Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 173

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 173 (VOBl. Bln. 1947, S. 173); VERORDNUNGSBLATT für Groß-Berlin Herausgegeben vom Magistrat von Groß-Berlin 3. Jahrgang / Nr. 14 Ausgabetag 27. August 1947 Inhalt I. Gesetze, Befehle, Ver Tag Seite Alliierte Behörden 6. 8. 1947 Anordnung der Alliierten Kommandantur Ber- lin Nr. BK/O (47) 179, Verletzung der Anordnung Nr. BK/O (46) 101a 173 7. 7. 1947 Anweisung der Finanzabteilung der britischen Militärregierung Berlin Nr. 07/11/01 FIN, Zah- rdnungen, Anordnungen Tag Seite lung von Unkosten bei Räumung von beschlagnahmten Grundstücken 173 Magistrat Wirtschaft 21. 7. 1947 Anordnung über die Preisregelung für Brennholz und Errichtung einer Ausgleichskasse 174 II, Amtliche Bekanntmachungen 17. 7. 1947 8. 7. 1947 Magistrat Wirtschaft Bekanntmachung zur Einführung eines einheitlichen Berichtsystems für Transportunternehmen . 174 Finanzwesen Übersicht über die Einnahmen an Steuern, Zöllen und Verbrauchsabgaben im Juni 1947 175 Arbeit 30. 6. 1947 Bekanntmachung über Einrichtung eines zentralen Facharbeiternachweises für Rohrleger, Klempner und verwandte Berufe 175 ., Planungen 15. 7. 1947 Bekanntmachung neuer deutscher Normen 175 15. 7. 1947 Bekanntmachung von Normblattentwürfen 175 Justizbehörden Bekanntmachungen der Gerichte 175 III. Bekanntmachungen der Wirtschaft 179 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen Alliierte Behörde Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (47) 179 6. August 1947 Verletzung der Anordnung BK/O (46) 101 a An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin- 1. Die Alliierte Kommandantur hat In Erfahrung gebracht, daß in einer Anzahl von Fällen Personen, die gemäß den Bestimmungen der Entnazifizierungsanordnung BK/O (46) 101a zu entlassen waren, von ihren Posten bei Behörden und öffentlichen oder privaten Unternehmen entlassen wurden, jedoch von diesen selben Behörden und öffentlichen oder privaten Unternehmen in untergeordneten Stellungen wieder eingesetzt worden sind. 2. Eine solche Wiedereinstellung früherer Nazis steht im Widerspruch zu den deutlich ausgedrückten Bestimmungen des § 4, BK/O (46) 101a, welcher lautet: ,,Solche Personen dürfen in anderen Unternehmen, außer denen, von welchen sie entfernt worden sind, in untergeordneten Stellungen als gelernte oder ungelernte Arbeiter oder für Bürodienste angestellt werden oder ihrem Beruf oder Handwerk als Privatperson nachgehen, vorausgesetzt, daß sie keine anderen Personen beschäftigen oder beaufsichtigen*', und des § 1 der Bestimmung Nr. 1 zu BK/O (46) 101a, welcher lautet: ,,Der Ausdruck .Entlassung*, wie er in der Anordnung der Alliierten Kommandantur sowie in dieser Bestimmung Anwendung findet, erhält hier* durch folgende Auslegung: Die sofortige auf der Stelle stattfindende Entlassung der Person und die Beendigung ihres Einflusses und ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Teilnahme an der Organisation oder Unternehmung, mit der sie in Verbindung stand. Wo es sich um die Ausübung eines Berufes oder Führung eines Privatunternehmens handelt, ist der Ausdruck dahin auszulegen, daß die in Frage kommende Person bei der Ausübung ihres Berufes oder Führung ihres Privatunternehraens in der Weise disqualifiziert und ein-geschränkt wird, daß sie in keiner anderen als in einer privaten Eigenschaft tätig sein kann, in der sie nicht in irgendwelcher Aufsicht ausübenden, leitenden oder organisierenden Eigenschaft handelt, oder, bei der Anstellung oder Entlassung Dritter oder bei der Festsetzung von Beschüftigungs- oder anderen Richtlinien mit tätig ist." 3. Die Alliierte Kommandantur ordnet wie folgt an: - I. Sie haben die deutschen Behörden-und Inhaber von Unternehmen auf dl® Bestimmungen der Anordnung BK/O (46) 101a aufmerksam zu machen und sie zu warnen,- daß Personen, welche diese Bestimmungen verletzen, zur vollen Verantwortung herangezogen werden und daß unrechtmäßig eingestellte Personen sofort zu entlassen sind. II. Sie haben diese Anordnung in allen Berliner Zeitungen zu vrjffent-lichen. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur: P. C. Bullard, Oberst, Vorsitzführender Stabschef. Fin.ance Brauch HQ Military Government British Troops Berlin 7. Juli 1947 07/11/01 FIN Zahlung von Unkosten bei Räumung von beschlagnahmten Grundstücken An den; Magistrat von Groß-Berlin, Hauptamt für Kriegsschäden und Besatzungskosten. Sie werden hiermit angewiesen, das folgende Verfahren betr.**Zahlung von Unkosten bei Räumung von beschlagnahmten Gebäuden einzuführen. 1. Die Zahlung von Umzugs- und anderen Kosten, die sich aus der Beschlagnahme auf Grund des Formblattes AF 77 ergeben, ist eine deutsche gesetzliche Verpflichtung. 2. Die sich aus dem folgenden ergebenden Zahlungsansprüche werden daher anerkannt und, wenn in Ordnung, bezahlt werden: a) Umzugskosten dinschl. der Kosten eines zweiten Umzugs im , Falle der Rückkehr des Eigentümers oder Mieters nach Freigabe de Eigentums und einschl. der Kosten eines zwischenzeitlichen Umzugs, wenn dieser erforderlich sein sollte. b) M e h r m i e t e n. Mieten für Gebäude, in die der Umzug erfolgt, soweit sie über die Mieten hinausgehen, die für die früher bewohnten, jetzt beschlagnahmten Gebäude bezahlt wurden. c) Freimachungskosten, d. h. Kosten, die entstehen durch den Abbau und die Verpackung von Maschinen us\. d) Lagerkosten, Kosten, die durch die unvermeidliche Lagerung von Mobiliar usw. und die Sicherstellung der entfernten Gegenstände entstehen. e) Kosten der Wiedereinrichtung. f) Notwendige Versicherungen, die mit dem vorstehenden Zusammenhängen.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Durch den Transportleiter sind die Angehörigen während des Gefangenentransportes oder der Vorführung so einzusetzen, daß die Einhaltung der Sicherheitsgrundsätze und der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden Ansatzpunkten für eine wirkungsvolle Einf iußnahme, der Beispielwirkung ihrer Person hinsichtlich der genommenen beruflichen und persönlichen Entwicklung unter kapitalistischen Verhältnissen.

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