Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 132

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 132 (VOBl. Bln. 1947, S. 132); 182 : i' Verordnungsblatt für Groß-Berlin. .3. Jahrgang. Nr, 9. 18. Juni 1947 bei Versteuerung nach bewirkten Leistungen die Lielerung nach dem 39. April 1947 ausgeführt worden ist. GSteu St III/4 S 4025 1/46 Berlin, den 22. Mai 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.:, Dr. Acker Festsetzung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1947 Die Hebesatze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1947 (1. April. 1947 bis 31. März 1948) werden wie folgt festgesetzt: .1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe , . Hebesatz 79 vH b) für die Grundstücke Hebesatz 290 vH des Steuermeßbetrages. 2. Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital , Hebesatz 300 vH b) nach der Lohnsumme (Lohnsummensteuer) Hebesatz 1000 vH des Steuermeßbetrages Berlin, den 2. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr. Acker Arbeit Beschäftigung blinder Personen In Ergänzung der zur Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr. BK/O (45) 278 vom 20. Dezember 1945 über die Beschäftigung schwerbeschädigter Personen ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 16. Januar 1946 (VOB1. S. 17) wird folgendes bestimmt: a) Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern sind in der Regel verpflichtet, eine blinde Arbeitskraft einzustellen Behörden und Betriebe, die auf Grund ihrer Struktur füi dfe Beschäftigung von Blinden besonders geeignet sind, müssen Blinde einstellen, auch wenn die Zahl der Beschäftigten unter 100 Personen liegt. Auch kann diesen Betrieben in besonderen Fällen zugemutet werden, mehr als einen Blinden pro 100 Beschäftigt® einzustellen. b) Die Entscheidung, ob Betriebe eine blinde Arbeitskraft beschäftigen müssen bzw. ob ihnen zugemutet werden kann, mehr als eine blinde Arbeitskraft pro 100 Beschäftigte einzustellen, trifft die /fbteilung für Arbeit im Einvernehmen mit der Hauptabteilung Berufsfürsorge der Versicherungsanstalt Berlin. c) Die Gesamtzahl der von einem Betrieb zu beschäftigenden Schwer-arbeitsbehinderten wird durch die Bestimmung über die Einstellung von Blinden nicht erhöht. Die Bestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Verordnungsblatt in Kra“fi. Berlin, den 17. März 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr. Fr:edensburg Preisamt Pieisregelung für Gemüse-Feinsämereien Auf Grund der Verordnung gegen Preistreiberei vom 28. September 1945 (VOB1. d. St. Bin. Nr. 10 vom 16. Oktober 1945) in Verbindung mit der Anordnung über Festpreise für Gemüsesäraereien vom 16. Dezember 1943 (Mitbl. d. RfPr. I 1944 Nr. 6 S. 51 ff.) gelten für abgepackte Sämereien in Verbraucherkleinpackungen folgende Verbraucherfestpreise: Bohnenkraut i 3 Füll- menge 9 i . 2 Verbraucher preis RM 0,15 Dill * z s * 0,15 0,15 Landgurken, Schlangen . , , 3 ! . 2 0,15 0,15 ,, Trauben , i 3 3 3 0,15 Kerbel 4 , . 4,5 0,15 0,15 Frankfurter . i 1 . . , 1,5 0,15 rt italienische Riesen 3 ; i , ä 1,5 0,15 ,, Primus * j 3 , 1,5 0,15 Weißkohl . 3 . ; 5 3 15 0,15 0,15 Wirsingkohl . i . s * 3 i , 3 . . 1,5 0,15 0,15 Blätterkohr i , ; ? ? s ; i , 3 3 5 5 3 0,15 0.15 0,15 Majoran . * * , 3 i 0,15 Mangold 0,15 Möhren , , 5 . 3 0,15 Petersilie, Schnitt . , . , 0,15 ,, Wurzel . i ; 0,15 Porree 0,15 0,15 Rettich 0,15 0,15 0,15 Pflück- und Schnittsalat . , . 3,75 0,15 0,15 Schnittlauch 0,15 Schwarzwurzel 3 . 2,5 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 Soweit vorstehend Füllmengen und Pieise für Verbraucherkleinpackungn nicht angegeben sind, sind die Preise gemäß der Anordnung über Festpreise für Gemüsesämereien vom 16. Dezember 1943 nach dem 10-g-Verbraucherfest-preis, für Erbsen und Bohnen nach dem 1-kg-Verbraucherfestpreis zu errechnen. Wiederverkäufer erhalten bei Lieferung von Verbraucherkleinpackungen auf die Preise für Verbraucherkleinpackungen folgende Gesamtnachlässe:' 25 vH bei Verkäufen in Kommission, 30 vH bei Verkäufen gegen feste Rechnung. Im übrigen gilt die Anordnung über Festpreise für Gemüsesämereien vom 16. Dezember 1943 sinngemäß weiter. Diese Regelung tritt am Tage der Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. (I 1650 1546/46) Berlin, den 30. November 1946. s . Magistrat von Groß-Berlin Preisamt Dr. Steiner Preisregelung für Gemüse- und Tabakjungpflanzen für das Jahr 1947 Auf Grund der Anordnung zur Errichtung eines Preisamtes beim Magistrat der Stadt Berlin und der Verordnung gegen Preistreiberei vom 28. September 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945 S. 122) wird folgendes angeordnet: I. Gütebestimmungen A. Allgemeine Güteanforderungen 1. Gemüsejungpflanzen ipüssen sortenecht sein Sie müssen ein frischgrüne Aussehen haben sowie der Jahresze.t und ihrem Verwendungszweck entsprechend abgehärtet sein. Sie dürfen weder mit tierischen Schädlingen noch mit Pflanzenkrankheiten irgendwelcher Art behaftet sein. 2. Vom Verkauf ausgeschlossen, weil pflanzunwürdig, sind: a) Uberständige, verhärtete PHanzen, die erkennen lassen, daß das Wachstum vorzeitig zum Abschluß gekommen ist. b) vergeilte Pflanzen die erkennen lassen, daß sie z. B. einen zu licht-, iuft- oder wärmegünstigen Stand im Saat-, Verpflanzbeet oder Treibraum hätten. B. Besondere Anforderungen an Güte und Sortierung 1. Pflanzen mit Topfballen Die Topfballen müssen so feucht und fest sein, daß sie beim Transport Zusammenhalten. Sie müssen genügend durchwurzelt, dürfen aber nicht verhärtet oder verfilzt sein 2. Sämlinge und handverpilaDzte (pikierte) Jungpflanzen Die Pflanzen müssen kurz und gedrungen sowie mit entsprechend starker Bewurzelung versehen sein, wie sie durch dünne Aussaat bzw. genügend weites Verpflanzen und Entnahme aus feuchtem Stand- oder Verpflanzbeet erzielt wird. Darüber hinaus müssen die Pfianzen a) bei allen Kohlarten eine Sproßlänge von mindestens acht bis höchstens zwölf Zentimetern sowie mindestens vier Laubblätter ausweisen, b) bei Majoran und Thymian mit Wurzelbällen von mindestens einem Zentimeter Querdurchmesser versehen sein und c) bei Salat und Endivie mindestens drei gut entwickelte Blätter sowie Wurzelballen von mindestens einem Zentimeter Querdurchmesser aufweisen. C. Verkaufsbeschränkungen Alle besonders frostempfindlichen JungpJlanzen, wie z. B. Tomaten, Sellerie, Gurken und Kürbisse, sollen, solange Frostgefahr erfahrungsgemäß besteht, an Selbstversorger (Kleingärtner, Schrebergärtner u. a.) nicht abgegeben werden. Beim Verkauf vor dem 10. Mai ist der Käufer aui Frostempfindlichkeit dieser Arten besonders aufmerksam zu machen. II. Höchstpreise 1. Verbraucherhöchstpreise Die Preise der als Anlage beigefügten Preisliste sind Verbraucherhöchstpreise, die nicht überschritten werden dürfen. Sie gelten für Jungpflanzen, die den Gütebestimmungen unter Abschnitt I A und B entsprechen. Für abfallende Ware, die den Gütebestimmungen unter Abschnitt I A 1 und I B nicht entspricht, jedoch noch vprkaufsfähig ist, ermäßigen sich die Preise um mindestens 25 vH. ; 2. Preisnachlässe a) Wiederverkäufern hat der Erzeuger auf die Verbraucherhöchstpreise einen Nachlaß vonN20 vH zu gewähren. b) Wird die Einschaltung mehrerer Wiederverkäufer notwendig, so haben 6ich diese in den Betrag des vom Erzeuger zu gewährenden Preisnachlasses an Wiederverkäufer zu teilen. c) Bei der Abgabe von Jungpflanzen an landwirtschaftliche Betriebe und den Erwerbsgartenbau hat der Erzeuger einen Preisnachlaß von 30 vH und ab 15. Juni einen solchen von 50 vH bei einer Mindestabnahme von 1000 Pflanzen zu gewähren. III. Schlußbestimmungen 1. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung werden nach den geltenden Slra.fvorschriften bestraft. 2. Inkrafttreten Diese Regelung tritt am Tage der Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten alle dieser Regelung entgegenstehenden Vorschriften über Güteklassen und Höchstpreise für Jungpflanzen außer Kraft. Berlin, den 19. März 1947. (I 1650 799/47) Magistrat von Groß-Berlin Preisamt Illmer;
Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 132 (VOBl. Bln. 1947, S. 132) Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 132 (VOBl. Bln. 1947, S. 132)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit und der Vorgangsbearbeitung sowie anderer operativer Grundprozesse Genossen! Die vor uns stehenden komplizierten und vielfältigen Aufgaben zur wirkungsvollen Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Klärung von Vorkommnissen, die mit der Zuführung einer größeren Anzahl von verbunden sind, dargelegten Erkenntnisse im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X