Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 66

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 66 (VOBl. Bln. 1945, S. 66); Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 5. 5. September 1945 66 b) Für Lehrlinge ohne Entgeir beträgt der Gesamtbei-trag 6, RM monatlich, der vom Unternehmer zu entrichten ist. c) Freiwillig Versicherte zahlen einen Beitrag von 6, RM, der sich lediglich auf die Krankenversicherung bezieht. Bezüglich der Beitragszahlung für die Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung von freiwillig Versicherten ergehen noch weitere \ Anordnungen. 11. An- und Abmeldungen der Versicherten durch die Unternehmer erfolgen nicht.5 Die Unternehmer sind jedoch verpflichtet, dem Versicherten für die Zwecke der Krankenversicherung bei Bedarf Bescheinigungen über Beginn und Ende der Beschäftigung sowie die Höhe des Entgeltes während der letzten vier Wochen auszustellen. Aufhebung steuerlicher Sonderbestimmungen Die seit 1933 auf dem Steuergebiet ergangenen Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften über die Behandlung bestimmter Personen und Personenvereinigungen ! Schlechterstellungen der Juden und Ausländer einerseits und Vergünstigungen an die NSDAP einschl. ihrer Gliederungen und der angeschlossenen Verbände andererseits) sind auch wenn sie bisher formell noch nicht aufgehoben wurden nicht mehr anzuwenden. Im einzelnen ist folgendes zu beachten: 1. Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühr Die in den Richtlinien für Billigkeitsmaßnahmen auf dem Gebiet der Grundsteuer in I, 4 vorgesehene Regelung, wonach ein Billigkeitserlaß für Steuergegenstände nicht zu gewähren ist, wenn sie Juden gehören, bleibt unbeachtet. Auch Nichtarier haben nunmehr Anspruch auf die Vergünstigungen des Grundsteuergesetzes. Die im Grundsteuergesetz in § 4 vorgesehenen Befreiungen für den Grundbesitz der NSDAP, deren Gliederungen und angeschlossene Verbände fallen-fort. f 2. Lohnsummensteuer Die Kartei über die jüdischen Gewerbebetriebe ist nicht mehr fortzuführen. 3. Lohnsteuerkarten Die Sonderbestimmungen für Juden, Polen und Zigeuner hinsichtlich der Einreihung in die Steuergruppe und der Erhebung der Sozialausgleichsabgabe sind nicht mehr zu beachten. Bei Ausfertigung neuer Lohnsteuerkarten ist a) die Einreihung in die Steuergruppe nach den allgemein für deutsche Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen vorzunehmen, b) in Abschnitt II der Seite 1 der Lohnsteuerkarte ist das Feld II schräg zu durchstreichen, c) als „Volkszugehörigkeit" die jeweilige Angabe des Antragstellers einzutragen. Vorgelegte alte Lohnsteuerkarten sind auf Antrag nach den vorstehenden Merkmalen zu ergänzen. Die Sonderbestimmungen für Ostarbeiter sind nosh im April 1945 aufgehoben worden. C. Unfall-, Invaliden- und Altersver-Sicherung: 12. Uber die Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung ergehen noch weitere Anordnungen. Unfälle von Versicherungspflichtigen sind der Versicherungsanstalt, Abteilung Unfall- und Invalidenversicherung, zu melden. Die Meldung kann bei den Verwaltungsstellen erfolgen. Die Invaliden- und Altersversicherung wird ihre Rentenzahlungen demnächst, vorerst allerdings mit gewissen Beschränkungen, aufnehmen. Berlin, den 14. Juli 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Sozialwesen Geschke 4. Rückwirkung Die Frage, ob und inwieweit die nunmehr zu gewährenden Vergünstigungen auch für die Vergangenheit gewährt werden sollen, bedarf wegen ihres Umfanges und ihrer finanziellen Auswirkung einer besonderen Prüfung. Es sind daher alle derartigen Anträge zunächst dem Hauptsteueramt'vorzulegen. 5. Steuerreste der diplomatischen Vertretungen usw. Dfe für Steuerreste der diplomatischen Vertretungen usw. bisher ausgesprochenen Stundungen sind zunächst weiter zu gewähren. 8. Anmeldung und Behandlung von Vermögen der * Juden usw. Die Verfahren betr. Anmeldung feindlichen Vermögens sowie betr. Anmeldung von Forderungen gegen Juden, die die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatten, und Anmeldung von Forderungen gegen polnische Schuldner ruhen, bis über ihre endgültige Einstellung entschieden ist. Berlin, den 16. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Finanz- und Steuerwesen Dr. S i e b e r t Besteuerung der Körperschaften in der Stadt Berlin Die Körperschaften in der Stadt Berlin wurden bisher durch drei Finanzämter, nämlich durch das Z e n -tralfinänzamt, das Finanzamt Alexander und das Finanzamt Friedrichstadt, besteuert. Im Interesse der Geschäftsvereinfachung hat der Magistrat, Abteilung für Finanz- und Steuerwesen, Oberfinanzpräsidium, angeordnet, daß die Besteuerung aller Körperschaften mit Wirkung vom 1. August 1945 ab durch das Zentralfinanzamt in Berlin C2, Neue Königstraße 61 63, durchgeführt wird. Berlin, den 18. Juli 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Finanz- und Steuerwesen Noort w'yck Finanz- und Steuerwesen;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 66 (VOBl. Bln. 1945, S. 66) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 66 (VOBl. Bln. 1945, S. 66)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den. Auf gaben Verantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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