Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 83

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 83 (VOBl. Bln. 1945, S. 83); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 7. 20. September 1945 ✓ 83 schwer. Der Kaufmann hat in der heutigen Zeit, in der es sich um die Zuteilung nur geringer Mengen handelt, eine erhöhte Sorgfaltspflicht zu beachten, namentlich wegen richtiger Gewichtsfeststellung. Fachliche Eignung Das Erfordernis der fachlichen Eignung (fachliche Vorbildung, Kenntnisse und Erfahrungen) muß unter den gegenwärtigen Verhältnissen besonders beachtet werden. Neben der allgemeinen fachlichen Eignung für den Betrieb eines derartigen Gewerbes muß die spezielle Eignung für die Führung gerade des vorliegenden Gewerbebetriebes (z. B. Gaststätte, Großgaststätte) vorhanden sein. Bei Handwerksbetrieben ist die Meisterprüfung erforderlich. - Bei bereits bestehenden Gewerbebetrieben kann einem Angehörigen für die Zeit der Behinderung des Inhabers der Gewerbeerlaubnis eine befristete Gewerbe-erlaubnis (Vertretererlaubnis) erteilt werden, wenn die . allgemeinen Voraussetzungen der Gewerbeerlaubnis auch bei dem Angehörigen vorliegen Finanzielle Zuverlässigkeit Wegen der zum Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel (Kapital- und Kreditverhältnisse) können bei der gegenwärtigen Wirtschafts- und Kreditlage nicht zu scharfe Anforderungen gestellt werden. Vollständig mittellosen Antragstellern ist die Gewerbeerlaubnis nicht zu erteilen. Pollt'isehe Zuverlässigkeit Gemäß Teil III, Kapitel A, Punkt 6 der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz sind „alle Mitglieder der nazistischen Partei, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben, und alle anderen Personen, die den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen, aus den öffentlichen oder halböffentlichen Ämtern und von den verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmen zu entfernen". Dieser Rechtssatz gilt nach seinem Sinn auch für Gewerbetreibende hinsichtlich der Gewerbe- erlaubnis. Eine lediglich „nominelle Teilnahme an der Tätigkeit der NSDAP" liegt* nur dann vor, wenn nicht mehr als eine zahlende Mitgliedschaft zur NSDAP bestand. Jedes darüber hinausgehende wesentliche Verhalten eines Parteigenossen oder einer sonstigen Person, das der Förderung oder Durchsetzung des Nationalsozialismus diente oder unter Ausnutzung nationalsozialistischer Gesetze oder der Tätigkeit der NSDAP besondere persönliche Vorteile irgendeiner Art erstrebte, ist eine „mehr als nominelle (aktive) Teilnahme an der Tätigkeit der NSDAP“ oder sonstiger aktiver Faschismus und begründet politische Unzuverlässigkeit. Hierzu ist die Innehabung oder Ausübung eines Amtes in der NSDAP nicht erforderlich. . v Zu den Personen, die „den alliierten Zielen feindlich gegenüberstehen", zählen alle Personen, die ihre feindselige Haltung jetzt oder in der letzten Zeit bekundet haben. Darunter fallen alle Parteigenossen, die nicht den Beweis erbringen, daß sie trotz ihrer Parteizugehörigkeit durch ihre Handlungsweise bezeugt haben, daß ihre Gesinnung nicht nazistisch ist. Die Beweislast liegt also bei den Parteigenossen. Zu dem vorerwähnten Personenkreis gehören auch Nichtparteigenossen, die ihre feindselige Haltung jetzt oder in der letzten Zeit zum Ausdruck gebracht haben. In der Frage der politischen Zuverlässigkeit ist jeder Einzelfall unter Würdigung aller Umstände besonders zu prüfen. Gelegentliche Lieferungen von aktiven Angehörigen der NSDAP oder sonstigen aktiven Faschisten an jüdische Mitbürger oder Antifaschisten begründen keine Ausnahme von der politischen Beurteilung. Derartige Lieferungen können aus verschiedenen Motiven erfolgt sein und lassen keinen sicheren Schluß auf die politische Einstellung des Betreffenden zu. Die Vermögensbeschlagnahmeverordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 2. Juli 1945 umfaßt nach ihrem speziellen Zweck nur einen besonders aktiven Teil von Angehörigen der NSDAP bzw. Faschisten. Die Versagung oder Entziehung der Gewerbeerlaubnis stellt keine Vermögensbeschlagnahme dar. Die Frage der politischen Zuverlässigkeit richtet sich bei der Erteilung, Versagung oder Entziehung der Gewerbeerlaubnis sonach -nicht nach den besonderen Voraussetzungen der Vermögensbeschlagnahmeverordnung, vielmehr lediglich nach der Regelung von Teil III, Kapitel A, Punkt 6 der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz. 1; Einzelbetriebe Bei diesen Betrieben obliegt die Prüfung der politischen Zuverlässigkeit der Betriebsinhaber und der Angestellten auf verantwortlichen Posten in wichtigen Privatunternehmungen den Bezirksverwaltungen des Magistrats der Stadt Berlin, soweit nicht einzelne Fälle aus besonderen Gründen von dem Magistrat der Stadt Berlin, Abt. für Handel und Handwerk, behandelt werden. Bei der Prüfung der Frage der politischen Zuverlässigkeit bei Einzelbetrieben ist zu unterscheiden, ob ein Bedürfnis für die Errichtung bzw. Fortführung des Einzelbetriebes vorliegt oder nicht. a) Bei mangelndem Bedürfnis ist bei diesen Betrieben gemäß der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 7, Mai 1945 ohne Rücksicht auf die Frage der politischen Zuverlässigkeit allgemein (also auch für Angehörige der NSDAP) die Erteilung der Gewerbeerlaubnis zu versagen bzw. die Gewerbeerlaubnis zu entziehen. Sind mehrere Betriebe vorhanden, bei denen die Frage des - Bedürfnisses einheitlich zu prüfen ist, so sind bei sonst gleichen Voraussetzungen in erster Linie Betriebe von Angehörigen der NSDAP zu schließen. Ist das Bedürfnis für die Errichtung oder Fortführung des Betriebes nicht gegeben, so kommt es nicht darauf an, ob ein Angehöriger der NSDAP mehr als nominell an der Tätigkeit dieser Partei teilgenommen hat. * b) Wird die Bedürfnisfrage bejaht, so ist gemäß der Anordnung des Magistrats der Stadt Berlin vom 22. Mai 1945 Ziffer 4 in Geschäfte, deren Inhaber aktive Mitglieder der NSDAP, der SA oder der SS waren, ein vorläufiger Treuhänder einzusetzen. „Aktive Mitglieder" sind alle Angehörigen der NSDAP, welche mehr als nominell an ihrer Tätigkeit teilgenommen haben (vgl. oben). ■, 2. Handelsgesellschaften (Unternehmen in der Rechtsform der offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung). (;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 83 (VOBl. Bln. 1945, S. 83) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 83 (VOBl. Bln. 1945, S. 83)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X