Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1945, Seite 52

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 52 (VOBl. Bln. 1945, S. 52); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4. 20. August 1044 Waren- aller Art innerhalb des Gemeindebezirks Groß-Berlin zuzulassen. Die Anmeldung der Geschäfte und ihre etwaige spätere Schließung erfolgt durch die Bezirksämter. ln Streitfällen entscheidet die Spruchkammer laut Anordnung vom 18. Juni 1945 endgültig. Vorübergehende Befreiung von der Zinszahlung für Hypotheken, Grundschulden und Abgeltungsdarlehen auf Berliner Grundstücken Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin durch den Obersten Chef der Sowjetischen Militärischen Administration, vertreten durch den Stadtkommandanten der Stadt Berlin, erteilten Auftrags auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin erlassen wir mit Zustimmung des Stadtkommandanten folgende Verordnung: § 1 (1) Für die Dauer der Erhebung der Gebäudeinstandsetzungsabgabe der Stadt Berlin vom 2. Juli 1945, d. h. für die Zeit vom 1. August 1945 bis zum 31. Juli 1946 einschließlich, sind für Hypotheken, Grundschulden und Abgeltungsdarlehen, für welche ein im Stadtbezirk Berlin belegenes und von der Gebäudeinstandsetzungsabgabe erfaßtes Grundstück haftet, Zinsen und .Tilgungsbeträge nicht zu entrichten. Die Registrierung der Firmen selbst erfolgt durch den Magistrat, Abt. Handel und Handwerk. Berlin, den 16. Juli 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. Handel und Handwerk O r 1 o p p (2) Diese Befreiung erstreckt sich auch auf die Haftung des persönlichen Schuldners. 5 2 Das Kapital, dessen Verzinsung und Tilgung nach § 1 vorübergehend wegfällt, wird in der Zeit vom 1. August 1945 bis zum 31. Juli 1946 nicht fällig. § 3 Der Magistrat der Stadt Berlin kann zur Durchführung und Ergänzung dieser Verordnung Rechts- und VerwaltungsVorschriften erlassen. § 4 Die Verordnung tritt gleichzeitig mit der Verordnung über die Gebäudeinstandsetzungsabgabe der Stadt Berlin in Kraft. Berlin, den 2. Juli 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Dr. Werner Bau- und Wohnungswesen Finanz- und Steuerwesen Lohnsummensteuer Lohnsummensteuererklärungen nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch jährlich! Hebesatz wie bisher 1,2 % der steuerpflichtigen Lohnsumme. Zwecks Ersparung von Papier und Arbeit sind die Lohnsummensteuererklärungen ab 1. April 1945 nicht mehr vierteljährlich, sondern nur noch einmal für das Jahr, und zwar am 20. Januar, für das vorangegangene Kalenderjahr, abzugeben, erstmalig am 20. Januar 1946. An der vierteljährlichen Zahlung der Steuer wird dadurch nichts geändert. Vielmehr bleiben die vierteljährlichen Zahlungender Lohnsummensteuer am 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar unverändert weiter bestehen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungstermine fällt die Vergünstigung der jährlichen Erklärung fort und es bleibt bei der Verpflichtung zur vierteljährlichen Erklärung. . Der Hebesatz ist der gleiche wie im Vorjahr und beträgt 1,2% der steuerpflichtigen Lohnsumme. Danach ist am 20. April, 20. Juli und 20. Oktober d. J. und am 20. Januar nächsten Jahres die Lohnsummensteuer weiter mit 1,2% der steuerpflichtigen Lohnsumme des vorangegangenen Vierteljahres und, wenn diese bis zum Zahlungstermin nicht ermittelt werden kann, in Höhe des zuletzt gezahlten Vierteljahrsbetrages an die zuständige Stadtsteuerkasse als Vorauszahlung zu entrichten. Ergeben sich am Jahresschluß Minderzahlungen, so sind diese spätestens zu dem für die letzte Jahresrate festgesetzten Termin nachzuzahlen. Überzahlungen sind entweder auf die nächste Vierteljahresrate anzurechnen öder zu erstatten. Berlin, den 18. Juni 1945. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Finanz- und Steuerwesen I. A.: Dr. S i e b e r t Gebäudeinstandsetzungsabgabe der Stadt Berlin Auf Grund des dem Magistrat der Stadt Berlin durch den Obersten Chef der Sowjetischen Militärischen Administration, vertreten durch den Stadtkommandanten der Stadt Berlin, erteilten Auftrages auf Selbstverwaltung der Stadt Berlin erlassen wir mit Zustimmung des Stadtkommandanten folgende Verordnung: § 1 Zweck der Abgabe Zur Aufbringung der Mittel für den Wiederaufbau der durch das Naziregime beschädigten Gebäude und damit zur Sicherung und Wiederherstellung des notwendigen Wohn- und Arbeitsraums in Berlin wird eine besondere Abgabe von allen bebauten Grundstücken in;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 52 (VOBl. Bln. 1945, S. 52) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin 1945, Seite 52 (VOBl. Bln. 1945, S. 52)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, 1. Jahrgang 1945, Magistrat der Stadt Berlin (Hrsg.), Berlin 1945 (VOBl. Bln. 1945). Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin beginnt im 1. Jahrgang 1945 mit der Nummer 1 am 10. Juli 1945 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 31. Dezember 1945 auf Seite 200. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin von 1945 (VOBl. Bln. 1945, Nr. 1-18 v. 10.7.-31.12.1945, S. 1-200).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der Dienstzweige der und der anderen Organe des für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der ihnen in Rechtsvorschriften übertragenen Pflichten und Rechte konkrete Beiträge zur Erreichung der Kontrollziele leisten können. Die Nutzung der Möglichkeiten der genannten Organe und Einrichtungen hat unter strikter Wahrung der EigenVerantwortung weiter entwickelt. In Durchsetzung der Richtlinie und weiterer vom Genossen Minister gestellter Aufgaben;, stand zunehmend im Mittelpunkt dieser Zusammenarbeit,im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? auch langfristig zu planen. Das heißt, daß diese Problematik auch in den Perspektivplänen der Diensteinheiten ihren Hiederschlag finden muß.

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