Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 192

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 192 (VOBl. Bln. 1947, S. 192); 192 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 17. 9. September 1947 XVI laxen iüi Bauwerke: 3. August Friedrich. Ratsmaurermeistei. Berlin-Pankow. Arkonastraße 35, Tel.: 40 19 68, XVII Fliesen und Fliesenlegen: 4 Paul Gielsdorf Flieseniegermeister Berlin-Lichtenberg. Alfredstraße 6, Tel.: 55 10 54 XVIII. Säurebau und Säureschut2: 5. Joseph Klementz, Oberingenieur in Fa. Gewerkschaft Keramchemie und Berggarten, Berlin-Charlottenburg. Knesebeckstraße 30, Tel.: 91 17 42, XIX. Steinholz: Paul Langguth, ln Fa. Deutsche Steinholzwerke, Berlin-Wilmersdorf, Ballen-stedter Straße 11. Berlin, den 5. Juli 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Bau- und Wohnungswesen IV S t * r c k Finanzwesen uiliigkeitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Grundsteuer Wegen der veränderten Zeitumstände werden für die in Groß-Berlin gelegenen, mit Öffentlichen \yohnungsbaudarlehen finanzierten Wohnungsbauten die „Richtlinien für Billigkeitsraaßnahmen auf dem Gebiet der Grundsteuer" (Gr. Bil. R.) RdErl. d RFM. u. d. RMdl. v. 22 Januar 1940 (RMBLiV. 1940 S. 147 ff. u. 1941 S. 127) wie folgt geändert: 1. Für das Rechnungsjahr *945 (1. April 1945 bis 31. März 1946) finden die Vorschriften im Abschnitt IV Ziffer 25 der Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien betreffend den Zinserlaß für öffentliche Wohnungsbau dariehen ke;ne Anwendung 2. Für die Rechnungsjahre 1946 und 194? kann die Wohnungsbau-Kreditanstalt auf Grund der Vorschriften .m Abschnitt IV Ziffer 25 der Gr.Bil.R. Zinserlaß aut der Grundlage der für das Jahr 1944 gegebenen Erleichterungen gewähren. Ausgeschlossen ßind Zinserleichterungen: a) für Grundstücke, für welche das öffentliche Wohnungßbaudarlehn 16 000 RM ode* weniger beträgt, es sei denn, daß der Eigentümer des Grundstücks zu 100 */o körperbehindert ist oder ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen ist, b) für Grundstücke, welche nach dem 1. Mai 1945 verkauft oder vertauscht worden sind 3. Für die Zukunft b eibt eine besondere Regelung Vorbehalten. Berlin, den 6 August 1947. Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung Dr. H a s Öffentliche Zahlungserinnerung für Gemeinde- und ehemalige Reichssteuern Im Monat Septembex 1947 werdeD folgende Gemeinde-und ehemalige Reichs, feuern fällig- A. Gemeindesteuern a) Hundasteuer für die Monate Juli, August und September 1947, zuletzt fällig bis zum 5. September 1947; b) Getiänkeßteudi tüi den M.mat August 1947. fällig biszum 10. September 1947; B. Ehemalige Reichssteuern a) Lohnsteuer einschl des Kirchensteuerabzuges vom Arbeitslohn für den Monat August 1947, fällig bis zum 10. September 1947; b) UmsatzsteuervcräUszahlung für den Monat August 1947 fällig bis zum .0. September 1947; c) Beförderungssteuer für den Personenverkehr mit Kraftwagen für den Monat August 1947 fällig bis zum 10 September 1947; d) Beförderungssteuer für den Güterfernverkehr mit Kraftwagen für den Monat August 1947 fällig bis zum 20. September 1947; e) Absch'agszabluugen der Beförderungssteuer für die Beförderung von Personen und . Gütern auf Schienenbahnen für den Monat August 1947 fällig bis zum 25. September 1947 Die fällig gewordenen Beträge 6ind spätestens bis zu den angegebenen Fälligkeitstagen an das zuständige Finanzamt Finanzkasse zu entrichten. Gemäß § 16 Beitreibungsordnung wird hierdurch an ihre pünktliche Zahlung erinnert. Gleichzeitig wird hiermit aufgefordert, außer den vorgenannten fälligen Beträgen auch alle ni c h t gestundeten sonstigen Rückstände an Gemeinde* und ehemaligen Reichssteuern nebst Gebühren und Kosten, die den Finanzkassen noch geschuldet werden, unverzüglich zu zahlen. , Bei nicht rechtzeitiger Zahlung bis zum Fälligkeitstage i s t ein Säumniszuschlag von 28/o des Rückstandes verwirkt. BargeldloseZablung besonders durch Überweisung auf das Postscheck- oder Girokonto der Finanzkasse ist erwünscht. Eine Woche nach dem Eintritt der Fälligkeit beginnt die Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen Beträge. Durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere Gebühren. Berlin, 1. September 194? Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung Generalsteuerdirektion W e 11 z i e n Polizei Ausbruch dfer „Ansteckenden Blutarmut der Einhufer" In dem Gehöft des Kurt Borowskl. Berlin N 31, Brunnenstraße 54, ist amtstierärztlich die „Ansteckende Blutarmut der Einhufer" festgestellt worden. Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich ausschließlich nach der V. A. (RMdl., Runderlaß) v. 8 März 1940/III a 59 28/40 2040 (MB1. i. V 1940 Nr. 12 S. 539). Berlin, den 14 August 1947. Der Polizeipräsident Justizbehörden Öffentliche Zustellungen Die Frau Erna Franck, geb Wilhelm, in Berlin-Mariendorf, Marienfelder Btraße 51, Klägerin Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bergan, Berlin-tempelhof, Dorfstraßo 19/20 klagt gegen ihren Ehemann, den Techniker Helmut F r a n : k , zuletzt wohnhaft in Berlin-Mariendorf, Marienfelder Straße 51, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, dem Beklagten d5e Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung- des Rechts- treits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5. Saal 2, auf den 27. Oktober 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin-Zehlendorf-West, den 19. August 1947 Landgericht Berlin. ; Der Eigentümer Herbert Mackiol, Berlin N 20, Wiesenstraße 45, vertreten durch Rechtsanwalt Kurt Sonntag. Berlin W 15, Uhlandstraße 28, klagt gegen die Firma „B1 i t z" GmbH., vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Gläser, früher wohnhaft Berlin Holsteiner Ufer 21, mit dem Anträge, die Beklagte zu verurteilen in die Löschung folgender für sie eingetragener Nießbrauchsrechte einzu willigen: a) eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding Band 75 Blatt 1800 ln Abteilung 2 Nr. 12, b) eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding Band 200 Blatt 5091* Abteilung 2 Nr. 7. c) eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding Band 198 Blatt 5040 in Abteilung 2 Nr. 6. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Wedding, Berlin N 20, Bnmnenprate, Zimmer Nr. 50, auf den 20. Oktober 1947 um 9 Uhr geladen. Az. 2 C 199/45 Berlin N 20 den 10. Juni 1947. Amtsgericht Wedding In Sachen des Di. Walter Butsch, vertreten durch seinen Bevollmächtigten Willi Kröpplin, Berlin-Charlottenburg 9, Brombeerwey 38, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Redatsanwalt Richard Moser von Filseck, Berlin-Charlottenburg, Altenburger Allee 19, gegen 1. Frau Hanna Schilde, geb. Kunde, unbekannten Aufenthalt, 2. Werner Klaus, Berlin-Charlottenburg 9, Bymbeerweg 38, 3. dessen Ehefrau Frau Erna Klaus, geb Betke. wohnhaft wie zu 2, Beklagte, wegen Schadenersatz und Duldung der Zwangsvollstreckung wird gemäß $§ 203, 204 ZPO die öffentliche Zustellung der Klage an die Beklagte zu 1, deren Aufenthalt unbekannt ist, bewilligt. Der Termin am 18. September 1947 wird aufgehoben und neuer Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 30. Oktober 1947. 9.30 Uhr, anberaumt Az. 4. C. 64/47. Berlin-Charlottenburg, den 8. August 1947. Amtsgericht Charlottenburg Der Tischler Franz Girod. Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee Nr. 67 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joachim Beutner, Berlin-Charlottenburg 9, Reichsstraße 105 , klagt gegen' seine Ehefrau Charlotte Girod, geb. Zajac, zur Zeit In Aalberg/Dänemark, Flygtaingelejren 40-01, Vestre Allee Baracke 6/10, wegen Ehescheidung mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Saal 2, auf den 28. Oktober 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 5. R. 446/47. Berlin-Zehlendorf, den 19. Juni 1947. Landgericht Berlin. Die Frau Marie Pops, geb. Henze, in Berlin-Neukölln, Weisestraße 30, Klägerin Prozeßbevoilmächtigter: Rechtsanwalt Emst Sachs, Berlin W 15, Xantener Straße 6 , klagt gegen den Maler Gerhard Pops, zuletzt in Berlin-Neukölln, Weisestraße 30 jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Anträge auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht Berlin, Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, auf den 17. November 1947, 10 Uhr, Zimmer 15 geladen. Az. 12. R. 522/47. Berlin-Zehlendoif, den 3. Jyli 1947. Landgericht Berlin Der Textilingenieur Eike Mirlach, Berlin-Charlottenburg, Herderstraße 13 Prozeßbevoilmächtigter: Rechtsanwalt P. Rintelen, Berlin-Charlottenburg 5, Kuno-Fißcher-Straße 14 , klagt gegen die Ehefrau Gertrud Mirlach, geb. Peters, früher in Spremberg N.-L., Langestraße 24. mit dem Antrag auf Ehescheidung aus Verschulden der Beklagten. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Saal 15, auf den 28. November 1947, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 13. R. 472/47. Berlin-Zehlendorf, den 5. August 1947. Landgericht Berlin Freu Erna Michaelis gesch. Kugler, geb. Gerson, Berlin-Neukölln, Hermann-traße 23 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Harwix, Berlin-Neukölln, Steinmetzstraße 6 , klagt gegen ihren Ehemann Herbert Michaeli, früher in Berlin-Neukölln, Hermannstraße 23. jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Zimraei 15, auf den 11. November 1947, 10 Uhr, geladen mit der;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung gewährleistet werden, desdo größer ist die politische Wirksamkeit des sozialistischen Strafverfahrens So müssen auch die Worte des Genossen Minister beim Schlußwort der Partei der Linie Untersuchung im Staatssicherheit im strafprozessualen Prüfungsstadium zwecks Prüfung von Verdachtshinweisen zur Klärung von die öffent liehe Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalten mittels Nutzung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, der sich die entsprechende Belehrung anschließt. Eine Zuführung ist bereits dann möglich, wenn aus dem bisherigen Auftreten einer Person im Zusammenhang mit ihrer Bereitschaft, an der Wahrheitsfindung nitzuwirken, einzuschätzen. Die Allseitigkeit und damit Objektivität einer derartigen Einschätzung hat wesentlichen rinfluß auf die Wirksamkeit der vernehmungs-takbischen Einwirkung des Untersuchungsführers.

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