Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 205

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 205 (VOBl. Bln. 1947, S. 205); VERORDNUNGSBLATT für Groß Herausgegeben vom Magistrat von Groß-Berlin 3. Jahrgang / Nr. 19 Ausgabetag 19. September 1947 9 9 I n l L Gesetze, Befehle, Ver Tag Seite Alliierte Behörden 24. 10. 1946 Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr. BK/O (46) 409, Entgelt für die seitens der Militärregierung benutzten Ge-S bäude und Immobilien . 205 Magistrat Ernährung 12. 9.1947 Verordnung über die Kontrolle von über- all rdnungen, Anordnungen Tag Seite Schüssen landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Stadtgebiet von Groß-Berlin 206 Banken und Versicherungen 17. 8.1947 Anordnung über Anerkennung des Berliner Stadtkontors als Hinterlegungsstelle für Wertpapiere . 206 U. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Personalfragen und Verwaltung 12. 5.1947 Bekanntmachung betr. Bewirtschaftungsamt für Bergungsgut 206 12. 5.1947 Bekanntmachung betr. Beschaffungsamt Groß- Berlin 20 6 Finanzwesen 7. 8.1947 Übersicht über die Einnahmen an Steuern, Zöllen und Verbrauchsabgaben im Juli 1947 206 B a.u - und Wohnungswesen 7. 7.1947 Bekanntmachung über Anliegerbeiträge bei Nissenhütten . . . . . . . 207 20. 8.1947 S t ä d t i s c h e B e t r i e b e Bekanntmachung über die Veranlagung zu den Müllbeseitigungsgebühren für 1947 207 * 4 a III. Bekanntmachungen der Wirtschaft 207 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen / Alliierte Behörden Alliierte Kommandantur Berlin Entgelt für die seitens der Militärregierung benutzten Gebäude und Immobilien BK/O (46) 409 24. Oktober 1946 Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Für die seitens der Militärbehörden benutzten Gebäude und Immobilien hat der Magistrat Entgelt an die Eigentümer dieser Gebäude und Immobilien oder an deren Ermächtigte für die Benutzung des Eigentums zu zahlen. 2. Die Anwendung des Paragraphen 1 dieser Anordnung erstreckt sich nicht auf die Besetzung durch private Personen oder durch Gruppen von Militär oder Zivilangestellten der Militärregierungen, die einzelne Woh nungen oder Gebäudeteile auf Grund privater Verträge benutzen, die sich nicht ln den der allgemeinen Requirierung unterliegenden Stadtteilen befinden. In solchen Fällen wird Zahlung seitens der Mieter auf Grund der mit den Eigentümern oder deren Vertretern abgeschlossenen Privatverträge geleistet. Jedoch in bezug auf amtlich beschlagnahmte Wohnungen oder Gebäudeteile, die von Militär- oder Zivilangestellten der Militärregierungen benutzt werden, ist Zahlung seitens des Magistrats zu leisten. 3. In Fällen, wo dem Magistrat bei der Wiederherstellung, Instandhaltung bzw. dem Ausbau seitens der Militärbehörden besetzter Immobilien Ausgaben verursacht wurden, sind diese von der dem Eigentümer bzw. seinem Vertreter bezahlten Miete abzuziehen. In keinem Falle sind diese Ausgaben zu Lasten der Besetzungsunkosten zu schreiben. 4. Künftighin Ist die Ausführung aller von den Militärbehörden zur normalen Benutzung der besetzten Gebäude und Immobilien für notwendig erachteten Wiederherstellungs-, Instandhaltungs- bzw. Ausbauarbeit sowie auch die Bezahlung aller Verpflichtungen, Unkosten und Steuern, die solche Gebäude und Immobilien betreffen, Sache des Eigentümers bzw. seines Vertreters. 5. Ist der Eigentümer bzw. sein Vertreter nicht ln der Lage, notwendige Reparaturen oder Ausbauarbeit an seitens der Militärbehörden benutzten Gebäuden oder Immobilien auszuführen, so ist der Magistrat ermächtigt, die obenerwähnte Arbeit auszuführen. Die Eigentümer bzw. ihre Vertreter haben dem Magistrat sobald wie möglich die obenerwähnten Unkosten wieder zu vergüten. I 6. Für alle Auslagen, die den Militärbehörden in bezug auf Wiederherstellung, Reparatur und Instandhaltung von Gebäuden und Immobilien erwachsen, hat der Magistrat aus den von den Eigentümern bzw. dereD Vertretern zu erhaltenden Mieten Entschädigung zu gewähren. 7. Für alle Gebäude und Immobilien, die von den Militärbehörden be- nutzt werden und der Beschlagnahme oder der Kontrolle durch die Alliierten Mächte unterliegen, einschließlich: I. Eigentum der ehemaligen deutschen Regierung, II. Eigentum der ehemaligenNSDAP oder ihrer angegliederten Organisationen, aktiver Mitglieder der NSDAP und Kriegsverbrecher, III. verlassenes oder herrenloses Eigentum (ausgenommen das als Besitz von Ausländern anerkannte Eigentum), es sei denn, daß etwaiger Anspruch zugunsten des Beanspruchenden entschieden wird, Ist keine Miete zu zahlen. In bezug auf die obenerwähnten Gebäude hat der Magistrat zu Lasten der Besetzungsunkosten alle Steuern (Wasser, Gas, Strom, Versicherung usw.) zu bestreiten.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben voll auszuschöpfen. Das setzt natürlich voraus, die entsprechenden rechtlichen Regelungen genau zu kennen und ihre Anwendungsmöglichkeiten sicher zu beherrschen. Dazu muß vor allem auch die Aktivitäten von Einrichtungen oder Personen des Auslandes aufzuklären, die von diesen zum Zwecke der Einflußnahme auf derartige Zusammenschlüsse unternommen werden.

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