Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 22

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 22 (VOBl. Bln. 1947, S. 22); 22 Verordnungsblatt lür Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 2. 18. Februar 1947 Im übrigen unterliegt der Stellvertreter der Bestimmung des § 1, Abs. 1, Ziffer 1. Die Stellvertretererlaubnis kann auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. § 4 Ober Erteilung und Widerruf der Gewerbe- und Stellvertretererlaubnis entscheidet die für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständige Bezirksverwaltung, soweit es sich um Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetriebe handelt. Soweit es sich um Großhandelsunternehmen und Gewerbebetriebe handelt; deren gewöhnliche Tätigkeit über die Grenzen eines Bezirkes hinausreicht, entscheidet an Stelle der Bezirksverwaltung die jeweils zuständige Abteilung des Magistrats.' Soweit nach den bisher geltenden Bestimmungen für die Erteilung und Zurücknahme einer Gewerbeerlaubnis (Konzession) andere als die vorstehend genannten Behörden zuständig sind, verbleibt es hierbei. An die Stelle einer nicht mehr bestehenden Behörde tritt die zuständige Abteilung des Magistrats. § 5 Mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 RM oder mit beiden Strafen zugleich wird bestraft, wer eine nach dieser Verordnung erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeit ausübt, ohne im Besitz einer Gewerbeerlaubnis zu sein. § 6 Der Widerruf und die Versagung der Gewerbeerlaubnis ist dem Antragsteller unter Bekanntgabe der Gründe mittels eingeschriebenen schriftlichen Bescheides mitzuteilen. Gegen den Bescheid ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Die Berufung ist innerhalb von 2 Wochen unter Darlegung der Gründe bei derjenigen Behörde einzureichen, welche den Bescheid erteilt hat. Verweigert oder widerruft ein Verwaltungsbezirk eine Gewerbeerlaubnis, so kann dagegen Berufung an die zuständige Abteilung d.es Magistrats eingelegt werden, welche dann darüber entscheidet. Gegen die Abweisung einer Berufung durch die zuständige Abteilung des Magistrats kann weitere Berufung (Klage) beim zuständigen Gericht erhoben werden. Gegen die Verweigerung oder den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis durch die zuständige Abteilung des Magistrats kann Berufung (Klage) bei dem zuständigen Gericht erhoben werden. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. § 7 Der Magistrat erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Ausführungsvorschriften. § 8 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 1947 außer Kraft, es sei denn, daß ihre Gültigkeitsdauer ausdrücklich verlängert wird. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren alle Bestimmungen, die dieser Verordnung entgegenstehen, Gültigkeit. *B e r 1 i n , den 16. Januar 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister . Dr. Ostrowski Arbeit Regelung der Berufserziehung und Berufslenkung Die Alliierte Kommandantur hat mit Befehl vom 6. Dezember 1946 LAB/I (46) 88 den „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" (HBB) beim Hauptberufsamt der Abteilung für Arbeit des Magistrats von Groß-Berlin als die verantwortliche Stelle für die Überwachung und Kontrolle der Lehrlings- und Berufsausbildung in Berlin anerkannt und hat die Verwaltungsanordnung vom 22 September 1945 genehmigt, die hiermit veröffentlicht wird. Berlin, den 13. Januar 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abi. für Arbeit i. V. Fleischmann Verwaltuncfsanordnung - § 1 Organe Beim Hauptberufsamt der Abteilung für Arbeit des Magistrats von Groß-Berlin werden errichtet: 1. ein „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" (im folgenden HBB genannt); 2. ein „geschäftsführender Vorstand des HBB"; 3. Bereichs-, Fach-, Prüfungs- und Sonderausschüsse nach Bedarf zur Bearbeitung von Sonderaufgaben. § 2 Aufgaben 1. Maßnahmen zur Förderung und Überwachung der Berufsausbildung Jugendlicher. 2. Begutachtung der Lehrbetriebe hinsichtlich ihrer Eignung als Ausbildungsbetriebe. 3. Festsetzung einer Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Ausbildungsanwärtern für jeden geeigneten Betrieb. 4. Führung einer zentralen, jedermann zugänglichen Rolle der zur Ausbildung ungeeigneten Betriebe. 5. Führung einer zentralen Lehrlingsrolle. 6. Einrichtung und Überwachung von Berufsprüfungen, insbesondere Lehrabschluß- und Meisterprüfungen. 7. Feststellung des Mindestmaßes der in den einzelnen Berufen zu übermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten. 8. Überprüfung der Berufsbezeichnungen und Berufsbilder. 9. Zusammenarbeit mit den Berufs- und Fachschulen zum Zwecke einer einheitlichen und engen Verbindung zwischen praktischer und schulischer Ausbildung. 10. Einrichtung und Durchführung von Förder- und Sonderlehrgängen, insbesondere für Arbeitsbehinderte und Umschüler. 11. Sonstige Vorschläge an das Hauptberufsamt zur Berufsausbildung, Berufslenkung und zum Arbeitsschutz und Arbeitsrecht für Jugendliche. 12. Sonstige Aufgaben, die den Ausschüssen von den Verwaltungsbehörden übertragen werden. § 3 Zusammensetzung des Hauptausschusses Der HBB besteht aus 20 Mitgliedern. Diese sind: a) 8 Vertreter folgender Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung:;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Annahmen, Vermutungen und Hoffnungen zahlen auch hier nicht. Deswegen werden die im Operativvorgang erarbeiteten Beweismittel verantwortungsbewußt und unvoreingenommen geprüft.

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