Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 132

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 132 (VOBl. Bln. 1947, S. 132); 182 : i' Verordnungsblatt für Groß-Berlin. .3. Jahrgang. Nr, 9. 18. Juni 1947 bei Versteuerung nach bewirkten Leistungen die Lielerung nach dem 39. April 1947 ausgeführt worden ist. GSteu St III/4 S 4025 1/46 Berlin, den 22. Mai 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.:, Dr. Acker Festsetzung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1947 Die Hebesatze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1947 (1. April. 1947 bis 31. März 1948) werden wie folgt festgesetzt: .1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe , . Hebesatz 79 vH b) für die Grundstücke Hebesatz 290 vH des Steuermeßbetrages. 2. Gewerbesteuer a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital , Hebesatz 300 vH b) nach der Lohnsumme (Lohnsummensteuer) Hebesatz 1000 vH des Steuermeßbetrages Berlin, den 2. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr. Acker Arbeit Beschäftigung blinder Personen In Ergänzung der zur Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin Nr. BK/O (45) 278 vom 20. Dezember 1945 über die Beschäftigung schwerbeschädigter Personen ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 16. Januar 1946 (VOB1. S. 17) wird folgendes bestimmt: a) Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern sind in der Regel verpflichtet, eine blinde Arbeitskraft einzustellen Behörden und Betriebe, die auf Grund ihrer Struktur füi dfe Beschäftigung von Blinden besonders geeignet sind, müssen Blinde einstellen, auch wenn die Zahl der Beschäftigten unter 100 Personen liegt. Auch kann diesen Betrieben in besonderen Fällen zugemutet werden, mehr als einen Blinden pro 100 Beschäftigt® einzustellen. b) Die Entscheidung, ob Betriebe eine blinde Arbeitskraft beschäftigen müssen bzw. ob ihnen zugemutet werden kann, mehr als eine blinde Arbeitskraft pro 100 Beschäftigte einzustellen, trifft die /fbteilung für Arbeit im Einvernehmen mit der Hauptabteilung Berufsfürsorge der Versicherungsanstalt Berlin. c) Die Gesamtzahl der von einem Betrieb zu beschäftigenden Schwer-arbeitsbehinderten wird durch die Bestimmung über die Einstellung von Blinden nicht erhöht. Die Bestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung im Verordnungsblatt in Kra“fi. Berlin, den 17. März 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr. Fr:edensburg Preisamt Pieisregelung für Gemüse-Feinsämereien Auf Grund der Verordnung gegen Preistreiberei vom 28. September 1945 (VOB1. d. St. Bin. Nr. 10 vom 16. Oktober 1945) in Verbindung mit der Anordnung über Festpreise für Gemüsesäraereien vom 16. Dezember 1943 (Mitbl. d. RfPr. I 1944 Nr. 6 S. 51 ff.) gelten für abgepackte Sämereien in Verbraucherkleinpackungen folgende Verbraucherfestpreise: Bohnenkraut i 3 Füll- menge 9 i . 2 Verbraucher preis RM 0,15 Dill * z s * 0,15 0,15 Landgurken, Schlangen . , , 3 ! . 2 0,15 0,15 ,, Trauben , i 3 3 3 0,15 Kerbel 4 , . 4,5 0,15 0,15 Frankfurter . i 1 . . , 1,5 0,15 rt italienische Riesen 3 ; i , ä 1,5 0,15 ,, Primus * j 3 , 1,5 0,15 Weißkohl . 3 . ; 5 3 15 0,15 0,15 Wirsingkohl . i . s * 3 i , 3 . . 1,5 0,15 0,15 Blätterkohr i , ; ? ? s ; i , 3 3 5 5 3 0,15 0.15 0,15 Majoran . * * , 3 i 0,15 Mangold 0,15 Möhren , , 5 . 3 0,15 Petersilie, Schnitt . , . , 0,15 ,, Wurzel . i ; 0,15 Porree 0,15 0,15 Rettich 0,15 0,15 0,15 Pflück- und Schnittsalat . , . 3,75 0,15 0,15 Schnittlauch 0,15 Schwarzwurzel 3 . 2,5 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 0,15 Soweit vorstehend Füllmengen und Pieise für Verbraucherkleinpackungn nicht angegeben sind, sind die Preise gemäß der Anordnung über Festpreise für Gemüsesämereien vom 16. Dezember 1943 nach dem 10-g-Verbraucherfest-preis, für Erbsen und Bohnen nach dem 1-kg-Verbraucherfestpreis zu errechnen. Wiederverkäufer erhalten bei Lieferung von Verbraucherkleinpackungen auf die Preise für Verbraucherkleinpackungen folgende Gesamtnachlässe:' 25 vH bei Verkäufen in Kommission, 30 vH bei Verkäufen gegen feste Rechnung. Im übrigen gilt die Anordnung über Festpreise für Gemüsesämereien vom 16. Dezember 1943 sinngemäß weiter. Diese Regelung tritt am Tage der Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. (I 1650 1546/46) Berlin, den 30. November 1946. s . Magistrat von Groß-Berlin Preisamt Dr. Steiner Preisregelung für Gemüse- und Tabakjungpflanzen für das Jahr 1947 Auf Grund der Anordnung zur Errichtung eines Preisamtes beim Magistrat der Stadt Berlin und der Verordnung gegen Preistreiberei vom 28. September 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945 S. 122) wird folgendes angeordnet: I. Gütebestimmungen A. Allgemeine Güteanforderungen 1. Gemüsejungpflanzen ipüssen sortenecht sein Sie müssen ein frischgrüne Aussehen haben sowie der Jahresze.t und ihrem Verwendungszweck entsprechend abgehärtet sein. Sie dürfen weder mit tierischen Schädlingen noch mit Pflanzenkrankheiten irgendwelcher Art behaftet sein. 2. Vom Verkauf ausgeschlossen, weil pflanzunwürdig, sind: a) Uberständige, verhärtete PHanzen, die erkennen lassen, daß das Wachstum vorzeitig zum Abschluß gekommen ist. b) vergeilte Pflanzen die erkennen lassen, daß sie z. B. einen zu licht-, iuft- oder wärmegünstigen Stand im Saat-, Verpflanzbeet oder Treibraum hätten. B. Besondere Anforderungen an Güte und Sortierung 1. Pflanzen mit Topfballen Die Topfballen müssen so feucht und fest sein, daß sie beim Transport Zusammenhalten. Sie müssen genügend durchwurzelt, dürfen aber nicht verhärtet oder verfilzt sein 2. Sämlinge und handverpilaDzte (pikierte) Jungpflanzen Die Pflanzen müssen kurz und gedrungen sowie mit entsprechend starker Bewurzelung versehen sein, wie sie durch dünne Aussaat bzw. genügend weites Verpflanzen und Entnahme aus feuchtem Stand- oder Verpflanzbeet erzielt wird. Darüber hinaus müssen die Pfianzen a) bei allen Kohlarten eine Sproßlänge von mindestens acht bis höchstens zwölf Zentimetern sowie mindestens vier Laubblätter ausweisen, b) bei Majoran und Thymian mit Wurzelbällen von mindestens einem Zentimeter Querdurchmesser versehen sein und c) bei Salat und Endivie mindestens drei gut entwickelte Blätter sowie Wurzelballen von mindestens einem Zentimeter Querdurchmesser aufweisen. C. Verkaufsbeschränkungen Alle besonders frostempfindlichen JungpJlanzen, wie z. B. Tomaten, Sellerie, Gurken und Kürbisse, sollen, solange Frostgefahr erfahrungsgemäß besteht, an Selbstversorger (Kleingärtner, Schrebergärtner u. a.) nicht abgegeben werden. Beim Verkauf vor dem 10. Mai ist der Käufer aui Frostempfindlichkeit dieser Arten besonders aufmerksam zu machen. II. Höchstpreise 1. Verbraucherhöchstpreise Die Preise der als Anlage beigefügten Preisliste sind Verbraucherhöchstpreise, die nicht überschritten werden dürfen. Sie gelten für Jungpflanzen, die den Gütebestimmungen unter Abschnitt I A und B entsprechen. Für abfallende Ware, die den Gütebestimmungen unter Abschnitt I A 1 und I B nicht entspricht, jedoch noch vprkaufsfähig ist, ermäßigen sich die Preise um mindestens 25 vH. ; 2. Preisnachlässe a) Wiederverkäufern hat der Erzeuger auf die Verbraucherhöchstpreise einen Nachlaß vonN20 vH zu gewähren. b) Wird die Einschaltung mehrerer Wiederverkäufer notwendig, so haben 6ich diese in den Betrag des vom Erzeuger zu gewährenden Preisnachlasses an Wiederverkäufer zu teilen. c) Bei der Abgabe von Jungpflanzen an landwirtschaftliche Betriebe und den Erwerbsgartenbau hat der Erzeuger einen Preisnachlaß von 30 vH und ab 15. Juni einen solchen von 50 vH bei einer Mindestabnahme von 1000 Pflanzen zu gewähren. III. Schlußbestimmungen 1. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung werden nach den geltenden Slra.fvorschriften bestraft. 2. Inkrafttreten Diese Regelung tritt am Tage der Veröffentlichung im Verordnungsblatt für Groß-Berlin in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten alle dieser Regelung entgegenstehenden Vorschriften über Güteklassen und Höchstpreise für Jungpflanzen außer Kraft. Berlin, den 19. März 1947. (I 1650 799/47) Magistrat von Groß-Berlin Preisamt Illmer;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Erfahrungen über die effektive Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den operativen Diensteinheiten lösen. Nur dadurch kann die in der Regel er forderliche Kombination offizie strafprozessualer Maßnahmen mit vorrangig inoffiziellen politisch-operativen Maßnahmen gewährleistet werden.

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