Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 253

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 253 (VOBl. Bln. 1947, S. 253); Verordnungsblatt für GroB-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 28. 9. Dezember 1947 253 PolizeLinspektion nach Ablauf der zweiten Frist bei der Abteilung IV dde Freigabe der Sicherheit an den Empfangsberechtigten. (3) Die Erlaubnis -wird erteilt auf Grund einer von der Polizeiinspektion zu prüfenden und zu genehmigenden Satzung, die den Namen und die Wohnung des Unternehmens und die wesentlichen, auf den beabsichtigten Gewerbebetrieb bezüglichen Bestimmungen, insbesondere über gleichförmige Kleidung der Schuh- und Kieiderreimger, über die zur Verfügung zu ©teilenden Geräte, enthalten muß. (4) Die Erlaubnis zur Errichtung eines Schuh- und Kleiderreinigungsunter-nehmens kann versagt werden, wenn der Antragsteller die zur Leitung und Beaufsichtigung eines solchen Unternehmens erforderlichen Eigenschaften nicht besitzt oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens bestraft ist oder wenn für die Errichtung des Unternehmens kein öffentliches Bedürfnis besteht. Bei Angehörigen der Besatzungsmächte ist das Bedürfnis nicht zu prüfen. (3) Die Erlaubnis zur Errichtung eines Sdiuh- und Kleiderreinigungsunter-nehmejvs kann ferner versagt werden, wenn der Antragsteller von den Bestimmungen der Alliierten Kommandantur über die Entnazifizierung betroffen wird. n. Zu §§ 2 und 6 (1) Die Erlaubnis zum Betriebe des Schuh- und Kleiderreinigungsgewerbe pienstschein) wird nur Personen erteilt, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und nach dem amtsärztlichen Gutachten für einen anderweitigen Arbeitseinsatz nicht geeignet ©ind (Arbeitsunfähige}. (2) Personen, die diesen Anforderungen zwar entsprechen, aber zum Trünke und zu Ausschreitungen neigen oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens wider das Eigentum oder die Sittlichkeit oder da© Leben oder wegen Körperverletzung oder Widerstandes gegen die Staatsgewalt bestraft ©ind oder an einer ekelerregenden Krankheit leiden, kann die Erteilung der Erlaubnis fd-as Dienstecheine©) versagt werden. (3) Schuh- und Kl ei den einiger eines Unternehmens (§ 1 der Polizei Verorderung) können ausnahmsweise cfcon nach Vollendung de 18. Lebensjahres eugelassen werden dies gilt insbesondere fÜT Schwerkriegsbeschädigte und Opfer des Faschismus, eoweit eie arbeitsunfähig sind. (4) Vox Erteilung der Erlaubnis hat der selbständige Schuh- und Kleiderreiniger ein Sparkassenbuch über 75, RM als Sicherheit bei der Sparkasse der Stadt Berlin zu hdnterlegen und dein Polizeipräsidenten Abteilung IV zu verpfänden. Die Hinterlegung. und Vorpfändungserklärung der Sparkasse der Stadt Berlin wird der Polizeihauptkasse zur Aufbewahrung übergeben. (5) Auch dafür gelten die Bestimmungen zu I, § 1 Ziff. 2 dieser Anweisung nur treten an Stelle der dort genannten Fristen solche von 14 Tagen und 4 Wochen. Hl. Zu § 9 Da© Nummernschild gibt die Polizeiinspektion an die für die Zuteilung der Nummern zuständige Abteilung IV zurück. Bei Streitigkeiten übeT die zuständige Vergütung oder die Ausführung des Dienstes entscheidet da Polizeiisvspektion der Rechtsweg bleibt Vorbehalten. V. Untersagung des Gewerbebetriebes (1) Dem Inhaber eine© Sch’ih- und Kleiderreinigungsunter nehmen© kann nach § 149 de© Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- oder Verwalt ung s-geri chtfibehörden vom 1. August 1883 (GS. S. 237) der Gewerbebetrieb untersagt werden, wenn er die Satzung (Ausführungsanweisung zu § 1 der Polizeiverordnung) ohne vorgängige Genehmigung der Polizeiinspektion geändert hat oder wiederholt für Verstöße gegen die Vorschriften der Polizei Verordnung über den Betrieb de© Schuh, und Kleiderreinigungsgewerbes bestraft worden ist oder wenn sich aus seinen Handlungen oder Unterlassungen ein Mangel derjenigen Eigenschaft ergibt, die bei der Erteiiimq der Erlaubnis vorausgesetzt worden sind. (2) Dem Inhaber eines Schuh- und Klelderreinigungsuntemehmens kann nach der in Absatz 1 genannten Gesetzesbestimmung der Gewerbebetrieb untersagt werden, wenn sich nachträglich ergibt, daß der Inhaber von den Bestimmungen der Alliierten Kommandantur über die Entnazifizierung betroffen wird. (3) Den Schuh- und Kleiderreinigern kann nach § 119 a. a. O. der Gewerbe-betrieb untersagt werden, wenn sie den Anforderungen der Polizeiverordnung über den Betrieb des Schuh- und Kl-eiderreinigungsunternehmens nicht mehr genügen oder -wiederholt für Verstöße gegen die Vorschriften dieser Polizei-verordmmg bestraft worden sina, zu Ausschreitungen neigen oder ich nachweislich unzuverlässig gezeigt haben, (4) Dem Inhaber eines Schuh- und Kleiderreiaig.mgsuntemelimecs oder dem selbständigen Schuh- und Kleiderreiniger kann nach der im Ab©. 1 und 2 genannten Gesetzesbestimmung der Gewerbebetrieb untersagt werden, wenn die bestellte Sicherheit (Ausführungsanweisung zu §§ 1 und 6 der Polizedver Ordnung) durch Zahlung von Strafen oder Entschädigungen vermindert ist und nicht spätesten binnen 8 Tagen nach Aufforderung wieder auf den vor-geschriebenen Betrag ergänzt wird. Berlin, den 22. September 1947. Der- Poldzedp räsitdenf Gebührenordnung für die Schuh- und KleiderreSntgei im Polizeibezirk Berlin An Gebühren dürfen erhoben werden } Für Reinigen von Herren- oder Damenbekleidung durch Abbürsten 0.25 RM b) Für Reinigung des Schuhwerks von Staub und Schmutz . 0,25 RM c) Für Reinigung de Schuhwerks von Staub und Schmutz unter Anwendung von Wi-chse oder Creme 0.50 RM S) Für Reinigung wie zu c bei besonders hohem Schuhwerk Schaft-, Reit- oder Gamasdhenstiefeln) oder unter Anwendung von Benzin oder benzinartigen Stoffen U RM Vorstehende Sätze der Gebührenordnung sind Höchstsätze die kh* 08jr-cchritten werden dürfen. Berlin, den 22. September 1947. Der PolizeripTäßdxtent EL Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Verkehr und Versorgungsbetriebe Stromkontingente der Industrien für Besatzungsmächte Gemäß Befehl Nr. Bl/I (47) 72 vom 9. Juli 1947 der Alliierten Kommandantur erhalten Firmen, die Aufträge für Besatzungsmächte auszuführen haben, das Stromkontingent für diesen Zweck durch den Kommandanten ihres Sektor rüge-wiesen. Infolgedessen werden sämtliche früheren von deutschen Stellen zugeteilten Kontingente der Industrien für Besatzungsmächte (Gruppe V de© Globalkontingentes) mit dem 1. Dezember 1947 ungültig. Die alten Kontingents-Scheine 6ind an die Energieleitstelle bis zu diesem Termin zurückzureichen. Unberührt von dieser Anordnung bleiben die Firmen im französischen Sektor Berlins, da Mer bereits ©eit dem 1. Oktober 1947 die Neuregelung vorgenommen worden Ist. Berlin, den 5. November 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Verkehr und Versorgungsbetrieb Reuter Finanzwesen Erhebung eines Haushaltsaufschlags für Weingeist Gemäß Befehl der Sowjetischen Zentralkommandantur Nr. 145 vom 14. Oktober 1947 wird mit Wirkung vom 15. Oktober 1947 für Spiritus zu Trinkzwecken im sowjetischen Sektor von Berlin ein Haushaltsanfschlag von 94,80 RM für einen Liter Weingeist erhoben. Der Haushaltsaufschlag kommt in Frage für sämtlichen Spiritus, der zur Herstellung von Trinkbranntwein, Likören, Alkolat und Alkolatsekt bestimmt ist. Von den am 15. Oktober 1947 vorhandenen Beständen ist spätestens bis zum 31. Oktober 1947 nachzuentrichten: Für die Vorräte an unverarbeitetem Spiritus der Haushaltsaufschlag von 94,80 RM für einen Liter Weingefist, 'für Fertigerzeugnisse der Unterschiedsbetrag zwischen dem alten und dem neuen Preis. Die Beträge sind auf das Sonderkonto der Generalsteuerkasse des Magistrats von Groß-Berlin, Nr. 16 606, beim Berliner Stadtkontor einzuzahlen. Groß- und Einzelhandel einschl. des Gaststättengewerbes melden ihre Warenbestände am Beginn des 15. Oktober 1947 dem zuständigen Bezirksamt, Abteilung für Wirtschaft; Herstellbetriebe der Abteilung für Wirtschaft des Magistrats, Hauptamt IX. Uber die neuen Preise ergeht eine besondere Preisanordnung vom Preisamt des Magistrats von .Groß-Berlin. Hinterziehungen des Haushaitsaufschlages und des Unterschiedsbetrages werden nach Maßgabe der für die Verkürzungen von Monopoleinnahmen erlassenen Strafvorschriften geahndet. Berlin, den 24. Oktober 1947. Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung I. A.: Weltzien Abteilung für Wirtschaft Klingelhöfer Forderungen aus der Benutzung von Grundstücken durch amerikanische SUeiikräfle Für die Berechnung und etwaige Bezahlung der Forderungen, die mü Grund der im Teil I diese© Blattes veröffentlichten Anordnung der Amerikanischen Militärregierung vom 15. Oktober 1947 bi© zum 1. Januar 1948 oder bei et dem 30. Oktober 194.7 freigegebenen Grundstücken innerhalb von 60 Tagen ach der Freigabe geltend zu machen ©ind, ist jeweils da© Bezirksamt Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten zuständig, in dessen Gebiet das Grundstück Legt. Liegt das Grundstück nicht im amerikanischen Sektor, o ist ©tels da© Bezirksamt Zehlendorf zuständig. Die Auschluüfriet ist gewahrt, wenn der Antrag bd© zum 31. Dezember 1C4? einschließlich oder bei seit dem 30. Oktober 1947 fregegebenen Grundstücken bis zum 60. Tage nach erfolgter Freigabe des Grundstücks beim Macrtstrat von Groß-Berlin Hauptamt für Kriegsschäden und Besatzungskosten Berlin C 2, Klosterstraße 64, oder bei dem jeweils zuständigen Bezirksamt Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten hvjehl Berlin , den 2ß. Oktober 1947. Magistrat von Groß-Berlin Finjanzabteihing Dr. H a e öffentliche Zahlungserinnerung für Gemelndo-und ehemalige Reichssteuem Im Monat November 1947 werden folgende Gemeinde- nd hemailg Reichssteuern fällig: A. Gemeindesteuern a) Getränkesteuer für den Monat Oktober 1947, fällig H 10. November 1947; b) Gewerbesteuervorauszahlung für Oktober D#iember 1947, fällig bis zum 10. November 1947; c) Grundsteuer und StraßenreinigungsgebQh r für das Vierteljahr Oktober Dezember 1947; fällig bis xam 15 November 1947. B. Ehemalige Reichssteuern a) Lohnsteuer einschl. des Kirchensteucrabiuges vom Arbeitslohn für den Monat Oktober 1947, fällig b : * r n m 10. November 1947; b) Umsatzsteuervorauszahlung für den Moal Oktober 1947, fällig bl zum 10. November 19471 e) Vermögensteuervorauszahlungen aller Steu*rp3lcb-tlgen, fällig bis zum 10. November 1947; \;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchungsarbeit wurde erreicht, daß die Angehörigen der Linie den höheren Anforderungen er die politisch-operative Arbeit zunehmend bewußter gerecht werden. Auf diesen Grundlagen konnten Fortschritte bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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