Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 248

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 248 (VOBl. Bln. 1947, S. 248); 248 Verordnungsblatt tttr Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 26. 8. Dezember 1647 Magistrat Ernährung Anbau von Gemüse und Hacklrüchten Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1521) hat der Magistrat folgende Verordnung sur Änderung der Verordnung über den Anbau von Gemüse und Hackfrüchten auf den Im Stadtgebiet Berlin liegenden privaten Grundstücken vom 15. Oktober 1945 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1946 S. 7) beschlossen: 5 1 Im i 3 Absatz 3 der Verordnung vom 15. Oktober 1945 werden die Worte „bis zum 31. Dezember 1947" gestrichen. § 2 Die Befristung der Grundstücksnutzung, die in den gemäß § 3 der Verordnung vom 15. Oktober 1945 erlassenen Beschlagn&hmeverfügungen und usgegebenen Grundstücksnutzungsscheinen festgesetzt ist, entfallt. § 3 Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung ira Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. Berlin, den 27. Oktober 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr. Friedensburg Verlängerte Gültigkeit von Lebensmittelbezugsreclilen Anf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I S. 1521) wird bestimmt: 1. Folgende Bezugsrechte behalten ihre Gültigkeit über den 31. Oktober 1947 hinaus bis zum 10. November d. J„ soweit Ware zur Belieferung dieser Abschnitte kn den einzelnen Verwaltungsbezirken noch nicht bereitgestellt werden konnte: a) die Fischabschnitte der Oktober-Lebensmittelkarte Gruppe I IV C, b) die Fleischabschnitto der 3. Dekade der Oktober-Lebensmittelkarte Gruppe I IV C. Die Abschnitte zu a) und b) dürfen nach dem 31. Oktober d. J. ausschließlich von Kleinhandelsgeschäften (nicht von Gaststätten, Werkküchen nd dergleichen) eingelöst werden. Die einzelnen Verwaltungsbezirke sind ermächtigt, einen vorzeitigen Verfalltag (vor dem 10. November d. J.) für die genannten Bezugsrechte zu bes timmen. 2. Kleinhandelsgeschäften, Gaststätten usw. Ist es nicht gestattet, verfallene Bezugsrechte zu beliefern oder Gutscheine über demnächst verfallende Bezugsrechte auszugeben. 3. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) aus. Berlin, den 5. November 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: L. Schroedor Gesundheitswesen Rattenbekämpfung in Groß-Berlin 1947 Auf Grund der §§ 15 und 19 der Verordnung des Magistrats der Stadt Berlin über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 4. Juni 1945 (VOB1. S. 7) wird für das Gebiet von Groß-Berlin folgende Anordnung erlassen: § 1 Im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege wird Im Bereich von Groß-Berlin ln der Zeit vom 15. November 1947, 8 Uhr, bis 30. November 1947, 20 Uhr, eine Rattenbekämpfung mit besonders zu diesem Zweck hergestellten, amtlich geprüften und zugelassenen Bekämpfungsmitteln durchgeführt. § 2 Das Nähere über die Durchführung, insbesondere über den Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen, über die zugelassenen Bekämpfungsmittel und über die zu ihrer Anwendung verpflichteten und berechtigten Personen, wird durch ine Ausführungsanweisung geregelt. $ 3 Wer dieser Anordnung oder den Vorschriften der Ausführungsanweisung uwiderhandelt, wird nach § 21 der Verordnung vom 4. Juni 1945 bestraft. . § 4 Diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung erlassene Ausfübrungs- nweisung treten mit dem-Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 8. Oktober 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung Gesundheitswesen I. V.: Dr. Iiolthöfer Ausführungsanweisungen rar Durchführung der Rattenbekämpfung ln Groß-Berlin 1947 I. Die Eigentümer oder deren Vertreter, Mieter, Pachter oder sonstigen Besitzer von sämtlichen im Bereich von Groß-Berlin gelegenen bebauten oder unbebauten Grundstücken, von Betrieben des Nahrungs- und Genußmittelgewerbes sowie von Gaststätten, von Lager- und Schuttplätzen, Friedhöfen, Schiffsräumen, desgleichen die Kleingartenbesitzer und Vorstände der Kleingartenkolonien sowie die Unterhaltspflichtigen von Dämmen und Ufern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß während der Dauer der Rattenbekämpfung an jedem Tag in der Zeit vom 15. November, 8 Uhr, bis 30. November, 20 Uhr, zugelassene Rattenbekämpfungsmittel an geeigneten Stellen, u. a. in Kellern, einschließlich Kellerraum und Kellerverschlag, der zu einer Mietwohnung gehört, auf Böden, in Speichern, Asche- und Abfallgruben, Altmauerwerk, Gärten in der Nähe von Komposthaufen , auf Schulhöfen, ln Stallungen, insbesöndere auch ln Kleintierstallungen (Geflügel-, Kaninchen- usw. stalle), auch an den Ufern der Wasserläufe aus-liegen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ich auf den Grundstücken bisher Ratten gezeigt haben oder nicht. Sie sind ferner verpflichtet, wenn die Vertilgungsmitlel ron den Ratten ganz oder teilweise aufgefressen sind, unverzüglich Verlilgungsmlttel nachzulegen. Die Rattenvertilgungsmittel sind vor dem Zugriff von Kindern und Haustieren zu sichern. Durch Aushang von Zetteln oder Warnschildern mit dem Hinweis „Vorsicht! Rattengift ausgelcgt! Kinder und Haustiere ieinhaltenl*' ist auf die Auslegung des Giftes aufmerksam zu machen. Mit dem Auslegen und Nachlegen der Bekämpfungsmittel können auch ortsansässige, berechtigte Schädlingsbekämpfer (vgl. Ziffer VI) beauftragt werden. Die Verantwortung geht ln derartigen Fällen auf den beauftragten Schädlingsbekämpfer über. Den zur Auslegung von Bekämpfungsmitteln Verpflichteten und deren Beauftragten ist da3 Betreten der Räume, in denen Bekämpfuugsmillel aufgelegt werden müssen, zu gestatten. Die Bekämpfungsmittol sind erst am 30. November 1947 nach 20 Uhr tu entfernen. II. Als Rattenbekämpfungsmittel sind nur die folgenden amtlich geprüfte Phosphorzink- und Meerzwiebel-Bariumcarbonalpräparate lugedasson. Phosphorzinkpräparate 1. Brutal-Frischköder-TabletteD, Chemische Fabrik Labot, Berlin SO 36, 2. Brutal-Zinkphosphidpaste, Chemische Fabrik Labor, Berlin SO 36, 3. Cannentan-Rattenpaste, Karl Milles K.G., Hornburg (Harz), 4. Deiicia-Phosphidpräparat, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.), 5. Delicia-Rattekalpaste, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.), 6. Delicia-Raltokil, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.), 7. Epimin-Rattenpulver, F. Bialek GmbH., Erfurt, 8. Gervosthan-Brocken-Gebäck, Gervos, Halle (Saale), 9. Gervosthan-Emulsion, flüssig, Gervos, Halle (Saale), 10. Ratolox-Phosphid-Paste, Otto Reichel, BerÜn-Nesukölln, 11. Ratotox-Phosphid-Präparat, Otto Reichel, Berlin-Neukölin. 12. Itattentod III (Muster Nr. 2), Getak, Bernburg (Saale), 13. Rumetan-Rattenpasts, Riedel de Haen, Berlin-Britz. 14. Styx-Rattentod-Frischköder, G. Schmalfuß, Köln. 15. Styx-Rattenpaste, G. Schmalfuß. Köln. 16. Zifertin Rattenpaste, H. Oetinger, Giengen (Brenz). 17. Mors Rattenbrocken, Vita Mors, Berlin-Neukölln. Bariumcarbonatpräparate 1. Delicia-Barium-Präparat, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.). 2. Bariumcarbonat-Brocken B. T. I., Fahlberg-List AG., Magdeburg 80. 3. Zifertin-Giftkörner, H. Oetinger, Giengen (Brenz). Meerzwiebelpräparat Delicia Rattenpräparat flüssig, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.). III. Diese Rattenbekämpfungsmittel sind möglichst erst drei Tage vor Beginn der allgemeinen Rattenbekämpfung in den Fachgeschäften (Apotheken und Drogerien) anzukaufen. Sie werden in der Zeit vom 29. Oktober 1947 bis einschließlich 30. November 1947 in den Fachgeschäften ohne Gift- oder Erlaubnisschein abgegeben und sind entsprechend der den Packungen beigegebenen Gebrauchsanweisung anzuwenden. Die Rattenbekämpfungsmittel in Brockenform sjnd, soweit sic hart geworden sind, vor dem Auslegen mit Wasser leicht'anzufeuchten. Die Packungen, müssen bei der Abgabe durch die Verkäufer mit einem Verschlußstreifen versehen sein, der die Aufschrift trägt: „Zugelassen und hexgeriehtet für die allgemeine Rattenbekämpfung" und bei Abgabe unversehrt sein muß. Ferner müssen die Packungen, noch mit folgenden Angaben versehen sein: Name und Wohnort des Herstellers, Benennung des wirksamen Giftes, Herstellungsjahr und -monat, Gebrauchsanweisung, Inhalt der Packung nach Gewicht und Verkaufspreis. Bei Mitteln, die in auslegefertigen Brocken in den Handel kommen, muß außerdem die Zahl der Brocken, bei Mitteln, die noch einer Zubereitung durch die Verbraucher bedürfen, die Zahl der Brocken, die daraus nergestellt werden können, angegeben sein. Die leeren Packungen sind als Nachweis der Auslegung zu Kontrollzwecken aufzubewahren. IV. Gewerbsmäßigen ortsansässigen Schädlingsbekämpfern Ist unter Übernahme eigener Verantwortung außer den oben angeführten Phosphorzink-und Bariumcarbonatpräparaten auch die Benutzung der in Ziffer VI VII aufgeführten amtlich geprüften Gifte, die der Abteilung II des Giftverzeichnisses der Gifthandelsverordnung angehören, gestattet. In solchen Fällen muß eine für Menschen und Nutztiere ungefährliche Auslegung der Gifte in breiiger Köderform innerhalb gesicherter Giftfutterkislen oder enger Rohre bzw. die unmittelbare Versenkung der Giftköder in die Rattenlöcher gewährleistet sein. Die Verwendung bakterienhaltiger Mittel zur Rattenbekämpfung ist gemäß Verordnung zur Ergänzung der Vorschriften über Krankheitserreger vom 15. März 1936 (RGBl. 1936 I, S. 178), verboten. V. Geeignete Schädlingsbekämpfer werden vom zuständigen Bezirks-gesundhsitsamt nachgewiesen. Andere Gewerbetreibende dürfen seitens der Verpflichteten nicht mit der Auslegung von Bekämpfungsroitteln betraut werden, auch dürfen ander Gewerbetreibende keinen Auftrag zur Auslegung von Bekämpfungsmitteln übernehmen. VI. Während der Rattenbekämpfungstage sind als Rattenbekämpfungsmitte] nur für die gewerbsmäßigen ortsansässigen Schädlingsbekämpfer außer den unter Absatz II genannten zinkphosphidhaltigen Mitteln auch solche amtlich zugelassenen Zinkphosphidpasten freigegeben, welche nur auf Mehlbasis hergestellt sind und die folgenden amtlich geprüften gefährlicheren Rattengifte in breiiger Köderform: 1. Cannentan-Giflpaste, Karl Milles KG., Hornburg (Harz). 2. Delicia-Thalliumpaste, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.). 3. Hora-Giftpaste, Fahlberg-List AG., Magdeburg SO. 4. Rattuit flüssig, Gervos, Halle (Saale). 5. Talliotox-Paste, Otto Reichel, Berlin-Neukölln. 6. Zelio-Paste, I.G. Farbenindustrie AG.# Leverkusen. VII. Gewerbsmäßigen ortsansässigen Schädlingsbekämpfern Ut bed sprechenden Aufträgen unter Übernahme eigener Verantwortung auch die Bekämpfung im Freigelände durch folgende amtlich geprüften Räucherverfahren erlaubt: 1. Delicia-Räucherverfahren, Ernst Freyberg, Delitzsch (Sa.). 2. Gefa-Gaspatronen, Paul Werner, Gera (Thür.). 3. Hora-Räucherpatrone Type Normal, Fahlberg-List AG., Magdeburg SO. 4. Hora-Räucherpatrone Type Rapid, Fahlberg-List AG., Magdeburg SO. 5. Lepid-Gasvcrfahren, Schering AG., Berlin N 65. 6. Orwin-Räucherpatronen, Chemische Fabrik Labor, Berlin SO W. 7. Preco-Ratten-Räucherkerzen, Pretzschner & Co., Dresden.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 248 (VOBl. Bln. 1947, S. 248) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 248 (VOBl. Bln. 1947, S. 248)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht herausgelöst werden können. Dennoch stellt der Tatbestand des Strafgesetzbuch eine bedeutsame Orientierungshilfe für oie politisch-operative Bearbeitung derartiger Erscheinungen dar, die bei der Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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