Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 22

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 22 (VOBl. Bln. 1947, S. 22); 22 Verordnungsblatt lür Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 2. 18. Februar 1947 Im übrigen unterliegt der Stellvertreter der Bestimmung des § 1, Abs. 1, Ziffer 1. Die Stellvertretererlaubnis kann auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. § 4 Ober Erteilung und Widerruf der Gewerbe- und Stellvertretererlaubnis entscheidet die für den Sitz des Gewerbebetriebes zuständige Bezirksverwaltung, soweit es sich um Einzelhandelsunternehmen und Handwerksbetriebe handelt. Soweit es sich um Großhandelsunternehmen und Gewerbebetriebe handelt; deren gewöhnliche Tätigkeit über die Grenzen eines Bezirkes hinausreicht, entscheidet an Stelle der Bezirksverwaltung die jeweils zuständige Abteilung des Magistrats.' Soweit nach den bisher geltenden Bestimmungen für die Erteilung und Zurücknahme einer Gewerbeerlaubnis (Konzession) andere als die vorstehend genannten Behörden zuständig sind, verbleibt es hierbei. An die Stelle einer nicht mehr bestehenden Behörde tritt die zuständige Abteilung des Magistrats. § 5 Mit Haft bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 RM oder mit beiden Strafen zugleich wird bestraft, wer eine nach dieser Verordnung erlaubnispflichtige Gewerbetätigkeit ausübt, ohne im Besitz einer Gewerbeerlaubnis zu sein. § 6 Der Widerruf und die Versagung der Gewerbeerlaubnis ist dem Antragsteller unter Bekanntgabe der Gründe mittels eingeschriebenen schriftlichen Bescheides mitzuteilen. Gegen den Bescheid ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Die Berufung ist innerhalb von 2 Wochen unter Darlegung der Gründe bei derjenigen Behörde einzureichen, welche den Bescheid erteilt hat. Verweigert oder widerruft ein Verwaltungsbezirk eine Gewerbeerlaubnis, so kann dagegen Berufung an die zuständige Abteilung d.es Magistrats eingelegt werden, welche dann darüber entscheidet. Gegen die Abweisung einer Berufung durch die zuständige Abteilung des Magistrats kann weitere Berufung (Klage) beim zuständigen Gericht erhoben werden. Gegen die Verweigerung oder den Widerruf einer Gewerbeerlaubnis durch die zuständige Abteilung des Magistrats kann Berufung (Klage) bei dem zuständigen Gericht erhoben werden. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. § 7 Der Magistrat erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Ausführungsvorschriften. § 8 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. Sie tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 1947 außer Kraft, es sei denn, daß ihre Gültigkeitsdauer ausdrücklich verlängert wird. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verlieren alle Bestimmungen, die dieser Verordnung entgegenstehen, Gültigkeit. *B e r 1 i n , den 16. Januar 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister . Dr. Ostrowski Arbeit Regelung der Berufserziehung und Berufslenkung Die Alliierte Kommandantur hat mit Befehl vom 6. Dezember 1946 LAB/I (46) 88 den „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" (HBB) beim Hauptberufsamt der Abteilung für Arbeit des Magistrats von Groß-Berlin als die verantwortliche Stelle für die Überwachung und Kontrolle der Lehrlings- und Berufsausbildung in Berlin anerkannt und hat die Verwaltungsanordnung vom 22 September 1945 genehmigt, die hiermit veröffentlicht wird. Berlin, den 13. Januar 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abi. für Arbeit i. V. Fleischmann Verwaltuncfsanordnung - § 1 Organe Beim Hauptberufsamt der Abteilung für Arbeit des Magistrats von Groß-Berlin werden errichtet: 1. ein „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" (im folgenden HBB genannt); 2. ein „geschäftsführender Vorstand des HBB"; 3. Bereichs-, Fach-, Prüfungs- und Sonderausschüsse nach Bedarf zur Bearbeitung von Sonderaufgaben. § 2 Aufgaben 1. Maßnahmen zur Förderung und Überwachung der Berufsausbildung Jugendlicher. 2. Begutachtung der Lehrbetriebe hinsichtlich ihrer Eignung als Ausbildungsbetriebe. 3. Festsetzung einer Höchstzahl von Lehrlingen oder sonstigen Ausbildungsanwärtern für jeden geeigneten Betrieb. 4. Führung einer zentralen, jedermann zugänglichen Rolle der zur Ausbildung ungeeigneten Betriebe. 5. Führung einer zentralen Lehrlingsrolle. 6. Einrichtung und Überwachung von Berufsprüfungen, insbesondere Lehrabschluß- und Meisterprüfungen. 7. Feststellung des Mindestmaßes der in den einzelnen Berufen zu übermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten. 8. Überprüfung der Berufsbezeichnungen und Berufsbilder. 9. Zusammenarbeit mit den Berufs- und Fachschulen zum Zwecke einer einheitlichen und engen Verbindung zwischen praktischer und schulischer Ausbildung. 10. Einrichtung und Durchführung von Förder- und Sonderlehrgängen, insbesondere für Arbeitsbehinderte und Umschüler. 11. Sonstige Vorschläge an das Hauptberufsamt zur Berufsausbildung, Berufslenkung und zum Arbeitsschutz und Arbeitsrecht für Jugendliche. 12. Sonstige Aufgaben, die den Ausschüssen von den Verwaltungsbehörden übertragen werden. § 3 Zusammensetzung des Hauptausschusses Der HBB besteht aus 20 Mitgliedern. Diese sind: a) 8 Vertreter folgender Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung:;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners können den Sicherheitsorganen auf Grund ihrer neuen Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden zunächst unbekannt geblieben sein. Die wirksame Aufdeckung und Einschränkung der ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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