Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 224

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 224 (VOBl. Bln. 1947, S. 224); 224 Verordnungsblatt f&r Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 21. 1. Oktober 1947 Aasschlußarteile Der Teilhypothekeabrief feer 1000 RM ausgestellt über die im Grundbuch von Müggelheim Ba= \ 25, Blatt 726, Abt. III, Nr. 1 auf den Namen de3 Kaufmanns Erich Zlerath in Berlin N 20, Heidebrinker Straße 11, eingetragene Hypothek ißt für kraftlos erklärt worden. Az. 12 P. 121. Der Hypothekenbrief, ausgestellt über die im Grundbuch von Rahnsdorf Blatt 2480 in Abt. III Nr. 2 auf den Namen des Malermeister Wilhelm Meyer in Bertin-Neukölln, Grüner Weg 159, eingetragene Hypothek von 2009 RM ist für kraftlos erklärt worden. Az. 13 F. 4/47. Die Hypothekenbriefe, ausgestellt über die ian Grundbuch von Berlin-Köpenick Band 235. Blatt 7204, in Abt II. Nr. 1 (400 RM) und Nr. 2 {800 RM) auf den Namen des verstorbenen Rentner Fechner eingetragenen Hypotheken von 400 RM und 800 RM sind für kraftlos erklärt worden. Az. 12 P. 2/47. Der GruiktechuldbrLef über die im Grundbuch von Berlin-Treptow Band 32, Blatt 1005 ln Abteilung III unter Nr. 7 zu Gunsten der Witwe Engel eingetragenen Grundschuld von 70 959,88 GM wird für kraftlos erklärt. Az. 2 P. 15/46. Berlin-Köpenick, den 16. Januar, 14. April 1947. Amtsgericht Köpenick Der Hypothekenbrief über die für die Witwe Ottlie Straußinsky, geb. Singer, im Grundbuche von Berlin-Lichterfelde Band 204, Blatt 6116 in Abt. III Nr. 30 eingetragene, zu 5 vH. jährfccb verzinsliche Hypothek von 65 000 RM wird für kraftlos erklärt. Az. 3 F. 23/4G Berlin-Llchtorfelde, den 20. Mai 1947. Amtegericht Lichterfelde Durch Ausschluß urteil des Amtsgerichts Spandau vom 15. August 1947 sind di Hypothekenbriefe über folgende Darlehnshypotheken: a) 10 000 GM zehntausend Goldoiark - mit 7 #/n verzinslich eingetragen im Grundbuch von Spandau Band 303. Blatt 9336 in Abt. III unter Nr. 16; b) 4000 GM viertausend Goldmatk mit 7 % verzinslich eingetragen Im Grundbuch von Spandau Band 303. Blatt 9336 in Abt. III unter Nr. 17; c) 11 250 GM elftausendzweihundertfüafzig Goldmark mit 5 V verzinslich, eingetragen kn Grundbuch von Spandau Band ltl4, BLait 3658 in Abt. III umfcer Nr. 3; d) 9000 GM * neuntausend Goldmark mit 5 / verzinslich, eingetragen im Grundbuch Staaken Band 6, Blatt 176 in Abt. III unter Nr. 8 für den Rentraer Hermann Duksch für kraftlos erklärt worden. Az. 6 P. 5/47 Berlin-Spandau, den 16. August 1947. Amtegericht Spandau Durch das am 15. August 1947 verkündete Ausschiußurtedl ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstück Berhn-Charlottenburg Band 18, BLaitt 410 für die Antragsteflerin in Abt III. Nr.tO eingetragano Aufwertungs-hypothek für kraftlos erklärt worden. Az. 1 P. 207/46. Berlin, den 15. August 1947. Amtsgericht Tiergarten Durch Ausschluß urteil vom 14. Mai 1947 ist dor Hypothekenbrief über dia lm Grundbuch des Amtegerichts Wedding von Reinickendorf Band 71, Blatt 2138 in Abt. JII unter Nt. 7 für die minder jährige Lieselotte Körner eingetragene, mit 5 vH. jährlich verzinsliche Restkaufgekfhypo'thek von 66 000 RM für kraftlos erklärt worden. Az. 2 P. 59/48. Berlin-Reinickendorf, den 20. Mal 1047, Amtsgericht Wedding-R einickedort Dienststelle Reinickendorf Durch Aueschlußurtedl vom 20. Mai 1947 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Zehlendorf von Dahlem Band 20, Blatt 546, Abt. III, Nr. 5 für Fräulein Anna von Bode in Berlin-Dahlem eingetragene Hypothek von 35 000 RM für kraftlos erklärt. Az. 3 F 29/46. Durch Ausßchlußurteil vom 20. Mai 1947 Ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Zehlendorf von Dahlem Band 6, Blatt 121, Abt. III, Nr. 5 für die Witwe Margarete F i © b i g , gieb. Dölle, in Berlin- Dahlem eingetragene Hypothek von 20 000 RM für kraftlos erklärt. Az. 3 F. 3/46. Durch Ausschlußurteil vom 20. Mai 1947 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Zehlendorf von Dahlem Band 22, Blatt 595, Abt. III, Nr. 18 für Frau Benny (Jette) Ebers, gsb. Schlünz, in Berlin-Spandau eingetragene Hypothek von 20 000 RM nebst 5% Zinsen für kraftlos erklärt. Az. 3 P. 4/47. Durch Aiisschlußurteil vom 20. Mai 1947 ist der Hypothekenbrief über die lm Grundbuch de3 Amtsgerichts Zehlendorf, früher Potsdam, von Warnas©© Band 26, Blatt 757, Abt. III, Nr. 5 für Frau Olga W11 c k e, geb. Becker, in Bcrlin-Tegelort eingetragene Hypothek von 8000 GM nebst Zinsen für kraftlos erklärt. Az. 3 F. 21/46. Durch Ausschlußurfceüi vom 20. Mai 1947 ist der Hypothekenbrief über die lm Grundbuch des Amtsgerichte Zehlendorf von Zehlendorf Band 21, Blaßt 647, Abt. III, Nr. 6 für Frau Frieda laagemcheidt, geb. Bdermann, 1a Berlin-Wannsee eingetragene Aufwertungshypothek von 32 000 RM für kraftlos erklärt. Az. 3 F. 1/47. Durch Ausschlußurteil vom 20. Mai 194? ist der Hypothekenbrief über die lm Grundbuch des Amtsgerichte Zehlendorf von Dahlem Band 61, Blatt 1824, Abt. ILI, Nr.2 für Fräulein Else Zienek e än Beriin-Schönoberg eingetragene Hypothek von 12 000 RM für kraftlos erklärt. Az. 3 F 1/46. Berlin-Zehlendorf, den 20. Mad 19417. Amtsgericht Zehlendorf Nachlaßsachen Durch Verfügung dos Unterzeichneten Gerichte vom 15. Juli 1946 ist di Nachlaß Verwaltung für den Nachlaß des am 24. Juni 1945 verstorbenen Fäbrik-direktors Franz Me wes aus Berlin-Treptow, Rethelsraße 5, ungeordnet worden. Als Nach laß v erw alter ist der Kaufmann Walter Zierde aus Berti n-Oberschönewoide, Sternensstraße 20, bestellt. Az. 4 VI. 232/46 Trept. Berlin-Köpenick, den 14. August 1947. Amtsgericht Köpenick Der verstorbene Gemeinschuldner Wirtschaftsberater Günter Weiler, wohnte zuletzt Berlin C 2, Memhardstraße 19, nicht Kaiser-Wilhelm-Straß 19. Amtsgericht Berlin-Mitte Es ist der Erbschein nach dem am 22. Juni 1922 verstorbenen, ziskatzt io Berlin-Neukölln, Knesebedcetraße 45 wohnhaft gewesenen BauanschJägers Albert Schöneich dahin beantragt, daß Allolnerbin eine Schwester, die nachverstorbene Witwe Frau Marie Z w e i b a r h , geb. Schöneich, au Berlin, Bredowstraße 43, geworden ist. Es ist zweifelhaft, ob nicht noch andere erbberechtigte Personen als Abkömmlinge von vorverstorbenen Geschwistern des Erblasser in Betracht kommen, nämlich: a) de Bruders Louis Karl Emil Schöneich mit zuletzt bekanntem Wohnsitze Berlin N. Neue Hochstraße 28, b) des Bruders Emil Christian Johann Schöneich mit zuletzt bekanntem Wohnsitze Berlin-Neukölln, Hermannstraße 84, . c) drer Schwester Auguste Dorothea Charlotte Louise Schönelch, verheiratet?, verstorben am 12. August 1878 im Bezirke dos Standesamts VI, Berlin. d) der Halbschwester Therese Marie Mathilde Treppnucher, geb. Schöneidv, ns Berfin, Wiesentsroße 41/4(2. Di* etwa noch vorhandenen erbberechtigten Verwandten des Erblasser werden hiermit aufgofordeßt, timen zu&teheade Erbrechte onzumeldon. Nach dem Ablaufe von 6 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird der beantragte Erbschein nach Maßgabe der Ermlt'thingserg-ebnrsse erteilt werden. Az. 5 VI. 186/46. Berlin-No uk&lla, den 8. August 1947. Amtsgericht Neukölln Die unverehelichte, am 9. Juki 1677 geborene Rentnerl Marie E b e r t, die in Berlin-Neukölln, Bürknerstraße 26, ähren Wohnsitz gehabt hat, ist am 21. Februar 1947 in Berlin, Am Urban 12 18, verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt werden konnte, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Naoh-lasae zustehen, hiermit auf gefordert, ihre Erbrechte bis zum 2. Dezember 1947 beä dem unterzedebneten Gerichte anzumelden. Andernfalls wird festgeetolK werden, daß ein anderer Erbe als die Stadt Berlin nicht vorhanden ist. Az. 4 VI. 102/47. Berlin-Neukölln, den 15. August 1947. Amtsgericht Neukölln Der Justizinspektor Paul Höhne in Beilin-Neukölln, SchilLerpromenade 13, bat als Nachlaßpfleger dos am 30. März .1945 verstorb-onen Kaufmanns Hermann B a n jp , zu/letzt wohnhaft in Berlin W 35. Göbenstraße 4, das Aufgebotsver-fahren zuan Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigem beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefoTdert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß dos Verstorbenen spätestens dn dem auf den 19. Dezember 1947,'-10 Uhr, Zimmer 10 vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten. Aufgebots-termine bei diesem Gericht anzumelden Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten, Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß-gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Uber-schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn Le sich nicht melden, nur der Rechtsuachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent sprechenden Tefil der Verbindlichkeit haftet. Az. 2 F. 1/46. Berlin-Schöneberg, den 31. Juli 1947. Amtsgericht Schöneberg Herausgeber: Magistrat von Groß-Berlin, Berlin C 2, Neues Stadthaus. Herausgabe erfolgt nach Bedarf. Verlag; DAS NEUE BERLIN, Verlagsgesellschaft m.b.H., Berlin N 4, Ltnlenstraße 139/140, Telefon; 42 59 41, Postscheckkonto Berlin 2857 89. Bestellungen sind nur an den Verlag zu richten. Bezugspreis vierteljährlich 4 RM zuzüglich Postgebühren, Einzelheft 0,40 UM. Redaktion: Berlin C 2, Neues Stadthaus. Chefredakteur Adolf Erlenbach, Telefon: 51 03 11, App. 150. Das zur Veröffentlichung bestimmte Material ist der Redaktion einzuseoden. Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. ß! der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland. Druckj (37) Magl6tratsdruckerei# Berlin N 4, Linienstraße 139/140. 36ß7. 19. 9. 47;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und Bestätigung von Reisen in das nicht sozialistische Ausland und Staaten mit speziellen Reiseregelungen aus dienstlichen oder anderen Gründen,. Aufklärung und Bestätigung von Reisekadern,. Auswertung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz und Sicherheitsbeauftragten. Umfassende Nutzung der inoffiziellen Basis, besonders der Reisekader in das nichtsozialistische Ausland, zur Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten zu lösen. Die Aufgaben der Untersuchungsorgane in Strafverfahren sowie ihre Befugnisse zu ihrer Realisierung sind in der Strafprozeßordnung der sowie die Verantwortlichkeiten im Zusammenwirken mit den verantwortlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen -und Einrichtungen sowie Aufklärung und Verbind erung aller Angriffe dos Gegners zur Organisierung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden Verhinderung von Spionageverbrechen und unter diesem Aspekt ist dieser Straftatbestand auch in erster Linie operativ zu nutzen und anzuwenden.

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