Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 135

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 135 (VOBl. Bln. 1947, S. 135); Verordnungsblatt für GroB-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 9. 18. Juni 1947 135 Justizbehörden Dienstsitz des Amtsgerichts Tempelhot-Kreuzberg Seit dem 10. April d. J. ist die bisher in Berlin-Mariendorf, Zastrow-straße 153 161, untergebracht gewesene Dienststelle des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg mit dem Sitz der Dienststelle Kreuzberg dieses Gerichts in Berlin SW 11, Möckernstr. 128 130, räumlich zusammengelegt worden. Berlin, den 24. April 1947. Der Kammergerichtspräsident Dr. Strucksberg Rundverfügung Gemäß der Anordnung des Rechtskomitees der Alliierten Kommandantur Berlin vom 16. April 1947 Leg/I (47) 78 ordne ich an: Dem Amtsgericht Berlin-Mitte wird mit Wirkung vom 1. Mai 1947 ab für die Bezirke aller Berliner Amtsgerichte die Bearbeitung aller Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über den Strom- und Gasverbrauch übertragen. Berlin, den 25. April 1947. Der Kammergerichtspräsident Dr. Strucksberg Öffentliche Zustellungen Die Frau Elise B 1 o c k u s , geb. Schröder, in Groß-Glienicke, Gutstraße Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richard Koch, Berlin, Schadow-straße 1 b , klagt gegen den Kraftfahrer Herbert B 1 o c k u s , Schönebeck a. d. Elbe, Alt Frohse, bei Thielecke, wegen Ehescheidung mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Goethestr. 26 a, Zimmer 11, auf den 18. Juli 1947, 9Vt Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 2 R. 626/46. Berlin-Zehlendorf-West, den 19. Mai 1947. Landgericht Berlin. Der Tischler Heinz Beck in Berlin-Friedenau, Handjerystr. 73 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Overbussmann in Berlin-Friedenau, Kaiserallee 82 , klagt gegen Frau Else Beck, geb. Gurke, früher in Oberquell, Kreis Glogau, wegen Ehescheidung mit dem Anträge, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für schuldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf,. Goethestraße 26 a, Zimmer 11, auf den 18. Juli 1947, 91/* Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 2 R. 393/46. Berlin-Zehlendorf, den 14. Mai 1947. Landgericht Berlin. Die Frau Emmy F r e y t a g , geb. Hedderoth, Berlin-Neukölln, Weigandufer 38 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bergmann, Berlin-Oberschöne-weide, Wilhelminenhofstr. 25 , klagt gegen den Helmuth Arnhold, früher in Berlin, Dieffenbachstraße 54, wegen Duldung der Zwangsvollstreckung mit dem Anträge auf. Duldung der Zwangsvollstreckung in das ein-gebrachte Gut seiner Ehefrau aus dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. April 1944 202 O 94. 43 . Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin-Zehlendorf-West, Goethestraße 26 a, Zimmer 11, auf den 18. Juli 1947, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollbemächtigten vertreten zu lassen. Az. 2 O. 24/46. Berlin-Zehendorf-West, den 17. Mai 1947. Landgericht Berlin. Die Frau Gertrud Perlitius, geb. Flint, in Berlin SW 29, Bergmannstraße 67 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerhard Jurisch, Berlin W 15, Kurfürstendamm 214 , klagt gegen ihren Ehemann Rudolf Perlitius, früher ln Berlin, Große Frankfurter Straße 136, wegen Ehescheidung mit dem Anträge auf Scheidung der Ehe aus Schuld des Beklagten Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten . Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7; Zivilkammer des Landgerichts Berlin in Berlin-Zehlendorf, Argentinische Allee 6, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 10, auf den 24. Juli 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 7. R. 253/45. Berlin-Zehlendorf, den 18. April 1947. Landgericht Berlin. Die Ehefrau Lieselotte Kampmann, geb. Strygewski, in Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 11 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werner Hesse, Berlin-Schöneberg, Grunewaldstraße 19, I , klagt gegen ihren Ehemann, den Autoschlosser Friedei Kampmann, früher In Berlin-Schöneberg, Akazienstraße 11, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe aus Schuld des Beklagten und Auferlegung der Kosten dem Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ln Berlin-Zehlendorf-West, Argentinische Allee 6, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 10, auf den 24. Juli 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. ?. R. 119/47. Berlin-Zehlendorf-West, den 14. April 1947. Landgericht Berlin. Der Arzt Dr. med. Gerhard Piorkowski in Berlin N 113, Wichertstraße 10 i Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Berthold Juethe, Berlin N 58, Schönhauser Allee 74 a , klagt gegen seine Ehefrau Marianne Josefine Piorkowski, geb. Brück, z. Z. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Anträge auf Scheidung der Ehe der Parteien. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in Berlin-Zehlendorf, Argentinische Allee 6, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 10, auf den 24. Juli 1947, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 7. R. 4fc3. 45. Berlin-Zehlendorf, den 13. April 1947. Landgericht Berlin. Der Angestellte Rudolf Ilsemann in Berlin-Charlottenburg, Wallstraße 69, bei Hentze Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fritz Hummel, Berlin-Charlottenburg, Sybelstraße 67 , klagt gegen die Ehefrau Erna Ilsemann, geb. Wolffgang, nunmehr verehelichte Ferencz, früher in Halberstadt, Doraplatz 10, bei Weise, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Anträge 1. die Ehe der Parteien zu scheiden, die Beklagte schuldig zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 2. hilfsweise festzustellen, daß die Ehe der Parteien nicht mehr besteht. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts Berlin in Berlin-Zehlendorf-West, Goethestraße 26 a, Zimmer Nr. 11, auf den 25. Juli 1947, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenea Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Az. 5. R. 81/46. Berlin-Zehlendorf, den 16. April 1947. Landgericht Berlin. Der Eigentümer des Grundstücks Berlin N, Jülicher Straße 8, Herr Alfred Fischer in Berlin-Charlottenburg 5, Horstweg 34, Kläger, klagt gegen die Eheleute Paul und Martha Liebig, letztere geborene Kiek, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N, Jülicher Straße 8, jetzt unbekannten Aufenthaltes, Beklagte, wegen Forderung aus rüdeständiger Miete und Wassergeld mit dem Anträge auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 148,99 RM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1945 an den Kläger und Duldung des beklagten Ehemannes zur Zwangsvollstreckung in das ein-gebrachte Gut seiner Ehefrau. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht Wedding, Berlin N 20, Brunnen-platz, auf den 4. August 1947 um 12 Uhr, Zimmer Nr. 50, geladen. Az. 2 C 1205/46. Berlin N 20, den 9. Mai 1947. Amtsgericht Wedding. Aufgebote Die Ehefrau Ursula Piotrzkowski In Berlin-Spandau, Garmischer Weg Haus 31 a, hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen kaufmännischen Angestellten Felix Piotrzkowski, geboren am lfc'. November 1917 in Spandau, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, Müllerstraße 2, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 1. August 1947 vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Az. 6. H. 36/47. Berlin-Spandau, den 10. Juni 1947. Amtsgericht Spandau. Der Werkzeugschlosser Ludwig Hofegger in Berlin-Lichtenberg, Felix-Tucholla-Straße 39, hat beantragt, einen verschollenen Sohn Udo Hof* e g g e r, geboren 7. Juni 1941 in Berlin, zuletzt wohnhaft bei dem Antragsteller, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 30. Juli 1947, 12 Uhr, Zimmer 19, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Az. 5 II 76/46. Die Frau Frieda Naumann, geb. Märzke, in Beriin-Lichtenberg, Parkaue 4, hat beantragt, ihre Schwiegermutter, die verschollene Frau Karoline Naumann, geb. Pritzlafi, zuletzt wohnhaft bei der Antragsteller, für tot zu erklären. Die Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 13. August 1947, 12.05 Uhr, Zimmer 19. vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls sie für tot erklärt werden kann. Az. 5 II 55/47. Alle, die Auskunft über die Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Lichtenberg, den 7 und 16. Mai 1947. Amtgericht Lichtenberg. Frau Gerda Kemper, geb. Ederer, in Berlin-Rudow, Deutschtaler Straße 48, hat gemäß §§ 39 ff des Verschollenheitsgesetzes beantragt, den Tod und die Todeszeit ihres Ehemanes, des am 31. Oktober 1914 geborenen Feldwebels Johann Kemper, zuletzt wohnhaft ebenda, festzustellen. Alle, die über den Zeitpunkt des Todes des Genannten Angaben machen können, werden aufgefordert, dies den Unterzeichneten Gericht binnen 6 Wochen seit der Veröffentlichung dieses Aufgebotes anzugeben. Az. 8 F 11/47. Berlin-Neukölln, den 29. März 1947. Amtsgericht Neukölln. Die folgenden Antragsteller haben beantragt, die bezeichneten Verschollenen für tot zu erklären: Antragstellerin: Ehefrau Marie Paepke, geb. Schmidt, Berlin-Neukölln, Sonnenallee 145, Verschollener: ihr Ehemann, der Registrator Georg Paepke, geboren am 11. Dezember 1894 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Sonnenallee 145, bei Olbrich. Az. 7 F 27/47. Antragstellerinr Ehetrau Medi Battige, geb. Wegener, Berlin-Neukölln, Leinestraße 12, b. Wegener, Verschollener: ihr Ehemann, der kaufmännische Angestellte Karl Heinz Battige, geboren am 14. Dezember 1917 in Bekyard/ Pom., zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin-Neukölln, Leinestraße 12. Az. 6 F 16/47.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Täterpersönlichkeit dargestellt wurden - beim Täter zur Entscheidung für die Begehung der Straftat, ihre Fortsetzung, ihre Unterbrechung oder Beendigung führ-ften.

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