Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 171

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 171 (VOBl. Bln. 1947, S. 171); Verordnungsblatt filir GroB-Bei in. 3. Jahrgang. Nr. 13. 16. August 1947 171 11. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat. Personallragen und Verwaltung Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln Folgende Dienstsiegel sind verloren gegangen und werden hiermit für ungültig erklärt: Bezirksamt .Reinickendorf Groß-Berlin/Bezirksköhlenstelle-'; , .Stadt Berlin/Bezirksamt Charlotten bürg" Kennziffer 225 „Stadt Berlin/Bezirksamt Spandau" Kennziffer 109 , „Schiedsmann im Verw.-Bezirk Kreuzberg der Stadt Berlin" Kennziffer 27 „Gesundheitsamt Lichtenberg der Stadt Berlin" Kennziffer 1 ; „Landesarbeitsgericht Berlin" Kennziffer 2 ; „Stadt Berlin, Finanzamt Friedenau" Kennziffer 1 „Gesundheitsamt Tiergarten von Groß-Berlin" Kennziffer 92 Sollten noch Bescheinigungen usw. mit einem Abdruck dieser Dienstsiegel .vorgelegt werden, so sind sie einzuziehen und den betr. Bezirksämtern Abteilung für Personalfragen und Verwaltung bzw. den Personaldienststellen des Landesarbeitsgerichts oder des Finanzamts Friedenau zur Nachprüfung zu übersenden. Berlin, den 29. Juli 1047 Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Personalfragen und Verwaltung I. A. Schwartinski Arbeit Änderung der Richtlinien iür den Betrieb von Cyanidhärtereien Die folgenschwere Explosion eines Anlaßbades, zurückzuführen auf die Verwechslung eines cyanidhaltigen Härtesalzes mit einem salpeterhaltigen Anlaßsalz, hat Veranlassung gegeben, die Richtlinien für den Betrieb von Cyanidhärtereien vom 2„ Dezember 1942 (Arbeitsschutz 1942 S. 357) fcu ergänzen. Der Text der Ergänzung wurde gemeinsam mit der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge festgelegt, er gilt also in gleicher Weise für Berlin und die Ostzone und hat folgenden Wortlaut: § 2 a Kennzeichnung der Cyanide Nur solche Cyanide dürfen verwendet werden, die durch ihre Form (z. B. Eiform) oder Farbe (z. B. grün, blau, hellocker) auffällig und von anderen im Betrieb benutzten Salzen, insbesondere den salpster-haltigcn Anlaßsalzen, abweichend gekennzeichnet sind." Die Ergänzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. B e j 11 Hj den 11. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Arbeit f. V. Fleischmann Finanzwesen Übersicht über die Einnahmen an Steuern, Zöllen und Verbrauchs-, abgaben im Mai 1947 (in 1000 RM) Bezeichnung der Einnahmen M a 1 194? RM I. Ehema.lge Reichssteuern 88 833 darunter . 1. Lohnsteuer 36 922 2. Einkommensteuer für Veranlagte (einschl. Vorauszahlung) 14 489 3. Körperschaftsteuer 4 940 4. Vermögensteuer 3897 5. Umsatzsteuer 19762 6. Rennwettsteuer 5 147 II. Gemeindesteuern 37 641 darunter 1. Grundsteuer 19387 2. Gewerbesteuer 11 535 3. Vergnügungsteuer 2922 4. Getränkesteuer 3114 III. Zölle und Verbr8uchtebgats 19012 darunter 1. Tabaksteuer 9 601 2. BiersteueT 8 346 IV. Gesamteinnah nie 145 4*6 Berlin, den 11. Jivni T947 Magistrat von Groß-Berlin ' Finanzabteilung Dr. Haas Bezirksämter Einebnung von GrabstelleD auf dem städtischen Friedhofe In den Kisseln, Spandau Nach § 5 der Friedhofsordnung der Stadt Berlin vom 29. Januar 1932 erlischt mit Ablauf dieses Kalenderjahres das Nutzungsrecht an nachstehenden Reihengrabstellen: Feld 46, Jahrgang 1920/21, vollständig Feld 47, Jahrgang 1919/21, vollständig; Feld 49, Jahrgang. 1922, Reihe 1 3; Feld 50, Jahrgang 1921/23, vollständig; Feld 53, Jahrgang 1921/22, vollständig; Feld Bog. E. I. E. IV., 1921, vollständig; Feld Bog. D. II. D. IV., 1919/21, vollständig. über die auf den Grabstellen vorhandenen Ausstattungsgegenstände (Denkmäler, Sitzgelegenheiten usw.) wird ohne Zahlung einer Entschädigung anderweitig verfügt werden, falls Ansprüche der Empfangsberechtigten nicht bis zum 1. September 1947 im Büro des Friedhofes In den Kisseln, Spändau, - unter Vorlegung eines entsprechenden schriftlichen Antrages geltend gemacht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Anträge auf Verlängerung der Ruhefrist dieser Gräber nicht berücksichtigt werden können, da es sich um Reihenstellen handelt. Berlin-Spandau, den 5. Juli 1947. Bezirksamt Spandau von Groß-Berlin Miinsinger Ablauf von Fristen für Urnenstellen auf dem städtischen Friedhofe in Berlin-Steglitz, Bergstraße 37/38 Die gesetzliche Ruhefrist der bis 1927 belegten Urnenstellen in der Abteilung 29, Reiben 1 bis 12, und in der Abteilung I p, Reihen 2 bis 12, ist nach § 5 der Friedhofsordnung für die Bezirke von Groß-Berlin vom 29. Januar 1932 abgelaufen. Anträge auf Verlängerung der Ruhefrist können nicht berücksichtigt werden. Die Einebnung der bezeichneten Urnenstellen erfolgt alsbald. Uber die auf diesen Stellen vorhandenen Ausstattungsgegenstände (Grab-steinte, Bänke usw.) wird ohne Entschädigung anderweitig verfügt, falls Ansprüche’ der Empfangsberechtigten nicht bis zum 31. August 1947 bei der örtlichen Friedhofsverwaltung Berlin-Steglitz, Bergstraße 38, unter Vorlegung der Grabausweispapiere geltend gemacht werden. B e r li n - S t e g 1 i t z , den 8. Juli 1947. Bezirksamt Steglitz von Groß-Berljn Abteilung für Bau- und Wohnungswesen Böla Lange Justizbehörden öffentliche Zustellungen Die Ehefrau Gertrud Speriiimg, geh. Polleschack, in Berlin-Weißensee, Metz-Straße 87 Prozeßbevolimacbtigter: Rechtsanwalt Dr. Oscar Haun in Berlin-Weißensee, Berliner Allee 242 , klagt gegen den Arbeiter Otto Sperling, zur Zeit unbekannten Aufenthalt, mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts-fctreits vor die 21. Zivilkammer des Landgericht-s in Berlin-Zehlendorf-West, Veromkasteig 8, Saal 9. auf den 4. September 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, ich durch einen bed diesem Gericht zugelassenen Rechteanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu larsen. Az, 21 R 216/47 Berlin-Zehlendorf, am 5. Juli 1947. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. Die Ehefrau Irmgard Lehrmann. geh. Euen, in Berlin-Tempelhof, Gottldeb-Dunkel-Straße, Kolonie Frieden, Vedichenweg 31 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zellner, Berlin-Tempelhof,. Berliner Straße 148, klagt gegen den Ehemann, den Koch Erich Lehrmann, früher in Berlin-Lichten-berg, Pfarrstraße 134, jetzt unbekannten Aufenthalt mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreit vor die 10. Zivilkammer des Landgericht, in Berlin-Zehlendorf-West, Undenthaler Allee 5, Zimmer 15, auf den 20. September 1947, 11 Uhr, geladen mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zu gelassenen Rechteanwalt al Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 10 R 1365/46 Berlin-Zehlendorf, den 3. Juni 1947. Die Geschäftsstelle dos Landgerichts. Die Frau Hildegard Steinhoff, geb. Kunze, in Groß-Glienioke. Ahornallee 20 Prozeß bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richärd Koch in Berlin NW 7, Schadowstraße ib klagt gegen den Kriminaloberasslstenten Bernhard Steinhoff, zur Zeit unbekannten Aufenthalt, mit dem Anfrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Verschulden des Beklagten und auf dessen Kosten zu scheiden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung deß Rechtsstreits vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf, Argentinische Allee 12, Zimmer 3, auf den 23. Sep-tember 1947, 10 Uhr. mit der Aufforderung, ich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt 1 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 8 R 335/45 Berlin-Zehlendorf, am 17. Mai 1947. Die Geschäftsstelle de Landgericht.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 171 (VOBl. Bln. 1947, S. 171) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 171 (VOBl. Bln. 1947, S. 171)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß ein effektiver Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. Im Prozeß des Zusammenwirkens erfolgt. Wiedergutmachungsmotive Inoffizieller Mitarbeiter Wiederholungsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Wirksamkeit der Arbeit mit Inoffizieller Mitarbeiter; Qualitätskriterien der Arbeit Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X