Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 117

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 117 (VOBl. Bln. 1947, S. 117); Verordnungsblatt für Groll-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 8. 4. Juni 1947 117 das Naziregime wieder einzuführen oder die Tätigkeit der Naziorganisationen wieder auszuüben angehen oder berühren. II. Zivilprozesse, die 1. irgendeine der Vereinten Nationen, oder 2. die Streitkräfte einer der Vereinten Nationen oder da6 Militärpersonal dieser Streitkräfte, oder 3. irgendeine bei diesen Streitkräften im Dienst stehende Person (ausgenommen deutsche Staatsangehörige), oder 4. irgendeinen Staatsangehörigen einer der Vereinten Nationen, der bei der Alliierten Verwaltung in Deutschland ein Amt innehat oder amtlich fungiert, oder 5. nahe Verwandte (Familienmitglieder) der in Art. 1, II, Paragraphen 2, 3 und 4 erwähnten Personen, sowie 6. Ansprüche oder Gegenansprüche, die gegen einen in Art. 1, II, Paragraphen 2, 3, 4 und 5 nicht erwähnten Staatsangehörigen der Vereinten Nationen erhoben werden, angehen oder berühren. III. Fälle, die durch die Verletzung von Gesetzen, Befehlen oder Verordnungen der Besetzungsmächte entstehen, es sei denn, daß solches Gesetz oder Befehl die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Fällen jeglicher Art Verletzung solcher Befehle oder Verordnungen vorsieht, oder daß die Zuständigkeit sowohl einem deutschen Gericht als einem Militärregierungsgericht zuerkannt wird. IV. Fälle, in denen die Gültigkeit eines Befehles der Alliierten Behörden oder einer' Verordnung oder eines Befehles des Alliierten Kontrollrates oder einer Militärregierung berührt wird. V. Irgendein Fall, in welchem ein Militärregierungsgericht sich die Zuständigkeit Vorbehalten hat. VI. Irgendein Fall oder Kategorie von Fällen, die durch eine Militärregierung ausschließlich unter die Zuständigkeit der Militärregierungsgerichte gestellt ist. VII. Irgendein Fall oder Kategorie von Fällen, die der Zuständigkeit der deutschen Gerichte durch die Militärregierung entzogen wird. VIII. Ansprüche, die Eigentum betreffen, welches gemäß Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder Befehl Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers unter der Kontrolle 6teht oder der Kontrolle unterliegt oder welches laut Befehl einer der Besetzungsmächte erfaßt wurde bzw. der Erfassung unterhegt. 2. Die Vollstreckung eines Todesurteils ,bedarf der Genehmigung der Alliierten Kommandantur Berlin. 3. In dieser Anordnung ist der Ausdruck „die Militärregie- rungsbehörden des betreffenden Sektors" wie folgt zu verstehen: . I. In Fällen, die Staatsangehörige der vier Besetzungsmächte betreffen lediglich die Militärregierung der Besetzungsmacht, deren Staatsangehörige, in Kriminalfällen der Angeklagte und in ivilprozessen die Partei oder Parteien, sind. II. In Fällen, die Staatsangehörige anderer in Paragraph 1 dieses Artikels nicht erwähnter Vereinter Nationen oder Deutsche betreffen die Militärregierung des Sektors, wo der Staatsangehörige einer der Vereinten Nationen bzw. der Deutsche, wohnhaft ist, oder die Militärregierung des Sektors, wo der Staatsangehörige einer der Vereinten Nationen (ausgenommen Staatsangehörige der Besetzungsmächte) bzw. der Deutsche das Verbrechen beging, wenn er in dem Sektor verhaftet wurde, wo das Verbrechen begangen wurde. In solchen Fällen sind die Militärbehörden des Sektors, wo der Verhaftete wohnhaft ist oder arbeitet, durch die Militärbehörden des Sektors, wo die Verhaftung stattgefunden ha, zu benachrichtigen. III. In den unter Artikel 1, Paragraph VIII dieser Anordnung vorgesehenen Fällen die Militärregierung de6 Sektors, wo das erfaßte bzw. das sequestrierte Eigentum liegt. IV. In den in Artikel 1, Paragraphen III und IV erwähnten Fällen diejenige Militärregierung, die den Befehl erließ, oder in Fällen, die die Gültigkeit eines Gesetzes des Alliierten Kontrollrats betreffen die Alliierte Kommandantur. 4. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: S o s u 1 j a , Oberstleutnant Vorsitzführender Stabschef Alliierte Kommandantur Berlin Rechtskomitee Leg/I (47) 81 16. April 1947 Rechtsanwälte, die in Berlin ohne Zulassung praktizieren An: Präsidenten des Kammergerichts. Um Rechtsanwälte in Berlin daran zu hindern, ihre Praxis imgesetzmäßig auszuüben, ordnet das Rechtskomitee folgendes an: 1. Es ist bekanntzumachen, daß alle Rechtsanwälte, die vorläufig in Berlin zugelassen sind und nicht bereits einen Antrag auf endgültige Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer (mit vier Durchschlägen des Fragebogens und vier Exemplaren des besonderen Fragebogens für die Rechtsberufe) eingereicht haben, diesen Antrag mit den zugehörigen Papieren bis zum 1. Juni 1947 einzureichen haben. 2. Nach dem 1. Juni 1947 ist die Ausübung der Praxis, direkt oder indirekt, jedem vorläufig zugelassenen Rechtsanwalt untersagt, sofern er nicht einen Antrag mit Fragebogen und Fragebogen für Rechtsberufe eingereicht hat, und er unterliegt der Strafverfolgung. 3. Fordern Sie alle Rechtsanwälte, die bereits vorläufig zugelassen waren,, auf, bei Vizepräsident des Kammergerichts, Hartmann, einen Antrag auf eine neue, vorläufige Zulassung zu stellen, die bis zur Erteilung der vom Rechtskomitee der Alliierten Kommandantur genehmigten Zulassung Gültigkeit hat. Diese neue, vorläufige Zulassung wird wirksam am 1. Juni 1947 und wird nur den vorläufig zugelassenen Rechtsanwälten erteilt, die den obigen Bestimmungen dieser Anordnung entsprochen haben. Alle vor dem 1. Juni 1947 ausgegebenen Zulassungen verlieren am 2. Juni 1947 ihre Gültigkeit. Jede neue Zulassungskarte (vorläufige), die nach dieser Anordnung ausgegeben wird, muß fortlaufend numeriert werden und vom Empfänger zur Zeit der Ausgabe unterzeichnet werden. Wenn dies noch nicht geschehen ist, haben Sie Anordnungen zu treffen, daß vorläufige Zulassungskarten, fortlaufend numeriert, an Rechtsanwälte, die hierzu berechtigt sind, ausgegeben werden. Um eine Verwechslung der vorläufigen und dauernden Zulassungskarten sowie den betrügerischen Gebrauch derselben zu vermeiden, sind die Karten in verschiedenen Farben auszugeben, mit einem Lichtbild des Empfängers versehen. Reichen Sie dem Rechtskomitee der Alliierten Kommandantur Muster der verschiedenen Kartentypen zur Kenntnisnahme ein. Für die Zeit des Austausches der vorläufigen Zulassungskarten haben Sie sich nach den Vorschriften von Leg/I (46) 58 und Leg/I (46) 125 zu richten. 4. Weisen Sie alle Berliner Gerichte an, ein zuverlässiges Verfahren zur Prüfung der Zulassungen der Rechtsanwälte auszuarbeiten, um nich,t zur Ausübung ihres Berufes zugelassene Personen zu hindern, irgendeine Beschäftigung auszuüben, die die Zulassung als Rechtsanwalt erfordert. Jeder Rechtsanwalt hat, bevor er einen Fall führen darf, seine Zulassungskarte vorzulegen, die sein Recht zur Ausübung des Rechtsberufes nachweist. In jedem Falle muß eine Eintragung in die Prozeßakten erfolgen über den oder die Rechtsanwälte, die den Fall führen, und die Zulassungskartennummer. 5. Reichen Sie bis zum 15. Juni 1947 eine vollständige List aller-Rechtsanwälte ein, die I. endgültig zugelassen worden sind, unter Angabe der rechtlichen Grundlage hierfür und der Zulassungskartennummer, II. vorläufig zugelassen worden sind, unter Angabe der rechtlichen Grundlagen und der Zulassungskartennummer. Wesley F. Pape (USA-Mitglied) Vorsitzender;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung and Bekämpfung der Versuche des Feindes aum Mißbrauch der Kirchen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grandfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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