Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 142

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 142 (VOBl. Bln. 1947, S. 142); 142 Verordnungsblatt für GroB-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 10. 27. Juni 1947 Auf Antrag der Ehefrau Corina Me 'zei, geb Werdermann, Berlin-Steglitz, Feuerbachstraße 29, wird der am 21. Mai 19:3 in Posen geborene, zuletzt in Berlin-Steglitz, Feuerbachstraße 29. wohnhaft gewesene Dentist Hans Heinrich Meitzer für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31 Dezember 1942 festgestellt. Az. 3 II 116/46. Aut Antrag der Ehefrau Gertrud Wachsmuth, geb. Stäuber. Berlin-Steglitz, Fronhoferstraße 5, wird der am 12. April 1945 erfolgte Tod des am 2. September 1900 in Daber (Kreis Randow Pommern) geborenen Reichsangestellten Heinz-Gerhard Wachsmuth, zuletzi Berlin-Steglitz, Berlinickestraße 3, wohnhaft, festgestellt. Az. 3 II 67/47. Berlin-Lichterfelde, den 1. und 15 April 1947. Amtsgericht L:chterfelde. Auf Antrag der Frau Erna Dörre, geb. Mehlig, Berlin-Steglitz, Am Bäke-gfuell 9, wird der am 17. N vember 1904 in Dresden geborene, zuletzt n Berlin-Steglitz, Am Bäkequell 9, wohnhaft gewesene Kaufmann Helmut Dörre für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wrd det 28. November 1943 festgestellt. Az. 3 II 78/46. Auf Antrag des Kaufmanns Arno tflickow, Beriin-Lichterfelde-West, Momm-enstraße 11, wird die am 16. Mai 1903 in Berlin-Lichterfelde geborene und zuletzt bei ihm wohnhaft gewesene Frau Hildegard Joseph, geb. Klickow, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 4 April 1945 festgestellt Die Kosten der Verfahren, einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, fallen den Nachlässen zur Last. Az. 3 II 79/46. Berlin, den 15. April 1947. Amtsgericht Lichterfelde. Auf Antrag der Frau Adele Wolff, geb Lieberum, Berlin-Neukölln, Sonnen, allee 94, wird der Ehemann ihrer Schwester, der Werkmeister Oskar Nowitzki, geborn am 1. April 1909 in Rixdorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Boddinstr. 7, für tot erklärt. Ais Zeitpunkt des Todes wird der 15. Juli 1945 festgestellt. Az. 7 F. 61. 46. Auf Antrag der Ehefrau Elly Rönsch, geb. Reschke, in Berlin-Friedenau, Rubensstr. 70, wird der Koch Werner Rönsch, geb. am 22. März 1913 in Köpenick, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Kranoldstr. 24, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 29. Januar 1942 festgestellt. Az. 7 F. 1/47. Berlin-Neukölln, den 1. April 1947. Amtsgericht Neukölln. Durch Beschluß des Unterzeichneten Gerichts vom 22. April 1947 ist der Postsekretär Otto S u d r o w , geboren am 2. August 1885 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Emser Straße 48, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 26. Oktober 1945 festgestellt. Az. 7. F. 55/46. Durch Beschluß des Unterzeichneten Gerichts vom 22. April 1947 ist der Schlosser Franz Mätschke, geboren am 12. Februar 1874 in Zorndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-NeoköIIn, Leinestraße 56, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 21. April 1945 festgesteüt. Az. 7. F. 52/46. Durch Beschluß des Unterzeichneten Gerichts vom 22. April 1947 ist der Versicherungsangestellte Herbert Hohberg, geboren am 21. April 1910 in Rixdorf (jetzt Neukölln), zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Britz Werderstraße 43, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 28. März 1941 festgestellt. Az. 6. F. 60/46 Durch Beschluß des Unterzeichneten Gerichts vom 26. April 1947 ist festgestellt, daß die Ehefrau Hedwig Anton, geb. Lawrenz, geboren am 5. Oktober 1909 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Rudow, Stubenrauchstraße 32, am 1. Mai. 1945 gestorben ist. Az. 6. F. 72/46. Durch Beschluß des Unterzeichneten Gerichts vom 29. April 1947 ist der am 23. Oktober 1911 in Frankfurt a. M geborene, zuletzt in Berlin-Britz, Jahnstraße 35, wohnhaft gewesene Verwaltungsoberinspektor Heinrich A I t meier für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Januar 1942 festgestellt. Az. 6. F. 74/46. Durch Beschluß des Unterzeichneten Gerichts vom 29. April 1947 ist der am 27. Mai 1915 in Liegnitz geborene, zuletzt in Berlin-Neukölln, Geyger-straße 10, wohnhaft gewesene Zimmermann Herbert Springer für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 16. Januar 1943 festgesteüt. Az. 6. F. 7/46. Berlin-Neukölln, den 22., 26. und 29. ApTil 1947. Amtsgericht Neukölln. Auf Antrag des Drogisten Julius Stern in Berlin-Pankow, Wisbyer Str. 51/52, wird seine verschollene Ebe/rau Vera Stern, geborene Baumann, geboren am 4. Dezember 1910 in Berlio-Charlottenburg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Pankow, Wisbyer Straße 51/52, für tot erkläit. Als Zeitpunkt des Todes wird der 2. März 1943 festgestellt Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt der Nachlaß. Az. 4. II. 62/46. Auf Antrag der Ehefrau Marrigje Klebba ln Berlin-Pankow, Berliner Straße 10, wird ihr Ehemann, der Vermessungstechniker Alfons Klebba, geboren am 24. Dezember 1919, zuletzt wohnhaft in Berlin-Pankow, Heynstraße 31, für tot erklärt Als Zeitpunkt des Todes wird der 28. Februar 1945, 24 Uhr, festgestellt. Az. 4. II. 55/47. In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Feststellung der Todeszeit des verschollenen Schlossers Franz Heinecker, geboren am 22. Juni 1909 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Blankenfelde, Hauptstraße 7, wird als Zeitpunkt seines Todes deT 19. Juni 1946, 23 Uhr, festgestellt. Az. 4. II. 56/47. In dem Aafgebotsverfahren zum Zwecke der Feststellung der Todeszeit des kaufmännischen Angestellten Karl B e s e 1, geboren am 20. Dezember 1918 in Berlin-Pankow, zuletzt wohnhaft daselbst, Prießnitzstraße 4, wird als Zeitpunkt des Todes der 21. April 1945, 24 Uhr, festgestellt. Az. 4. II. 88/46. Als Zeitpunkt des Todes des am 8. Dezember 1899 in Berlin geborenen, zuletzt in Berlin-Pankow, Karlstadter Straße 31, wohnhaften, verstorbenen Buchdruckers Artur S t a n n wird der 5. Mal 1945, 24 Uhr, festgestellt. Az. 4. II. 23/47. Berlin-Pankow, den 13. und 22. März, 2., 8. und 12. April 1947. Amtsgericht Pankow. Auf Antrag der Ehefrau Gertrud Kohls, geb. Kreisel, in Berlin SO 36, Sorauer Straße 21, wird festgestellt, daß ihr Ehemann, der Transportarbeiter Theodor Kohls, geboren am 1. August 1897 in Landeck, Kreis Schlochau, zuletzt wohnaft in Berlin SO 36, Sorauer Straße 21. am 25. April 1945, 24 Uhr, verstorben ist. Az. 6 II 144/46. Auf Antrag der Ehefrau Hedwig Berger, geb. Berger, in Berlin SW 29, Schönleinstraße 15, wird ihr Ehemann, der Eleklromonleur Hermann Berger. geboren am 21. August 1904 in Zielenzig zuletzt wohnhaft ln Berlin SW 29, Schönleinstraße 15, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 17. Februar 1945, 24 Ubr, festgestellt. Az. 6 II 174/46. Auf Antrag der Ehefrau Hanni F r e 1 b e r g , geb. Richter, in Berlin SO 3b, Thielschufer 40, wird Ihi Ehemann, der Kraftfahrer lObergefrelter) Franz Frei b erg, geboren am 10. September 1911 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin SO 36. Thielschufer 40, für tot erklärt Als Zeitpunkt des Todes wird der 27. Dezember 1943, 24 Uhr, festgestellt Az. 15. 6. II 175/46. Auf Antrag der Ehefrau Ella Hand , geb Kramer, in Berlin SW 61, Obentrautstraße 29, wird ihr Ehemann, der Former (Obergefreiter) Erich Handt, geboren am 1. September 1907 in Batzwitz (Pommern), zuletzt wohnhaft in Berlin SW 29. Wfllibald-Alexfs-Straße 24, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 7. Juli 1944, 24 Uhr, festgestellt. Az, 15. 6. II. 1/47. Auf Antrag der Ehefrau Nelly Pich geb Salomon, in Berlln-Neukölin, Flughafenstraße 18, vertreten durch den Rechtsanwalt Julius Tasse, Berlin-Neukölln, Karl-Marx-Straße 134, wir*’ ihr Bruder, der Schneider Hermann Sa 1 o m o n geboren am 3 Augusl 1889 *r. Exin (Polen), zuletzt wohnhaft in Berlin SW 68, Prinzenstraße 24, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31.'Dezember 1944, 24 Uhr, festgestellt. Az. 15. 6. II 121/46. Die Kosten der Verfahren fallen den Nachlässen zur Last. Berlin SW 11, den 20. März, 2. und 17. April 1947 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Ausschlußurteile Der über die Restkaufgeldhypothek von 10 060 RM, eingetragen im Grundbuch Berlin-Köpenick, Band 39, Blatt 1311, Abt. III, Nr. 5, zugunsten de9 Direktors Johannes Schulz in Berlin ausgestellte Hypothekenbrief ist für kraftlos erklärt worden. Az. 12 F 11. 46. Berlin-Köpenick, den 1. April 1947. Amtsgericht Köpenick. Durch Ausschlußurteil vom 19. Februar 1947 sind folgende Aktien des Aktiensvereins des Zoologischen Gartens in Berlin für kraftlos erklärt worden: Nr. 697 auf den Namen Otto Serkel, Nr. 357 auf den Namen Lotte Lise F ü c k , Nr. 1432 auf den Namen Paul K e r s t e n , Nr. 279 auf den Namen Carl Schmidt, Nr. 1936 auf den Namen Hermann H i n r i c b s e n , Nr. 2688 auf den Namen Johann Müller, Nr. 3459 auf den Namen Paula W u s s o w , Nr. 2163 auf den Namen Ernst Gante, Nr. 287 aaf den Namen Gustav Lindmar, Nr. 3746 auf den Namen Else Bergemann, Nr. 3200 auf den Namen Julia G o 1 t z e n , Nr. 2643 auf den Namen Frieda Wachsmuth, Nr. 174 auf den Namen M. P ö 1 1 n i t z , Nr. 3199 auf den Namen Wilhelmine Heims, Nr. 1048 auf den Namen Johanna Krüger/ Nr. 2725 auf den Namen Martin von Z i t z e w i t z , Nr. 3595 auf den Namen Regierungsrat a. D. Schwerin, Nr. 3838 auf den Namen Paula Wagner, Nr. 1992 auf den Namen Wilhelm Schaumb ur’g, Nr. 2355 auf den Namen Emma H a e n i s c h. Az. 1. F. 2/46. Berlin, den 11. März 1947. Amtsgericht Tiergarten. Durch Ausschlußurteil vom 5. März 1947 sind folgende Aktien des Aktien-vereins des Zoologischen Gartens in Berlin für kraftlos erklärt worden: Nr. 3454 auf den Namen Otto Kurz, Nr. 3308 auf den Namen Berthold Schneider, Nr. 1177 auf den Namen Georg Tolger Nr. 725 auf den Namen Fritz Dittmann, Nr. 2213 auf den Namen Georg Heuser, Nr. 884 auf den Namen Otto Gundlacb, Nr. Ifc60 auf den Namen Luise Licbsch, Nr. 2226 auf den Namen Ernst S c h w e n n i c.k e , Nr. 3152 auf den Namen Elisabeth Menzel, Nr. 365 auf den Namen Johann ButhmanB, Nr. 3556 auf den Namen Erwin Schulz. Az. 1. F. 71/46. Berlin, den 11. März 1947. Amtsgericht Tiergarten. Durch Ausschlußurteil vom 31. Januar 1947 ist der Hypothekenbrief über di im Grundbuch von Berlin-Wittenau Band 32 Blatt 963 in Abt. III unter Nr. 7 für den Lehrer Richard Schulz in Sömmerda, Stadtring 27, eingetragene mit 8 % jährlich verzinsliche Darlehnshypothek von 2750,55 RM für kraftlos erklärt worden. Az. 2. F. 62. 46. Berlin-Reinickendorf, den 3!. Januar 1947. Amtsgericht Wedding-Reinickendorf. Dienststelle Reinickendorf.;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 142 (VOBl. Bln. 1947, S. 142) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 142 (VOBl. Bln. 1947, S. 142)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X