Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 69

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 69 (VOBl. Bln. 1945, S. 69); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. S. 5. September 1945 Rückkehr von Ausländern „ Seitens des Comite Francais de Repatriement, Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 96, wird es als wünschenswert bezeichnet, daß alle Franzosen, Belgier, Holländer und Luxemburger, soweit sie nicht schon vor dem Jahre 1939 in Berlin ansässig waren, in ihre Heimat zurückkehren. Um die Durchführung zu ermöglichen, hält es das Comite für angebracht, allen Angehörigen der oben genannten Nationen, die nicht eine besondere Erlaubnis einer Militärbehörde für ihr weiteres Verbleiben in Berlin vorweisen können, Lebensmittelkarten nur bis zum 10. August auszuhändigen. Da die Rückführung durch das Comite Francais de Repatriement in Zukunft durchgeführt wird, ist den sich aus irgendwelchem Anlaß vornehmlich wohl wegen Bewilligung der Aufenthaltsgenehmigung vorsprechenden Angehörigen der französischen, belgischen, holländischen und luxemburgischen Nationalität die obige Anschrift des Comitäs mitzuteilen, damit sie sich mit diesem in Verbindung setzen können. In den Räumen der Polizeireviere ist ein gut lesbarer Hinweis an sichtbarer Stelle anzubringen, der die Anschrift des Comites enthält. Angehörige der genannten Nationen,-die sich hier illegal aufhalten, sind umgehend meiner Abteilung II namhaft zu machen, damit von dieser das Comitö Frangais de Repatriement in Kenntnis gesetzt werden kann. Ebenso ist der Abteilung II die Festnahme und Verhaftung derartiger Personen unter Angabe ihres Verbleibs unverzüglich mitzuteilen. Berlin, den 25. Juli 1945. Der Polizeipräsident Meldevorschriften Nach den bestehenden Meldevorschriften hat sich jede Person, die eine Wohnung bezieht, bei dem für die Wohnung zustehenden Polizeirevier (Meldestelle) -innerhalb von 3 Tagen nach dem Zuzuge polizeilich anzumelden. In der gleichen Frist hat sich jeder,- der aus seiner Wohnung auszieht, polizeilich abzumelden. Die Abmeldung muß auch bei einem Wohnungswechsel innerhalb Berlins erfolgen. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Bezirks des gleichen Polizeireviers ist eine Ummeldung vorzunehmen. Die in dreifacher Ausfertigung ausgefüllten An- und Abmeldescheine .müssen außer durch den Hauptmeldepflichtigen oder dessen gesetzlichen Vertreter vom Wohnungsgeber (bei Untermieter), vom Hauseigentümer (Hausverwalter) und vom Hausobmann unterschrieben sein. Die in den Beherbergungsstätten (Hotels, Gasthöfe usw.) zur Übernachtung aufgenommenen Reisenden, Fremden usw. sind weiter auf dem Meldeschein der Beherbergungsstätten zu melden. Diese Meldescheine sind täglich bis 8.30 Uhr bei der örtlich zuständigen Meldestelle des Polizeireviers durch den Inhaber der Beherbergungsstätte oder dessen Beauftragten einzureichen. Berlin, den 31. Juli 1945. Der Polizeipräsident Sperrstunden in der amerikanischen Zone Die amerikanische Militärverwaltung bittet, die Bevölkerung'der von ihnen besetzten Zone davon zu unterrichten, daß 1. in der amerikanischen Zone die Sperrstunden in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr festgesetzt sind; 2. die Innehaltung der Sperrstunden von der amerika- ‘ nischen Besatzungsbehörde aufs schärfste überwacht und daß gegen Zuwiderhandlungen unnach-sichtlich eingeschritten wird; 3. Personen, die aus beruflichen Gründen während der Sperrstunden die Straße betreten, beim zuständigen .Bürgermeister einen Antrag auf einen Erlaubnisschein.zum Betreten der Straße während der Sperrstunde einreichen müssen. Nach Prüfung durch dig amerikanische Besatzungsbehörde wird der Bezirksbürgermeister einen besonderen Erlaubnisschein ausstellen. Berlin, den 31. Juli 1945. Der Polizeipräsident Verkehrsdisziplin In letzter Zeit sind bei der Verkehrsregelung, die von den uniformierten Polizeiposten durchgeführt wird, mehrfach Unzuträglichkeiten und Unfälle entstanden, weil diese Posten der Bevölkerung auf Fragen Auskünfte erteilt haben und hierdurch ihren eigentlichen Aufgaben, den Verkehr zu.regeln, entzogen wurden. Die Bevölkerung wird ersucht, sich künftig mit Fragen an die zuständigen Polizeireviere oder sonstige, nicht mit der Verkehrsregelung beschäftigte Polizeianwärter zu wenden. Berlin, den 31. Juli 1945. Der Polizeipräsident ANZEIGE An die Unternehmer im Bezirk Groß-Berlin . " I. Allgemeines .Ab 1. 7. 1945 besteht innerhalb des Gebietes der Stadt Berlin nur noch ein Träger der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Alters-1'tmd Angestelltenversicherung),, die Versicherungsanstalt Berlin-mit dem Sitz der Hauptverwaltung in Berlin SO 16, .Rungestraße 3 6. Für jeden Verwaltungsbezirk der Stadt Berlin ist eine Verwaltungsstelle der Versicherungsanstalt eingerichtet worden. Aufgabe dieser Verwaltungsstellen ist: a) Betreuung und Beratung der Versicherten im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität usw.; b) Annahme der von den Unternehmern zu erstattenden Unfallanzeigen; c) Empfang der Meldungen von freiwillig Versicherten, selbständigen Gewerbetreibenden usw. und unständig Beschäftigten; d) Entgegennahme von Beiträgen. Zu den melde- und Zahlungspflichtigen Unternehmen gehören alle Handels-' und Gewerbebetriebe, Behörden, öffentlich-rechtliche Körperschaften, kirchliche und charitative Einrichtungen. "Darüber hinaus ist jeder, der fremde Personen (z. B. Hausgehilfen, Hauswarte) beschäftigt, melde- und zahlungspflichtig. - II. Umfang der Versicherung I: Pflichtversicherte Versichert sind ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens a) alle Beschäftigten, gleichgültig ob sie ständig oder unständig tätig sind, b) alle selbständigen-Gewerbetreibenden usw., sofern sie in ihrem Gewerbe regelmäßig keine oder höchstens fünf fremde Versicherungspflichtige beschäftigen, c) die nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen von selbständigen Gewerbetreibenden usw. Voraussetzung der Versicherung ist, daß die unter a) Genannten;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und anderen feindlichen Zentralen bei der Organisierung, Unterstützung und Duldung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens; Einschätzungen über Angriffsriclitungen, Hintergründe und Tendenzen der Tätigkeit gegnerischer Massenmedien in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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