Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 242

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 242 (VOBl. Bln. 1947, S. 242); 242 Verordnungsblatt tör GroB-Berlin. 8. Jahrgang. Nr. 25. 29. Oktober 1947 eioo Geldstrafe von 1 bis 150 Reichsmark verhängt, sofern nicht nach Anderen Gesetzen eine härtere Strafe verwirkt ist. 3. Die gleiche Strafe trifft diejenigen Personen, die schulpflichtige Kinder oder die im Abs. 1 und Abs. 2 bezeichnten Personen durch Mißbrauch des Ansehens, durch Überredung oder andere Mittel dazu bestimmen, der Schulpflicht entgcgenzuhanüeln. § 8 1. Die Strafverfolgung in den Fällen des § 7 tritt nur auf Antrag des. Schulleiters oder der Schulaufsichtsbehörde ein; eine Zurücknahme des Antrags Ist zulässig. 2. Die durch Strafverfügung endgültig festgesetzten Geldstrafen fließen dem beteiligten Schulverband zu. Mit der Durchführung der schulpolizeilichen Aufgaben in den Verwaltungsbezirken sind die Hauptschulräte als Leiter der Bezirksschulämter betraut. Dabei stehen ihnen die dem Polizeipräsidenten unterstellten Organe zur Verfügung. Nach einer Anordnung des Polizeipräsidenten vom 22. Mal 1947 sind die Polizeidienststellen verpflichtet, etwaigen Ersuchen der Jugend-und Schulämter auf Unterstützung und Amtshilfe (Überführung von Fürsorgezöglingen, bei denen Schwierigkeiten seitens der Zöglinge oder der Eltern zu befürchten sind, oder zwangsweise Zuführung von säumigen Schülern auf Ersucl’en der Schul- und Schulaufsichtsbehörde), wenn die Macht- und Zwangsmittel dieser Dienststelle erschöpft sind und der beabsichtigte Zweck nicht anders erreichbar ist, zu entsprechen. Als Strafmaß gilt folgende Tabelle: Beim ersten Versäumnis . t s Verwarnung beim zweiten Versäumnis *$$ 3 M bzw. 1 Tag Haft beim dritten Versäumnis #:* 5 M bzw. 1 Tag Haft beim vierten Versäumnis 10 M bzw. 2 Tage Haft beim fünften Versäumnis 15 M bzw. 3 Tage Haft beim sechsten Versäumnis 20 M bzw. 3 Tage Haft beim siebten Versäumnis und weiteren . 25 M bzw. 3 Tage Haft Es bleibt dem mit der Wahrnehmung der Schulpolizeigewalt beauftragten Schulrat überlassen, im Einzelfalle in Berücksichtigung besonderer Verhältnisse oder Tatumstände hiervon ab zu weichen. Wird eine verhängte Haftstrafe in der gestellten Frist nicht angetreten, so übernimmt die Polizei die Zuführung. Berlin, den 29. September 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Volksbildung ■ May Polizei Ausbruch der Räude In den Pferdeboständen Wilhelm Lindliorst, Berlin 0 17, Warschauer Platz, Bogen 13, Lcmdwirtin Anna Dahn, Berlin-Britz, Franz-Körner-Straße 88, ist dl Räude der Einhufer amtstierärztlich festgestellt worden. Di Schutzmaßnahmen richten ich nach den in den BundesratsiAusführsmga-vorschriften zum Viehseuchengeeefcz §§ 246 bis 258 vom 7. Dezember lull erlesenen Bestimmungen. 8 r 1 i n , den 1. Oktober 1947. Der Polizeipräsident Ausbruch der GefiUgelcholera Unter dem Geflügelbestande des Herrn Rudolf Praschl, Berlin-Neukölln, Jona8traß 3, Ist amtstierärztlich Geflügelcholera festgestellt worden. Die Schutzmaßnahmen richten sich nach den Ausführungsvorschriftcn des Bundesrats euqi Viehseuchengeeetz vom 7. Dezember 1911 §§ 289 bi 293. Berlin , den 4. Oktober 1947. Der Polizeipräsident Erlöschen einer Seuche Di ani5teckeD.de Blutarmut der Einhufer unter dem Pferdebestend* de Kurt Borowekl, Berlin N 31, Brunmenatraßa 54, Ist erloschen. Die Schutamaön ahmen sind aufgehoben. Berlin, den 8, Oktober 1847. Der Polizeipräsident Bezirksämter Bestätigung als Schiedsmannstellvertreter Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Alliierte Kommandantur sind als Schl-ednannstellvertreter im Verwaltungsbezirk Fried rlchshaiu bestätigt worden; 1. der Dentiet Georg Sann, Berlin 0112, Scharnweberstraße 14, für den UnUerbeztrk 9, 2. Frau Hildegard Wernecke, Berlin O 17. Strakuer Allee 17 a, für den Uuterbezirk 11. Berlin, den 23. Juli 1947. Bezirksamt Friedrichsbadn von Groß-Berlin !. A. Dr. Benda Bestätigung von Schiedsmännem Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Alliierte Kommandantur sind bestätigt worden: 1. der Prokurist Heinrich Wink, Berlin-Buch, Dieik.ea.weg 24, als Schiedsmaun, 2. der Assistenzarzt Dr. Ferdinand Frenzei, Bezflin-Buch, HufeLaad-krankenhau, Famili-enwohnhaus 3, als Scbiedsanannstellvertreter für den Schiedsmannbezkk Berlin-Buch, und 3. Herr Emil G l u d * u r Berlin-Pankow, Amalienpark 3 a, al Schiedsmann-stelliveTtrcter für den SchiedsmansibeziTk Pankow II, Berlin, den 19. Juni 194?. Bezirksamt Pankow von Groß-Berlin Patsch Ablauf der Ruhezeit und Einebnung von Grabstellen auf dem städtischen Friedhof in Spandau in den Kisseln Auf den Sonderstellen (Gitter- und Wahlgrabstellen) dos Friedhofes in den Kisseln, auf denen Bestattungen bis zum 31. Dezember 1922 stattgefunden haben, ist die Ruhezeit mit Ende des Jahres 1947 abgelaufen. Zur gleichen Zeit sind auch die Nutzungsrecht an Vorbehaltstellan, die bis zum Ende 1922 erworben wurden, erloschen. Nach § 5 der Friedhofsordnung vom 29. Januar 1932 werden diese Grabstellen zum l. April 1948 eingeebnet, falls nicht eine Verlängerung dos Nutzungsrechtes erfolgt ist. Einsprüche auf Herausgabe von GrabausstattungsgegeiVjtänden können bi zum 31. Dezember 1947 geltend gemacht werden. Später gestellte Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden. Berlin-Spandau, den 7. Oktober 1947. Bezirksamt Spandau von Groß-Berlin Abteilung für Bau- und Wohnungswesen Ludorf, Bezirksrat Justizbehörden öffentliche Zustellungen Landgericht Berlin Der Former Gerhard Aßmuß, Berlin, Schönhauser Alice 50 a, Prozeß-bevollmächtigter: Rechtsanwalt Juet-he, Berlin N 58, Schönhauser Allee 74, klagt gegen eine Ehefrau Eva Aßmuß, geb. Handwerk, früher Berlin, Christinenstraße 14, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären Der Kläger ladet die Beklagte zür mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-Wesi, Lindentbaler Allee 5, auf den 30. Januar 1048, 9.30 Uhr, mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-bevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 2. R. 29/47. Der Rentner Kurt Lnngenheim in Beriin-Oborschöneweide, Wiihelm-Firle-Straße 27, Prozeßbevolhnächtigter: Rechtsanwalt Karl Neuendorf in Berlin NW 7, Neu-städtische Kirchstraße 15, klagt gegen deine Ehefrau Hildegard Langen heim, geb. Beckmann, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Schmachthagen -über Waren in Mecklenburg, mH dem Anträge, die Ehe der Parteien aus Verschulden der Beklagten zu scheiden und ihr die Kosten des Rechtsstreit aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts-treite vor die 9. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, LHudenth-aler Allee 5, Saal 13, auf den 17. Dezember 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt eie Prozeßbevollmächtlgt-en vertreten zu lassen. Az. 9. R. 1431/46. Der Mechaniker Willi Somnitz, Berlin N 54, FehTbclliner Straße 43. Prozeß-bevollmächtigter: Rechtsanwalt Rumpel, B eriin-N ied-erschö new eide, B rücken-frferaße 1, klagt gegen Frau Blee Somnitz, geb. Drefniack, früher in Katto- frttz-West, Straße der SA Nr. 4/5, jetzt unbekannten Aufenthalte, mit dem Antrag mS Ehescheidung. Di Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung dos Rechtsstreits vor di 13. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West. Lindenthaler Allee 5, auf den 19. Dezember 1947, 10 Uhr, geladen mit der* Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-bevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 13. R. 1417/46. Frau Käthe Mewus, geb. Leider, Borlin-Reinickeadorf, Belowstraße 1, Prozeß-bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Scherbius, Berlin-Reinickendorf, Amende-etraße 109. klagt gegen den Kraftfahrer Ales M e w u ®, früher in Berlin-Reinickendorf, Belowstraße 1, jetzt unbekannten Aufenthalte, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündLichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgericht* in Berlin-Zehlendorf-West, Lindentbaler Allee 5, auf den 19. Dezember 1947, 10 Uhr, geladon mit der Aufforderung, eich durch einen bei diesem Gericht i&ugelaesenen Rechtsanwalt als Prozeß-bevollmächtigten vertreten zu lassen. As. 13. R. 282/47. Frau Gertrud Nitschke, geb. Ochs, In Beriin-Tegel. Medebacher Weg 20, Prozeßhevollciächtigte: Rechtsanwältin Dr. jux. Ilse Kohlbrügge, Berlin-Zehlendorf/ Jämckestraße 113, klagt gegen dien Behördenangestellten Erich Nitechke, früher in Berlin-Tegel, Bnmow&txaße 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zut mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichte in Berlin-Zehlendorf-Wei6t, Vcrondkasteig 8, auf den 20. Dezember 1947, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, eich durch einen bei diesem Gericht rugelassenen Rechtsanwalt als ProzeftbevoUmäcli-ttgten vertreten zu lassen. Az. 14. R. 780/47 Der Mont-eur Karl Engelk in Erfurt-Nord, Hans-Sai 1er-Siraße 67, Prozeß-bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walter Grähner, BerMn-WUmersdorf, Holsteinische Straße 27, klagt gegen seine Ehefrau Agnes Engelke, geb, Warmons. früher in Berlin SO 36, Naunynstraße 28, Jetzt unbekannten;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durchsucht werden können. Die Durchsuchung dieser Personen dient der Sicherung der strafprozessualen Maßnahmen und sollte, da sie als strafprozessuale Tätigkeit einen Eingriff in die Rechte und Freiheiten der Personen darstellt, nicht auf der Grundlage des sondern auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese.

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