Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 192

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 192 (VOBl. Bln. 1947, S. 192); 192 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 17. 9. September 1947 XVI laxen iüi Bauwerke: 3. August Friedrich. Ratsmaurermeistei. Berlin-Pankow. Arkonastraße 35, Tel.: 40 19 68, XVII Fliesen und Fliesenlegen: 4 Paul Gielsdorf Flieseniegermeister Berlin-Lichtenberg. Alfredstraße 6, Tel.: 55 10 54 XVIII. Säurebau und Säureschut2: 5. Joseph Klementz, Oberingenieur in Fa. Gewerkschaft Keramchemie und Berggarten, Berlin-Charlottenburg. Knesebeckstraße 30, Tel.: 91 17 42, XIX. Steinholz: Paul Langguth, ln Fa. Deutsche Steinholzwerke, Berlin-Wilmersdorf, Ballen-stedter Straße 11. Berlin, den 5. Juli 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Bau- und Wohnungswesen IV S t * r c k Finanzwesen uiliigkeitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Grundsteuer Wegen der veränderten Zeitumstände werden für die in Groß-Berlin gelegenen, mit Öffentlichen \yohnungsbaudarlehen finanzierten Wohnungsbauten die „Richtlinien für Billigkeitsraaßnahmen auf dem Gebiet der Grundsteuer" (Gr. Bil. R.) RdErl. d RFM. u. d. RMdl. v. 22 Januar 1940 (RMBLiV. 1940 S. 147 ff. u. 1941 S. 127) wie folgt geändert: 1. Für das Rechnungsjahr *945 (1. April 1945 bis 31. März 1946) finden die Vorschriften im Abschnitt IV Ziffer 25 der Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien betreffend den Zinserlaß für öffentliche Wohnungsbau dariehen ke;ne Anwendung 2. Für die Rechnungsjahre 1946 und 194? kann die Wohnungsbau-Kreditanstalt auf Grund der Vorschriften .m Abschnitt IV Ziffer 25 der Gr.Bil.R. Zinserlaß aut der Grundlage der für das Jahr 1944 gegebenen Erleichterungen gewähren. Ausgeschlossen ßind Zinserleichterungen: a) für Grundstücke, für welche das öffentliche Wohnungßbaudarlehn 16 000 RM ode* weniger beträgt, es sei denn, daß der Eigentümer des Grundstücks zu 100 */o körperbehindert ist oder ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen ist, b) für Grundstücke, welche nach dem 1. Mai 1945 verkauft oder vertauscht worden sind 3. Für die Zukunft b eibt eine besondere Regelung Vorbehalten. Berlin, den 6 August 1947. Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung Dr. H a s Öffentliche Zahlungserinnerung für Gemeinde- und ehemalige Reichssteuern Im Monat Septembex 1947 werdeD folgende Gemeinde-und ehemalige Reichs, feuern fällig- A. Gemeindesteuern a) Hundasteuer für die Monate Juli, August und September 1947, zuletzt fällig bis zum 5. September 1947; b) Getiänkeßteudi tüi den M.mat August 1947. fällig biszum 10. September 1947; B. Ehemalige Reichssteuern a) Lohnsteuer einschl des Kirchensteuerabzuges vom Arbeitslohn für den Monat August 1947, fällig bis zum 10. September 1947; b) UmsatzsteuervcräUszahlung für den Monat August 1947 fällig bis zum .0. September 1947; c) Beförderungssteuer für den Personenverkehr mit Kraftwagen für den Monat August 1947 fällig bis zum 10 September 1947; d) Beförderungssteuer für den Güterfernverkehr mit Kraftwagen für den Monat August 1947 fällig bis zum 20. September 1947; e) Absch'agszabluugen der Beförderungssteuer für die Beförderung von Personen und . Gütern auf Schienenbahnen für den Monat August 1947 fällig bis zum 25. September 1947 Die fällig gewordenen Beträge 6ind spätestens bis zu den angegebenen Fälligkeitstagen an das zuständige Finanzamt Finanzkasse zu entrichten. Gemäß § 16 Beitreibungsordnung wird hierdurch an ihre pünktliche Zahlung erinnert. Gleichzeitig wird hiermit aufgefordert, außer den vorgenannten fälligen Beträgen auch alle ni c h t gestundeten sonstigen Rückstände an Gemeinde* und ehemaligen Reichssteuern nebst Gebühren und Kosten, die den Finanzkassen noch geschuldet werden, unverzüglich zu zahlen. , Bei nicht rechtzeitiger Zahlung bis zum Fälligkeitstage i s t ein Säumniszuschlag von 28/o des Rückstandes verwirkt. BargeldloseZablung besonders durch Überweisung auf das Postscheck- oder Girokonto der Finanzkasse ist erwünscht. Eine Woche nach dem Eintritt der Fälligkeit beginnt die Zwangsvollstreckung wegen aller dann noch rückständigen Beträge. Durch die Zwangsvollstreckung entstehen weitere Gebühren. Berlin, 1. September 194? Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung Generalsteuerdirektion W e 11 z i e n Polizei Ausbruch dfer „Ansteckenden Blutarmut der Einhufer" In dem Gehöft des Kurt Borowskl. Berlin N 31, Brunnenstraße 54, ist amtstierärztlich die „Ansteckende Blutarmut der Einhufer" festgestellt worden. Die Bekämpfungsmaßnahmen richten sich ausschließlich nach der V. A. (RMdl., Runderlaß) v. 8 März 1940/III a 59 28/40 2040 (MB1. i. V 1940 Nr. 12 S. 539). Berlin, den 14 August 1947. Der Polizeipräsident Justizbehörden Öffentliche Zustellungen Die Frau Erna Franck, geb Wilhelm, in Berlin-Mariendorf, Marienfelder Btraße 51, Klägerin Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bergan, Berlin-tempelhof, Dorfstraßo 19/20 klagt gegen ihren Ehemann, den Techniker Helmut F r a n : k , zuletzt wohnhaft in Berlin-Mariendorf, Marienfelder Straße 51, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, dem Beklagten d5e Kosten des Rechtsstreites aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung- des Rechts- treits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5. Saal 2, auf den 27. Oktober 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin-Zehlendorf-West, den 19. August 1947 Landgericht Berlin. ; Der Eigentümer Herbert Mackiol, Berlin N 20, Wiesenstraße 45, vertreten durch Rechtsanwalt Kurt Sonntag. Berlin W 15, Uhlandstraße 28, klagt gegen die Firma „B1 i t z" GmbH., vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Gläser, früher wohnhaft Berlin Holsteiner Ufer 21, mit dem Anträge, die Beklagte zu verurteilen in die Löschung folgender für sie eingetragener Nießbrauchsrechte einzu willigen: a) eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding Band 75 Blatt 1800 ln Abteilung 2 Nr. 12, b) eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding Band 200 Blatt 5091* Abteilung 2 Nr. 7. c) eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding Band 198 Blatt 5040 in Abteilung 2 Nr. 6. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Wedding, Berlin N 20, Bnmnenprate, Zimmer Nr. 50, auf den 20. Oktober 1947 um 9 Uhr geladen. Az. 2 C 199/45 Berlin N 20 den 10. Juni 1947. Amtsgericht Wedding In Sachen des Di. Walter Butsch, vertreten durch seinen Bevollmächtigten Willi Kröpplin, Berlin-Charlottenburg 9, Brombeerwey 38, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Redatsanwalt Richard Moser von Filseck, Berlin-Charlottenburg, Altenburger Allee 19, gegen 1. Frau Hanna Schilde, geb. Kunde, unbekannten Aufenthalt, 2. Werner Klaus, Berlin-Charlottenburg 9, Bymbeerweg 38, 3. dessen Ehefrau Frau Erna Klaus, geb Betke. wohnhaft wie zu 2, Beklagte, wegen Schadenersatz und Duldung der Zwangsvollstreckung wird gemäß $§ 203, 204 ZPO die öffentliche Zustellung der Klage an die Beklagte zu 1, deren Aufenthalt unbekannt ist, bewilligt. Der Termin am 18. September 1947 wird aufgehoben und neuer Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 30. Oktober 1947. 9.30 Uhr, anberaumt Az. 4. C. 64/47. Berlin-Charlottenburg, den 8. August 1947. Amtsgericht Charlottenburg Der Tischler Franz Girod. Berlin-Charlottenburg, Kaiserin-Augusta-Allee Nr. 67 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Joachim Beutner, Berlin-Charlottenburg 9, Reichsstraße 105 , klagt gegen' seine Ehefrau Charlotte Girod, geb. Zajac, zur Zeit In Aalberg/Dänemark, Flygtaingelejren 40-01, Vestre Allee Baracke 6/10, wegen Ehescheidung mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Saal 2, auf den 28. Oktober 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 5. R. 446/47. Berlin-Zehlendorf, den 19. Juni 1947. Landgericht Berlin. Die Frau Marie Pops, geb. Henze, in Berlin-Neukölln, Weisestraße 30, Klägerin Prozeßbevoilmächtigter: Rechtsanwalt Emst Sachs, Berlin W 15, Xantener Straße 6 , klagt gegen den Maler Gerhard Pops, zuletzt in Berlin-Neukölln, Weisestraße 30 jetzt unbekannten Aufenthalts. Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Anträge auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht Berlin, Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, auf den 17. November 1947, 10 Uhr, Zimmer 15 geladen. Az. 12. R. 522/47. Berlin-Zehlendoif, den 3. Jyli 1947. Landgericht Berlin Der Textilingenieur Eike Mirlach, Berlin-Charlottenburg, Herderstraße 13 Prozeßbevoilmächtigter: Rechtsanwalt P. Rintelen, Berlin-Charlottenburg 5, Kuno-Fißcher-Straße 14 , klagt gegen die Ehefrau Gertrud Mirlach, geb. Peters, früher in Spremberg N.-L., Langestraße 24. mit dem Antrag auf Ehescheidung aus Verschulden der Beklagten. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Saal 15, auf den 28. November 1947, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 13. R. 472/47. Berlin-Zehlendorf, den 5. August 1947. Landgericht Berlin Freu Erna Michaelis gesch. Kugler, geb. Gerson, Berlin-Neukölln, Hermann-traße 23 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Harwix, Berlin-Neukölln, Steinmetzstraße 6 , klagt gegen ihren Ehemann Herbert Michaeli, früher in Berlin-Neukölln, Hermannstraße 23. jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Zimraei 15, auf den 11. November 1947, 10 Uhr, geladen mit der;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 192 (VOBl. Bln. 1947, S. 192) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 192 (VOBl. Bln. 1947, S. 192)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten felgende Hauptaufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren entsprechend den gewachsenen Anforcerungen der Dahre zu lösen, wofür die ständige Gewährleistung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X