Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 174

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 174 (VOBl. Bln. 1947, S. 174); 174 Verordnungsblatt für Grofi-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 14. 27. August 1947 g) Schäden an Möbeln, Waren, Maschinen und anderen Gegenständen, die wahrend des Umzugs aus den beschlagnahmten Gebäuden entstehen, in Fällen, in denen der Eigentümer gegen solche Schäden nicht versichert war. 3. Anträge sind in zweifacher Ausfertigung bei dem örtlichen Bürgermeister auf dem Formblatt, Anlage A, einzureichen. Quittungen, Belege usw. zur Begründung des Anspruchs sind beizufügen. Das örtliche Bezirksamt leitet das Originalformblatt nebst Unterlagen mit einer Bestätigung, daß die Räumung einev Folge der Beschlagnahme des Grundstücks auf Grund AF 77 war, an das zuständige Amt für Kriegsschäden und Besalzungskosten weiter und behält die Zweitschrift zurück. 4. Die zu zahlende Entschädigung wird von dem Besatzungskosten-Amt rach den Bestimmungen des ReichsleistungsgeselC-is oder anderer gültiger deutscher Gesetze festgestellt und wird dem Einzelplan XVII A/5-'3g des Be-sat/ungskoslen-Haushaltes belastet. 5. Diese Anweisung findet auf alle Räumungen lin britischen Sektor seit dem 4. Juli 1945 Anwendung, sofern die Beschlagnahme der Gebäude auf Grund von AF 77 oder auf andere Weise unter späterer Genehmigung der Beschlagnahme erfolgt ist. 6. Berichtigungen bereits erledigter Zahlungen erfblgen nicht. 7. Zu § 5 wird bemerkt, daß Gebäude, die nicht auf Grund AF 77 beschlagnahmt wurden, ebenfalls unter diese Anweisung fallen, sofern die Beschlagnahme inzwischen anerkannt worden ist. t Diese Anweisung soll in ganz klarer Form an die verschiedenen Bezirksämter des britischen Sektors weitergeleitet werden, und Sie werden ermächtigt, sie allgemein bekanntzumachen, so daß die Ansprüche nach den oben aufgeführten Bestimmungen erledigt werden können. W. K. Curtis SCO - for Controller Finance & Property Control Military Government ~ British Troops Berlin Anlage ,,A'T des britischen Formblatts 77r-(AF 77) Formblatt für den Antrag auf Zahlung von Kosten bei Räumung von Gebäuden, die aul Grund des britischen Formblatts 77 beschlagnahmt worden sind Bemerkung : Dieses Formblatt ist auszutüllen und in zwei Stücken mit Quittungen und anderen Unterlagen dem Bürgermeister einzureichen. Die Erstschritt mit den Unterlagen wird dem Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten weitergeleitet und die Zweitschrift beim Bürgermeister zurückbehalten. 1. Anschrift oder Beschreibung des Gebäudes/ Grundstücks, beschlagnahmt durch AF 77 oder durch frühere Beschlagnahme vor Einführung von AF. 2. Datum der Beschlagnahme. 3. Beanspruchte Kosten: af Umzugskosten. b) Mehrmiete. c) Freimacliungskoslen. d) Lagerkosten. e) Wiedereinrichtungskosten. f) Versicherungsprämien. g) Beschädigungen an Möbeln usw. (Bemerkung: Quittungen, Unterlagenvzur Begründung des Anspruchs sind beigefügt.) 4. Umgezogen nach: , 5. Gelagert in: - Ich erkläre, daß ich einen Anspruch auf Zahlung der obengenannten Kosten in Verbindung mit der Beschlagnahme des in Punkt 1 beschriebenen Grundstücks habe und daß ich weiß, daß falsche Angaben strafbar sind. Ort: Dalum: Unterschrift des Eigentümers: Nähere Angaben über die Person (Herr, Frau, Beruf): Bescheinigung des Bürgermeisters: Die Möbel usw., auf die sich der Anspruch bezieht, waren in dem unter 1. beschriebenen Gebäude untergebracht und die Räumung war eine Folge davon, daß das Gebäude. auf Grund AF 77 oder vor deen -Einführung beschlagnahmt wurde. Unterschrift? Ort: Datum: Magistrat Wirtschaft Anordnung über die Preisregelung für Brennholz und Errichtung einer Ausgleichskasse Auf Grund der Verordnung gegen die Preistreiberei vom 28. September 1945 sowie der Verordnung über die Errichtung eines Preisamles vom gleichen Tage wird füi die Preisregelung auf dem Gebiet der Brennholzwirtschaft nachstehendes angeordnet: § 1 Die Verbraucherhöchstpreise für die Abgabe von Brennholz an die Berliner Bevölkerung werden wie folgt festgesetzt: 1. Ungeschlagenes Holz pro rm = 11,- RM 2. Gesch!. genes, aber ungesagtes und ungespaltenes Holz . . „ „ = 12, ,, 3. Brennholz in Meterlängen im Walde „ „ = 21, „ 4. Brennholz in Meterlängen ab Berliner Lagerplatz „ „ =31, „ 5. Brennholz in Meterlängen frei Haus . „ „ = 32,50 „ 6. Gesägtes und gespaltenes Brennholz ab Lagerplatz „ = 36, „ 7. Gesägtes und gespaltenes Brennholz frei Haus „ „ = 40, „ Für den Verkauf von Brennholz durch den Brennholzgroßhandel an Wiederverkäufer bzw. an unter Ausschaltung des Einzelhandels beziehende Großverbraucher wird durch die Zentralstelle für die Holzbeschaffung ein Abrechnungspreis im Rahmen der in § 1 genannten Verbraucherpreise festgesetzt, der sich aus den Beschaffungskosten des Brennholzgroßhandels im Mittel und einer dem Brennholzgroßhandcl zugebilligten Abwicklungsgebühr in Höhe von 2, RM für Brennholz, welches, bis zu 50 km, in Höhe von 2,50 RM für Brennholz, welches über 50 km" von Berlin entfernt liegt, zusammen-selzt. Diese Preisregelung für den Brennholzgroßhandel bezieht sich auf alle Geschäfte, die für Eterlin anfallendes und nach Berlin transportiertes Brennholz zum Gegenstand haben. §3 ' Liegen die Beschaffungskosten zuzüglich der nach § 2 feslgeleyten Abwirklungsgebühr im einzelnen unter dem von der Zentralstelle für die Holzbeschaffung festgesetzten Abrechnungspreis, so ist der Differenzbetrag von dem betroffenen Brennholzgroßhändler abzuführen. Liegen sie über dem festgesetzten Abrechnungspreis, so ist der Differen/belrag im Rahmen der abgeführten Überschüsse grundsätzlich zu vergüten. Hierbei wird die Reihenfolge der Vergütung wie folgt festgelegt: 1. Bei allen mit Verlust verkaufenden Brennholzgroßhändlern wird der über dem festgesetzten Abrechnungspreis liegende Teil der Beschaffungskosten (ohne Abwirklungskosten) frei Berlin rückvergütet. 2. An Brennholzplatzhündler, welche Brennholz in ofenferligem Zustand an Wiederverkäufer abgeben, erfolgt eine Rückvergütung. Die Höbe des hierfür in Anrechnung kommenden Satzes wird durch die Zentralstelle für die Holzbeschaffung festgelegt. 3. Die in § 1 feslgelegte Abwicklungsgebühr wird an alle mit Verlust verkaufenden Brcnnholzgroßhändler rückvergütet. § 4 . Zur Durchführung der in § 3 getroffenen Regelung wird bei der Zentralstelle für die Holzbeschaffung eine Ausgleichskasse errichtet. Der Leiter der Ausgleichskasse wird auf Vorschlag des Geschält.‘ '.uluers der Zentralstelle für die Holzbeschaffung vom Leiter der Abteilung lür Wirtschaft beim Magistrat von Groß-Berlin bestellt. Er untersteht der Dienstaufsicht des Geschäftsführers der Zentralstelle für die Holzbeschaffung Die Tätigkeit der Ausgleichskasse wird von einem Verwaltungsrat überwacht. Der Verwaltungsrat hat das Recht, der Ausgleichskasse im Rahmen dieser Preisregelung grundsätzliche Anweisungen über die im einzelnen zu zahlenden Vergütungen und das Verfahren zu erteilen. Der Leiter der Ausgleichskasse ist zur Auskunfterteilung an den Verwnltungsrat verpflichtet. Der Verwaltungsrat faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit in Sitzungen, zu denen mit einer Frist von mindestens drei Tagen schriftlich oder auf anderem Wege von dem Leiter der Ausgleichskasse einzuladen ist. Willenserklärungen des Verwaltungsrates werden durch den Vorsitzenden abgegeben. Der Geschäftsführer der Zentralstelle für die Holzbeschaffung ist berechtigt und verpflichtet, an den Sitzungen des Verwallungsrales teilzunehmcn. 5 5 Der Verwaltungsrat wird vom Leiter der Abteilung für Wirtschaft beim Magistrat von Groß-Berlin bestellt und abberufen. Er besieht aus sieben Mitgliedern. Ihm gehören an drei Vertreter des Brennhotzgroßhandels und je ein Vertreter der Abteilung für Wirtschaft, der Finunzabteilung des Magistrats von Groß-Berlin und des Preisamles beim Magistrat von Groß-Berlin sowie ein öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer, der gleichzeitig den Vorsitz des Verwallungsrales führt. Die Vertreter des Brennholzgroßhnndcls werden von der Zentralstelle für die Holzbeschaffung benannt. Die Zentralstelle für die Holzbeschaffung erläßt mit vorheriger Zustimmung der Abteilung für Wirtschaft des Magistrats von Groß-Berlin und des Preisamtes beim Magistrat von Groß-Berlin die notwendigen Verwal-tungsvorschriften. Berlin, den 2t. Juli 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister i. V.: L. S c h r o e d e r. D. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Wirtschaft Einführung eines einheitlichen Berichtsystems für Transportunternehmen Das Transport-Komitee bei der Alliierten Kommandantur Berlin hat einem Antrag des Magistrats von Groß-Berlin, Abteilung für Wirtschaft, auf Verlängerung der für die Vorlage von einheitlichen Berichten durch die Transportunternehmungen gemäß Befehl BK/O (47) 121 vom 22. Mai 1947 angeordnelen Fristen (vgl. VOB1. 47 S. 140) staltgegeben, wobei die nachstehenden Fristen für die Einreichung des Betriebssystems angeordnet wurden: Bericht für das 1. Halbjahr 1947 am 31 August 1947 Bericht für das 2. Halbjahr 1947 am 31 Januar 1948 Bericht für dds 1. Halbjahr 1948 am 31. Juli 1948;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit MdI. Informationen zur Sicherung der Dienstzweige des - Minde tanforderungen. die an Kandidaten gestellt werden müssen, Mitarbeiter, operative. wesentliche Aufgaben der - zur effektiven Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die Rückflußinformationen differenziert ausgewertet und für die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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