Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 84

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 84 (VOBl. Bln. 1945, S. 84); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 7. 20. September 1945 Die Prüfung der politischen Zuverlässigkeit von Vorstands-, Aufsichtsratsmitgliedern und sonstigen Angestellten in verantwortlichen Posten von Handelsgesellschaften, die ihren Sitz in Berlin haben, erfolgt durch den Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk. Gemäß der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 25. Juni 1945 werden die Inhaber derartiger Stellungen vom Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk, abberufen und bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung - neu bestellt. Die Eintragung der Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat usw. der Unternehmungen in das Handelsregister erfolgt auf Antrag des Magistrats der Stadt Berlin, Abt. für Handel' und Handwerk. Bedürfnisfrage Auf allen Gebieten des Gewerbes liegt auf Grund der gegenwärtigen Verhältnisse eine starke Übersetzung der Betriebe vor. Die Durchschnittseinkommen der bestehenden Betriebe liegen im Augenblick häufig unter' dem Existenzminimum. Gemäß Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin besteht seit dem 1. Juli 1945 eine Sperre für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis für neu errichtete Gewerbebetriebe. Die Frage des Bedürfnisses ist vom Standpunkt des öffentlichen Interesses unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Lage des Betriebes (Zahl der in der Nachbarschaft vorhandenen gleichartigen Geschäfte und Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten in der nächsten Zeit) zu beurteilen. Das Eigeninteresse des Gewerbetreibenden an der Errichtung bzw. Fortführung des Betriebes (Alter des Geschäftes, wirtschaftliche Verhältnisse und Lebensalter des Betriebsinhabers usw.) sind zu beachten, müssen jedoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen hinter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses zurücktreten. Bei der Entscheidung über die Bedürfnisfrage ist jede unnötige wirtschaftliche Härte zu vermeiden. Bei der Beurteilung der örtlichen Verhältnisse ist zu beachten, daß viele Unternehmen, z. B. Großhandelsgeschäfte, häufig in ihrer Tätigkeit über den Verwaltungsbezirk ihres Geschäftssitzes' hinausreichen. Erteilung und Versagung der Gewerbeerlaubnis Die Gewerbeanmeldung bei den Bezirksverwaltungen stellt noch keine endgültige Gewerbeerlaubnis dar. * Die Gewerbeerlaubnis kann auf eine bestimmte Tätigkeit des Gewerbetreibenden beschränkt oder in Ausnahmefällen unter Auflagen erteilt werden. Wegen der Erteilung der Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte, Speisewirtschaft oder des Beherbergungsgewerbes vgl. die Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 23. Juli 1945 (Anlage 1). Bei Handwerksbetrieben ist neben der Gewerbeerlaubnis der Besitz der Handwerkerkarte notwendig. Eine Übereinstimmung der Beurteilung des Gewerbetreibenden zwischen der Bezirksverwaltung des Magistrats der Stadt Betiin und der Handwerkskammer ist anzustreben, über jede Verweigerung einer Hand- werkerkarte ist die zuständige Bezirksverwaltung zu unterrichten, die zu prüfen hat, ob'hiernach die Gewerbeerlaubnis noch belassen werden kann. Die Entscheidung der Spruchkammer des Magistrats der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk, daß eine Gewerbeerlaubnis zu erteilen oder zu belassen ist, ist auch für die Frage der Erteilung der Hapdwerkerkarte bindend. Entziehung der Belieferung mit bewirtschafteten Bedarfsgütern Nach Ziffer 2 der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 22. Mai 1945 kann bei Geschäften, deren Inhaber aktive Mitglieder der NSDAP, der SA oder der SS waren, von der weiteren Belieferung mit bewirtschafteten Bedarfsgütern Abstand genommen werden. „Aktive Mitglieder der NSDAP, SA oder SS" sind alle Angehörigen dieser Organisationen, welche „mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben" (vgl. oben). Bei SA- und SS-Angehörigen sind auch nominelle Mitglieder als aktive anzusehen. Soll in derartigen Fällen das Geschäft geschlossen werden, so ist die Gewerbeerlaubnis zu entziehen. Die Abstandnahme von der Weiterbelieferung mit bewirtschafteten Bedarfsgütern führt hier zu einer unnötigen Unruhe bei den Gewerbetreibenden und unzweckmäßigen Häufung von Einspruchsverfahren. Einsetzung vorläufiger Treuhänder Gemäß der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 22. Mai 1945, Ziffer 1, Ziffer 2 können 1. geschlossene Geschäfte, deren Inhaber geflüchtet sind, beschlagnahmt und zuverlässige Kaufleute als vorläufige Treuhänder in diese eingesetzt werden; 2. in Geschäfte, deren Inhaber aktive Mitglieder der NSDAP, SA oder SS waren, bei vorliegendem Bedürfnis in die Geschäftsfortführung vorläufige Treuhänder eingesetzt werden. Die Bestellung vorläufiger Treuhänder für Einzelbetriebe erfolgt durch die Bezirksverwaltungen, bei Handelsgesellschaften durch den Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk. Die Rechtsstellung der vorläufigen Treuhänder ergibt sich aus der Anlage 2. Diese Anlage ist dem vorläufigen Treuhänder mit seiner Bestellung in 2 Stücken zu übermitteln. Der vorläufige Treuhänder hat ein Stück ‘dem bisherigen Betriebsinhaber gegen Empfangsbestätigung sowie seine eigene Empfangsquittung der Bezirksverwaltung einzureichen. Bei der Bestellung vorläufiger Treuhänder für Gewerbebetriebe sind die irreführenden Ausdrücke „Einweisung", „Bestellung neuer Geschäftsinhaber", „Einsetzung kommissarischer Leiter" usw. zu vermeiden. Vor der Bestellung vorläufiger Treuhänder ist die; persönliche, fachliche, finanzielle und politische Zuverlässigkeit der hierfür in Aussicht genommenen Personen: besonders scharf zu prüfen. Bei Handwerksbetrieben sind in jedem Zweifelsfall Stellungnahmen den Innungen vor der Einsetzung der Treuhänder einzuholen. Die Innungen verfügen auf ihrem Fachgebiet über besoh-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 84 (VOBl. Bln. 1945, S. 84) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 84 (VOBl. Bln. 1945, S. 84)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und geellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Lagebedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, leistet der UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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