Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 67

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 67 (VOBl. Bln. 1945, S. 67); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 5. 5. September 1945 Gemeindes teuer Zahlungen im August 1945 Im Monat August 1945 sind an die Stadt* teuer - ‘ kas'sen zu zahlen: a) G r u n d s t ü c k s a b g a b e n : Bis zum 15. August 1945 sind die Grund-ste u e r und die Straßenreinigungsgebühr für Juli/ September 1*945 (in einer Summe) in der Höhe zu zahlen, die sich aus der öffentlichen Bekanntmachung vom 20. März 1945 im Amtsblatt der Stadt Berlin, Nr. 8 vom 7. April 1945, Seite 33, oder aus etwa noch ergehenden Einzelveranlagungen ergibt. Bezüglich des Grundsteuerbetrages tritt eine Ermäßigung jetzt nur noch ein, wenn auf dem Grundstück völlig zerstörter oder baupolizeilich für die Benutzung gesperrter Wohn-r aum vorhanden ist. Aus anderen Gründen (z. B. wegen Beschädigung von Wohnungsteilen, Verweigerung der Mietzahlung durch den Mieter usw.) ist eine Ermäßigung nicht statthaft. Die Ermäßigung ist von dem Grundstückseigentümer auf einem Vordruck selbst zu berechnen, der von der zuständigen Stadtsteuerkasse oder dem zuständigen Steueramt abge- I langt werden kann und mit der Zahlung einzurei-chen ist. - ■ V Die von den Sozialämtern aüsgegebeneri M i e t -scheine für bedürftige Mieter dürfen nur auf die neue Gebäudeinstandsetzungsabgabe, nicht auf die Grundsteuer in Zahlung, gegeben werden. Hinsichtlich der S t r a ß e n r ei n i g um g s -gebühr besteht nicht die gleiche Regelung wie vorstehend für die Grundsteuer. Nur bei vollständiger Zerstörung eines Gebäudes wird die Gebühr vom Steueramt auf Antrag auf die Hälfte herabgesetzt. b) Vergnügungssteuer: Die Vergnügungssteuer ist an den jeweils 'vereinbarten Abrechnungs- und Zahlungsterminen abzurechnen und zu entrichten. Für die Abrechnung und Zahlung ist jetzt wieder das Steueramt bzw. die Stadtsteuer- Fahrschulen Fahrschulen, die bereits zur Ausbildung von Kraft-fahrzeugführem zugelassen waren und ihren Betrieb wieder eröffnen wollen, werden aufgefordert, umgehend einen schriftlichen Antrag auf Neuzulassung beim Polizeipräsidenten in Berlin, Berlin N 54, Linienstr. 83 85, Abteilung III Kraft und Verkehr einzureichen. Ehemalige Mitglieder der NSDAP sowie deren Gliederungen sind ausgeschlossen. - Berlin, den 16. Juli 1945. Der Polizeipräsident Unterlassung des Erwerbs von Fleisch am Schwarzen Markt Die Bevölkerung Groß-Berlins wird mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, den Erwerb von Fleisch jeglicher Art am Schwarzen Markt zu unterfässen. Er- kas.se des jeweiligen Verwaltungsbezirks zuständig. =c) Säumniszuschlag': Von nicht rechtzeitig gezahlten Beträgen wird ein einmaliger Säumniszuschlag in Höhe von 5 % des Steuerrückstandes erhoben. d) Zahlungen: Zahlungen außerhalb der zuständigen Stadtsteuerkassen können rechtsgültig nur an die mit.beglaubigtem Lichtbildausweis versehenen städtischen VoUstreckungsheauftragten geleistet werden, für die sie einen Piändungsbefehi vorlegen oder zu deren Einziehung sie besonders ermächtigt sind. Die' VoJj-streckungsbeauftragten quittieren über die Zahlung stets mittels Quittung aus ihrem Durchschreibeblock, niemals auf anderem Schriftstücken. Einzahlungen und Überweisungen durch die Post, die erwünscht sind, werden hiervonmcht berührt. e) Mahnung: Es wird darauf hingewiesen, daß wegen der Abgaben zu a) keine schriftlichen Einzel-mahnungem ergehen. Es wird vielmehr in der Mitte eines jeden Monats durch Säulenanschlag öffentlich gemalnt. f) Pünktliche Steuerzahlung: Pünktliche Steuerzahlung ist schön im eigenen Interesse zur Vermeidung des hohen Säumniszuschlages und der unmittelbar nach der Mahnung einsetzenden Zwangsvollstreckung, durch die weitere Gebühren entstehen, erforderlich. Berlin, den 25. Juli 1945. “ * Der Magistrat der Stadt Berjin Abt. für Finanz- und Steuerwesen I. A.: Mackensen fahrungsgemäß ist das so zum Vertrieb kommende Fleisch nicht der Tierbeschau unterworfen, so daß damit zu rechnen ist, daß dieses für den menschlichen Genuß unbrauchbar ist oder sein kann. Verdorbenes oder für den menschlichen Genuß nicht geeignetes Fleisch muß zu den schwersten Gesundheitsschädigungen führen. Daher wird vor dem Genu® von am Schwarzen Markt erworbenem Fleisch dringendst gewarnt. Berlin, dem 17. Juli 1945. Der Polizeipräsident Verkehrsdisziplin Gemäß § 38 (1) der Berliner Straßenordnung vom 15. 1. 1929 ist es verboten, auf fahrende Straßenbahnwagen auf- und abzuspringen sowie sich außen an den Wagen festzuhalten oder anzuhängen. Diese Unsitte hat in letzter Zeit derart stark um sich gegriffen, daß nicht Polizei;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung zu übermitteln. Art der, Unterbringung: Gemeinschaftsunterbringung und Einzelunterbringung. Bei Einzelunterbringung sollte dem Verhafteten, entsprechender eis die Situation erläutert werden.

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