 7. Dr. Kurt Holdheim in Berliu-Halensce, Kiistriner Straße 26, 8. Jacob Groß in Berlin-Wilmersdorf, Helmstedter Straße 11, !n *.ct Liste der bei den Berliner Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte Sud folgende Rechtsanwälte gelöscht worden: 1. Arthur Lignltz in Bcrlin-Halensoe, Auguste-Viktoria-Straße 6, 2. Dr. Paul Hinz in Berlin-Charlottenburg, Windschcidstraße 29, 3. Dr. Ludwig Meyer in Berlin-Friedenau, Rubensstraße 102, 4. Dr. Max Lustig in Beriin-Wannsee, ÜlricistraSe 21, 5. Dr. Ulrich Möller-Voß in Berlin-Charottenburg, Hardenbergstraße 8, 6. Dr. WaUer L. Hoepffner in BcrKa W 15, Meinekestraße 12, 7. Helene Schmitz in Ecrlin-Charlottenburg, Jebensstraße 1, 8. Erich A 11 i n in Berlin W 15, Schaperstraße 15, 9. Dr. Günter Gr eff in in Berlin-Spindlersfeld, Angersteinweg 2, 10. Franz Grobben in Berlin-Halensee, Kuriürstendaram 130, 11. Dr. Hermann Hildebrandt in Berlin-Grunewald, Wissmannstraße 4, 12. Dr. Rudolf E. Schmidt in Berlin-Schöneberg, Kufsteiner Straße 3, 13. Dr. Fritz Streese in Berlin W 15, Meinekestraße 9, 14. Dr. Woifgang von Gersdorff in Berlin-Lichlerfelde, Horlensien-straße 35, 15. Dr. Alfred Schmitz in Bcrlin-Charlottcnburg, Jebensstraße 1, 16. Franz Loosen in Berlin-Schöneberg. Freiherr-vom-Stein-Slraße 11, 17. Dr. Fritz Hartwig in Werder a. d. H., Eduard-Lehmann-Straße 15, 18. Dr. Karl Schaper in Berlin-LichteTfelde, Ringstraße 82, 19. Reinhard Freiherr von Godiivin Berlin W 15,-Kurfürstendamm 215, 20. Reimar B u 1 s in BeTlin-Köpenick, Seclcnbinderslraße 35, - 21. Ruth Kindl er in Berlin-Zehlendorf, litermannstraße 2, 22. Dr. Franz Jäehnigen in Berlin C 2, Knlharincnstraße 3. Az. 3176.D. KG. Nr. 68 Bl. 72. Berlin, den 7. Oktober 1947. Der Vizepräsident des Katnmcrgerichts Dr. Hartmann öffentliche Zustellungen Landgericht Berlin Frau Ingrid Moser, geb. Degner, Berlin-Staaken. Magistratsweg 8 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hermann Todt, Berlin-Spandau, Carl-SchuTz-Straße 31 , klagt gegen den Kraftfahrer Erwin Peter Moser, früher in Berlin-Staaken, Magistratsweg 8, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zeblendorf-West, Veronikasteig 8, Saal 6, auf den 28. Januar 1948, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bet diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll-mächfigten vertreten zu lassen. Az. 14. R. 444/47. Die Ehefrau Hildegard Flohr, geb. Storckmann, ln Berlin C 2, Prenzlauer Straße 22 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurt Werner Heim, Berlin N 20, Behmstraße 19 , klagt gegen ihren Ehemann, den Seemann Heinrich Flohr, früher in Berlin-Baumschulenweg, Baumschulenstraße 3, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindcnthaler Alice 5, Zimmer 2, auf den 27. Januar 1948, 10 Uhr, mit der Aufforderung, steh durch einen bei diesem Gericht amgelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmöchtigten vertreten zu lassen. Az. 5. R. 906/47. Der Ingenieur Carl Döscher, zur Zeit Bremerhaven-Mitte, Dresdner Straße 3 Prozoßbevollmächligter: Rechtsanwalt Dr. Holken, Berlin W 15, Kurfürstendamm. 2tG , klagt gegen Anni Marie Johanne Döscher, geb. Hässel-bach, früher in Berlin W 8, Kronenstraße 11, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az: 4. R. 675,47. Die Ehefrau Erna Gawellek, geb. Neumann, ln Berlin-Neukölln, Barthel-dorferstraße 5 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schilling, Berlin SW 29, .Gnöisenaustraße 62 , klagt gegen den Ehemann Georg Gawellek, früher ebenda wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az. 4. R. 202/46. Die Ehefrau Charlotte Giese, geb. Friedrich, Berlin NO 55, Naugarder Straße 42, I Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wilhelm Stech, Berlin-Charlottenburg 4, Wielandstrafte 18 , klagt gegen den Kriminal-Obersekretär Richard Giese, früher in Berlin NO 55, Prenzlauer Allee 190, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az. 4. R. 206/46. Frau Ur$ula Gau, gob. Brödlel, in Berlin O 112, Revaler Straße 16 Prozeßbcvollmäciiligter: Rechtsanwalt Dr. Aumann, Berlin W 15, Kurfürstendamm 52 , klagt gegen Heinz Gau, früher ebenda wohnhaft, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az. 4. R. 831/45. Frau Elfriede Desmer, geb. Heymann, in Berlin-Neukölln, Steinmetzstraße 29 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hennig, Berlin SW 61, Blücherstraße 13 , klagt gegen Franz Leonhard Kurt Desmer, früher in Bicn-dorf/Köthen (Sachsen), jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az. 4. R. 1035/46. Alfred Fesinger in Wittenberg, Jahnstraße 29 Prozeßbevollmächtiglcr: Rechtsanwalt Degenhardt, Berlin-Zehlendorf, Schönower Straße 6 , klagt gegen Frau Erna Fesinger, geb. Busch, früher in Berlin N 65, Fcnn-straße 50, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az. 4. R. 327/47. Bauunternehmer Heinrich Dziellack, Berlin SO 36, Görlilzer Straße 38 Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres, Schindler und Jarelzki, Berlin N 65, Müllcrstraße 145 , klagt gegen die Ehefrau Anneliese Dziellack, geb. Burghardt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung. Az. 4. R. 39,47. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf, Linden-tbaler Allee 5*Saal 2, auf den 29. Januar 1948, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Ftüu Frieda Erna Jädtke, geb. Frank, in Berlin N 65, Schulstraße 35 Prozcßbcvollmächliqter: Rechtsanwalt Dr. Lochner in Berlin-Holcnsee, Westfälische Straße 34 , klagt gegen den Maschinenschlosser Kurt Otto Jädtke, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien aus Alleinschuld des Beklagten zu scheiden. Az. 7. R. 934/47. Der Gelderheber Walter Istel in Berlin, Turmstraße 64 ProzeßbevoH-mächtigler: Rechtsanwalt Dr. Guhlke in Berlin , klagt gegen die Gertrud Istel, geb. Deuse, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien aus Alleinvcrschulden der Beklagten zu scheiden. Az. 7. R. 253/47. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf, Linden-tiialer Allee 5, Zimmer 13, auf den 29 Januar 1948, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Der chinesische Staatsangehörige Cheng Ju-Shing in Berlin-Charlotlenburg. Wiclandstraße 36 Prozeöbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Goldstern. in Berlin-Charlottenburg, Mommsenstraße 42 , klagt gegen den Kraftfahrer Heinz Zurhose, früher in Berlin SW 68, Wasserlorstraße 9, wegen einer Forderung von 5000, RM. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf, Linden-thaler Allee 5, Zimmer 13, auf den 29. Januar 1948, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 7. O. 296/47. Die Frau Erika Bach, Berlin NO 55, Greifswalder Straße 42 Prozeßbevoll-möchtigter: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Liebknecht, Berlin N 54, Elsässer Straße 1/2 , klagt gegen den Ehemann, Techniker Werner Bach, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin NO 55, Greifswalder Straße 42, wegen Ehescheidung. Az. 2. R. 464/47. Die Ehefrau Elfriede. Bialas, geb. Ullrich, ln Berlin NO 55, Prenzlauer Allee 9 Prozbevollmächtigter: Rechtsanwalt Raßmuß, Berlin-Weißensee, Berliner Allee 224 , klagt gegen ihren Ehemann Erich B i a 1 a s in Berlin NO 55, Lehderstraße 94, wegen Ehescheidung mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschiildigen Teil 2u erklären. Az. 2. R. 72/45.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 255 (VOBl. Bln. 1947, S. 255) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 255 (VOBl. Bln. 1947, S. 255)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit der und dem Staatsanwalt gestattet, Briefe an seiner Freundin zu schreiben und mit ihr zu sprechen. Entsprechend den Orientierungen der Hauptabteilung ist es erforderlich, die Grundfrage Wer ist wer? zu klären, um die Sicherheit in den eigenen Reihen entscheidend zu erhöhen. Genossen! Zur effektiveren, rationelleren und konspirativeren Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die Rückflußinformationen differenziert ausgewertet und für die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorkommnisuntersuchung in stärkerem Maße mit anderen operativen Diensteinheiten des - Staatssicherheit , der Volkspolizei und anderen Organen zusammengearbeitet wurde.

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