Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 21

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 21 (VOBl. Bln. 1947, S. 21); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 2. 18. Februar 1947 21 Die Eingeweide Und alle sonstigen nicht mit den Fleischvierteln oder -hälften in natürlichem Zusammenhänge verbleibenden Teile der Tierkörper sind vor der Entfernung aus der Anstalt nach näherer Anweisung des Landesg.esundheitsamtes zu entseuchen. Sie dürfen zur .weiteren Verarbeitung nur Betrieben zugeführt werden, jdie vom Landesgesundheitsam.t für diesen Zweck besonders zugelassen worden sind. Auch Tierkörperteile, die ider unschädlichen Beseitigung anheimfallen, sind vor der Entfernung aus der Anstalt nach näherer Anweisung Sdes Landesgesundheitsamts zu entseuchen. Die Häute sind mit Salz, dem 2 Prozent Soda beizu-mengen ist, in einem besonderen Raum der Anstalt zu salzen. Sie dürfen erst nach viertägiger Lagerung in ider Anstalt der Gerberei'zugeführt werden. Etwa anfallende Milch ist in der Anstalt zu kochen. Ihre Verwertung ist nur mit Genehmigung des Landesgesundheitsamtes unter Beachtung der von diesem anzuordnenden veterinärpolizeilichen Schutzmaßnahmen zulässig. Der anfallende Dünger ist nach Anweisung des Landesgesundheitsamtes in den vorhandenen Düngergruben, nötigenfalls auch an anderen vom Landesgesundheitsamt bestimmten Stellen drei Wochen lang zu packen. Die 'Anstalt hat genau Buch darüber zu führen, wann die einzelnen Düngergruben in Betrieb genommen worden sind, wann ihre Füllung beendet war und wann die Abbeförderung des Düngers aus ihnen erfolgt ist. Das Kon-trollbuch ist dem zuständigen Amtstierarzt und dem kontrollierenden Polizeibeamten jederzeit auf Verlangen yorzulegen. Der Dünger darf nur an Wirtschaften ohne Klauentierhaltung abgegeben und in diesen verwendet werden. Düngerhandlungen müssen vom Landesgesundheitsamt zur Abnahme des Düngers besonders zugelassen worden sein. § 7. Bei der Abbeförderung der tierischen Teile einschließlich des Düngers und der Tierkörper gefallener Tiere sind die vom Landesgesundheitsamt angeordneten Vorsichtsmaßnahmen genau zu beachten. § 8. Futter- und Streuvorräte dürfen aus der Anstalt nicht wieder ausgeführt werden. § 9. Geräte und andere Gegenstände mit Einschluß 'der Arbeitskleidung und des Arbeifsschuhwerks sowie der Schutzmäntel und der Überschuhe dürfen nur nach vorheriger Entseuchung, die nach Anweisung des Landesgesundheitsamtes zu erfolgen hat, und nur mit Genehmigung des Amtstierarztes aus 'der Anstalt entfernt werden. Entseuchung der Anstalt § 10. Die Reinigung und Entseuchung der Anstalt und Ihrer Geräte haben nach Anweisung des Landesgesundheitsamtes zu erfolgen. Schlu ßbestimmu n g e n 5 11. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen und die hierzu erlassene tierseuchenpolizeiliche Anweisung des Landesgesundheitsamtes werden nach den §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni .1909 (RGBl. S. 519 ff.) bestraft. § 12. Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (V. A Vet.Pol. 45 f.'47.) Berlin, den 4. Februar 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abt. Gesundheitswesen Dr. H a r m s Wirtschaft Verordnung über die Erteilung und Versagung der Gewerbeerlaubnis Der Magistrat von Groß-Berlin erläßt mit Zustimmung der Alliierten Kommandantur Tind/I (46) 89 vom 12. Dezember 1946 die folgende Verordnung: § 1 Wer innerhalb des Stadtgebietes von Berlin ein selbständiges Gewerbe betreiben will, bedarf hierzu der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist nur zu versagen, wenn 1. der Antragsteller die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung nicht besitzt. Die persönliche Zuverlässigkeit liegt insbesondere nicht vor c a) bei Personen, die von der Entnazifizierungsanordnung der Alliierten Kommandantur BK/O (46) 101a betroffen werden; b) bei Strafgefangenen, aus der Haft vorübergehend . Entlassenen oder unter Bewährungsfrist gestellten Personen; c) bei Personen, denen die Bürgerrechte ‘aberkannt sind; d) bei Personen, die unter Anklage stehen oder ihre Aburteilung erwarten. 2. die Rohstofflage die Durchführung der Gewerbetätigkeit voraussichtlich nicht zuläßt oder 3. die erforderlichen Räumlichkeiten, wirtschaftlichen Betriebsmittel und technischen Einrichtungen nicht oder noch nicht vorhanden sind oder 4. ein Bedürfnis für die Errichtung des Gewerbebetriebes nicht nachgewiesen wird oder 5. sie zu irgendeinem Entscheid der Alliierten Kontroll-behörden in Widerspruch steht. § 2 Die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, welche die Versagung der Erlaubnis nach § 1 rechtfertigen würden. Die Erlaubnis kann bis auf weiteres aufgehoben werden, wenn die Gewerbetätigkeit nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Erteilung aufgenommen oder später auf die Dauer von mehr als 6 Monaten unterbrochen wird, auch wenn den Gewerbetreibenden an der Unterbrechung kein Verschulden trifft. Im Falle, daß eine Gewerbeerlaubnis bis auf weiteres aufgehoben worden ist, weil die Gewerbetätigkeit für die Dauer von mehr als 6 Monaten unterbrochen war, ist es dem Betroffenen gestattet, einen neuen Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis einzureichen. Ein Anspruch -auf Entschädigung kann aus der Aufhebung der Gewerbeerlaubnis nicht hergeleitet werden. § 3 Die Gewerbeausübung hat grundsätzlich durch den Gewerbetreibenden selbst zu erfolgen Die Gewerbeausübung durch einen Stellvertreter ist nur aus zwingenden Gründen und mit besonderer Erlaubnis zulässig. Die Gründe müssen mit Ausnahcng-yon Krankheit und Tod außerhalb der Person des Gese* treibenden liegen. Eine Übertretung oder ein Verschulden des Stellvertreters ist vom Inhaber des Gewerbebetriebes zu vertreten, es sei denn, daß dieser der erforderlichen Sorg-falts- und Aufsichtspflicht nachgekommen ist.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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