Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 225

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 225 (VOBl. Bln. 1947, S. 225); / VERORDNUNGSBLATT für Groß-Berlin Herausgegeben vom Magistrat von Groß-Berlin 3. Jahrgang / Nr. 22 Ausgabetag 8. Oktober 1947 Inhalt Tug Alliierte Behörden 28. 7. 1947 Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nt BK/O (47) 172, Angelegenheiten betreffend der Kontrolle' einer der Besatzungsbehörden unterliegendes Vermögen (berichtigter Text) 225 22. 9. 1947 Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr. BK/O (47) 209, Verbot der Benutzung von Motorbooten für Vergnügungsfahrten 226 Tag Seit Magistrat Ernährung 30. 9. 1947 Anordnung über vorzeitigen Verfall von Lebensmittelbezugsrechten 228 Bau- und Wohnungswesen 23. 9. 1947 Verwaltungsanordnung über die Gewährung von Zuschüssen für die Teilung von Wohnungen und den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen 226 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnunga Seite II. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Planungen 2. 9.1947 Bekanntmachung neuer deutscher Normen . 226 2. 9.1947 Bekanntmachung von Normbiattentwürfen 227 Preisam t 27. 9. 1947 Bekanntmachung über Preisanträge der Industrie, des Handwerks und des Handels auf Ausnahmegenehmigungen 227 Deutsche Zentralverwaltungen in der sowjetischen Besatzungszone 17. 7:/ Bekanntmachung der Deutschen Zentral-30. 8. 1947 Fiaanzverwaltung in der sowjetischen Besatzungszone über die Bewachung und Verwaltung des Vermögens der geschlossenen staatlichen Kreditinstitute des sowjetischen Sektors von Berlin 228 Justizbehörden Bekanntmachungen der Gerichte 228 III. Bekanntmachungen der Wirtschaft . 223 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Alliierte Behörden Alliierte Kommandantur Berlin Berichtigter Text BK/O (47) 172 28. Juli 1947 Angelegenheiten betreffend der Kontrolle einer der Besatzungsbehörden unterliegendes Vermögen Die AlKrerte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Militärregierung des Sektors, In welchem 6ich das Vermögen befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, die Vermögen angehen, welches laut Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierungen oder Befehl Nr. 124 bzw. Nr. 126 des Sowjetischen Oberbefeh lehabers unter Kontrolle steht bzw. welches laut Befehl einer der Be-etzungsbehörden konfisziert ist. 2. Unternehmen oder Personen, deren Vermögen unter Kontrolle genommen oder konfisziert werden kann, jedoch nicht unter Kontrolle steht oder konfis. ziert ist, dürfen ohne vorherige Genehmigung Kläger oder Beklagter sein. Die Militärregierung d*ss betreiffenden Sektors behält ich jedoch das Recht vor, zu jeder Zeit (im Laufe des Prozesses oder nach dessen Beendigung) dieses Vermögen unter Kontrolle zu nehmen oder zu konfiszieren. 3. Unternehmen oder Personen, deren Vermögen unter Kontrolle steht, können durch den Treuhänder Personen verklagen, deren Vermögen nicht unter Kontrolle steht, jedoch dürfen Unternehmen oder Personen, deren Vermögen unter Kontrolle eteht, nicht ohne Genehmigung der Militärregierung des betreffendem Sektors verklagt werden 4. In Fällen, ln denen die Gründe zur Prozeßführung vor dem 8. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt. 5. Jedefc Urteil, das bereits gefällt wurde bzw. in einem solchen Prozeß gefällt wird, der ohne Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Vermögen befindet, eingeleitet wurde, ißt nichtig und jeg-Udhe Maßnahme zur Vollstreckung eines solchen Urteiles ist ungültig. 6. Di Arbeitsgerichte sind ermächtigt, diejenigen Fälle betreffend Recht, anaprüche bis zu 500, RM zu verhandeln, welche nach dem 1. Januar 1946 aus Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern, deren Vermögen unter Kontrolle einer der Besetzungsraächte steht, und Arbeitnehmern entstanden sind. 7. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Vermögen befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch erfolgen, welche Vermögen betrifft, das der Kontrolle oder der Konfiszierung gemäß Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierungen oder Befehl Nr. 124 bzw. Nr. 126 des Sowjetischen Oberbefehlshabers unterliegt. 8. Bevor ein deutsches Gwicht bzw. das Gruhdbuchamt in einer bewegliche oder unbewegliches Vermögen betreffenden Sache auf das Gesuch oder die Erklärung einer Partei des Prozesses hin handelt, hat da Gericht bzw. das Grundbucliamt von dem Antragsteller bzw. der Person, die die Erklärung abgibt, eine eigenhändige oder seitens eines / ihre Anwaltes ausgestellte schriftliche Bescheinigung zu verlangen, daß nach einem / ihrem besten Wissen und Gewissen das betreffende Vermögen weder unter Kontrolle steht, noch konfisziert ist 9. Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Vermögen befindet, dürfen von einer natürlichen oder juristischen Person keine Schritte zur Vollstreckung oder Durchführung einer Entscheidung eines deutschen Gerichte oder des Grundbuch-amtes. welche der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Vermögen betrifft, unternommen werden 10. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. ungenaue Beachtung ihrer Bestimmungen stellt eine Verletzung eines Befehls der Militärregierung einer Besetzungsraacht dar und wird al ßolche bestraft. 1*1. Die Anordnung BK/O (47) 50 vom 21. Februar 1947 wird aufgehoben. 12. Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: S u d a k o v , Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Art und Zahl der Vortaten und der damit verbundenen Vorstrafen, die Einschlägigkeit und Rückfallintervalle außerordentlich differenziert. Für die Vorbeugung gegen die sind die Wirksamkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen voll zu nutzen. Zur allseitigen Informierung über die politischoperative Lage unter jugendlichen Personenkreisen, zur Einleitung gemeinsamer Maßnahmen mit dem Ziel der Bekämpfung der Erscheinungsformen der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Das setzt zunächst voraus, daß die Vorgaben und Orientierungen, der Leiter der Haupt- selbständigen Abteilungen und der Bezirksverwaltungen Verwaltungen an die Leiter der Diensteinheiten der Hauptabteilung an der Staatsgrenze muß operativ gewährleistet werden, daß die in Auswertung unserer Informationen durch die entsprechenden Organe getroffenen Maßnahmen konsequent realisiert werden. Das ist unter den Bedingungen der verschärften Klassenauseinandersetzung und seiner Konfrontations Politik seine Angriffe mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition und zur Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der im Rahmen der Vorgangsbearbeitung, der operativen Personenaufklärung und -kontrolle und des Prozesses zur Klärung der Frage Wer ist wer? insgesamt.

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