Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 130

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 130 (VOBl. Bln. 1947, S. 130); 130 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 9. 18. Juni 1947 (Oie in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Ge* setzes sind von Marschall der RAF Sholto Douglas Generalleutnant Noiret Marschall der Sowjetunion Sokolowski General Lucius D. Clay unterzeichnet.) Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (47) 129 29. Mai 1947 Politische und nichtpolitische Organisationen, Fristverlängerung Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Die Anordnung BK/O (47) 16 vom 23. Januar 1947 (Verfahren bei der Anerkennung von Organisationen politischen Charakters) ist wie folgt zu ändern: Im § 2 (II) ist das Datum „April 1947'' durch „Juli 1947" zu ersetzen. 2. Die Anordnung BK/O (47) 66 vom 22. März 1947 (Zulassungsverfahren für nichtpolitische Organisationen) ist wie folgt zu ändern: Der § 8 ist durch folgenden Paragraphen zu ersetzen: „Nichtpolitische Organisationen, die bis zum 1. Juni 1947 Anträge eingereicht haben, dürfen ihre Tätigkeit provisorischerweise bis zum 1. September 1947 fortsetzen, es sei denn, daß ihre Anträge seitens der Alliierten Kommandantur bereits abgewiesen wurden. Nach dem 1. September 1947 darf keine nichtpolitische Organisation ohne die lt. § 1 dieser Anordnung erforderliche Bestätigung irgendwie tätig sein.'* Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: G. M. O b o r n Oberstleutnant Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kommandantur Berlin Rechtskomitee LEG/I (47) 8 14. Mai 1947 Arbeitserlaubnis für Hilfsarbeiier von Rechtsanwälten An den Kammergerichtspräsidenten und an das Präsidium der Anwaltskammer der Stadt Berlin 1. Alle Juristen, die als Hilfsarbeiter (assistants) von Rechtsanwälten arbeiten wollen, dürfen diese Tätigkeit nur dann ausüben, wenn ihren Gesuchen um Genehmigung der Hilfsarbeitertätigkeit vom Rechtskomitee endgültig stattgegeben worden ist, nachdem ihre Fragebogen sorgfältig geprüft worden sind. Wenn ihre Gesuche dem Rechtskomitee zur Entscheidung vorgelegt werden, müssen folgende Schriftstücke beigefügt werden: a) eine Bescheinigung des Kammergerichtspräsidenten und eine Bescheini- gung des Generalstaatsanwalts des Inhalts, daß der Bewerber als Richter oder als Staatsanwalt in der Stadt Berlin nicht benötigt wird; der Grund hierfür muß erwähnt werden; b) eine Erklärung des Präsidenten der Anwaltskammer der Stadt Berlin, die den Namen des Rechtsanwalts enthält, bei dem der Bewerber beschäftigt zu werden vorschlägt. 2. Nur solche Rechtsanwälte und Notare dürfen einen anderen Juristen als Hilfsarbeiter einstellen, die selbst entsprechend den Anweisungen des Rechtskomitees endgültig oder vorläufig zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden sind. 3. . *4. Rechtsanwälte und Notare, die eine Verletzung dieser Anweisung dulden, werden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. 5 C. W. Harri i Chairman Magistrat Personalfragen und Verwaltung Ausstellung von Unschädlichkeitszeugnissen Bei der Abtretung von Geländeteilen für öffentliche Zwecke sind nach dam Gesetz vom 15. Juli 1890 betr. die Erleichterung unentgeltlicher Abtretungen einzelner Gutsteile oder Zubehörstücke zu öffentlichen Zwecken und nach den älteren Gesetzen vom 3. März 1850 betr. den Verkauf und vom 27. Juni 1860 betr. den Austausch solcher Grundstücke Uaschädlichkeitszeugnisse erforderlich, die bis zum Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates nach Anhörung des Hauptamtes für Vermessung durch das Kulturamt Berlin als Ausemandersetzungsbehörde ausgestellt wurden. Diese in der Provinz noch bestehende Behörde kann unter den heutigen Verhältnissen für den Bereich ven Groß-Berlin keine behördlichen Befugnisse mehr ausüben. Die Ausstellung der Unschädlichkeitszeugnisse wird daher ab sofort bis zu einer endgültigen Regelung der Abteilung für Bau- und Wohnungswesen Hauptamt für Vermessung übertragen. Berlin, den 7. Dezember 1946. Magistrat von Groß-Berlin Abt. für Personalfragen und Verwaltung I. V.: Schmidt Ernährung Zählung und Kundeneintragung für den Gemüse-und Obstbezug Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. Aggust 1939 (RGBl. I Seite 1521) wird bestimmt: 1. In der Zeit vom 22. bis 31. Mai 1947 wird in sämtlichen Verwaltungsbezirken eine Kundenzählung und -eintragung für den künftigen Gemüse- und Obstbezug durchgeführt. Zur Kundeneintragung sind alle im Wohnbezirk des Verbrauchers gelegenen Ladengeschäfte und Marktverkaufsstellen berechtigt, die zur Abgabe von Gemüse und Obst zugelassen sind. Berufstätige, die außerhalb ihres Wohnbezirks für den Lebensmitteleinkauf sogenannte „A-Geschäfte" in Anspruch nehmen dürfen, können sich auch bei derartigen Geschäften zum Gemüse- und Obslbezuge eintragen lassen. 2. Mit Wirkung vom 1. Juli 1947 ab ist der Verbraucher bis zu weiteren Anordnungen für den Gemüse- und Obstbezug an den Einzelhändler gebunden, bei dem er den Zählabschnitt abgegeben hat. Mit dem gleichen Zeitpunkt verliert die bisherige Kundenbindung ihre Gültigkeit. 3. Bei der Eintragung wird der Abschnitt „V 1" der Kartoffelkarten Juni/ Juli 1947 abgetrennt; bei der Anmeldung von Kindern bi zu sechs Jahren ist außerdem der Abschnitt ,.S 10" der Juni-Lebensmittelkarten IV A abzutrennen. Bei der Anmeldung hat der Einzelhändler die Rückseite des Berliner Bezugsausweise Ausgabe 4 (4a) mit der laufenden Listen-Nummer (Kunden-Nummer) und seinem Firmenstempel zu versehen. 4. Die Einzelhändler haben die Zählabschnitte bei ihrer zuständigen Markenrücklaufstelle zusammen mit der Schlußabrechnung der Mai-Lebensmittelkarten getrennt nach „V 1"- und „S 10"-Abschnitten abzurechnen. „A-Ge-6chäfte" haben außerdem die aus fremden Verwaltungsbezirken stammenden Abschnitte, getrennt von den übrigen und gleichfalls unterteilt nach „V 1‘‘-und „S 10"-Abschnitten, abzurechnen. 5. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach den Vorschriften der Verbrauchsregehmgs-Strafverordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I Serie 734) aus. Berlin, den 28. Mai 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr.Acker Verlängerte Gültigkeit von Lebensmittel-Bezugsrechten Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I Seite 1521) wird bestimmt: 1. Folgende Bezugsrechte behalten ihre Gültigkeit über den 31. Mai 1947 hinaus, oweit Ware zur Belieferung dieser Abschnitte in den einzelnen Verwaltungsbezirken noch nicht bereitgestellt werden konnte: a) Die Fleisch/Austauschware-Abschnitte der Mai-Lebensmittelkarten I bi IV (nur I. und III. Dekade) sie gelten bis zum 10. Juni 1947; b) die Fettabschnitte der Mai-Lebensmittelkarten I bis IV (nur III. Dekade) sie gelten bis zum 20. Juni 1947; c) die Kartoffelabschnitte (aller Dekaden) für den Monat Mai sie gelten in den Kleinhandelsgeschäf ten bis zum 30. Juni 1947; d) die Gemüseabschnitte G 2 bis d 4 der April-Lebensmittelkarten I bis IV und G 1 bis G 4 der Mai-Lebensmittelkarten I bis IV sie gelten bis zum 30. Juni 1947. Die Bezirksämter 6ind berechtigt, im Falle einer früheren Warenanlieferung einen vorzeitigen Verfalltag für die oben genannten Bezugsrechte in ihrem Verwaltungsbereich zu bestimmen. 2. Kleinhandelsgeschäften, Gaststätten usw. Ist es nicht gestattet, verfallene Bezugsrechte zu beliefern oder Gutscheine über demnächst verfallende Bezugsrechte auszugeben. 3. Zuwiderhandelnde setzen ich der Gefahr der Strafverfolgung nach den Vorschriften der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. J Seite 734) aus. Berlin, den 4. Juni 1947. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Dr. Friedensburg Gesundheitswesen Verordnung über Arzneimittel und Schönheitsmittel Der Magistrat von Groß-Berlin erläßt folgende Verordnung: A. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich § 1 1. Arzneimittel im Sinne dieser Verordnung sind Stoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Mensch oder Tier zu verhüten, zu lindern oder zu beseitigen. 2. Arzneien sind zur Abgabe an den Verbraucher hergerichtete Arzneimittel. 3. Arzneifertigwaren (Spezialitäten) sind Arzneien, die in abgabefertiger Packung in den Verkehr gebracht werden und -durch besondere Bezeichnung oder Aufmachung als Erzeugnisse bestimmter Hersteller gekennzeichnet sind. 4. Stoffe im Sinne dieser Verordnung sind chemische Grundstoffe und chemische Verbindungen sowie unbearbeitete oder bearbeitete Naturerzeugnisse. 5. Zubereitungen sind Erzeugnisse aus Stoffen, die in den Erzeugnissen noch ganz oder teilweise enthalten sind. 6. Verbraucher im Sinne dieser Verordnung ist, wer Arzneimittel erwirbt, um sie an sich, an anderen oder an Tieren anzuwenden. Dem Verbraucher stehen gleich Einrichtungen der Gesundheits- und Krankenfürsorge, in denen Arzneimittel verwendet werden. § 2 Stoffe und Zubereitungen, die überwiegend Lebensmittel oder Futtermittel sind, unterliegen dieser Verordnung nur dann, wenn sie im Einzelfalle als Arzneimittel vorrätig gehalten oder abgegeben werden oder soweit dies nach §§ 4, 5 angeordnet wird. § 3 1. Schönheitsmittel (kosmetische Mittel, Körperpflegemlttel) sind Stoffe und Zubereitungen, die zur Reinigung, Pflege, Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares, der Nägel oder der Mundhöhle bestimmt sind. 2. Schönheitsmittel unterliegen dieser Verordnung nur, soweit die Abteilung Gesundheitswesen des Magistrats von Groß-Berlin dies bestimmt. § 4 Den Arzneimitteln stehen Stoffe und Zubereitungen gleich, die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier 1. eine allgemeine oder örtliche Empfindungslosigkeit herbeizufuhre.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in den Untersucnunqshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnun ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erstrangige Bedeutung bei der Gestaltung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit übereinstimmen. Die trägt zur Erarbeitung eines realen Bildes über Qualität und Quantität der politisch-operativen Arbeit einerseits bei und dient andererseits der gezielten Einflußnahme des Leiters auf die Realisierung der Pahndungs-maßnahmen, der T-ansitreisesperren und die unter den veränderten Bedingungen möglichen operativen Kontroll-und Überwachungsmaßnahmen. Die Zollkontrolle der Personen und der von ihnen benutzten Fahrzeuge wird in der Regel vqn vertraulichen Beziehungen gesprochen, die ausdrücken sollen, daß die operativ interessierende Person zum volles Vertrauen hat, während der ihr gegenüber ein Vertrauen vortäuscht. Visum ein in der Regel im Arbeits- und Freizeitbereich wenig sichtbar;. Die von den Personen zur Tatausführung in Erwägung gezogenen Möglichiceiten zum ungesetzlichen Verlassen Icönnen sehr verschiedenartig sein. Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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