Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 183

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 183 (VOBl. Bln. 1947, S. 183); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 15. 28. August 1847 ' 188 V e r säuroni sur teil ln Sachen der minderjährigen Helga Bitter (jetzt Haack), vertreten durch das Bezirksjugendamt Amtsvormundschaft Berlin-Charlottenburg, Rathaus, gegen den Schlosser Richard Borrmann, Berlin N 113, Norweger Straße 6, bei Lenz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unterhalt hat das Amtsgericht Wedding in Berlin N 20, Brunnenplatz, durch den Amtsgerichtsrat Dr. Fechner für Recht erkannt: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin von der Geburt 24. Januar 1929 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Vierteljahresrente von 120 RM im voraus zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Az. 3 C 379/29. Beschluß In Sachen Haack gegen Borrmann wird die öffentliche Zustellung vorstehenden Versäumnisurteils an den Beklagten bewilligt. Az. 2 H 2/47. Berlin-Wedding, den 18. Juni 1947. Amtsgericht Wedding Aufgebote Frau Käte Höly, geh. Naß, in Berlin-Adlershof, Auguste-Viktoria-Straße 44, hat beantragt, ihren Ehemann, den Schriftsetzer Heinrich Höly, für tot zu erklären. Heinrich Höly hat am 23'. November 1943, abends zwischen 18.15 und 18.30 Uhr, seine Arbeitsstätte, den Deutschen Verlag, Kochstraße Ecke Markgrafenstraße, in Richtung Görlitzer Bahnhof verlassen, um nach Hause zu fahren. Er ist zu Hause nicht eingetroffen und wird seitdem vermißt. Am Abend des 23. November 1943‘ hat ein schwerer Luftangriff auf Berlin stattgefunden. Der Verschollene Heinrich Höly wird aufgefordert, sich bis zum Ablauf des 15. Oktober 1947 bei dem Unterzeichneten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den verschollenen Heinrich Höly geben können, werden aufgefordert, dem Unterzeichneten Amtsgericht bis spätestens zum Ablauf des 15. Oktober 1947 Anzeige zu machen. Az. 4. II. 75/47 Trept. Berlin-Köpenick, den 23. Juli 1947. Das Amtsgericht. Das Aufgebot des Hypothekenbriefs, ausgestellt über die im Grundbuch von Rahnsdorf, Band 11, Blatt 309, Abt. III, Nr. 4, eingetragene Hypothek von 12 000 RM ist beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, Spätestens in dem auf Montag, den 29. Dezember 1947, vormittags 10.30 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht im Gebäude Puchanstraße 12, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde ■torzulegen,/ widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Az. 12 F. 13/47. Berlin-Köpenick, den 29. Juli 1947. Das Amtsgericht. Der Kaufmann Fritz- Sachs, Berlin-Charlottenburg, Grolmanstraße 17, und der Ehemann Gerhard Borchardt, Kassel-Möncheberg, Arnimstraße 5, haben beantragt, die verschollene Ehefrau Hildegard Borchardt, geb. Sachs, eboren am 22. Mai 1915 in Berlin-Steglitz, zuletzt wohnhaft in Berlin- teglitz, Albrechtstraße 38 b. Blumenthal, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 14. Oktober 1947, 11.00 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen." Az. 3. II. 99/47. Berlin, den 20. Juni 1947. Amtsgericht Lichterfeide. Folgende Antragsteller haben beantragt, die angegebenen Verschollenen für tot zu erklären: Antragstellerin: Ehefrau Erna Breuer, geb. Kästner, in Berlin-Neukölln. Weigandufer 27, vertreten durch Rechtsanwalt von Rohrscheidt ln Berlin-Friedenau, Verschollener: Ehemann, Gärtner Wilhelm Breuer, gehören am 24. März 1904 in Schwarzenau, Kreis Wittkowo, jetzt Polen, zuletzt wohnhaft in Berlin-Neukölln, Lahnstraße 91, Az. 6 F. 6/47. Antragstellerin: Ehefrau Erika Blesing, geb. Lamprecht, in Berlin-Neukölln, Usestraße 17, Verschollener: Ehemann, Steuerinspektor Ernst Blesing, geboren am 27. Mai 1905 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Neukölln, Ilsestraße 17. Az. 6 F. 15/47. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens In dem auf den 14. Oktober 1947, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Neukölln, den 27. Mai 1947. Amtsgericht Neukölln. Folgende Antragsteller haben beantragt, die nachstehend angegebenen .Verschollenen für tot zu erklären: Antragsteller: Mechaniker Kurt Manske, Berlin-Neukölln, Sanderstraße 14, Verschollene: Seine Ehefrau, Gertrud Manske, geb. Lorenz, geboren am 22. September 1910 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Sanderstraße 14. v Az. 7 F. 29/47. Antragstellerin: Frau Margaretha Bartsch, geb. Eberhardt, Berlin-Neukölln, Hobrechtstr. 82, Vermißter: Ihr Ehemann, der Omnibusschaffner Friedrich Bartsch, geboren am 6. September 1900 ln Rixdorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Hobrechtstraße 82. Az. 8 F. 16/47. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens In dem auf den 17. Oktober 1947 um 10 Uhr vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An. alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Neukölln, den 5. Juni 1947. Amtsgericht Neukölln. Der Sachbearbeiter Bruno Seybold in Berlin-Zehlcndorf-West, Lima4 Straße 3, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefes übr die auf dem Grundbuchblatto des Grundstücks Berlin-Buckow Band 51 Blatt Nr. 1334 Abt. III Nr. 3 für den Antragsteller, früher in Berlin-SchönebergJ eingetragene zu 6% jährlich verzinsliche Darlehnshypothek von 2500 FGM mindestens RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens ln dem auf den 2. Dezember 1947, 10.00 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird, Az. 8 F. 20/47. Berlin-Neukölln , den 18. Juli 1947. Amtsgericht Neukölln. Auf Antrag der Frau Berta Moldenhauer, Berlin-Buchholz, Hauptstraße 19, soll ihr verschollener, am 25. Juni 1890 in Berlin geborener, zuletzt in Berlin-Buchholz, Elfen-Allee 35, wohnhafter Ehemann Karl Moldenhauer für tot erklärt werden. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 15. Oktober 1947, 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Az. 4 II. 54/47. Berlin-PankoW, den 22. Mal 1947. Amtgericht Pankow. Die Ehefrau Ursula Redmann geb. Voigt, Berlin-Spandau, Konkordiastiaße Nr. 46, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Versicherungsangestellten Walter Redmann, geboren am 14. Juni 1914 In Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, Neuendorfer Straße 17, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 31. Oktober 1947 vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Az. 6. II. 38/47. Berlin -Spandau, den 2. Mai 1947. ' Das Amtsgericht. Die Frau Czeslawa Scraphin, geb. Burczynski, in Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 26, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Hauptwachtmeister der Gendarmerie Friedrich Wilhelm Seraphin, geboren am 15. Februar 1897 in Gumbinnen, zuletzt wohnhaft in Berlin SO 36, Wrangel-Straße 59, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. Oktober 1947, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 269, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. ' Az. 15. 6 II. 89/46. Berlin SW 11, den 30. August 1946. Möckernstraße 128/30. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Folgende Personen haben das Aufgebot von Aktien des Aktienvereins dea Zoologischen Gartens zu Berlin in Berlin beantragt: 1. Heinz Springorum aus Herborn für die Aktie 1030 (F. 1/43: 2. Rudolf J u s t a t aus Berlin-Steglitz für die Aktie 2992 (F. 16/47J. 3. Rechtsanwalt Dr. Walter N i e m a n n aus Unterlaus (Oberbayern) für die Aktie 1816 (F. 20/47). 4. Agop Bakirgian aus Rosenbeim für die Aktie 1973 (F. 24/47). 5. Günter Isenbart aus Jena für die Aktie 723 (F. 26/47). 6. Frieda Klemmer aus Berlin-Friedrichshagen für die Aktie 811 (F. 28/47). 7. Kurt M a ß m e i e r aus Berlin-Kladow für die Aktie 2844 (F. 30/47). Die jetzigen Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens In dem auf den 1. Dezember 1947, vormittags 11 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht. Zimmer 253, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien erfolgen wird. Az. l.#F. 1/47, 16/47, 20/47, 24/47, 26/47, 28/47, 30/47. Berlin, den 3. Mai 1947. Amtsgericht Tiergarten. Der Hermann Lähn , Berlin-Spandau, Metzerstraße 8, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch Berlin-Wedding, Band 118, Blatt 2742, Abt. III, Nr. 4, für ihn eingetragene Hypothek über 6666 RM, beantragt. Az. 2 F. "4/47. Der Adolf Dörschner, Berlin W 62, Kleiststraße 39, hat das Aufgebot der Hypothekenbriefe über die folgenden im Grundbuch von Berlin-Wedding, Band 104, Blatt 5226, Abt. III, Nr. 25, 26 und 27, eingetragenen Hypotheken 12 000 RM, 2500 RM und 3000 RM, eingetragen für den Antragsteller, beantragt. Az. 2 F. 6/47. Der Kriminalrat a. D. Paul Boek, Hamburg, Eppendorfer Landstraße 89, vertreten durch Dres. Jaacks und Broders, Notare, Hamburg 11, Große Johannisstraße 3, hat das Aufgebot des Sparbuchs der Kreissparkasse Plön, Nr. 5444, über 2421,57 RM, lautend auf den Namen Olga Boek, beantragt. Az. 2 F. f/47. Der Kaufmann Wilhelm Fischer ln Berlin N 65, Tegeler Straße 43, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans Rosenthal, Berlin N 65, Müllerstraße Nr. 172a, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die für den Antragsteller im Grundbuche des Amtsgerichts Wedding von Wedding, Band 152, Blatt 3696, in Abteilung III, Nr. 4, eingetragene Eigentümergrundschuld von 15 000 RM beantragt. Az. 2 F. 4/46. Die InÄaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens binnen sechs Monaten nach Erscheinen dieses Aufgebots im Verordnungsblatt für Groß-Berlin vor dem Unterzeichneten Gericht, Berlin N 20, Brunnenplatz, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft* loserklärung der Urkunden erfolgen wird. Der Herr Albert Butz, Berlin N 31, Hussitenstraße 42, hat beantragt, die verschollene Ehefrau, Anna Butz, geb. Jahn, zuletzt wohnhaft gewesen Heil- und Pflegeanstalt Bunzlau, für tot zu erklären. Az. 2 II. 125/46.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 183 (VOBl. Bln. 1947, S. 183) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 183 (VOBl. Bln. 1947, S. 183)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Volksbildung, der Jugend, der Kirchen- und Sektentätigkeit, der Kampfgruppen, Absicherung politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte und Sicherung der örtlichen Industrie. Ihm wurden demzufolge übergeben aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Bmittlungs-verfahrens Pahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweismittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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