Verordnungsblatt für Groß-Berlin 1947, Seite 100

Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin 1947, Seite 100 (VOBl. Bln. 1947, S. 100); ' . ,v - 100 Verordnungsblatt fUr Groß-Berlin. 3. Jahrgang. Nr. 7. 8. Mai 1947 3. Eine nichtpolitische Organisation, die I. Versammlungen abhält, oder II. finanzielle Unterstützung-durch Mitgliedsbeiträge oder aus anderen Quellen erhält, oder III. Bekanntmachungen an die Bevölkerung durch Drucksachen oder sonstige Mittel herausgibt, oder IV. Filialen unterhält, in mehr als einem Besetzungssektor von Groß-Berlin, ist als eine Organisation zu betrachten, die in der gesamten Stadt ihre Tätigkeit ausübt. 4. Eine nichtpolitische Organisation, deren Tätigkeit, wie im § 3 angeführt, sich über nicht mehr als einn Besetzungssektor erstreckt, ist als eine auf Sektorenbasis tätige Organisation zu betrachten. 5. a) Eine nichtpolitische Organisation, die Erlaubnis wünscht, in der gesamten Stadt oder in lediglich einem Sektor tätig zu sein, hat entsprechenden Antrag an das Bezirksamt des Bezirkes, in dem die Zentrale der Organisation sich hefindet, zu stellen. Dieser Antrag muß von mindestens 5 Gründern der Organisation unterzeichnet sein und hat die folgenden Angaben zu enthalten: I. Name der beabsichtigten Organisation; II. Namen, Anschriften und Beruf der den Antrag unterzeichnenden Personen, nebst ausgefüllten Militärregierungsfragebogen. Keine dieser Personen darf Mitglied der NSDAP oder einer ihrer / angegliederten Organisationen gewesen sein; III. Ziele, Programm und Tätigkeiten der Organisation; IV. Satzungsentwurf der Organisation; V. Finanzierungsmethode der Organisation. b) Die Einzelheiten des Antrages sind seitens des Bezirksamtes zu registrieren, das ohne Aufschub, Vom Tage des Empfanges, den Antrag nebst seinen diesbezüglichen Vorschlägen an die Stadtverwaltung von Groß-Berlin weiterzulejten hat. c) Die Einzelheiten des Antrages sind seitens der Stadtverwaltung von Groß-Berlin zu registrieren, die ohne Aufschub, vom Tage des Empfanges, den Antrag nebst ihren diesbezüglichen Vorschlägen an die Alliierte Kommandantur oder an den Kommandanten des betreffenden Sektors weiterzuleiten hat, je nachdem es sich um Organisationen handelt, deren Tätigkeit in der gesamten Stadt oder in lediglich einem Sektor ausgeübt wird. " d) Die Alliierte Kommandantur (der Sektorkomman- dant) wird darüber entscheiden, ob dieser nichtpolitischen Organisation zu gestatten ist, die Tätigkeit auf-zunehmpn. Die Entscheidung wird der Organisation durch die Stadtverwaltung von Groß-Berlin mitgeteilt, die ein Register über alle seitens der Alliierten Kommandantur und der Sektorkommandanten genehmigten nichtpolitischen Organisationen, zu führen und die am Schluß eines jeden Kalendermonats der Alliierten Kommandantur über alle in den verschiedenen Sektoren Groß-Berlins genehmigten nichtpolitischen Organisationen zu berichten hat. , 6. Ohne vorherige Bestätigung der Alliierten Kommandantur bzw. eines Sektorkommandanten, laut § 4 bzw. 5 dieser Anordnung, ist es vom Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung keiner nichtpolitischen Organisation gestattet,' sich beim Registergericht registrieren zu lassen. 7. Diese Anordnung findet bei anerkannten Kirchen oder religiösen’ Organisationen keine Anwendung, da ihre Tätigkeit Gegenstand einer späteren Anordnung der Alliierten Kommandantur sein wird. Seitens der Alliierten Kommandantur genehmigte Organisationen sind durch diese Anordnung nicht betroffen. 8. Ohne die im § 1 dieser Anordnung vorgeschriebene Genehmigung darf vom 1. Juni 1947 ab keine nichtpolitische Organisation irgendwelche Tätigkeit ausüben. 9. Es ist verboten, ohne Einhaltung der Bestimmungen dieser Anordnung, eine nichtpolitische Organisation zu gründen oder zu führen oder den Versuch zu machen, eine solche Organisation zu gründen oder zu führen oder dabei behilflich zu sein. 10. Wer die Bestimmungen dieser Anordnung verletzt oder zu verletzen versucht, hat Verfolgung durch das Militärregierungsgericht in dem Sektor, in dem die Verletzung begangen wird, zu gewärtigen. 11. Bereit ‘ gestellte Anträge von nichtpolitischen Organisationen, die die Zulassung noch wünschen, sind entsprechend der Form und dem Verfahren, wie in dieser Anordnung vorgeschrieben, neu zu stellen. 12 v Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: S o s u 1 j a , Oberstleutnant, Vorsitzführender Stabschef. Alliierte Kommandantur Berlin BK/O (47) 87 9. April 1947 Vorlegung seitens der deutschen Bevölkerung, deutschen Dienststellen, Unternehmen, Firmen, Fabriken, Werke von Erklärungen über Ausrüstungsgegenstände und Eigentum, die zwangsweise oder auf andere Weise seitens Deutscher von den nach dem 31. Dezember 1937 durch Deutschland besetzten Gebieten entnommen wurden An den Oberbürgermeister der Stadt Berlin Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Die Alliierten Militärregierungen eines jeden Sektors haben Befehle erteilt, betreffend Erklärungen von Eigentum, welches aus den durch die ehemaligen deutschen Streitkräfte oder deren Verbündeten besetzten Gebieten entnommen wurden. 2. Sie haben diese Befehle und die beigefügte Warnung durch Anschlag, Presse und Rundfunk auf breiter Basis zu veröffentlichen. 3. Sie haben die notwendigen Maßnahmen zur Durchführung dieser Befehle zu treffen. 4. Erklärungen 6ind spätestens bis zum 31. Mai 1947 einzureichen. Spätere Einreichung einer Erklärung zieht Strafverfolgung nach sich. 5. Diese Anordnung tritt am 10. April 1947 in Kraft. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: Jack Wag6taff für - / Peter C. Bullard Oberst Vorsitzführender Stabschef Anlage zu BK/O (47) 87 ' Warnung 1. Haben Sie alles Eigentum angegeben, das aus den nach dem 31. Dezember 1937 seitens der ehemaligen deutschen Streitkräfte oder deren Verbündeten besetzten Ländern ent- ■ nommen wurde?;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) für Groß-Berlin, 3. Jahrgang 1947 (VOBl. Bln. 1947), Magistrat von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1947. Das Verordnungsblatt für Groß-Berlin beginnt im 3. Jahrgang 1947 mit der Nummer 1 am 11. Februar 1947 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 29 vom 23. Dezember 1947 auf Seite 288. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt für Groß-Berlin von 1947 (VOBl. Bln. 1947, Nr. 1-29 v. 11.2.-23.12.1947, S. 1-288).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen. Der Vollzug der Untersuchungshaft an Jugendlichen, Ausländern und Strafgefangenen hat unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Regelungen zu erfolgen. Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die für die Lösung dieser Aufgaben politisch-ideologisch und fachlich-tschekistisch erzogen und befähigt werden, unerkannt bleiben und vor Dekonspirationen unbedingt bewahrt werden, auf der Grundlage des Gesetzes berechtigt, auch die Befugnisse nach der vorgenannten Anordnung wahrzunehmen. Unter Ausnutzung der Regelungen dieser Anordnung ergeben sich im Rahmen der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch bei Ermittlungsverfahren mit ihren spezifischen Möglichkeiten wirksam gegenseitig zu unterstützen. Dabei sind Bevormundung, Besserwisserei und Ignorierung der Arbeitsergebnisse des jeweiligen Partners konsequent zu unterbinden.

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