Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 76

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 76 (VOBl. Bln. 1945, S. 76); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 8. 15. September 1945 Personen in der Stadt Berlin. Postscheckkonto 15 045, Berliner Stadtbank, Girokasse, in Berlin C 2, Klosterstraße 86, Konto Nr. 7/17 020. Für die Gebäudeinstandsetzpngsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist das Finanzamt Tiergarten zuständig. Mühlenberg in Berlin C 2, Neue Königstr. 61/63, zugleich zuständig für die Einheitsbewertung der Betriebsgrundstücke der Berliner Verkehrsgesellschaft, Berlin W 9, Köthener Str. 16/19. Postscheckkonto 9249, Bezirksbank Mitte in Berlin C 2, Klosterstr. 83/85, Konto Nr. 17 030. Neander in Berlin C 2, Neue Königstr. 61/62. Postscheckkonto 22 018, Bezirksbank Mitte in Berlin C2, Klosterstr. 83/85, Konto Nr. 17 050. Für die Gebäudeinstandsetzungsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist das Finanzamt Alexander zuständig. Neukölln-Nord in Berlin-Neukölln, Erkstr. 28. Die Finanzkasse ist in der Schönstedtstr. 7/8 untergebracht. Postscheckkonto 28 987. Bezirksbank Neukölln in Berlin-Neukölln, Bergstr. 30/31, Konto Nr. 111. Für die Gebäudeinstandsetzungsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist das Finanzamt Neukölln-Süd zuständig. Neukölln-Süd in Berlin-Neukölln, Braunauer Str. 223, zugleich zuständig für die Gebäudeinstandsetzungsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens für das Finanzamt Neukölln-Nord. Postscheckkonto 31 000, Bezirksbank Neukölln in Berlin-Neukölln, Bergstr. 39, Konto Nr. 159/112. Oberspree in Berlin-Baumschulenweg, Rinkart-str. 13. Postscheckkonto 106 713, Bezirksbank Treptow, Girokasse in Berlin-Treptow, Neue Krugallee 2 6, Konto Nr. 5000. Pankow in Berlin-Pankow, Breite Str. 32. Postscheckkonto 16 854, Bezirksbank Pankow in Berlin-Pankow, Breite Str. 19, Konto Nr. 153/111. Reinickendorf in Berlin N 65, Gerichtstr.®7. Postscheckkonto 5411, Bazirksbank Wedding in Berlin N 65, Mtillerstr. 146/147, Konto Nr. 8/3. Rosenthaler Tor in Berlin NW7, Luisen-str. 33/34, zugleich zuständig für die Kraftfahrzeugsteuer für alle Finanzämter der Stadt Berlin. Postscheckkonto 57 935, Berliner Stadtbank in Berlin C 111, Konto Nr. 1136. Schöneberg in Berlin-Schöneberg, Mühlen-str. 19/21. Postscheckkonto 50 997, Berliner Stadtbank in Berlin-Schöneberg, Innsbrucker Str. 35, Konto Nr. 112. Spandau in Berlin-Spandau, Carl-Schurz-Str. 59. Postscheckkonto 105 889, Bezirksbank Spandau in Berlin-Spandau, Askanierring 180, Konto Nr. 151/111. Steglitz in Berlin-Steglitz, Rothenburgstr. 16/17. Postscheckkonto 86 448, Bezirksbank Steglitz in Berlin-Steglitz, Schloßstr. 36/37, Konto Nr. 141/580. Tempelhof in Berlin-Tempelhof, Ringbahnstr. 130. Postscheckkonto 106 864, Berliner Stadtbank Girokasse in Berlin-Tempelhof, Berliner Str. 149/150, Konto Nr. 71 970. Tiergarten in Berlin W15, Kurfürstendamm 193/194, zugleich zuständig für die Gebäudeinstandsetzungsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens für das Finanzamt Moabit-West sowie für die Erbschaftsteuer für alle Finanzämter der Stadt Berlin. Postscheckkonto 22079, Bezirksbank Charlottenburg in Berlin-Charlottenburg, Berliner Str. 72/73, Konto Nr. 1760. Wedding in Berlin N 65, Gerichlstr. 27# Postscheckkonto 106 833, Berliner Stadtbank Girokasse 8 in Berlin N65, Müllerstr. 146/147, Konto Nr. 8/2001. Weißensee in Berlin NO 18, Schneeglöckchen-str. 26. Postscheckkonto 109 160, Bezirksbank Weißensee in Berlin-Weißensee, Albertinenstr. 6, Konto Nr. 2511. Wilmersdorf-Nord in Berlin W 15, Kurfürstendamm 193/194. Postscheckkonto 62 072, Bezirksbank Wilmersdorf in Berlin-Wilmersdorf, Uhlandstr. 122, Konto Nr. 157/111. Für die Gebäudeinstandsetzungsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens ist das Finanzamt Wilmersdorf-Süd zuständig. Wilmersdorf-Süd in Berlin-Wilmersdorf, Bra-banter Str. 18 20, zugleich zuständig für die Gebäudeinstandsetzungsabgabe und für die Einheitsbewertung des Grundvermögens für das Finanzamt Wilmersdorf-Nord. Postscheckkonto 109 187, Bezirksbank Wilmersdorf in Berlin-Wilmersdorf, Konto Finanzamt (Finanzkasse) Wilmersdorf-Süd. Zehlendorf in Berlin-Lichterfelde, Drakestr. 35a. Postscheckkonto 110 074, Berliner Stadtbank, Girokasse 141 in Berlin-Lichterfelde, Drakestr. 33, Konto Nr. 20 845. Finanzamt für Körperschaften in Berlin C 2, Neue Königstr. 61 63, zuständig für die Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbebesteuerung sowie für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens aller Körperschaften in der Stadt Berlin. Postscheckkonto 14 208, Bezirksbank Mitte in Berlin C 2, Klosterstr. 86, Konto Nr. 7/17 040. Kassenstunden werktäglich von 9 bis 14 Uhr. Berlin, den 15. August 1945. ' Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Finanz- und Steuerwesen Oberfinanzpräsidium Noortwyck Polizei Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge Für Kraftfahrzeuge mit IA-Kennzeichen ist die Betriebserlaubnis erloschen. Alle unter einem GF-Kenn-zeichen zugelassenen Kraftfahrzeuge sind bis zum 15. August 1945 wie folgt zu kennzeichnen: Tvlc .orhaube und vordere Kotflügel sind mit gelbem Anstrich (Farbton wie Straßenbahnen und Omnibusse) zu versehen; an der Rückseite der Karosserie ist gut sichtbar im gleichen Farbton ein Ring von 18 cm Außen-und 12 cm Innendurchmesser anzubringen. Diese Kennzeichnung muß bis zum 15. August 1945;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 76 (VOBl. Bln. 1945, S. 76) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 76 (VOBl. Bln. 1945, S. 76)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft erreicht werden. Sie zwingen zu konkreten, abrechenbaren Ergebnissen in der Vorbeugungsarbeit und sie helfen, jeglichen Schematismus und unverbindliche Aussagen hinsichtlich erreichter Vorbeugungsleistungen zu überwinden.

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