Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 84

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 84 (VOBl. Bln. 1945, S. 84); Verordnungsblatt der Stadt Berlin, Nr. 7. 20. September 1945 Die Prüfung der politischen Zuverlässigkeit von Vorstands-, Aufsichtsratsmitgliedern und sonstigen Angestellten in verantwortlichen Posten von Handelsgesellschaften, die ihren Sitz in Berlin haben, erfolgt durch den Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk. Gemäß der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 25. Juni 1945 werden die Inhaber derartiger Stellungen vom Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk, abberufen und bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung - neu bestellt. Die Eintragung der Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat usw. der Unternehmungen in das Handelsregister erfolgt auf Antrag des Magistrats der Stadt Berlin, Abt. für Handel' und Handwerk. Bedürfnisfrage Auf allen Gebieten des Gewerbes liegt auf Grund der gegenwärtigen Verhältnisse eine starke Übersetzung der Betriebe vor. Die Durchschnittseinkommen der bestehenden Betriebe liegen im Augenblick häufig unter' dem Existenzminimum. Gemäß Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin besteht seit dem 1. Juli 1945 eine Sperre für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis für neu errichtete Gewerbebetriebe. Die Frage des Bedürfnisses ist vom Standpunkt des öffentlichen Interesses unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Lage des Betriebes (Zahl der in der Nachbarschaft vorhandenen gleichartigen Geschäfte und Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten in der nächsten Zeit) zu beurteilen. Das Eigeninteresse des Gewerbetreibenden an der Errichtung bzw. Fortführung des Betriebes (Alter des Geschäftes, wirtschaftliche Verhältnisse und Lebensalter des Betriebsinhabers usw.) sind zu beachten, müssen jedoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen hinter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses zurücktreten. Bei der Entscheidung über die Bedürfnisfrage ist jede unnötige wirtschaftliche Härte zu vermeiden. Bei der Beurteilung der örtlichen Verhältnisse ist zu beachten, daß viele Unternehmen, z. B. Großhandelsgeschäfte, häufig in ihrer Tätigkeit über den Verwaltungsbezirk ihres Geschäftssitzes' hinausreichen. Erteilung und Versagung der Gewerbeerlaubnis Die Gewerbeanmeldung bei den Bezirksverwaltungen stellt noch keine endgültige Gewerbeerlaubnis dar. * Die Gewerbeerlaubnis kann auf eine bestimmte Tätigkeit des Gewerbetreibenden beschränkt oder in Ausnahmefällen unter Auflagen erteilt werden. Wegen der Erteilung der Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte, Speisewirtschaft oder des Beherbergungsgewerbes vgl. die Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 23. Juli 1945 (Anlage 1). Bei Handwerksbetrieben ist neben der Gewerbeerlaubnis der Besitz der Handwerkerkarte notwendig. Eine Übereinstimmung der Beurteilung des Gewerbetreibenden zwischen der Bezirksverwaltung des Magistrats der Stadt Betiin und der Handwerkskammer ist anzustreben, über jede Verweigerung einer Hand- werkerkarte ist die zuständige Bezirksverwaltung zu unterrichten, die zu prüfen hat, ob'hiernach die Gewerbeerlaubnis noch belassen werden kann. Die Entscheidung der Spruchkammer des Magistrats der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk, daß eine Gewerbeerlaubnis zu erteilen oder zu belassen ist, ist auch für die Frage der Erteilung der Hapdwerkerkarte bindend. Entziehung der Belieferung mit bewirtschafteten Bedarfsgütern Nach Ziffer 2 der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 22. Mai 1945 kann bei Geschäften, deren Inhaber aktive Mitglieder der NSDAP, der SA oder der SS waren, von der weiteren Belieferung mit bewirtschafteten Bedarfsgütern Abstand genommen werden. „Aktive Mitglieder der NSDAP, SA oder SS" sind alle Angehörigen dieser Organisationen, welche „mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben" (vgl. oben). Bei SA- und SS-Angehörigen sind auch nominelle Mitglieder als aktive anzusehen. Soll in derartigen Fällen das Geschäft geschlossen werden, so ist die Gewerbeerlaubnis zu entziehen. Die Abstandnahme von der Weiterbelieferung mit bewirtschafteten Bedarfsgütern führt hier zu einer unnötigen Unruhe bei den Gewerbetreibenden und unzweckmäßigen Häufung von Einspruchsverfahren. Einsetzung vorläufiger Treuhänder Gemäß der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 22. Mai 1945, Ziffer 1, Ziffer 2 können 1. geschlossene Geschäfte, deren Inhaber geflüchtet sind, beschlagnahmt und zuverlässige Kaufleute als vorläufige Treuhänder in diese eingesetzt werden; 2. in Geschäfte, deren Inhaber aktive Mitglieder der NSDAP, SA oder SS waren, bei vorliegendem Bedürfnis in die Geschäftsfortführung vorläufige Treuhänder eingesetzt werden. Die Bestellung vorläufiger Treuhänder für Einzelbetriebe erfolgt durch die Bezirksverwaltungen, bei Handelsgesellschaften durch den Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk. Die Rechtsstellung der vorläufigen Treuhänder ergibt sich aus der Anlage 2. Diese Anlage ist dem vorläufigen Treuhänder mit seiner Bestellung in 2 Stücken zu übermitteln. Der vorläufige Treuhänder hat ein Stück ‘dem bisherigen Betriebsinhaber gegen Empfangsbestätigung sowie seine eigene Empfangsquittung der Bezirksverwaltung einzureichen. Bei der Bestellung vorläufiger Treuhänder für Gewerbebetriebe sind die irreführenden Ausdrücke „Einweisung", „Bestellung neuer Geschäftsinhaber", „Einsetzung kommissarischer Leiter" usw. zu vermeiden. Vor der Bestellung vorläufiger Treuhänder ist die; persönliche, fachliche, finanzielle und politische Zuverlässigkeit der hierfür in Aussicht genommenen Personen: besonders scharf zu prüfen. Bei Handwerksbetrieben sind in jedem Zweifelsfall Stellungnahmen den Innungen vor der Einsetzung der Treuhänder einzuholen. Die Innungen verfügen auf ihrem Fachgebiet über besoh-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 84 (VOBl. Bln. 1945, S. 84) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 84 (VOBl. Bln. 1945, S. 84)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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