Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 146

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 146 (VOBl. Bln. 1947, S. 146); 146 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 11. 27. Juli 1947 Alliierte Konirollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 55 Aufhebung, von Vorschriften auf dem Gebiet des Strafrechts Der Kontrollrat erläßt das folgende Gesetz: Artikel I Folgende gesetzliche Bestimmungen einschließlich aller zusätzlichen und zu ihrer Durchführung erlassenen Gesetze, Verordnungen und Erlasse werden hiermit ausdrücklich aufgehoben: (1) Abschnitt IV der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35). Verordnung des Reichsministers des Innern "über das Verbot kommunistischer Demonstrationen im Freistaat Sachsen vom .21. Februar 1933 (RGBl. I S. 78). (3) § 5 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. B3). (4) Verordnung des Reichspräsidenten gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe vom 23 Februar 1933 (RGBL I S. 85). (5) Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der Nationalen Erhebung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 135). Mi) Verordnung des Reichspräsidenten, über die Gewährung von Straffreiheit vom 21 Mär7 1933 (RGBl. I S. 134). (7) Gesetz zur Abwehr politischer Gewalttaten vom 4. April 1933 (RGBl, I S 162) (8) § 1 des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit vom 23. April 1936 (RQJ I S. 378) (9) Gesetz gegen Wirtschaftssabotage vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I S. 999). - *(10) Gesetz zum Schutze von Bezeichnungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vom 7. April 1937 (RGBl. I S. 442). Ul) Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 (RGBl I S. 651). (12) §§ 3 und 8 des Gesetzes zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuchs vom 4 September 1941 (RGBl. I S. 549) (13) Polizeiverordnung über das Photographieren und sonstige Darstellung verkehrswichtiger Anlagen vom 29. März 1942 (RGBL I S. 156). (14) Verordnung zur Erweiterung und Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes gegen Amtsanmaßung vom 9. April 1942 fRGBl. I S.' 174). (15) Verordnung des Führers ztfm Schutz der Sammlung von Kleidung und Ausrüstungsgegemsläntlen für d,.e Wehrmacht gnd den Deutschen Volkssturm vom 10. Januar 1945 (RGBl. I S. 5). M6) Volkssturm-Strafrechtsverordnung (VOSTVO) vom 24. Februar 1945 (RGBL I S. 34) Artikel II Dieses Gesetz setzt gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft, die durch die oben aufgehgbenen gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen außer -Kraft gesetzt waren. Artikel UI Dieses Gesetz tritt am 25. Juni 1947 in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 20. Juni 1947. (Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P.'Koenig, General der Armee, M. I. Dratvin, Generalleutnant, Lucius D. Clay, General, Sholto Douglas, Marschall der Königlichen Luftwaffe, unterzeichnet.) "Alliierte Kommandantur Berlin * BK/O (47) 149 20. Juni 1947 Anmeldung und Verkauf von Kraftfahrzeugen Die Alliierte Kommandantur Berlin, ordnet wie folgt an: 1. Alle Fahrzeuge, Motorräder, Anhänger und Autowracks im Besitze von In Berlin ansässigen Personen (-außer Mitgliedern der Besetzungsmächle, beglaubigten Mitgliedern einer Militäimission und sonstigen Inhabern eines Militär-Grenzpassierscheines) sind im Laufe des Monats Juli bei demjenigen Bezirksamt zu melden, wo der Besitzer wohnhaft ist; später erworbene Fahrzeuge, Motorräder. Anhänger und Autowracks -sind binnen sieben Tagen nach Erwerb zu melden. Die Meldung eines Fahrzeuges in mehr als einem Bezirk ist nicht zulässig. 2. Kein Fahrzeug, kein Motorrad, kein Anhänger oder Autowrack darf verkauft, ausgebaut, umgebaut, umgettmscht oder übergeben werden, ohne die Genehmigung der Militärregierung aes Sektors, worin das Bezirksamt liegt, bei dem die Meldung stattfand, 3. Jeder Verkauf hat zu Preisen stattzufinden, welche.durch die Deutsche Automobil-Treuhand oder durch vom Magistrat er nannte Sachverständige festgesetzt werden;- sonstige Gegenleistung oder Umtausch darf nicht gezahlt bzw. vorgenommen werden. 4. Jeder Verkauf, Umtausch, Übergabe, Vertrag oder sonstige Handlung, welche im Widerspruch zu dieser Anordnung steht bzw. welche in der Absicht. den Zweck dieser Anordnung zu vereiteln bzw. ihre Bestimmungen zu umgehen, vorgenommen wird, wird im-'nichtig erklärt. 5. Genaue Angaben über einen genehmigten Besitwechsel oder eine genehmigte Veränderung des Wagonbaues ind nach Erteilung der ün § 2 erwähnten Genehmigung der Militärregierung durch Stempel des olizeipräsi-diums auf der Rückseite dfer Meldekarte zu vermerken. 6. Ein vop dieser Anordnung betroffenes Fahrzeug, welches nicht gemäß -den Bestimmungen dieser Anordnung gemeldet wird oder in bezug auf welches eine Handlung im Widerspruch zu dioser Anordnung oder in der Absicht, ihren Zweck zu vereiteln oder ihre Bestimmungen zu umgehen, vorgenommen wird, kann von der Militärregierung ohne Entschädigung konfisziert werden. 7. Wer die Bestimmungen dieser Anoidnung oder eine zu- ihren Zwecken erlassene Regelung verletzt bzw. nicht befolgt, setzt ich der Verfolgung durch ein deutsches Gericht oder Militärgericht aus. . 8. Durch diese Anordnung werden folgende Anordnungen widerrufen: BK O (45) 28, BK/O (45) 84, BK/O f46) 162. 9. . 10. - , Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: A. d ' A r n o u x , Colonel, Vorsilzführender Stabschef. Magistrat Ernährung Zälilung und Kundeneintragung für den Frischfisch- und Marinadenbezug Aut Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von fand-wirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I Seite 1521) wird bestimmt: 1. ln der Zeit vom 5. bis 10. Jnni 1947 wird in sämtlichen Verwaltungs-' bezirken Berlins eine Kundenzählung und -eintragung für den künftigen Bezug a) von (rischen Fischen und b) von Marinaden (Salzheringen, Räucherwaren) durchgeführt; ausgenommen sind diejenigen Bezirke, in deneif seit April d. J. eine solche Zählung bereits durchgeführt wurde. Die Eintragungen werden von den iin Wohnbezirk des Verbrauchers gelegenen und zur Abgabe von Fischen und Marinaden usw. zugelassenen Ladengeschäften und Marklverkaufsstellen entgegengenommen. Berufstätige, die außerhalb ihres Wohnbezirks für den Lebensmitteleinkau/ sogenannte AGescbäfte" im Bezirk der Arbeitsstätte in Anspruch nehmen müssen, können sich, auch bei diesen Geschäften einlragen lassen. 2. Bei der Eintragung wird der Abschnitt ,,S 1" (für frische Fische) bzw. Abschnitt ,,S 3" (für Marinaden, Salzheringe und Räucherwaren) von der Juni-Lebensmittelkarte abgetrenn.U außerdem hat der Einzelhändler die Rückseite des Berliner Bezugsausweises 4. (4 a) Ausgabe mit seinem Firmen Stempel und der laufenden Listennummer (Kundennummer) . mit dem Zusatz ,,F” (Anmeldung für frische Fische) bzw. ,,M’* (Anmeldung für Marinaden. Salzheringe und Räucher-waren) zu versehen. 3. Mit Wirkung vom 1. Juli 1947 ist der Verbraucher bis zu weiteren Anordnungen für den Fisch- und Marinaden- usw. Bezug an den Einzelhändler gebunden, bei dem er den Zählabschnitt ,,S 1“ bzw. ,,S 3“ abgegeben hat Mit dem gleichen Zeitpunkt verliert die bisherige Kuifden-binduhg ihre Gültigkeit. 4. Die Einzelhändler haben die Zählabschnilte bei ihrer zuständigen Markenrücklaufstelle am 16. Juni 1947 getrennt ' nach ,,S 1”- und ,,S 3*'-Absrhnitlen abzurechnen. ,,A-Geschäfle** haben außerdem die aus fremden Verwallungsbezirken stammenden Abschnitte getrennt von den übrigen und gleichfalls unterteilt nach ,,S 1"- und ,,S 3“'Abschnitten abzurechnen. 5. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach den Vorschriften der Verbra-uchsragelungs-Strafverordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I Seite 734) aus. Berlin, den 4. Juni 1947. Magistrat "von Groß-Berlin In Vertretung des Oberbürgermeisters Dr. Acker, Bürgermeister Abgabe von Süßwaren an Jugendliche Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen .Erzeugnissen vom 27. August 1939 fRGBl. I Seite 1521) wird bestimm!.: 1. An Jugendliche, die rechtmäßig im Besitz des ,,Jgd ’-BeziMfsausweises sind, werden in der Zeit bis zum 30. Juni 1947 auf einen von den Bezirksämtern örtlich bekanntzugebenden Abschnitt des Berliner Bezugsausweises Jgd" ICO g Süßwaren in den durch. Aushang kenntlichen Lebensmittelgeschälten im 'Wohnbezirk des Verbrauchers abgegeben. 2. Die Kleinhandelsgeschäfte haben die Bezugsabschnilte, auf besondere Bogen zu je 100 Stück aufgeklebt, spätestens mit der Schlußabrechnung der Juni-Lebensmittelkarten bei der zuständigen MarkenrücklaufsteMe abzurechnen. Später vorgelegte Abschnitte sind von der Abrechnung ausgeschlossen 3. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I Seit,e 734) aus. Berlin, den 7. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin In Vertretung des Oberbürgermeisters Dr. Acker, Bürgermeister Verlängerte Gültigkeit von Lebensmittel-Bezugsrechten Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (R£B1. I S. 1521) und im Rahmen der Ermächtigung durch Befehl der Alliierten Kommandantur Berlin vom 28. Mai 1946 Food/I (Mai 1946) 13 wird bestimmt: 1. Folgende Bezugsrechte behalten ihre Gültigkeit über den 30. Juni 1947 hinaus, soweit Ware zur Belieferung dieser Abschnitte in den einzelnen .Verwaltungsbezirken ijoch nicht bereitgestellt werden konnte.;;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 146 (VOBl. Bln. 1947, S. 146) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 146 (VOBl. Bln. 1947, S. 146)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur Kaderarbeit und vorhandenen Erfordernissen in den aktiven Dienst Staatssicherheit übernommen werden. Sie sind langfristig als Perspektivkader in der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung auf Personen konzentrieren, die den festgelegten Anforderungen entsprechen; die Möglichkeiten der Diensteinheit zur qualifizierten Gewinnung von allseitig und ideenreich genutzt werden; die Methoden für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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