Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 190

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 190 (VOBl. Bln. 1947, S. 190); 190 Verordnungsblatt für Groll-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 17. 9. September 1947 unter Beifügung des entspiecnenden Army-Formblattes 77 oder 503 zurückgegeben werden. Das Formblatt wird die Zeit, für die der Anspruch erhoben wird, anfüliren und mit einer Aufschrift versehen werden ,.Bestätigung nicht möglich". 4 Bei Erhalt der oben in Absatz 3 b erwähnten Papiere soll der Bürgermeister die Ausfüllung des Formblatts in die Wege leiten, das dieser Anweisung als Anhang A beigefügt ist, und soll den Anspruch in sein Anspruchsregister (vgl. die oben erwähnte Anweisung Nr. 99) eintragen und den Antrag sowie die Beweisunterlagen an das zuständige KB-Amt weiterleiten. In Fällen, in denen sich der Anspruch auf Einrichtungsgegenstände erstreckt, soll eine entsprechende Erklärung gemäß beigefügtem Muster Anlage B, beigefügt werden und in Fällen, in denen Nebenkosten der Räumung beansprucht werden, soll das Formblatt, das wir mit Brief 07/11/T1 (FIN) vom 7. Juli übersandten, Verwendung finden. 5. Da KB-Amt soll die Miete für die Grundstücke und gegebenenfalls für die Einrichtungsgegenstände für die Zeit der Inanspruchnahme ausschließlich der Zeit, die vor dem 1. August 1945 liegt feststellen und die Bezahlung zu Lasten des Einzelplans XX D des Haushalts (Besetzungskosten) veranlassen. 'i Das KB-Amt soll ferner den Entschädigungsanspruch für Verlust oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen feststellen, wie in unserem Brief 07/17/1/4 (FIN) vom 17. Dezember 1946 angegeben. Wenn zwischen den Angaben ein Widerspruch besteht, der aufzuklären ist, muß dem Hauptquartier über diesen Fall Mitteilung gemacht werden (siehe 01/15/34 vom 4. November 1946 und 07/11/01 vom 7. Juli 1947). Wir wünschen, daß diese Angelegenheit der breitesten Öffentlichkeit bekanntgegeben wird, damit die verschiedenen Anspruchsarten, die nunmehr durch diese Anweisung und durch unseren Brief vom 7. Juli anerkannt werden, den deutschen Staatsangehörigen zur Kenntnis gelangen, und damit die entsprechenden Anträge ohne weitere Verzögerung erledigt werden können W. K. Curtis. SCO for Controller Finance & Property Control Military Government British Troops Berlin. Anlage A Antragsformular zur Verwendung in Fällen, in denen eine Ersatzleistung für die nicht ordnungsgemäße Inanspruchnahme von.Räumlichkeiten beantragt wird Ich erkläre hiermit an Eides statt, daß 1. die untenangeführten Räumlichkeiten ganz/teilweise*) Vom bis zum ▼on (beide Daten einschließlich) (Bezeichnung der Truppeneinheit oder der Abteilung der Militärregierung) belegt worden sind, und Ich beanspruche Miete für die Räumlichkeiten und für etwaiges darin enthaltenes Mobiliai für den Zeitraum vom bi zum nebst Umzugskosten v. *) Bemerkung. Wenn die Räumlichkeiten nur teilweise belegt wurden, ist der betreffende Teil genau zu beschreiben. 2. ich berechtigt bin die Miete in Empfang zu nehmen, und daß. ich * außer wie unten angeführt weder für die Inanspruchnahme noch für den Verlust oder für die Beschädigung des Mobiliars eine Ersatzleistung erhalten habe, die ich hiermit beantrage. 3. Ich bin mir bewußt, daß ich mich durch falsche Angaben strafrechtlich Verfolgbar mache. c, (Ort) (Datum) (Unterschrift des Eigentümers oder Inhabers Die obi(fe eidesstattliche Erklärung ist von mir am (Datum) In abgegeben worden. (Ort) (Unterschrift des Beglaubigen Erklärung des Bürgermeisters. Nach meinem besten Wissen und Gewissen sind die früher von dem Antragsteller innegehabten obenangeführten Räumlichkeiten für die Dauer des erwähnten Zeitraumes auf Befehl der Besatziungsbehörden belegt worden. (Ort) (Datum) Anlage B (1) V ui Ui uk für bescheinigtes Möbelinventar, das zukünftig bei Beschlagnahme von möblierten Gebäuden auf AF 77 einzureichen ist. Das ausgefertigte Formular Ist in dreifacher Ausfertigung dem Bürgermeister zu übergeben dieser behält eine Kopie für sich und überweist die anderen i , an die zuständige KSFB und an die Behörde, die für die Ausgabe des AF 77 für das Gebäude zuständig ist. Inventar von sämtlichem Mobiliar welches am in dem Gebäude bei Beschlagnahme desselben zurückgelassen wurde. Lfd. Nr. Anschaffungs-Beschreibung . preis (im Man- Anschaf-des zahl der 9e‘ fungs- Gegenstandes schätzte An- j*hr chaffungsprei-s) (Adresse) Bemerkungen Zu- (nur für Feststand Stellungsbehörden) Ich erkläre hiermit, daß die oben angeführten Gegenstände mein Eigentum sind, daß ich etwaige Mietszahlungen zu empfangen berechtigt bin, und daß ich mir der strafrechtlichen Folgen hinsichtlich falscher Angaben voll bewußt bin. Bestätigung der Ortsbehörde Die in dieser Liste usw. Bescheinigung der Ortsbehörde Die hierin verzeichneten Gegenstände wurden tatsächlich am Tage der Beschlagnahme in dem Gebäude zurückgelassen. Siegel der Behörde den 194 (Ort) (Datum) Unterschrift des Eigentümers den 194 Unterschrift d. bestätigenden Beamten Anlage B (2) Vordruck für bescheinigtes Möbelinventar, das in allen Fällen einzureichen ist, ln denen ein bescheinigtes Inventar zur 7eit der Beschlagnahme eines möblierten Gebäudes auf AF 77 nicht eingereicht worden ist. Das ausgefertigte Formular ist in zweifacher Ausfertigung dem Bürgermeister zu übergeben; dieser behält eine Kopie für sich und überweist die andere an die zuständige KSFB. Inventar von sämtlichem Mobiliar welches am 194 in dem Gebäude bei Beschlagnahme desselben zurückgelassen wurde. j Beschreibung Nr de6 Gegenstandes Anschaffung-An- preis (ira M*n* Anschaf-zah, gelfalle der ge- fungs-schätzt An- jahr chaffungsprei) (Adresse) Bemerkungen Zu- (nur für Fest-stond Stellungsbehörden) Ich erkläre hiermit an Eides Statt: 1. Daß die oben angeführten Gegenstände mein Eigentum sind, daß ich berechtigt bin, etwaige, für ihre Miete zu entrichtenden Zahlungen entgegenzunehmen. und daß sie in dem Gebäude bei dessen Beschlagnahme am - 194 zurückgelassen wurden. 2. Daß idh außer wie unten vermerkt ist keine Entschädigung für den Verlust erhalten habe, daß ich keine Requisierung für die angeführten Gegenstände zugestellt bekommen habe und daß mir keiner der Gegenstände zurückerstattet worden ist. 3. Daß die angeführten Anschaffungspreise nicht mehr betragen als I die tatsächlich bezahlten Preise. Ich bin mir der strafrechtlichen Folgen hinsichtlich falschen Angaben klar bewußt. (Ort) (Datum) (Unterschrift des Eigentümers) Die Erklärung wurde ln am - 194 (Ort) (Dalum) in meiner Gegenwart abgegeben. (Unterschrift des Bürgermeister) (Unterschrift des beglaubigenden Beamten) Magistrat Gesundheitswesen Preisamt Prüfung von Penicillin Auf Grund des § 15 der Verordnung über Arzneimittel und Schönheitsmittel yom 10 Mai 1947 (Verordnungsblatt für Groß-Berlin S. 130) wird bestimmt: 51 Deutsches Penicillin darf in Groß-Berlin erst nach amtlicher Prüfung und Zulassung durch das Robert-Kodh-Institut ln Berlin ln den Verkehr gebracht werden. 52 Für die Prüfung gilt die von diesem Institut gemeinsam mit dem Paul-Ihrlich-Institut in Frankfurt (Main) festgesetzte Prufungsanweisung. 53 Auf den Packungen und Gefäßen des Penicillins müssen die Firma des Her-tellers, die Art des Penicillinsalzae, die Einheitsmenge, da Datum der amtlichen Prüfung, die Chargenbezeichnung und die Aufbewahrungsvorschrift Angegeben 6ein. 54 (1) Die Prüfung Ist gebührenpflichtig. (2) Di Gebühren für die Prüfung eines Injizierbaren Penicillins betragen bei Chargen bis zu 200 Millionen Einheiten 150 RM, bei Chargen darüber 200 RM, für die' Prüfung von lokal anzuwendenden Präparaten 25 RM. Berlin, den 9. August 1947 Magistrat von Groß-Berlin Abteilung Gesundheitswesen Dr. Dr. Hinn Höchstpreise für Obst und Gemüse ab 1. bzw. 15. September 1947 (Preisliste Nr. 9/1947) Auf Grund der Anordnung über die Preisregelung, für Obst und Gemüse vom 26. April 1946 werden folgende Höchstpreise für Berliner Erzeugnisse festgesetzt: Erzeugnisse und Güteklassen Mengen- Erzeuger- Groß- Kleinangabe handeis- handeis- höchstabgabepreis RM RM F Weißkohl A 100 kg 20 26,25 je kg ab 15. 9. 100 kg 17. 22,50 je kg Rotkohl A i i . 100 kg 30, 38,70 je kg ab 15.9. 100 kg 25, 33, je kg Wirsingkohl A 100 kg 24, 31,20 je kg ab 15. 9. 100 kg 20, 26,25 je kg Blumenkohl A über 26 cm 0 ioo st. 80. 96,20 je St. „ A 22 26 cm 0 . 100 st. 65, 78,70 je St. „ A 15 22 cm 0 . ioo sr. 45, 55,50 je St. „ A unter 15 cm 0 100 st. 25, 31,50 je St. Kohlrabi A m. Laub über 4 cm 0 100 kg 35, 43,50 je kg A „ ,, unter icm t 100 kg 22, 28,60 je kg Gewiehtsware o. Laub 5, RM J. 100 Vg Zuschlag 0,35 0,30 0,52 0,44 0,42 0,35 1,28 1.05 0,74 0,42 0,53 0,38;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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