Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 181

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 181 (VOBl. Bln. 1947, S. 181); VERORDNUNGSBLATT für Groü-Berlin Herausgegeben vom Magistrat von Groß-Berlin 3. Jahrgang / Nr. 15 Ausgabetag 28. August 1947 Inhalt Amtliche Bekanntmachungen Justizbehörden Tag Seite Bekanntmachungen der Geiichta , , . 181 Amtliche Bekanntmachungen Justizbehörden Liste der zugelassenen Rechtsanwälte Mit Zustimmung der Alliierten Kommandantur Berlin sind folgende Rechtsanwälte neu zugelassen und in die Liste der bei den Berliner Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte eingetragen worden: 1. Dr. Erich Krekeler, Berlin-Dahlem, Königin-Lulse-Straße 96. 2. Dr. Herbert Wolff, Berlin-Schlachtensee, Lagardestraße 42. 3. Dr. Paul Chone, Berlin-Wilmersdorf, Zähringerstraße 26, III., b. Zander. 4. Ulrich Schüller, Berlin-Steglitz, Holsteinische Straße 2, In der Liste der bei den Berliner Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte lind folgende Rechtsanwälte gelöscht worden: 1. Dr. Herbert Spruth, Berlin-Lichterfelde, Baseler Straße 10. 2. Dr. Felix Hans, Berlin-Wilmersdorf, Jenaer Straße 1. 3. Henning WegeneT. 4. Kurt Rudolph, Berlin N 20, Badstraße 28. 5. Walter Voelsch, Berlin-Zehlendorf, Am Heidehof 46. 6. Konrad Zweigert, Berlin W 15, Meinekestraße 2. 7. Werner Degener, Berlin W 35, Bendlerstraße 12 14. 8. Kaspar Schlör, Berlin-Zehlendorf, Kronprinzenallee 32a. 9. Heinrich Stamm, Berliii N 65, Müllerstraße 30b. 10. Hermann Saloraon, Berlin-Wilmersdorf, Sudenerstraße 34. 11. Walter Schmeisser, Berlin-Wilmersdorf, Südwestkorso 3. 12. Helmuth Henze, Berlin-Zehlendorf, Hermannstraße 2. Berlin, den 18. April 1947. Der 'Vizepräsident des Kammergerichts Dr. Hartmans. Liste der zugelassenen Rechtsanwälte In der Liste der bei. den Berliner Gerichten vorläufig zugelassenen Rechts, anwälta ist am 28. Juli 1947 gelöscht worden: Dr. Hugo Danner in Berlin. Lichtenberg, Scheffelstraßa l. Berlin, den 31. Juli 1947. Der Vizepräsident des Kammercjerichts Dr Hartmmn / Ungültigkeitserklärung eines Ausweises Der auf den früheren Rechteanwalt Dr. Wilhelm Schröder zu Berlin-Nikolassee, Teutonenslraße 21, ausgestellte Lichtbildauswe des Präsidium der Rechtsanwaltskammer Nr. 37/46 ist emgezogen und für kraftlos erklärt worden, nachdem die Löschung des Dr. Wilhelm Schröder ln der Liste der zugelassenen. Rechtsanwälte erfolgt ist. Berlin, den 5. August 1947. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer ln Berlin Dr. Wergin Beurkundung von GrundstückskauiverträgeH Nach Mitteilungen de Hauptamtes für Vermessung (Preis stelle für Grund, etücke) und des Vorstehers des Hauptfin-anzamtes Börse von Groß-Berlin rechtfertigen eine Reibe von Beobachtungen den Verdacht, daß unter der Geltung der gegenwärtigen Preisbildungsgesetze ln einer Reihe von Fällen die gleich! Gruadstück-sschwarzverkäufe getätigt werden, wie eie in der Inflationszeit verbreitet waren. In den Kaufverträgen werden dabei nur dKa gesetzlich zulässigen Preise angegeben, während der übrige Teil des vereinbarten Kaufpreises „schwarz" gezahlt wird. Nach § 30 der Dienstordnung für Notare hat der Notar diejenigen Um Stände, die für die Rechlswiricsamkeit des beurkundeten Geschäfts von Bedeutung sind, möglichst vollständig aufzuklären und die Parteien entsprechend zu belehren. Unter Bezugnahme hierauf ersuche Ich die Herren Notare, bet der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen die Parteien in allen Fällen über die Rechtsfolgen der falschen Angabe des Kaufpreises besonders zu belehren, sie insbesondere auf die Nichtigkeit des Kaufvertrages, die nach der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preis-,, Verstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl. I S. 451) eintretenden Rechtsfolgen und die' Strafbarkeit der Steuerhinterziehung hinzuweisen und sie zur Abgabe einer ausdrücklichen Versicherung der Richtigkeit der Angaben über die getroffenen Abreden zu veranlassen; die erfolgte Belehrung ist in der Urkunde zu vermerken. Im einzelnen wird hierfür folgende Form empfohlen: Der Notar hat die Vertragschließenden darauf hingewiesen, daß sie gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung zum Grunderwerbsteuergesetz verpflichtet sind, jede Erhöhung der Gegenleistung des Erwerbers durch Gewährung von zusätzlichen Leistungen neben der beim Erwerbsvorgang beurkundeten Gegenleistung binnen zwei Wochen anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Vorgang von der Besteuerung ausgenommen ist, und daß al6 Teil der Gegenleistung auch solche Leistungen gelten, die Dritten oder durch Dritte im Zusammenhang mit dem beurkundeten Rechtsgeschäft gewährt werden Abschriften dieses Vertrages, die als Steuererklärungen gelten, dem zuständigen Finanzamt zur Erhebung der Grunderwerb- und Wertzuwachssteuer zu übersenden sind, und daß die Angabe eines falschen Kaufpreises die - Einleitung von Strafverfahren wegen Steiierhinterziehung durch das zuständige Finanzamt nach sich zieht. das Finanzamt von ihnen die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit ihrer Angaben, verlangen kann und berechtigt ist, sie eidlich zu vernehmen. die unrichtige Beurkundung des Kaufpreises die Nichtigkeit des Kaufvertrages in seinem ganzen Umfange zur Folge hat, die pretsrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. die Wohnsiedlungsgenehmigung wegen falscher Angaben widerrufen werden kann, der Erwerber den schwarz gezahlten Überpreis vom Verkäufer zurückfordern kann (§ 5 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen vorfi Preisverstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 RGBl. I S. 451 ) Die Vertragschließenden erklären: Wir versichern hiermit, daß außer den vorstehend beurkundeten Vereinbarungen keine für die Bemessung des Entgelts in Betracht kommenden Nebenabreden, insbesondere über weitere Nebenleistungen in der Form von Geldzahlungen, Lieferungen von Naturalien oder Sachwerten und über die entgeltliche Abtretung von Kriegssachschäden getroffen worden sind. Wir versichern ferner, daß vor Vertragsabschluß keine Leistungen bewirbt worden sind, die den beurkundeten Kaufpreis beeinträchtigen (Ablösung von Grund-pfandreohten usw. aut Kosten des Erwerbers). Die Vertragschließenden erklären weiter, daß der die Erwerber &s nachstehend in der Anlage aufgeführte Inventar übernommen haben. Für dieses Inventar ist ein. Kaufpreis von RM vereinbart' wojden, der im Kaufpreis für das Grundstück nicht enthalten ist. B e r 11 n - Z e h 1 e n d o r t. den 22. Juli 1947. Der Chef Präsident des' Landgericht Berlin Dr. Loewenthal;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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