Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 197

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 197 (VOBl. Bln. 1947, S. 197); f VERORDNUNGSBLATT für Groß-Berlin Herauggegeben vom Magistrat von Groß-Berlin 3. Jahrgang / Nr. 18 Ausgabetag 15. September 1947 Inhalt I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Tag Magistrat Tag Seite Alliierte Behörden 30. 8 1947 Gesetz Nr. 57 des Kontrollrates, Auflösung und Liquidierung von der „Deutschen Arbeitsfront" angeschlossenen Versicherungsgesellschaften . 197 30. 8. 1947 Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr, BK/0 (47) 193 Politische und nichtpolitische Organisationen, Fristverlängerung 198 Seit Ernährung 31. 8 1947 Anordnung über verlängerte Gültigkeit von Lebensmittelbezugsrechten . 198 Arbeit . 2. 9. 1947 Übergangs- und Durchführungsbestimmungen zur Tarif anordnung zur Neufassung des Anhanges zur Reichstarifordnung für das Bau- ' gewerbe vom 8. April 1947 und zur. Tarif- , anordnung zur Einführung von Prüfungen für Poliere und Schachtmeister vom 8. April 1947 . 198 II. Amtliche Bekanntmachungen Justizbehörden Bekanntmachungen der Gerichte 199 III. Bekanntmachungen der Wirtschaft 204 L Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Alliierte Behörden Alliierte K o n t r o 11 b e h ö r d e Kontrollrat Gesetz Nr. 57 Auflösung und Liquidierung von der „Deutschen Arbeitsfront" angeschlossenen Versicherungsgesellschaften Auf Grund des Gesetzes’ Nr. 2 des Kontrollräte über die Auflösung und Liquidierung der nationalsozialistischen Organisationen erläßt der ‘Kontrollrat folgendes Gesetz: ° Artikel I Folgende Versicherungsgesellschaften und deren Rechtsnachfolger sowie alle durch Verschmelzung oder Zusammenschluß mit einer dieser Gesellschaften gebildeten Gesellschaften werden aufgelöst und sind gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu liquidieren: t. ,.Deutscher Ring" Krankenversicherung, Verein auf Gegenseitigkeit, Hamburg. 2. „Deutscher Ring" Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft der Deutschen Arbeitsfront Hamburg. 3. „Deutscher Ring" Transport- und Fahrzeug-Versicherungs-Aktien-gesellschaft, Hamburg. 4. „Deutsche Sachversicherung" Aktiengesellschaft, Hamburg. 5. „Volksfürsorge" Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft der Deutschen Arbeitsfront, Hamburg. 6. „Gisela" Deutsche Lebens- und Aussteuer-Versicherung, Aktiengesellschaft in München, München. 7. „Ceres Hagelversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit", Berlin, Artikel II Jede Verschmelzung oder jeder Zusammenschluß von zwei oder mehreren der in Artikel I aufgeführten Gesellschaften wird mit rückwirkender Kraft für nichtig erklärt. Jede dieser Gesellschaften ist in den Liquidierungsverfahren als gesonderte Einheit zu behandeln. Artikel III Uber alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte und Aktiven, gleich welcher Art, sowie über alle Akten, Konten, Urkunden und Archive, die einer der in Artikel I aufgeführten Gesellschaften gehören, ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel IV bis IX dieses Gesetzes zu verfügen. Artikel IV 1. Zwecks Wahrung der Rechtsansprüche der Inhaber von Versicherungspolicen und sonstiger Gläubiger der in Artikel I aufgeführten aufgelösten Gesellschaften können die Zonenbefehlshaber in ihren Zonen und die Alliierte Kommandantur im Gebiet von Groß-Berlin die Errichtung von geeigneten deutschen Organisationen demokratischen Charaktors in den betreffenden Zonen beziehungsweise im Gebiet von Groß-Berlin geneh migen, die den Zweck haben, in den betreffenden Zonen beziehungsweise im Gebiet von Groß-Berlin die Aktiven sowie die laufenden Versicherungspolicen und sonstigen Verbindlichkeiten der aufgelösten Gesellschaften zu übernehmen. 2. Die in Absatz 1 dieses Artikels erwähnten Organisationen sind bei ihrer Errichtung von der Zahlung der sonst bei Errichtung derartiger Gesellschaften erhobenen Steuern befreit. Jedoch sind diese Organisationen zur Zahlung von Notariatsgebühren verpflichtet. Artikel V Sämtliche Verbindlichkeiten jeder cler auf Grund des Artikels I aufgelösten Gesellschaften sind nach dem Stande des Tages des Inkraft- tretens dieses Gesetzes aufzuteilen und den einzelnen Besatzungszonen Deutschlands und dem Gebiet von Groß-Berlin nach folgenden Grundsätzen zuzuweisen: 1. Eine Police gilt in derjenigen Besatzungszone oder im Gebiet von Groß-Berlin als laufend, wo am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes seinen gesetzlichen Wohnsitz hat: a) der Versicherte oder b) der Berechtigte, im Falle bereits eifolgtor Anspruchsanmeldung .oder im Falle einer Rentenverpflichtung. 2. Festgestellte Verbindlichkeiten gegenüber allen anderen Gläubigern gelten in derjenigen Besatzungszone bcziehungsv.'.''!o im Gebiete von Groß-Berlin als laufend, Wo der betreffende Gläubiger am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes seinen gesetzlichen Wohnsitz hat. 3. Policen und Verbindlichkeiten, welche aus einer Versicherung berechtigte oder sonstige Gläubiger betreffen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, gelten in derjenigen Besatzungszone Deutschlands oder im Gebiet von Groß-Berlin als laufend, ln welcher die aufgelöste Gesellschaft am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes ihre Hauptniederlassung hat. Diese Policen und Verbindlichkeiten sind von allen sonstigen in der betreffenden Besatzungszone Deutschlands beziehungsweise, im Gebiet von Groß-Berlin bestehenden Verbindlichkeiten bis zu ihrer endgültigen Abwicklung getrennt zu halten. Das Verfahren für die Abwicklung der Ansprüche von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, soweit sie mit der Liquidierung der obenerwähnten Versiehe rungsgesellschaften im Zusammenhang stehen, bleibt der Entschließung de* Kontrollrats Vorbehalten. Artikel VI i. Sobald wie möglich nach der Aufteilung der Verbindlichkeiten unter die verschiedenen Zonen und das Gebiet von Groß-Berlin sind alle in (! verschiedenen Zonen und im Gebiete von Groß-Berlin befindlichen Aktiven jeder der aufgelösten Gesellschaften, mit Ausnahme der unter Artikel VIII;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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