Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 140

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 140 (VOBl. Bln. 1947, S. 140); 140 Verordnungsblatt für GroB-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 10. 27. Juni 1947 Wenn ein Beobachter vorgeschrieben ißt, so darf das Befahren nur mit einer Einwilligung und in seiner Gegenwart erfolgen. Stahlfl3scben jeder Art, Lampen mit Brennstoff-Füllung (Benzinlampen, Spirituslampen, Karbidlampen, Lötlampen), dürfen nicht in den Behaltet usw. eingeführt werden Offene Flammen dürle nur benutzt werden, wenn die Freigabe für Feuerarbe'ten vorliegt 3. Ergänzung zu § 35 (2) der Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften Verwendung von Atemschutzgeräten 1. In geschlossenen Betriebsräumen dürfen Filtergeräte nur verwendet werden, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß der Sauerstoffgehalt der Luft mehr ls 15% beträgt. Die Verwendung von Kohlenoxyd-Filtergerät ist nur bei einem Sauerstoffgehalt von mehr als *7% zulässig. Sind die Gaskonzentrationen unbekannt und im Gefahrfall nicht sofort feststellbar, müssen Frischluft- oder Sauerstoffschutzgeräte benutzt werden 2. Die Beschäftigten sind mit der Benutzung der Atemschutzgeräte vertraut eu machen, wobei auf einen guten Sitz des Gerätes zu achten ist. Gasmasken sind persönlich zu verpassen. Von Zeit zu Zeit 6ind Tragübungen Su veranstalten. 3. Die Filtereinsätze (s. untenstehenden Auszug aus Normblatl DIN 3181) müssen der jeweiligen Art der Gase und Dämpfe entsprechen und von Zeit xu Zeit auf Brauchbarkeit geprüft werden (ihre Wirksamkeit ist zeitlich beschränkt). Gegen gesundheitsschädliche Staube, besonders bei Entwicklung gefährlicher Feinstaube sind wirksame Staubschutzgeräte zu verwenden. 4. Die Atemschutzgeräte sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebs-verhältnise auszuwählen und geschützt vor schädlichen Einwirkungen (besonders ätzender Dämpfe und Flüssigkeiten) aufzubewahren. Im Gefahrfalle müssen 6ie leicht erreichbar sein. Kennzeichnung der Atemfilter gern. Normblatt DIN 3181 Kenn- buchstabe Kennfarbe Hauptanwendungsgebiet A braun Organische Dämpfe (Lösungsmittel) B grau Saure Gase (z. B. Halogene und Halogenwasserstoffe, auch nitrose Gase), Brandgase (außer 3 cm breiter Kohlenoxyd) OO Kohlenoxyd schwarzer Ring E gelb Schweflige Säure G blau Blausäure J blau/braun Zyklon Z K grün Ammoniak L gelb/rot Schwefelwasserstoff M gelb/grün Schwefelwasserstoff / Ammoniak O grau/rot Arsenwasserstoff / Phosphorwasserstoff R gelb/braun Schwefelwasserstoff, in geringem Maße auch organische Dämpfe, Lösungsmittel. C. Ergänzung zu §§ 35 47 der Allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften Gefährliche Stoffe (Hinsichtlich des Textes wird auf den bevorstehenden Neudruck verwiesen) Die Tabelle ,.Für die Betriebssicherheit wichtige Eigenschaften gefährlicher Gase und Dämpfe'* bzw. „Wichtige Eigenschaften brennbarer Gase und Dämpfe” ist durch Merkblatt 2/46 ersetzt (demnächst erhältlich im Hauptamt für Arbeitsschutz). II. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Gesundheitswesen Behandlung von Geschlechtskrankheiten Mit Wirkung vom 1. Juni 1947 wird die Abstempelungspflicht durch die Gesundheitsämter für Salvarsan-, Sulfonamid- und Wismutpräparat-Rezepte aufgehoben. Die Behandlung der Geschlechtskranken darf nur durch die dafür zugelassenen Ärzte, Fürsorgestellen sowie Krankenhäuser erfolgen. Die ausgestellten Salvarsan-, * Sulfonamid- und Wismutpräparat-Rezepte müssen die Diagnose tragen. Die Apotheken sind verpflichtet, Rezepte für die vorgenannten Arzneimittel, die keine Diagnose tragen, zurückzuweisen. Außerdem dürfen Rezepte von Nicht-Berliner Ärzten nicht beliefert werden. Ab 1. Juni 1947 haben die Apotheken über alle Rezepte, die auf Salvarsane, Sulfonamide und alle injizierbaren Wismutpräparate ausgestellt sind, Bücher zu führen, die monatlich dem pharmazeutischen Referenten ihres Bezirkes zur Kontrolle vorzulegen sind. Die Bücher müssen folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Patienten, Name des behandelnden Arztes, Diagnose, verabfolgtes Präparat und Menge. Anweisungen über Bezug, Abrechnung usw. erfolgen an die Ärzte und Apotheken durch die zuständigen Amtsärzte der Bezirke. Berlin, den 21. Mai 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Gesundheitswesen i. V. Dr. Holthöfer Wirtschaft Einführung eines einheitlichen Berichtsystems für Transportunternehmen Laut Befehl der Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (47) 121 vom 22. Mai 1947 sind sämtliche Transportunternehmen von Groß-Berlin einschließlich Omnibusbetrieben von nun ab verpflichtet, halbjährlich, mit den Stichtagen vom 1. Juli und 31. Dezember, Geschäftsberichte einzureichen, für die ein einheitliches Formular vorgesehen ist. Die Ausgabe dieser Formulare erfolgt durch die Abteilung für Wirtschaft, Hauptraferat: Transport-Verkehr, Berlin NW 7, Universitätsstraße 2/3 a Diese Formulare sind genauestens ausgefüllt, firmenmäßig unterzeichnet, mif dei Unterschrift des verantwortlichen Firmeninhabers versehen termingemäß bei der vorgenannten Magistratsdienststelle einzureichen. Der Einreichungstermin für dessen Einhaltung die Finneninhaber persönlich verantwortlich sind, wird noch besonders bekanntgegeben. Berlin, den 11. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin Abteilung für Wirtschaft i. A. Krause Finanzwesen Aussetzung des Städtischen Schuldendienstes für 1947 Der in Nr. 8 des Verordnungsblattes für Groß-Berlin vom 4. 6. 1947, S. 118, versehentlich unter „Arbeit", veröffentlichte Magistratsbeschluß vom 20. 1. 1947 ist von der Alliierten Kommandantur am 11. 5. 1947 mit Befehl BK/O (47) 119 bestätigt worden. Berlin, den 12. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin Finanzabteilung Dr. Haas Justizbehörden Öffentliche Zustellungen In Sachen der Ehefrau Käthe G u t h , geborene Bigalk, in Beilin-Schöneberg, Großgörschenstraße 18, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heinz Overbußmann, Berlin-Friedenau, .Kaiserallee 82, gegen ihren Ehemann, den Monteur Henry G u t h , zur Zelt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6 Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Lindenthaler Allee 5, Saal 2, auf den 9. August 1947, 91/* Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ais Prozeßbevollmächtigten veitreten zu lassen. Az. 6 R 1757/46. Berlin, den 10. Juni 1947. Landgericht Berlin Der Bauingenieur Günter Rustmeier, Berlin-Zehlendorf, Andreezeile 12 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Reinhold Holken, Berlin W 15, Kurfürstendamm 216 klagt gegen Holde Rustmeier, geb. Husenett, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Anträge auf Scheidung der Ehe unter Alleinschuld der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklag*? zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, Berlin-Zehlendorf-West, Argentinische Allee 25, auf den 13. September 1947, 10 Uhr, mit der- Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 14. R. 138/47 Berlin-Zehlendorf, den 8. Mai 1947. Landgericht Berlin . - Aufgebote Die Ehefrau Dorothea Lewrick, geb. Juterzenka, in Berlin-Spandau, Kolonie Hasenheide, Hauptweg 14, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Dreher Ernst L e w r i c k , geboren am 13. Juli 1913 in Bartenstein/Ost-preußen, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, für tot zu erklären. Az. 6. II. 32/47. Die Ehefrau Gertrud Henschke, geb. Scholz, in Berlin-Spandau, Bismärck-straße 59, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Friseur Kurt Henschke, geboren am 7. Juni 1915 in Spandau, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, für tot zu erklären. Az. 6. II. 22/47. Die Ehefrau Charlotte Susallek, Berlin-Spandau, Rauchstraße 18a, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Arbeiter Willi S u s a 11 e k , geboren am 27. März 1907 in Weißensee, Krs. Niederbarnim, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, Rauchstraße 18 a, für tot zu erklären. Az. 6. II. 21/47. Die Ehefrau Edith Holz, geb. Volkmann, Berlin-Spandau, Lutherstraße 16, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Kraftfahrer Bruno Holz, geboren am 29. November 1913 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, für tot zu erklären. Az. II. 14/47. : V.;. Die Ehefrau Gerda Chmelnik, geb. Fischer, in Berlin-Spandau, Wilhelmstraße 135, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Feldwebel Herbert Chmelnik, geboren am 3. Dezember 1911 in. Frankfurt/Öder, .zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, für tot zu erklären. Az. 6. II. 9/47. :■ ■ ■ ■ ’ ";
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der Rechtsvorschriften der abgeleiteten Verfahrensfragen, die in der PaßkontroOrdnung und - in der Ordnung zur Technologie der Kontrolle und Abfertigung sowie zur Arbeitsorganisation an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

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